illegale Abschüsse

15. Januar 2023

Heute endet die Jagdzeit für die meisten Gänsevögel in Niedersachsen. Der niedersächsische NABU hat dies zum Anlass für einen Appell an die Jägerinnen und Jäger genommen, bestehende Jagd- und Naturschutzgesetze einzuhalten. Für diesen Appell gibt es handfeste  Gründe:

So wurden am 24. November 2022 bei Twist im Landkreis Emsland 37 Gänsekadaver auf einem Acker gefunden. Geschossen waren nach Behördenangaben Graugänse, die gejagt werden dürfen. Das habe eine Auswertung von Beweisfotos ergeben, sagte jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Fotos hatte ein Zeuge gemacht, der die Gänse zufällig auf einem Acker entdeckt hatte. Bevor die Polizei eintraf, waren die Tiere allerdings schon von dem Landwirt, dem der Acker gehört, vergraben worden. Daraufhin wurde (lediglich) eine Gans wieder ausgegraben und genauer untersucht. Wer für die Tat verantwortlich ist, bleibt bisher unklar.

Obwohl bei der ersten Untersuchung eines Tieres eine Graugans bestimmt wurde, äußert der NABU Niedersachsen erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei allen geschossenen Tieren um Graugänse handelte. Im Winter seien die meisten Gänse im Emsland besonders geschützte Saat- oder Blässgänse, die sich häufig mit Graugänsen vermischen. Im Flug können diese Arten vor allem in der Dämmerung nicht sofort voneinander unterschieden werden, was die Vermutung nahelegt, dass unter den geschossenen Tieren auch Saat- oder Blässgänse vertreten sind.

„Das niedersächsische Jagdrecht sieht für Saat- und Blässgänse keine Jagdzeiten vor, so dass die Jagd auf sie ganzjährig verboten ist. Werden diese Arten trotzdem geschossen, handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend geahndet werden muss“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Auch deshalb zeigt sich der NABU empört darüber, dass weder die Jagd- und Naturschutzbehörden des Landkreises Emsland noch die Polizei alle toten Tiere im Hinblick auf die Artzugehörigkeit bestimmt haben. „Nur, wenn die Arten genau bestimmt werden, kann eine solche Tat entsprechend geahndet werden“, so Dr. Buschmann weiter.

Auch Ende 2021 hatte es im Emsland einen Fall von illegalen Abschüssen gegeben. Mehrere streng geschützte und mittlerweile seltene Zwergschwäne, die sich in einem Naturschutzgebiet aufhielten, waren mit Schussverletzungen, die auf jagdliche Aktivitäten zurückzuführen sind, aufgefunden und tot geborgen worden. Auf die Schliche kam man den Jägern, weil die Zwergschwäne im Rahmen eines NABU-Projektes besendert worden waren. Die Strafverfolgung wurde vorerst eingestellt, weil die Täter behaupteten, die Tiere seien nur von ihrem Leid erlöst worden. Allerdings ergaben die Senderdaten und auch die Obduktionsuntersuchungen keine Hinweise auf ein vorheriges Leiden. „Und selbst wenn: Auch bei leidenden Tieren hätten die Jäger keine Berechtigung gehabt, die streng geschützten Tiere zu töten“, bekräftigt Dr. Buschmann.

Abgesehen von solchen illegalen Abschüssen, die einzelne Tiere treffen, werden beispielsweise im Vogelschutzgebiet Tongrube Oberhammelwarden – mit Genehmigung des Landkreises Wesermarsch – immer noch sogenannte Gesellschaftsjagden abgehalten. Diese Gruppenjagden mit mehreren Schützen und entsprechend vielen Schüssen bringen massive Störungen für die dort ansässigen Arten mit sich. Diese Jagdereignisse und verschiedene jagdliche Verfehlungen in dem Schutzgebiet führten dazu, dass über die vergangenen Jahre etliche schwer verletzte und teils flugunfähige Wasservögel dokumentiert wurden. Die Tiere leiden, bis sie irgendwann sterben oder einem Räuber zum Opfer fallen. Hinzu kommt, dass die Jagden entgegen der Gesetzgebung in fast völliger Dunkelheit durchgeführt werden, womit keine sichere Artansprache möglich und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass neben Arten, die bejagt werden dürfen, auch nicht bejagdbare, geschützte Tiere den Abschüssen zum Opfer fallen.

