Wenigstens das

12. September 2022

Heute vor genau einem Jahr wählten die Lingenerinnen und Lingener das neue Stadtparlament. Die Kommunalwahl 2021 war (lokal)historisch, als die CDU ihre absolute Mehrheit in Lingen verlor, die sie seit 1950 immer innehatte, wenn man die Orte mit hinzuzählt, die in späteren Jahren eingemeindet wurden. In der Folge sprangen ihr die große Koalition in Niedersachsen mit einem nach (!) der Kommunalwahl veränderten Auszählsystem und die örtliche FDP beflissen zur Seite, um sie wieder herzustellen. So unterstrichen sie, auf wen man sich verlassen kann und auf wen nicht und die Chance für eine bessere Stadtpolitik war perdu.

Ein weiterer politischer Geburtsfehler der CDU-geführten Ratsgruppe bestand darin, die Zahl der Ratsausschüsse zu verringern, weil die FDP sonst personell die Teilnahme nicht leisten kann; ihr Fraktionsvorsitzender arbeitet im Ruhrgebiet und MdB Jens Beeck hat meistens in Berlin zu sein. Daher fehlt schlicht die Manpower, um in allen bisherigen Ausschüssen Sacharbeit zu leisten. Die soll bekanntlich dort, in den Ratsausschüssen geleistet werden. Das ist jetzt schwieriger, weil es weniger Ausschüsse gibt. Insbesondere vermisst man den Verkehrsausschuss und auch der LWT arbeitet seither faktisch ohne Ratsbegleitung.

Auch nimmt Oberbürgermeister Krone weiterhin an den montäglichen CDU-Fraktionssitzungen teil. Etwas, das seine fehlende Bereitschaft zu gemeinsamer Entwicklung der Stadtpolitik unterstreicht – auch wenn SPD und Grüne immer wieder in Zuschriften und Anträgen den „lieben Dieter“ anschreiben. In diesem Sommer traf ich einen Amtskollegen unseres OB, der über so viel Vorweg-Parteinahme nur den Kopf schütteln konnte: „Nie würde ich so etwas machen.“ Es ist lange her, dass SPD und Grüne den Amtsinhaber auf den Schild gehoben haben.

Auch im ersten Jahr der laufenden Wahlperiode hat sich die Benachteiligung der alten Kernstadt Lingen fortgesetzt. Was in den 1970er Jahren als 10jähriges Übergangsmodell ersonnen wurde – die Ortsteile- hat sich aus einem Nachteilsausgleich längst in das Gegenteil verkehrt:  Denn die Ortsteile und ihre Vertreter bestimmen, was in Lingen geschieht, und das ist nicht gut. So erhält gerade reihum jeder Ortsteil gerade eine millionenteuere, neue Feuerwehrwache, obwohl es keinen Feuerwehrbedarfsplan gibt. Ein weiteres Beispiel ist die unveränderte, einseitige Ausrichtung der Stadtentwicklung auf neue Baugebiete in den Ortsteilen. Als ob es deutschlandweit keine Debatte über Flächenverbrauch, Klimafragen oder unbezahlbare Baupreise gibt, und vor allem, als ob es nicht längst kluge Alternativen gibt.

Die vor sieben Jahren von der CDU erhobene Forderung, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist jedenfalls bisher nicht umgesetzt worden. Durch die gegründete Wohnungsbaugenossenschaft wurden seither nämlich nur rund 70 Wohnungen gebaut. Dabei sollten es einmal 30 im Jahr sein. Es gibt keinen aktiven Klimaschutz in der Stadt, vielmehr nur Worte. Dasselbe gilt für das aktuelle Aufgabe, Energie zu sparen. Da fällt dem OB und seinem Team außer der Übernahme der Sparverordnungen des Bundes und dem Verzicht auf Straßenbeleuchtung nichts ein.

Die fehlende Beteiligung aller in unserer Stadt hat auch andere Auswirkungen. Oder wie ist es sonst erklärbar, dass die ehemalige VHS am Pulverturm erst leer stand und jetzt dort Flüchtlinge mit DIN-gerechter Unterrichtsbeleuchtung an der Decke wohnen? Beraten und beschlossen hat das niemand im Rat und seinen Ausschüssen. Das darin zum Ausdruck kommende Versagen in der Versorgung von Flüchtlingen jedenfalls führt auch dazu, dass jetzt in Lingen zum ersten Mal tatsächlich Container auf einem Acker in Holthausen/Biene aufgestellt werden sollen, ohne dass dies in Bürgerversammlungen besprochen wurde. Es gebe keine andere Möglichkeit, heißt es.

Überhaupt gab es seit der Wahl keine sozialen Ratsbeschlüsse, die über Symbolik hinausgingen. So gibt es keine Balkonkraftwerke für wirtschaftlich Schwache und auch eine Unterstützung der 9-Euro-Tickets wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Es bleibt Lingen als Wasserstoff-Stadt im Nordwesten, weil in den 1970er Jahren die dafür jetzt genutzten Strukturen geschaffen wurden. Davon profitiert man und nicht etwa aufgrund vorausschauender kommunaler Entscheidungen der letzten Zeit. Auch die Verkehrspolitik entwickelt sich nicht. Seit sechs Jahren soll ein Verkehrsplan entstehen, kommt aber nicht, obwohl Rad- und Busverkehr die Zukunft einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind.

