Antwort

25. August 2010

Heute berichtet die Lingener Tagespost über einen Verdacht, der schon von Anfang an bestand: Die umstrittene Biogasanlage der Baccumer Bio-Kraft GmbH (BKK) der Gesellschafter Christoph, Hermann und Paul Overhoff sowie Klaus Köhring, kaufmännischer Direktor des Energieabnehmers Hedon-Klinik, gibt mehr elektrische Leistung ab, als sie darf und es zulässig ist. Die auf Behördenpapier niedergelegten Auflagen für die Anlage am Baccumer Berg werden womöglich ausgetrickst.

Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber wollte dem einzelnen Landwirt privilegiert die Möglichkeit geben, auf seinem Hof anfallende Bioabfälle in Biogasanlagen zu Energie umzuwandeln. Längst haben Investoren wie die genannten Personen erkannt, dass sich hier sehr viel Geld verdienen lässt. Überfordert wirkende Verwaltungsrichter haben es  zugelassen, dass ein „den Basisbetrieb führende“ Landwirt nur die Mehrheit, also 50,1% einer Betreibergesellschaft besitzen muss, damit sie immer noch „privilegiert“ ist und den Schutz der landwirtschaftlichen Stromerzeugung beanspruchen darf. Dies ist das ganze Dilemma: Eine gut gemeinte Idee wird unter kapitalistischer Wucht zerbröselt, dass von ihr nichts mehr übrig ist.

Die wirkliche Ursache für das Baccumer Dilemma hat –fast möchte ich sagen- natürlich der Oldenburger L., der gegenwärtig als Lingener Stadtbaurat fungiert, zu verantworten. Privilegiert ist die Baccumer Biogas-Anlage nämlich nur, wenn sie dem Baurecht beim Bau und beim Betrieb entspricht. Für die Lingener Anlage trifft das nicht zu, weil sie mit rund 800 kW für eine landwirtschaftliche Anlage 60% zu groß ist.  Der von Baurat L. erlaubte Trick: Beim Betrieb muss die Energieabgabe der Anlage auf zulässige 500 kW gedrosselt werden. Der Bau und damit die Größe sind ihm gleichgültig.

Für mich ist dies und war dies stets ein –weiteres- Zeichen von lustloser Unfähigkeit und Überforderung an der Spitze des Bauamts. Die andere Alternative, dass man aus –sagen wir- sachfremden persönlichen Erwägungen so verfahren ist, wie man verfahren ist, möchte ich nicht zu Ende denken. Auch nicht, ob es vielleicht Spenden an die Ratsmehrheit gegeben hat; dazu fehlt bislang eine Erklärung der CDU und ihrer betroffenen Parteiverbände, deren Vertreter alles für ihre Baccumer Investoren zustimmend durchgewunken haben. Trifft es zu, dass einzelne Gesellschafter der örtlichen CDU angehören, wie mir zugetragen ist? Die Frage ist zulässig, dringend und bedarf einer klaren Antwort.

Zum Verdacht, mehr Strom eingespeist u haben, nur noch dies: Wer, habe ich seinerzeit im Ausschuss gefragt, kauft sich einen 40-Tonner, wenn er mit dem edlen Gefährt nur 25 Tonnen transportieren darf? Wir ahnten es längst: Niemand. Jetzt besteht der Verdacht, dass ordentlich zugeladen wurde. Das wäre nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, das wäre mehr.

Nachtrag: Herausgefunden hat d LT-Redakteur Burkhard Müller noch ein weiteres interessantes Detail: „Die Anlage ist aber so groß gebaut worden, dass sie nach Angaben des Herstellers auch bis zu fünf MW leisten könnte, also das Zehnfache der erlaubten Produktion.“ Mein Beispiel mit dem 40-Tonnen-Lkw passt also nicht. Hat jemand eine Idee für ein neues?

(Foto: © jeancliclac creative commons)

Mittendrin VI

25. August 2010

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat -wie angekündigt- Anklage gegen Andreas H., Ex-Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde in Spelle, Schapen, Venhaus und Lünne (Foto: kath. Kirche in Spelle, re.), erhoben. Dem 50-jährigen Geistlichen wird vorgeworfen, vor zwanzig Jahren in Haren die damals 14 Jahre alte Anzeigeerstatterin zwei Mal vergewaltigt zu haben. Bei der ersten Tat soll der jetzt Angeschuldigte den Widerstand der Jugendlichen durch Festhalten überwunden haben, teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit. Zu der zweiten Tat habe er die „tiefgläubige Jugendliche“ in die Kaplanei einbestellt. Für den Fall der Weigerung habe ihr der Priester „Nachteile in ihrer Stellung vor Gott angedroht“ und anschließend ihren Widerstand gebrochen, indem er sie an den Armen festhielt und ihren Mund zuhielt.