Ein weiterer Fall ereignete sich im Landkreis Lüneburg im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“, speziell im Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“. Hier sind Saat- und Blässgänse wertbestimmend. Einer Zeugenaussage zufolge wurden hier drei Jäger in Tarnkleidung beobachtet, die auf einen einfallenden Trupp aus u.a. Saat- und Blässgänsen Schüsse abgegeben haben. Bei einer Durchsuchung der Gräben wurden acht tote Saat-, fünf tote Bläss- und eine tote Graugans entdeckt – alle Tiere wiesen Schussverletzungen auf. Außerdem konnten mehrere Schrotpatronenhülsen sichergestellt werden (Stahl- und Bleischrot). Laut Aussage des Zeugen haben die Jäger außerdem keine Hunde geführt – in Niedersachsen muss allerdings bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer Hund geführt werden.

Diese Beispiele zeigen, dass naturschutzfachliche Aspekte und die Vorgaben der Jagd- und Naturschutzgesetze offenbar zunehmend weniger Beachtung in Niedersachsen finden. Der NABU Niedersachsen hat daher dringend die Einführung einer entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität gefordert und vor allem, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte für die strenge Einhaltung bestehender Gesetze sorgen.


Quellen: NABU, NOZ, NDR,
Foto: Saat- und Blessgänse, von Von Frank Liebig – Archiv Frank Liebig, CC BY-SA 3.0 de,

Wahlkampf

7. Juni 2022

Im Herbst wählt Niedersachsen seinen neuen Landtag. Aus Lingen tritt CDU-Mann Christian Fühner an. Das will unterstützt werden, jedenfalls nach dem Willen der CDU im Emsland. Also stellt sich „unser“ Landtagsabgeordneter Fühner schon mal mit Uwe Hilling, dem CDU-Fraktionsvorsitzenden im Lingener Stadtrat vor eine Fotolinse, um einen künftigen Wertstoffhof am Hessenweg anzukündigen (nachdem der alte abgewickelt worden war) – wie ja überhaupt vieles immer wieder unter dem üblichen Beifall der Lokalpresse nur angekündigt wird, aber nicht kommt. Oder man schickt ihn zu den Lingener Bürgerschützen, damit er dort beim Frühstück ihrer Majestäten redeweise die Grüße des Landrats und der Kreisverwaltung wie des Kreistags übermitteln und sich darstellen darf und übersieht dabei geflissentlich, dass jedenfalls Landrat Marc-André Burgdorf, Dr. Burkhard Remmers, Magdalena Wilmes (alle CDU), Ulrich Wilde (SPD) oder Dr. Hubert Kruse, Hartmut Moorkamp und Klaus Prekel (alle CDU) vor Fühner an der Reihe sind – würde es protokollarisch in der richtigen Reihenfolge zugehen. Tut’s aber nicht, weil eben Wahlkampf ist. Da wird Kandidat Fühner von seiner Seilschaft unterstützt.

Man darf den Kopf schütteln über so viel parteipolitische Selbstbedienung, sollte aber besser über Inhalte reden. Denn da hat sich das Bündnis „Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle“ gemeldet und hat ein Positionspapier zur Landtagswahl 2022 veröffentlicht. Der NGO-Zusammenschluss fordert von der künftigen Landesregierung einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik.

Anlässlich der niedersächsischen Landtagswahl 2022 hat das Bündnis „Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle“, dem sich bislang über 60 Selbstorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Initiativen angeschlossen haben, ein Positionspapier veröffentlicht.