Alles das bleibt durch eine gänzlich geänderte Medienpraxis eher unbekannt. Die zum NOZ-Verlag zählende Lingener Tagespost hat sich völlig aus der Kulturberichterstattung und der Sportberichterstattung (Ausnahme: SV Meppen) verabschiedet. Auch über Kommunales berichtet sie nur in wenigen Zeilen aber dafür mit großen Fotos. Dieser Rückzug ist gleichermaßen für unser Gemeinwesen und seine demokratische Ausrichtung gefährlich.

Personell ändert sich an diesem Monatsletzten etwas im Rathaus, weil der Erste Stadtrat Stefan Altmeppen ausscheidet. Nie konnte er inhaltlich überzeugen, geschweige denn ausgleichende oder gar fortschrittliche Akzente setzen. Als peinlich bleiben mir seine rechtlichen Verdrehungen in Erinnerung, wenn es um langzeitgeduldete Flüchtlinge oder demokratische Grundfragen ging. Da kam von dem zu Studien- und Referendarzeiten glühenden Anhänger der SPD nur Indiskutables.

Apropos SPD: Sie irrlichtert gern mit Seltsam-Anträgen wie, städtische Baugrundstücke pro Kind um 1 Euro pro Quadratmeter günstiger zu verkaufen; jede/r kann ausrechnen, wie dies bei 500qm Grundstück und 500.000 Euro Baukosten „entlastend“ wirkt. Auch als ehrlicher Sachwalter hat sie sich spätestens seit dem Tag verabschiedet, als ihr die CDU gönnerhaft einen Bürgermeister-Stellvertreterposten überließ und etwas später dann just der neue Amtsinhaber mit SPD-Parteibuch für die Beibehaltung eines Straßennamens nach einem SS-Offizier votierte. Ausgerechnet ein Mann aus der Partei, deren führende Köpfe von der SS und den Nazis vernichtet wurden – man fasst es nicht.

Doch es gibt -bei aller Unterschiedlichkeit- inzwischen eine sehr ordentliche, meist informelle  Zusammenarbeit zwischen den Grünen und unseren BürgerNahen im Rat. Wenigstens das.

 

Leitplanken

15. März 2022

PRO ASYL und  der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben am vergangenen Donnerstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) begrüßt. Darin haben die Luxemburger Richter das erste Mal Leitplanken  für die Unterbringung von Menschen vorgegeben, die abgeschoben werden sollen. die Folge: Die Bundesregierung muss jetzt Konsequenzen ziehen. Alle Bundesländer sind gefordert, ihre Haftanstalten zu überprüfen und zum Teil umzubauen.

Die Luxemburger Richter waren zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht. Anders als von der Bundesregierung vor drei Jahren mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen, ist dies vorab zu prüfen. Der EuGH macht nun klar: Deutschland darf nicht pauschal eine Notlage verkünden und Abschiebehäftlinge deshalb mit Straftätern zusammen einsperren. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung gibt es hier also keinen justizfreien Raum!

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führte, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass § 62a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz nun infolge des Urteils entsprechend geändert wird. Die im Sommer 2019 eingeführte Regelung, die es erlaubt, Abschiebungsgefangene bis 30. Juni 2022 zusammen mit Strafgefangenen in ein- und derselben Einrichtung unterzubringen, muss nach der heutigen Entscheidung unverzüglich ausgesetzt werden.

Geflüchtete, die keine kriminelle Tat begangen haben, dürfen nicht hinter meterhohen Gefängnismauern verschwinden

Im konkreten Fall, über den der EuGH entschied, hatte sich ein Mann aus Pakistan gegen den Abschiebungshaft angeordnet worden war, mit einer Beschwerde gegen seine mehrere Wochen dauernde Unterbringung in der Haftanstalt Hannover an das dortige Amtsgericht gewandt. Er war in einem Gefängnis untergebracht, das zwar für Abschiebehäftlinge vorgesehen war, in dem aber im fraglichen Zeitpunkt auch Strafgefangene waren. In diesem Fall spielt der EuGH den Ball an die Bundesrepublik zurück. Aber: „Das Urteil ist ein Appell an die Landesregierungen, sich bestehende Hafteinrichtungen genau anzusehen und diese gegebenenfalls umzubauen“, sagt Rechtsanwalt Fahlbusch. Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL, kommentiert:

„Haftanstalten wie die im bayerischen Hof oder in Glücksstadt in Schleswig-Holstein sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gefängnisses. Der EuGH hat klar gemacht, dass Abschiebehäftlinge dort nicht eingesperrt werden dürfen. Denn es geht hier um Personen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sondern lediglich ausreisepflichtig sind. Diese Menschen sind keine Kriminellen und sollten auch nicht so behandelt werden.“

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ergänzte: „Zudem müssen jetzt alle Bundesländer eigene Gesetze erlassen, die die Rechte der Abschiebehäftlinge regeln und sich klar unterscheiden von denen zum Strafvollzug. Auch das Land Niedersachsen darf nicht so weiter machen wie bisher. Ohne eine solche Regelung ist eine Inhaftierung rechtswidrig.“ Das trifft insbesondere auch auf Bayern zu, das in der Abschiebepolitik besonders restriktiv vorgeht.