Die Anzeigeerstatterin hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch angegeben, sie habe drei Jahre lang immer wieder „sexuelle Übergriffe erdulden müssen“. Diese weiteren Vorwürfe konnte die Staatsanwaltschaft nicht anklagen, weil sie zu allgemein, das heißt „nicht ausreichend konkretisierbar“ waren. Außerdem sind weitere infrage kommende Delikte wie etwa der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen bereits verjährt.

Der Priester hat -laut Staatsanwaltschaft- im Ermittlungsverfahren sexuelle Kontakte zur Geschädigten eingeräumt. Diese seien aber einvernehmlich erfolgt. Diese Darstellung der Staatsanwaltschaft steht im Gegensatz zu Presseberichten von Mitte des Monats, in denen es geheißen hatte, der ehemalige Pfarrer stelle sexuelle Kontakte in Abrede. Der Nordhorner Rechtsanwalt Theo Krümberg, der den Theologen verteidigt, hatte erklärt, bei der Anzeige der Zeugin, die die Vorwürfe im Zuge der großen öffentlichen Diskussion über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche im Frühjahr erhoben hatte, handele es sich um einen „klassischen Trittbrettfall“.

Die Anzeigeerstatterin hatte sich in der Tat erst im Frühjahr während der großen öffentlichen Debatte über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche , also mehr als 19 Jahre nach den jetzt angeklagten Taten, an das Bistum Osnabrück gewandt und ihre Anschuldigungen gegen den seither suspendierten Pfarrer erhoben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück vermutet nun, „die Übergriffe“ seien „wegen der als charismatisch empfundenen Ausstrahlung des Angeschuldigten und einem spirituellen Abhängigkeitsverhältnis der Geschädigten zu ihm von ihr ertragen worden“ – so reichlich mystisch-spekulativ  die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft. Diese Ausgangslage macht die Einholung eines wissenschaftlichen Gutachtens hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Angaben der Anzeigeerstatterin sehr wahrscheinlich.

Die Osnabrücker Staatsanwälte ermitteln noch in einem weiteren Verfahren wegen ähnlicher Vorfälle  gegen den Ex-Pfarrer, Eine heute 38-jährige Frau hatte den Geistlichen ebenfalls im Frühjahr beschuldigt, er habe sie „im April/Mai 1995“ sexuell missbraucht. Dieses Ermittlungsverfahren konnte laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen werden.

Die zuständige Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts muss nun zunächst über die Zulassung der erhobenen Anklage entscheiden und dabei auch die Frage der Verjährung prüfen. Läge tatsächlich eine Vergewaltigung vor, wäre der Vorwurf nicht verjährt. Erst wenn die Strafkammer die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das gerichtliche Strafverfahren eröffnet, wird ein Verhandlungstermin festgelegt. Wird die Anklage zugelassen, dürfte die Sache wohl nicht vor Anfang 2011 verhandelt werden.

Neben dem weltlichen Strafverfahren muss sich der Tatverdächtige auch in einem kirchenrechtlichen Strafverfahren rechtfertigen. Eine Vorprüfung durch die Missbrauchskommission des Bistums Osnabrück sei abgeschlossen, hatte dazu kürzlich der Sprecher des Bistums Osnabrück Hermann Haarmann bestätigt. Weil sich in der Vorprüfung der Verdacht gegen den Priester erhärtet habe, gebe es zurzeit nach der Vorprüfung nun eine förmliche Voruntersuchung, die in den nächsten Wochen abgeschlossen werden könne. Die Ergebnisse werde der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode dann zur Glaubenskongregation nach Rom schicken, die die Entscheidung in dem kirchenrechtlichen Verfahren treffe.

Der heute 50-jährige Theologe gilt als führender Kopf der sogenannten „Christusgemeinschaft“, einer orthodoxen geistlichen Gemeinschaft mit Schwerpunkt im Bistum Osnabrück.

(Foto © Ramsch, Creative commons)

Kruse

25. August 2010

Martin Kruse,  Lingener Ehrenbürger und Altbischof, liest am Samstag, 28. August, 16 Uhr aus seiner Biographie
Es kam immer anders
im Foyer des Lingener Theaters an der Wilhelmshöhe.

Die mitveranstaltende Buchhandlung Holzberg wird einen Büchertisch präsentieren. Der Eintritt ist frei.