Zu den Kernforderungen des Bündnisses an eine künftige Landesregierung gehören danach

  • ein entschlossenes Vorgehen gegen alle Formen von Rassismus,
  • die Durchsetzung eines Bleiberechts für alle, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben,
  • die Gewährung eines Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen,
  • die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für Alle statt nur für Einige,
  • die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit und Gewährleistung von Teilhabe,
  • das Herbeiführen von Geschlechtergerechtigkeit,
  • die Übernahme von Verantwortung auch an den Außengrenzen der EU durch ein Landesaufnahmeprogramm.

Die einzelnen Vertreter der Bündnisorganisationen haben Stellung genommen. Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sagt:

Die künftige Landesregierung muss einen Paradigmenwechsel vollziehen: Weg von einer Asyl- und Migrationspolitik, die geprägt ist von Diskriminierung, Fremdbestimmung, Lagerunterbringung und Abschiebungen – hin zu einer Politik der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe, die Chancen eröffnet und Bleibeperspektiven für alle Menschen schafft – und zwar unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Aufnahme der Menschen aus der Ukraine zeigt, dass eine solche Politik möglich ist.“

Galina Ortmann, Niedersächsischer Integrationsrat e.V. erklärt;

Die nächste Landesregierung muss sicherstellen, dass Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt auf allen Ebenen der Gesellschaft mitwirken können und vor rassistischer Diskriminierung wirkungsvoll geschützt werden. Damit ihr dies gelingt, muss sie unter anderem ein Landes-Partizipationsgesetz und ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz erlassen.

Roma Center e.V.:

Wir fordern eine Bleiberechtsinitiative der neuen Landesregierung. Sie muss gewährleisten, dass insbesondere Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen haben ein Bleiberecht bekommen und nicht abgeschoben werden. Kettenduldungen müssen beendet werden. Wer nicht in sein Herkunftsland zurückkehren kann, weil die Lebensverhältnisse dort menschenunwürdig sind, muss eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer die Bedingungen eines Bleiberechts noch nicht vollständig erfüllt, muss beraten und unterstützt werden.

Dr. Anwar Hadeed, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen – amfn e.V. bringt zum Ausdruck:

Die künftige Landesregierung muss die Bildungspolitik neu gestalten, um die Zusammenhänge von Herkunft und fehlenden Bildungschancen aufzulösen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine umfassende Reform der Lehrer:innen und Erzieher:innen-Aus- und Weiterbildung erforderlich. Zudem müssen lernfeindliche Bedingungen in Lagern und Sammelunterkünften beseitigt werden.

Armin Wühle, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen e.V. fordert:

Wir freuen uns, dass ukrainische Geflüchtete direkten Zugang zu allen Gesundheitsleistungen der Krankenkasse haben. Dies wollen wir für alle Geflüchteten erreichen – strukturelle Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung ist in einer Solidargemeinschaft nicht hinnehmbar. Daher brauchen wir in Niedersachsen zumindest eine elektronische Gesundheitskarte für alle. Um Gesundheitsleistungen insbesondere bei der Versorgung psychischer Erkrankungen wirkungsvoll nutzen zu können, ist eine klare Regelung zur Kostenübernahme von Sprachmittlung erforderlich.

Hilke Brandy, Seebrücke Niedersachsen sagt:

Die zukünftige Landesregierung muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um zur Schaffung sicherer Fluchtwege beizutragen und die Aufnahme von Geflüchteten – aus Drittstaaten wie Afghanistan oder EU-Staaten wie Griechenland – auch in Niedersachsen zu ermöglichen. Wir dürfen nicht ignorieren, dass Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken, in Lagern unter katastrophalen Umständen festgehalten werden oder ihnen ihre Rechte an den Grenzen verwehrt werden.