Rechtsanwalt Fahlbusch wies darauf hin, dass weitergehende Veränderungen nötig sind. „Die gegenwärtige Praxis, Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung teilweise monatelang einzusperren, nur um sie von A nach B zu verbringen, ist eines Rechtsstaats unwürdig und muss dringend geändert werden.“ Nicht alles, aber vieles würde besser, wenn die Gefangenen vom Tag der Festnahme an einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt bekämen. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebungshaft zu nehmen. Das heutige Urteil macht erneut deutlich, dass das nicht ausreicht.


Hintergrund

In Abschiebungshaft kommt nur jemand, der ausreisepflichtig ist und bei dem die Sorge einer Fluchtgefahr besteht. Das bietet viel Interpretationsspielraum. Ob Fluchtgefahr vermutet wird oder nicht, ist sehr subjektiv und hängt auch mit den persönlichen und politischen Einstellungen derjenigen Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder im Regierungspräsidium zusammen, die das entscheiden. Obwohl nur Menschen in Abschiebungshaft festgehalten werden dürfen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie untertauchen, landen auch Alte, Kranke, Schwangere oder Mütter mit Kleinkindern in Abschiebegefängnissen.

Das Vorabentscheidungsverfahren dient dazu, es nationalen Gerichten zu ermöglichen, dem EuGH Fragen bezüglich der Auslegung und Gültigkeit von Europarecht vorzulegen. Das vorlegende Gericht und alle folgenden Instanzen sind an die Entscheidung des EuGH gebunden.

Uwe Schünemann kann es nicht lassen: Wieder einmal betreibt er im Namen der CDU Niedersachsens Symbolpolitik auf dem Rücken der Betroffenen. Mit demonstrativer Härte gegen angebliche „Integrationsverweigerer“ will er Geflüchtete sanktionieren, die angeblich nicht deutsch lernen wollen oder gar „den Spracherwerb ihrer Kinder behindern“.

Das sind Nebelkerzen, die eine Realität konstruieren statt zu beschreiben, und die Ursachen für mangelnde Deutschkenntnisse unter Geflüchteten verschweigen: Warum hat das bis zur Bundestagswahl CDU-geführte Innenministerium Integrationskurse nur für Asylsuchende mit angeblich „guter Bleibeperspektive“ geöffnet – und selbst Afghan:innen von diesen Integrations- und Sprachkursen ausgeschlossen mit der denkwürdigen Begründung, für diese Gruppe könne keine positive Bleibeprognose getroffen werden? Welche Eltern hätten jemals den Spracherwerb ihrer Kinder behindert? Behindernd sind doch wohl vor allem die lernfeindlichen Lebensbedingungen von geflüchteten Kindern in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften. Warum hat die CDU in den vergangenen Jahren nicht mehr dafür getan, um die Lernbedingungen zu verbessern? Warum hat sie u.a. dafür gesorgt, dass Geflüchtete bis zu 18 Monate in sog. „Ankerzentren“ und Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden, die eine Teilhabe und Integration vielfach verunmöglichen? Wie lässt sich in Flüchtlingslagern ohne Internet oder geeignete Lernbedingungen – zumal unter Coronabedingungen – eine Sprache erlernen, zumal wenn es an angemessenen Sprachkursangeboten fehlt?

Vollkommen unnötig und in geradezu gehässiger Weise will Schünemann nun offensichtlich aus populistischen Gründen den Druck auf Geflüchtete, die vielfach ohnehin unter starken psychischen Belastungen leiden, erhöhen. Dass dies weder für das Erlernen der deutschen Sprache noch für andere Bereiche der gesellschaftlichen Teilhabe hilfreich ist, muss kaum erwähnt werden.

Es ist gut, dass die neue Bundesregierung jetzt endlich einiges ändern und allen Asylsuchenden die Teilnahme an Integrationskursen ermöglichen sowie die Kontingentierung des Familiennachzugs aufheben will. Sie könnte noch mehr für die Integration tun, wenn sie dafür sorgte, dass die Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Wochen beschränkt und eine schnelle Verteilung aller Geflüchteten auf die Kommunen erfolgen würde. Es ist überfällig, dass Deutschland sich konsequent als Einwanderungsland aufstellt und Diversität nicht als Makel, sondern als Stärke begreift. Das muss endlich auch die CDU/CSU lernen: Verbindlich und verbindend ist in Deutschland das Grundgesetz und die Rechtsordnung, bei aller Unterschiedlichkeit der Lebensstile und Orientierungen. Wenn Herr Schünemann von einer „Verpflichtung zur Achtung der hiesigen Grundsätze des Zusammenlebens“ spricht und den verquasten Begriff der „Leitkultur“ aus der Mottenkiste holt, knüpft er bewusst an überwunden geglaubte deutschtümelnde Bedeutungsinhalte und Traditionen an.


Text: Flüchtlingsrat Niedersachsen

Dankbarkeit

24. Juli 2021

Gut 5,5 Millionen Euro hat gestern Abend die ARD-Spendengala „Wir halten zusammen“ für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe erbracht – plus 1 Mio Euro von der Deutschen Postcode Lotterie plus 10 Mio Euro von der Aktion Deutschland hilft. Das kann sich wahrlich sehen lassen.

Von der Stadt Lingen habe ich noch nichts gehört. Die Lokalpresse hat meine Erklärungen hier und hier bislang verschwiegen. Der OB schweigt auch seit einer Woche. Ist ja auch vielleicht nicht so wichtig, schließlich schweigen die anderen Rathausparteien. Da darf man offenbar nicht stören. Auch die Halbmastflaggen sind seit vorgestern wieder weggehängt. Das ist alles schon recht seltsam.