Adriana Pombo Abondano, Büroleitung, „Migrant*innenselbstorganisationen-Netzwerk Hannover e.V.“ erklärt:

Menschen werden zur Flucht gezwungen oder entscheiden sich zu migrieren. In beiden Fällen sind die Gründe vielfältig. In jedem Fall jedoch spielen insbesondere das Geschlecht einer Person oder Ihre Sexualität eine wichtige Rolle beim Prozess der MIgration oder der Flucht.  Vor allem Frauen stehen im Vergleich zu Männern vor besonderen und vor allem unterschiedlichen Herausforderungen. Diese spezifischen Unterschiede müssen berücksichtigt werden.

Ob Fühner sich dazu auch erklärt? Immerhin geht es um zutiefst Christliches. Obwohl etwa die EU erst vor wenigen Jahren für ihren Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten mit dem Friedensnobelpreis gewürdigt worden sei, umgibt sie sich heute mit neuen Mauern und Zäunen und richte Lager an ihren Außengrenzen ein. Das kritisierten wiederholt die christlichen Bischöfe.

„Die dortigen Zustände sind mit der Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar“, heißt es in einer 2020 in Bonn veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der katholischen, evangelischen und orthodoxen Kirchen. Geht das  MdL Fühner etwa  nicht nah genug? Sein ihm zugeschusterter Redeauftritt vor den Schützenbrüdern ist ihm wichtiger.

Wenn Sie ihn sehen, dürfen Sie ihn gern nach seiner Position zum Papier von „Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle“ fragen.

30

11. Januar 2022

30 und damit nur noch rund ein Drittel der sog. „Spaziergänger“ vom ersten Januarmontag waren gestern Abend in der Lingener Innenstadt unterwegs. Vor dem Neuen Rathaus wurden rund ein Dutzend Kerzen abgestellt. Als ich nach meiner BN-Fraktionssitzung vor die Tür kam, standen dort vier jüngere Männer. That’s it.

Also befassen wir uns ungeschwurbelt mit Wichtigerem, nämlich diesen Fragen, von denen jede einzelne unter die Überschrift „Organisationsversagen“ gehört:

  • Warum haben wir in unserer Stadt offiziell 333 Coronainfizierte (Meldungsstand Montag, 10.01.) und damit plötzlich die höchste Zahl während der Pandemie und ein Vielfaches der anderen Gemeinden und Städte im Landkreis?
  • Was sind die Ursachen? Weihnachtsmarkt, Kneipenbesuche, Unbesorgtheit?
  • Warum wird freitags ein Kindergarten in Lingen wegen Infektionen geschlossen und heute -bei unveränderten Zahlen- wieder geöffnet und was ist mit den anderen, mindestens drei Kitas, die Omikron zu Besuch haben?
  • Wieviele feste Raumlüfter gibt es inzwischen in Lingen, wo vor 13 Monaten CDU und SPD die Anschaffung mobiler Geräte zum Schutz der Schülerinnen und Schüler wie der Lehrkräfte ablehnten?
  • Warum „glänzt“ der Landkreis Emsland seit knapp zwei Jahren ständig mit einer großen Zahl an Nachmeldungen SarsCov2-Infizierter beim Robert Koch-Institut (RKI)?
  • Warum ist ab Freitagmittags  das Gesundheitsamt des Landkreises nicht erreichbar sondern geschlossen und im Wochenende?
  • Warum gibt es im ganzen Landkreis Emsland keine PCR-Teststation am Wochenende- von einzelnen engagierten Ärzten abgesehen, deren Namen hinter vorgehaltener Hand weitergegeben werden? 
  • Warum gibt es überhaupt keine Anstrengungen des gewählten Kreistages und seiner Abgeordneten, die greifbare Misere der Kreisverwaltung zu beenden oder jedenfalls die Ursachen für die Fehler aufzuarbeiten?

Die Fragenliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Gegenteil. Sie ist ausbaubar.

ps Auch in der Grafschaft Bentheim hielt sich übrigens der Zulauf bei den Schwurblern gestern in Grenzen: die Grafschafter Nachrichten meldeten 10-15 von ihnen in Nordhorn und eine Handvoll mehr in Neuenhaus.

Omikron kommt – ein Weckruf

15. Dezember 2021

Der OB-Bericht zur Coronalage in unserer Stadt war in der heutigen Ratssitzung wieder bloß eine Aneinanderreihung von Corona-Zahlen und mit blitzenden Augen die Erkenntnis, die 7-Tages-Inzidenz sei ja „inzwischen noch“ bei 2XX statt 3XX vor einigen Tagen.

Schließlich kam vollends der Lehrer durch: Die Öffnung des Weihnachtsmarktes in Lingen sei die einzig richtige Entscheidung gewesen, sagte OB Krone. Und der Vorsitzende der CDU-Gruppe* Uwe Hilling stellte klar, er gehe deshalb nicht zum Weihnachtsmarkt, weil er keinen Glühwein möge, aaaber wer hingehe… und dann sprach er von dessen Eigenverantwortung. Zuvor hatte ich auf die Zwiespältigkeit Hillings hingewiesen, selbst nicht hinzugehen, aber den Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Meine Aufforderung FFP2-Kindermasken den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen, die aus armen Haushalten kämen und sie sich nicht leisten könnten, konterte der CDU-Mann mit dem Vorschlag auf die heutige Aufwandsentschädigung zu verzichten und dafür FFP2-Masken für Kinder zu kaufen (wurde natürlich einstimmig angenommen!), während OB Krone dann doch noch ankündigte, man habe „immer“ unbürokratisch und werde das jetzt auch tun und sehen, was man machen könne.

Zuvor hatte ich mich bei denen bedankt, die nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen und dadurch ihren Anteil am Kampf gegen Corona leisten. Der könne nämlich nur durch Kontaktbeschränkung gewonnen werden. Von mir gab es am schlechten Management des Landkreises Kritik und die Frage, weshalb der Landkreis Emsland immer (!) zu wenig Infizierte an das RKI meldet, als es sie tatsächlich gibt. Weil Nachmeldungen und Korrekturen nicht i die Statistik eingehen, sind die Emsland-Inzidenzzahlen immer zu niedrig. Und die Korrektur der OB-Bilanz: Am Tag des Wir-machen-den Weihnachtsmarkt-Beschluss (25. Nov.) habe es in Lingen 117 Infizierte gegeben, heute aber 246. Das sei kein Beitrag zur Verbesserung. Schließlich erlaubte ich mir die Vorschau, dass Omikron uns noch richtig heftig zu schaffen machen wird. Das sei auf der ganzen Welt so und werde in Lingen nicht anders sein.

Später las ich dann zuhause Dirk Paesslers Blogbeitrag „Omikron kommt – ein Weckruf in 15 Folien“ und seine weckende Einleitung: In Medien liest man jetzt täglich von fallender Inzidenz. Kaum einer schreibt dazu, dass das bald zu Ende sein wird mit dem Sinken. Und dann geb ich hier Paesslers-15-Folien mal weiter nebst seiner Einschätzung: Der Peak von Delta liegt hinter uns, aber Omikron ist keine Welle, sondern eine Wand

Kurzum: Den Weihnachtsmarkt und andere Kontakte solltet Ihr besser lassen, lest bitte mal und bleibt gesund:

(Link zum PDF am Schluss)


*ps:
Hier muss absolut klar sein, wie richtig recht der FDP-Vorsitzende Dirk Meyer redet, wenn er dieses Blog deshalb kritisierte, weil hier stets von CDU-Gruppe die Rede ist. Ich solle das richtig stellen, was hiermit geschieht. Wenn man aber -wie die FDP- inhaltlich nichts Gutes zu der CDU-Gruppe beizutragen hat, beschränke ich mich auf das, was sichtbar ist: Die CDU-Gruppe, wie gestern im Verwaltungsausschuss, der wieder ohne FDP stattfand. Hat aber keiner vermisst…

🔗Aktuelle Informationen aus Lingen (Ems) und dem Umland zu COVID-19-Krise auf meiner Spezial-Unterseite.