Und dann gab es gestern noch diesen Tweet von Karl Lauterbach mit einem Retweet zur Deutschen Welle. Der ist wirklich unbezahlbar:

Vor acht Tagen hat der 10. Senat des Nieders. Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (Foto lks) entschieden, dass Flüchtlinge, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Die Urteile aus Lüneburg stehen in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland als Kernpunkt haben. Bereits im Januar hatte in Münster bereits das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland gestoppt.

Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL hat die Lüneburger Entscheidungen begrüßt. Es seien  wegweisende Urteile. Der Verband fordert einen generellen Abschiebestopp und vollumfänglichen Schutz für betroffene Flüchtlinge; denn Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig!

Die Urteile stützen sich auch auf den jüngsten, vor wenigen Tagen veröffentlichten  Bericht von PRO ASYL und unserer griechischen Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA), der die Erkenntnisse zur Situation international Schutzberechtiger in Griechenland bündelt und explizit die Umstände Schutzberechtigter nach Abschiebung beleuchtet.

Die Lüneburger Richter stellen in ihrern Entscheidungen fest, dass sich die Situation deutlich verschärft hat. Flüchtligen droht in Griechenland innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen.

Angesichts der miserablen Lebensumstände und fehlender Unterstützung sehen sich immer mehr Flüchtlinge trotz Schutzstatus gezwungen Griechenland zu verlassen. In den letzten Monaten ist gleichzeitig die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland, denen vorher in Griechenland ein Schutzstatus zugesprochen wurde, deutlich angestiegen. Das BAMF meldet seit Ende 2019 bis heute 11.200 Antragsteller*innen, die in Griechenland internationalen Schutz haben – also entweder die Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz. Im Jahr 2020 kam damit fast jede zehnte Person, die neu nach Deutschland eingereist ist und hier einen Asylantrag gestellt hat, aus Griechenland – mit Schutzstatus.

Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, der Flüchtlingsrat und der Paritätische in Niedersachsen haben gestern in einer gemeinsamen Stellungnahme das Verbot des Oberverwaltungsgerichts begrüßt,  in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte wieder nach Griechenland abzuschieben. Es bestehe für sie die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können. So erhielten Geflüchtete mit anerkanntem Asylstatus in Griechenland kaum Unterstützung und der Zugang zu sozialen Leistungen und Unterbringungsmöglichkeiten wird erschwert.

Thomas Uhlen, Landessekretär der Caritas in Niedersachsen:
„Diese Situation ist in keiner Weise zu tolerieren. Hier werden grundlegende Menschenrechte eklatant missachtet.“

Bereits im November hatten sich Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat für einen sofortigen Abschiebestopp nach Griechenland und die sofortige Aussetzung von Dublin-III-Abschiebungen eingesetzt und diese als menschenrechtlich unvertretbar verurteilt.

Marco Brunotte, Geschäftsführer der AWO Niedersachsen LAG:
„Es ist gut, dass die Gerichte die Entscheidungen der Behörden korrigieren. Es macht aber betroffen, dass dies notwendig ist. Diese Entscheidung ist ein klares Signal an die Verantwortlichen, sich endlich für eine solidarische europäische Flüchtlings- und Asylpolitik einzusetzen. Mehr Menschlichkeit ist hier dringend geboten.“

Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher vom Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V:
„Wir begrüßen das Signal des Oberverwaltungsgerichts, die Mängel in Griechenland anzuerkennen. Durch dieses Urteil können weitere in Niedersachsen anhängige Verfahren bei den Verwaltungsgerichten zu Ende geführt werden. Dies schafft Perspektiven dort, wo zuvor keiner auf Schutz für Geflüchtete zu hoffen gewagt hat.“

Birgit Eckhardt, Vorsitzende Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.:
„Mit den humanitären Grundsätzen des Paritätischen sind Abschiebungen nach Griechenland nicht vereinbar, die Situation vor Ort ist für Geflüchtete katastrophal. Es ist ein überfälliges Signal auch für die betroffenen Menschen, dass das OVG Lüneburg mit seinem Urteil dieser Einschätzung folgt.“

Claire Deery, Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V.:
„Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig. Diese klare Botschaft geht von den Lüneburger Urteilen vom letzten Montag aus. Die Landesregierung muss den Kommunen nun sofort per Erlass verbieten, Geflüchtete nach Griechenland abzuschieben. Alle betroffenen Flüchtlinge brauchen vollumfänglichen Schutz in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss den Entscheidungsstopp für diese Gruppe sofort beenden!“

Dazu diese Hinter- und Abgründe:

1. Die Lüneburger Urteile hoben zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück auf. Dieses Gericht hatte in zwei Fällen alleinstehender Syrerinnen die Klagen Betroffener gegen die Abschiebebescheide des BAMF jeweils abgewiesen (Az.: 5 A 363/18 und 5 A 365/18). Den Klägerinnen drohe bei einer Rücküberstellung nach Griechenland keine Obdachlosigkeit. Zumindest mithilfe von Hilfsorganisationen oder informellen Netzwerken könne es den Klägerinnen gelingen, eine Unterkunft zu finden und die Versorgung mit den nötigsten Dingen des täglichen Bedarfs sicherzustellen.

2. Zwar hat Niedersachsen 2020 laut Statistik nur zwei Personen selbst nach Griechenland abgeschoben (davon eine nach Dublin-III-Verordnung), aber eine von der Stadt Osnabrück abgeschobene Person gehörte zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen konnte mittlerweile den Kontakt herstellen. Die geflüchtete Person ist in Griechenland auf der Straße gelandet, ohne jegliche Versorgung. „Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort werden wir die Situation dokumentieren und die geflüchtete Person bestmöglich unterstützen.“, teilte der Flüchtlingsrat Ende März mit.

3.
Fundstellen: OVG Niedersachsen, Urt. v. 19.04.2021; Aktz: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20.

—-

(Quellen: ProAsyl, OVG Nds, Nieders. Flüchtlingsrat)

Geht weiter

1. Januar 2021

Das Drama um die europäischen Werte geht in 2021 weiter.
Jetzt in Lipa, wo Europa sie ausgrenzt.

Weihnachtsappell

23. Dezember 2020

Etwa 250 Bundestagsabgeordnete haben Ende letzter Woche einen Weihnachtsappell veröffentlicht: Die  Geflüchteten sollen aufgenommen werden, die versuchen, auf den griechischen Inseln zu überleben. Unter den Unterzeichnern ist auch die SPD-Kandidatin Daniela de Ridder aus unserem Wahlkreis 31. Der Text im Wortlaut:

„Für eine humanitäre Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln

In der Nacht vom 8. auf den 9. September 2020 wurde das Flüchtlingslager Moria auf der  griechischen Insel Lesbos durch einen Brand zerstört. Bereits zuvor war das Lager Moria über Jahre zum Symbol des Versagens europäischer Asylpolitik geworden: Zeitweise mussten über 20.000 Menschen in einem Camp ausharren, das für 3.000 Menschen ausgerichtet war. Die Versorgungs- und Hygienesituation war katastrophal.

Deutschland hat auf diese Situation gemeinsam mit anderen europäischen Ländern reagiert, Hilfsgüter entsandt und die Aufnahmezusage auf knapp 3.000 Menschen erhöht. Dennoch leben die Menschen auch drei Monate nach dem Brand immer noch unter menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln oder auf dem Festland.

Die humanitäre Situation im neuen Übergangslager Kara Tepe ist laut übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen deutlich schlechter als im Camp Moria: Die Unterkünfte sind nicht winterfest, immer noch gibt es keine ausreichende sanitäre Versorgung – Duschen und Toiletten fehlen vielfach. Gewaltsame Übergriffe auch gegen besonders Schutzbedürftige sind an der Tagesordnung. Unter diesen Bedingungen leiden besonders die vielen Kinder.

Angesichts dieser Zustände kritisieren wir umso mehr, dass humane Aufnahmestrukturen wie das auf Lesbos betriebene Flüchtlingslager „PIKPA“ für besonders schutzbedürftige Menschen aufgelöst wurden.

Uns ist bewusst, dass nur ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das von echter europäischer Solidarität geprägt ist, die Asyl- und Migrationsfrage langfristig lösen kann. Diese europäische Lösung ist jedoch immer noch nicht in Sicht.

Die begrüßenswerten Aufnahmen der Bundesregierung reichen noch nicht aus. Deswegen fordern wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung menschen- und europarechtlicher Standards einzusetzen, die Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln in Deutschland zu beschleunigen und die Zusagen angesichts der Aufnahmebereitschaft in Bundesländern, Städten und Gemeinden zu erhöhen.

In Deutschland haben über 200 Kommunen sowie einzelne Bundesländer zugesagt, zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen. Diese Zusagen übersteigen die vom Bund koordinierte Aufnahme deutlich. Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, den Kommunen und Ländern, die eine  menschenrechtswürdige Unterbringung ermöglichen können und wollen, eine Zusage für die Aufnahme zu erteilen.Basierend auf den genannten Gründen stellen wir folgende Forderungen an die Bundesregierung:

  1. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene verstärkt für eine europäische Lösung einsetzen, die menschen- und europarechtlichen Standards entspricht.
  2. Der Bundesinnenminister muss gemeinsam mit aufnahmebereiten Ländern und Kommunen einen konstruktiven Weg für die zukünftige Aufnahme von Geflüchteten anstoßen und vorantreiben – auch über das bereits zugesagte Kontingent hinaus.
  3. Die Bundesregierung muss – gerade in dieser Jahreszeit – die verstärkte Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland beschleunigen und sich gegenüber weiteren EU- Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, dass sie Schutzsuchende freiwillig aufnehmen.