„Marke überschritten“

4. Oktober 2020

Nachdem in Sögel inzwischen schon 81 Beschäftigte des Schlachthofes Weidemark mit Corona infiziert sind, hat der Landkreis Emsland neue, strikte Regeln für die Samtgemeinde Sögel angeordnet.

„In Abstimmung mit den Landesbehörden folgen wir hier der bundesweiten Strategie, bei erhöhten Fallzahlen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einzuschränken“, teilte Landrat Marc-André Burgdorf (CDU) in einer Pressemitteilung am Sonntag mit. Danach sind Zusammenkünfte im öffentlichen und im privaten Raum ab sofort nur mit maximal sechs Personen erlaubt. Diese Grenze gelte auch für Gaststättenbetriebe pro Tisch. Die Corona-Kontaktbeschränkung beziehe sich aber nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Enge Familienangehörige sind dabei nicht Cousins und Cousinen, wie der Bezug auf § 11 StGB festlegt. Ausnahmen seien außerdem Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen.

Angeordnet sind die Maßnahmen im Rahmen einer sog. Allgemeinverfügung (Text: hier), die „erst einmal bis einschließlich 19. Oktober 2020 gültig“ ist (Burgdorf). Schüler und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II müssen nach dieser 13. Allgemeinverfügung in Zeiten der Pandemie bis zu den Herbstferien -also innerhalb der kommenden Woche- auch während des Unterrichts in den Klassenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Untersagt sind außerdem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport.

Während private Zusammenkünfte stark reguliert sind, begrenzt die Allgemeinverfügung für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel die maximale Teilnehmerzahl großzügig auf 100 Personen. Es gilt aber ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22 Uhr.

Landrat Burgdorf schaute über Sögel hinaus, als er erklärte: „Im gesamten Gebiet des Landkreises beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so dass wir bei derzeit 137 Fällen [innerhalb von sieben Tagen] die kritische Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner überschritten haben“ .

Alle Infizierten in Quarantäne

In Quarantäne befinden sich laut Landkreis inzwischen alle im Weidemark-Schlachthof beschäftigten Corona-Infizierten und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen. Die ersten Infektionsfälle in dem zum Tönnies-Konzern zählenden Schlachthof hatten sich bei Tests durch den Betriebsarzt bestätigt. Die rund 2.000 Mitarbeiter des Schlachthofes werden „regelmäßig“ auf das Virus getestet.

Tod eines Guineers

25. Juni 2020

Gefunden auf der Webseite des Nieders. Flüchtlingsrat:

Nach dem Tod eines 23-jährigen asylsuchenden Guineers nach einem Polizeieinsatz in Twist (Landkreis Emsland; Wappen lks) gilt unser Beileid seinen Angehörigen und Freund_innen. Dem Mann wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Rahmen eines Polizeieinsatzes in den Oberschenkel geschossen und er verstarb später im Krankenhaus. Erneut starb damit in Niedersachsen ein junger Schutzsuchender im Rahmen eines Polizeieinsatzes. Im August 2019 wurde der 19-jährige Afghane Aman Alizada bei einem Polizeieinsatz in seiner Unterkunft in Stade erschossen.

Nach dem Todesfall in Twist protestierten am vergangenen Samstag Schwarze Menschen in einer Demonstration vor dem Polizeikommissariat in Meppen gegen Rassismus und Polizeigewalt. Auf einem Plakat wurde die Version der Behörden in Zweifel gezogen, es habe sich um einen Oberschenkelschuss gehandelt. „Kein Oberschenkelschuss, sondern Bauchschuss“, hieß es darauf.

Laut Polizei sei die Versammlung sehr friedlich verlaufen, wurde aber in den sozialen Medien offenbar hart attackiert. Die Demonstration wurde nämlich zeitweise live über die sozialen Medien übertragen. Dabei sei es bei der Kommentierung im Internet zu teilweise deutlich rassistischen und volksverhetzenden Aussagen gekommen, sodass die Polizei sich entschieden hat, die Kommentarverläufe zu sichern und strafrechtlich zu prüfen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wird die weiteren Entwicklungen sehr aufmerksam verfolgen und erwartet eine umfassende Aufklärung des Polizeieinsatzes. Für Kontaktaufnahmen im Zusammenhang mit dem Todesfall stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Osnabrück gemeinsam mit der Polizeiinspektion in Leer. Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den beteiligten Polizeibeamten eingeleitet, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte.