Luise Amtsberg (B90/Die Grünen)
Ulla Jelpke (Die Linke)
Gyde Jensen (FDP)
Ulli Nissen (SPD)
Matthias Zimmer (CDU)
Doris Achelwilm (Die Linke)
Grigorios Aggelidis (FDP)
Gökay Akbulut (Die Linke)
Bela Bach (SPD)
Lisa Badum (B90/Die Grünen)
Heike Baehrens (SPD)
Annalena Baerbock (B90/Die Grünen)
Ulrike Bahr (SPD)
Nezahat Baradari (SPD)
Simone Barrientos (Die Linke)
Sören Bartol (SPD)
Dietmar Bartsch (Die Linke)
Bärbel Bas (SPD)
Margarete Bause (B90/Die Grünen)
Danyal Bayaz (B90/Die Grünen)
Canan Bayram (B90/Die Grünen)
Marc Biadacz (CDU/CSU)
Matthias Birkwald MdB (Die Linke)
Jens Brandenburg (FDP)
Michel Brandt (Die Linke)
Franziska Brandtner (B90/Die Grünen)
Leni Breymaier (SPD)
Agnieszka Brugger (B90/DieGrünen)
Sandra Bubendorfer-Licht (FDP)
Christine Buchholz (Die Linke)
Katrin Budde (SPD)
Birke Bull-Bischoff (Die Linke)
Lars Castellucci (SPD)
Jörg Cezanne (Die Linke)
Anna Christmann (B90/ Die Grünen)
Carl-Julius Cronenberg (FDP)
Sevim Dağdelen (Die Linke)
Janosch Dahmen (B90/Die Grünen)
Bernhard Daldrup (SPD)
Fabio De Masi (Die Linke)
Daniela De Ridder (SPD)
Diether Dehm (Die Linke)
Ekin Deligöz (B90/Die Grünen)
Karamba Diaby (SPD)
Esther Dilcher (SPD)
Anke Domscheit-Berg (Die Linke)
Katharina Dröge (B90/Die Grünen)
Harald Ebner (B90/Die Grünen)
KlausErnst (Die Linke)
Wiebke Esdar (SPD)
Saskia Esken (SPD)Helin Evrim Sommer (Die Linke)
Yasmin Fahimi (SPD)
Susanne Ferschl (Die Linke)
Brigitte Freihold (Die Linke)
Otto Fricke (FDP)
Sylvia Gabelmann (Die Linke)
Matthias Gastel (B90/Die Grünen)
Kai Gehring (B90/Die Grünen)
Stefan Gelbhaar (B90/ Die Grünen)
Martin Gerster (SPD)
Angelika Glöckner (SPD)
Nicole Gohlke (Die Linke)
Katrin Göring-Eckardt (B90/Die Grünen)
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke)
Alexander Graf Lambsdorff (FDP)
Timon Gremmels (SPD)
Kerstin Griese (SPD)
Erhard Grundl (B90/Die Grünen)
Gregor Gysi (Die Linke)
Thomas Hacker (FDP)
Bettina Hagedorn (SPD)
André Hahn (Die Linke)
Anja Hajduk (B90/Die Grünen)
Heike Hänsel (Die Linke)
Britta Haßelmann (B90/Die Grünen)
Dirk Heidenblut (SPD)
Peter Heidt (FDP)
Thomas Heilmann (CDU/CSU)
Frank Heinrich (CDU/CSU)
Gabriela Heinrich (SPD)
Barbara Hendricks (SPD)
Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Bettina Hoffmann (B90/Die Grünen)
Christoph Hoffmann (FDP)
Anton Hofreiter (B90/Die Grünen)
Matthias Höhn (Die Linke)
Andrej Hunko (Die Linke)
Dieter Janecek (B90/Die Grünen)
Josip Juratovic (SPD)
Oliver Kaczmarek (SPD)
Elisabeth Kaiser (SPD)
Kirsten Kappert-Gonther (B90/Die Grünen)
Ralf Kappschack (SPD)
Kerstin Kassner (Die Linke)
Volker Kauder (CDU/CSU)
Uwe Kekeritz (B90/Die Grünen)
Achim Kessler (Die Linke)
Katja Keul (B90/Die Grünen)
Sven-Christian Kindler (B90/Die Grünen)
Katja Kipping (Die Linke)
Arno Klare (SPD)
Maria Klein-Schmeink (B90/Die Grünen)
Marcel Klinge (FDP)
Pascal Kober (FDP)
Bärbel Kofler (SPD)
Lukas Köhler (FDP)
Daniela Kolbe (SPD)
Elvan Korkmaz-Emre (SPD)
Jan Korte (Die Linke)
Sylvia Kotting-Uhl (B90/Die Grünen)
Jutta Krellmann (Die Linke)
Oliver Krischer (B90/Die Grünen)
Wolfgang Kubicki (FDP)
Konstantin Kuhle (FDP)
Christian Kühn (B90/Die Grünen)
Renate Künast (B90/Die Grünen)
Markus Kurth (B90/Die Grünen)
Caren Lay (Die Linke)
Monika Lazar (B90/Die Grünen)
Ulrich Lechte (FDP)
Sven Lehmann (B90/Die Grünen)
Sylvia Lehmann (SPD)
Sabine Leidig (Die Linke)
Steffi Lemke (B90/Die Grünen)
Ralph Lenkert (Die Linke)
Stefan Liebich (Die Linke)
Helge Lindh (SPD)
Tobias Lindner (B90/Die Grünen)
Michael Link (FDP)
Gesine Lötzsch (Die Linke)
Kirsten Lühmann (SPD)
Thomas Lutze (Die Linke)
Jürgen Martens (FDP)
Hilde Mattheis (SPD)
Pascal Meiser (Die Linke)
Irene Mihalic (B90/Die Grünen)
Klaus Mindrup (SPD)
Amira Mohamed Ali (Die Linke)Cornelia Möhring (Die Linke)
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU)
Niema Movassat (Die Linke)
Claudia Müller (B90/Die Grünen)
Norbert Müller (Die Linke)
Detlef Müller (SPD)
Beate Müller-Gemmeke (B90/Die Grünen)
Zaklin Nastic (Die Linke)
Ingrid Nestle (B90/Die Grünen)
Alexander Neu (Die Linke)
Martin Neumann (FDP)
Dietmar Nietan (SPD)
Thomas Nord (Die Linke)
Omid Nouripour (B90/Die Grünen)
Josephine Ortleb (SPD)
Friedrich Ostendorff (B90/Die Grünen)
Cem Özdemir (B90/Die Grünen)
Aydan Özoğuz (SPD)
Markus Paschke (SPD)
Martin Patzelt (CDU/CSU)
Petra Pau (Die Linke)
Lisa Paus (B90/Die Grünen)
Sören Pellmann (Die Linke)
Victor Perli (Die Linke)
Christian Petry (SPD)
Tobias Pflüger (Die Linke)
Detlev Pilger (SPD)
Filiz Polat (B90/Die Grünen)
Mechthild Rawert (SPD)
Martina Renner (Die Linke)
Bernd Riexinger (Die Linke)
Andreas Rimkus (SPD)
Sönke Rix (SPD)
Martin Rosemann (SPD)
René Röspel (SPD)
Tabea Rößner (B90/Die Grünen)
Claudia Roth (B90/Die Grünen)
Manuela Rottmann (B90/Die Grünen)
Corinna Rüffer (B90/Die Grünen)
Susann Rüthrich (SPD)
Sarah Ryglewsky (SPD)
Manuel Sarrazin (B90/Die Grünen)
Thomas Sattelberger (FDP)
Axel Schäfer (SPD)
Ulle Schauws (B90/Die Grünen)
Nina Scheer (SPD)
Marianne Schieder (SPD)
Frithjof Schmidt (B90/Die Grünen)
Stefan Schmidt (B90/Die Grünen)
Dagmar Schmidt (SPD)
Charlotte Schneidewind-Hartnagel (B90/Die
Grünen)
Johannes Schraps (SPD)
Eva-Maria Schreiber (Die Linke)
Michael Schrodi (SPD)
Martin Schulz (SPD)
Swen Schulz (SPD)
Kordula Schulz-Asche (B90/Die Grünen)
Uwe Schummer (CDU/CSU)
Frank Schwabe (SPD)
Stefan Schwartze (SPD)
Petra Sitte (Die Linke)
Judith Skudelny (FDP)
Svenja Stadler (SPD)
Martina Stamm-Fibich (SPD)
Sonja Steffen (SPD)
Mathias Stein (SPD)
Kersten Steinke (Die Linke)
Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP)
Friedrich Straetmanns (Die Linke)
Wolfgang Strengmann-Kuhn (B90/Die Grünen)
Margit Stumpp (B90/Die Grünen)
Katja Suding (FDP)
Kerstin Tack (SPD)
Kirsten Tackmann (Die Linke)
Jessica Tati (Die Linke)
Claudia Tausend (SPD)
Antje Tillmann (CDU/CSU)
Manfred Todtenhausen (FDP)
Carsten Träger (SPD)
Markus Tressel (B90/Die Grünen)
Jürgen Trittin (B90/Die Grünen)
Andrew Ullmann (FDP)
Alexander Ulrich (Die Linke)
Julia Verlinden (B90/Die Grünen)
Johannes Vogel (FDP)
Kathrin Vogler (Die Linke)
Ute Vogt (SPD)Ottmar von Holtz (B90/Die Grünen)
Konstantin von Notz (B90/Die Grünen)
Dirk Vöpel (SPD)
Daniela Wagner (B90/Die Grünen)
Andreas Wagner (Die Linke)
Beate Walter-Rosenheimer (B90/Die Grünen)
Harald Weinberg (Die Linke)
Marcus Weinberg (CDU/CSU)
Joe Weingarten (SPD)
Peter Weiß (CDU/CSU)
Katrin Werner (Die Linke)
Bernd Westphal (SPD)
Wolfgang Wetzel (B90/Die Grünen)
Bettina Wiesmann (CDU/CSU)
Katharina Willkomm (FDP)
Gülistan Yüksel (SPD)
Hubertus Zdebel (Die Linke)
Gerhard Zickenheiner (B90/Die Grünen)
Pia Zimmermann (Die Linke)

Von den drei Abgeordneten unseres Bundestagswahlkreises 31 hat lediglich Daniela de Ridder (SPD) unterschrieben. Die Namen von Albert Stegemann (CDU) und Jens Beeck (FDP) habe ich vergeblich gesucht…

 


Foto: de Ridder

A short story of Moria

19. September 2020

„Am 8. September ist ein Feuer in Moria ausgebrochen. Seit dem Feuer haben sich für die dort untergebrachten 13.000 Menschen die ohnehin schon schrecklichen, unwürdigen Lebensumstände dramatisch verschlechtert. Bereits vor dem Brand standen wir mit Bewohner*innen und Helfer*innen des Camps in Kontakt, um für diese 15 Minuten zu recherchieren.

So haben wir auch Milad kennen gelernt. Er ist 21 Jahre alt und wohnt seit Januar in Moria. Er hat uns per Video-Call seine Geschichte erzählt. Vielleicht können diese 15min ein Stück dazu beitragen, dass zukünftig mehr Menschen Bescheid wissen, wenn man den Begriff Moria hört oder liest. Das ist „A short story of Moria”.“

„Joko und Klaas gegen ProSieben“ dienstags, um 20:15 Uhr auf ProSieben ► Ganze Folgen: https://www.prosieben.de/tv/joko-klaa…

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Joko und Klaas fordern gemeinsam einen ganzen Sender heraus. Dabei gilt es, gegen das gesamte ProSieben-Universum zu bestehen – alle werden zum Kräftemessen eingeladen. Über Gegner und Spiele entscheidet alleine ProSieben. Triumphieren Joko und Klaas, überlässt ihnen der Sender einen 15-minütigen Live-Sendeplatz zur freien Gestaltung.