Presseberichte

Polizei ermittelt gegen Facebook-Nutzer nach Demonstration in Meppen, in: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 22. Juni 2020.
20 Schwarzafrikaner prangern in Meppen tödlichen Polizeischuss an, in: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 20. Juni 2020.
Von Polizei in Twist angeschossen: 23-Jähriger tot, in: NDR vom 19. Juni 2020.
Mann stirbt nach Schussverletzung durch die Polizei, in: SPIEGEL vom 19. Juni 2020.

Autokino! Mach hinne!

2. Mai 2020

Wohl kaum einen besseren Platz kann ich mir vorstellen, als in diesen Corona-Zeiten in ein Autokino zu ge.. pardon zu fahren. Die von Corona so heftig geschlagen Lingener Gastronomen haben sich vorgenommen, ab Mitte des Monats auf dem Festplatz an der EmslandArena Autokino zu veranstalten. Bloß gibt es da ein Problem. Das Problem ist der Landkreis Emsland, wo irgendein unbekannter, offenbar überbezahlter „Fachdienstleiter“ Nein sagt und sein ebenso unbekannter Dezernent „Ja zum Nein“. Am vergangenen Mittwoch tagte der Verwaltungsausschuss unserer Stadt, wo OB Krone über diese Blockade des Landkreises den Kopf schüttelte. Das sei Freizeit und verboten, habe man in Meppen gesagt.

Eine Ausnahme könne man nur erlauben, wenn es eine Traditionsveranstaltung sei, habe es beim Landkreis geheißen. Autokino in Lingen ist abe natürlich auch eine Traditionsveranstaltung und zwar eine langjährige, wie alle wissen, die in Lingen schon lange leben. Es gab schon 2013 das Autokino. Guckt mal hier! 

Jetzt mal ehrlich: Was kann es in Corona-Zeiten Besseres geben als einen Abend im Autokino, wo außerdem alles auf die Sicherheit abgestimmt ist? Wo man zu zweit blechgeschützt einen Film schaut, mit Social Distancing zu allen anderen Besuchern? Bis hin zu Popcorn, Pippi und Pepsi!

Deshalb gibt es in allen Bereichen unseres Bundeslandes, wo Behördenvertreter denken, auch keine Autokino-Probleme. In Hatten bei Oldenburg und in Stuhr-Brinkum, Lohne und Vechta sind Autokinos in Niedersachsen in Betrieb. Osnabrück, GM-Hütte und Aurich sollen folgen. Alles Orte in Niedersachsen und daher mit derselben gesundheitsministeriellen Rechtsgrundlage. die ein Autokino eben nicht verbietet. Also: Ganz legal.

Wir haben doch unseren engagierten Landrat Marc-Andre Burgdorf. Dem erlaube ich hiermit, unverzüglich einzugreifen und diese behördliche Posse seiner Kreisverwaltung  zu beenden. Damit wir einen Autokino-Abend so genießen können, wie das Erlebnis gerade so trefflich im Deutschlandfunk Kultur beschrieben wurde. Landrat, mach hinne mit dem Autokino auf dem Festplatz an der Lingener Lindenstraße, denn: „Das ist ein richtig gutes Gefühl.

Nachtrag:
Die Grünen haben sich meiner Forderung angeschlossen, oder ich mich den Grünen –  ist ja auch egal. Denn die Forderung ist richtig. In Hannover gab es übrigens ein Autokonzert und im Schüttorfer Index vor einer Woche einen Auto-Diskoabend. Und wenn das, geschätzter Marc-Andre Burgdorf, immer noch nicht reicht: In Düsseldorf trafen sich zu Ostern Gläubige zum Gottesdienst im Autokino und in Wietmarschen-Lohne gab es das heute auch.