Der niedersächsische Landkreis Gifhorn zwingt eine alleinerziehende Mutter und ihre sieben Kinder zum Umzug aus eigener Wohnung in eine Sammelunterkunft. Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert:
Lasst die Familie weiter in ihrer Wohnung leben!

Der Landkreis Gifhorn zwingt die Familie in eine Sammelunterkunft  – weil die Familie ihre Wohnung – auf eigene Kosten -, allerdings „ohne Erlaubnis“ renoviert hat. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert dies als „absurd“ und „rechtswidrig“ und fordert den Landkreis Gifhorn auf, die moldauische Familie N. „schlicht weiter in ihrer Wohnung leben zu lassen.“

Familie N.. wandte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos an den Landkreis Gifhorn und bat darum, ihre Wohnung in Osloß, die sie seit mehr als zwei Jahren bewohnt, renovieren zu dürfen. Dabei war der alleinerziehenden Frau N., die an schwergradigem Asthma leidet, vor allem daran gelegen, den bereits durch die Vormieter genutzten, stark verschmutzen und verstaubten Teppich, der sich trotz intensiver Bemühungen nicht mehr reinigen ließ, zu entfernen. Der Landkreis verweigerte dies, obwohl Frau N. diesem – wie verlangt – sogar ein ärztliches Attest vorlegte, wonach die Beschaffenheit des Teppichs ihre Atemwegsbeschwerden verstärke, weshalb es aus medizinischer Sicht geboten sei, ihn zu entfernen.

Nachdem es Frau N. gesundheitlich zunehmend schlechter ging, weil es ihr immer schwerer fiel, in ihrem eigenen Hause zu atmen, ersetzte sie den Teppich dennoch – auf eigene Kosten – durch Laminat, um einer weiteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes vorzubeugen. Zudem tapezierte die Familie – ebenfalls auf eigene Kosten – sämtliche Wände, um ihr Zuhause wohnlicher zu gestalten. Nunmehr verlangt der Landkreis Gifhorn von Frau N. und ihren sieben Kindern im Alter zwischen zwei und 17 Jahren, die Wohnung spätestens bis zum 05. August 2020 zu räumen und in die Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien zu ziehen. Für den Fall, dass die Familie sich dem widersetzt, droht der Landkreis damit, die Wohnung gewaltsam räumen zu lassen.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Das Vorgehen des Landkreises ist absurd. Der Landkreis hat die gesundheitlichen Beschwerden der Frau N. monatelang ignoriert und bestraft die Familie nun dafür, ihre Wohnsituation eigenständig verbessert zu haben. Er zwingt die Familie inmitten in der Corona-Pandemie, in eine Sammelunterkunft zu ziehen – und dies, obwohl es für Menschen angesichts der Enge in solchen Unterkünften bekanntermaßen unmöglich ist, die Corona-Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten.“

Das Vorgehen das Landkreises gegenüber der Familie N. ist nicht nur faktisch absurd und gesundheitsgefährdend, sondern steht auch juristisch auf sehr tönernen Beinen.

Muzaffer Öztürkyilmaz:

„Das Ganze ist auch rechtswidrig. Es unverhältnismäßig die Familie zum Auszug zu zwingen, weil sie die Wohnung ohne Erlaubnis renoviert und damit im Ergebnis aufgewertet hat. Da Frau N. alleinerziehend ist und ihre Kinder minderjährig sind, dürfen sie nach der EU-Aufnahmerichtlinie im Übrigen nur dann verpflichtet werden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, sofern sie dort ausschließlich mit anderen Alleinerziehenden und ihren minderjährigen Kindern untergebracht werden. Solche eine spezifische Unterbringungsmöglichkeit existiert in Ehra-Lessien jedoch nicht.“

Ein Zwangsumzug von Osloß nach Ehra-Lessien würde für die Familie zugleich den Verlust ihres bisherigen Lebensumfeldes bedeuten und ihr den Alltag erschweren. Die Kinder haben sowohl in Osloß als auch im Kindergarten bzw. in der Schule schnell Anschluss gefunden, sich in Vereinen engagiert und Freundschaften geschlossen. All dies müssten sie hinter sich lassen. Die älteste Tochter würde bei einem Umzug täglich statt einer halben ca. 2 Stunden benötigen, um ihren Ausbildungsbetrieb in Wolfsburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Muzaffer Öztürkyilmaz:

„Wir fordern den Landkreis Gifhorn auf, die Familie schlicht weiter in ihrer Wohnung leben zu lassen, anstatt sie durch absurde und rechtswidrige Maßnahmen zu schikanieren und ihre weitere Integration absichtlich zu erschweren.“

Für alles verantwortlich ist im Übrigen der Landrat Dr. Andreas Ebel. Ebel gehört der CDU an.

Exodus

13. Juli 2020

Die BBC hatte Flüchtlingen aus Syrien Kameras gegeben, damit die ihre Flucht selbst filmen. Das Material ist unglaublich spannend und bedrückend zu gleich, twittert @ennolenze. Sozusagen Flucht als First Person View.