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Foto: Autokino in Wolfsburger Prä-Corona-Zeiten, via Creative-Commons-Lizenz „ clubmotor in der Wikipedia auf Deutsch – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“

völlig überzogen

2. April 2020

Im Landkreis Emsland dürfen wegen der Corona-Pandemie schon seit Wochen keine Touristen mehr übernachten. Doch jetzt versucht der Landkreis, das Aufenthaltsverbot auch auf jegliche Nutzung von Zweitwohnungen auszuweiten. Untersagt hat er per Allgemeinverfügung jede  Nutzung einer Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung) ebenso wie die Nutzung von Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen sowie ähnliche zum Wohnen oder Übernachten gedachte Räumlichkeiten. Ausgenommen vom Verbot sind nur Nutzungen aus zwingenden (!) beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Bewohner von Zweitwohnungen sollen also weg.

Der Grund in einer in weiten Teilen schwadronierenden Begründung:

Das Gesundheitssystem des Landkreises Emsland würde überfordert, wenn es für eine unbekannte möglichweise ständig wechselnde Anzahl eine Ne- benwohnung nutzende Personen Kapazitäten vorhalten müsste.

Personen, die sich derzeit in ihrem Zweitwohnsitz im Landkreis Emsland befinden, fordert der Landkreis mit Landrat Marc-Andre Burgdorf (CDU) an der Spitze knallhart auf, „spätestens bis einschließlich, 03.04.2020″ die Rückreise anzutreten“. Hej Leute, Ihr werdet rausgeworfen. Also bitte, Herr Landrat!

  • Derzeit ist gar nicht festzustellen, dass das Nutzungsverbot von Zweitwohnungen und Mobilheimen zur Verhinderung der Virusverbreitung erforderlich ist; denn entgegen der Behauptung des Landkreises drängt es sich keinesfalls auf, dass das emsländische Gesundheitssystem mit seinen acht Krankenhäusern und Hunderten Ärzten wegen einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Zweitwohnungsnutzer kollabiert. Das unterscheidet unseren 300.000-plus-Landkreis von einer kleinen ostfriesischen Insel. Auch trägt die weitere Behauptung nicht, dass es hier ein „hoch beanspruchtes Gesundheitssystem vor Ort“ gibt. Das nämlich gibt es in diesen Tagen überall in Deutschland.
  • Noch ein weiterer Punkt: Ich stelle mir vor, dass ältere Menschen hier deshalb Zweitwohnungen haben und nutzen, um dem Stress, dem Lärm, Dreck und der Enge an ihrem Hauptwohnort zB in einer Ruhrgebietsgroßstadt aus dem Wege zu gehen. Sie haben sich hierhin zurückgezogen und warten das Abklingen der Corona-Pandemie ab. Warum, bitte schön, sollen sie jetzt zurück in ihre Großstädte fahren, die allesamt in Deutschland Hotspots des COVID-19-Virus sind? Das ist keine gute, vor allem keine solidarische Idee sondern etwas, was die „ausgewiesenen“ Zweitwohnungsnutzer bloß einem unnötigen Risiko aussetzt.
  • Und schließlich: Man stelle sich mal vor, wenn die großen Städte und Ballungszentren ähnlich allgemeinverfügten und dann von dort alle Zweitwohnungsnutzer aus dem Emsland ins Emsland zurückkämen. Was dann? Wer will das? Das bundesdeutsche Melderecht zum Anknüpfungspunkt für Gesundheitspolitik zu machen, scheint mir reichlich daneben.

Die neue Allgemeinverfügung Nr. 10 des Landkreises Emsland ist also höchstens gut gemeint, aber auf jeden Fall schlecht gemacht und vor allem völlig unverhältnismäßig. Man kann zwar das Motiv verstehen, nämlich die medizinischen Kapazitäten nicht zu schwächen. Ein Zusammenhang zwischen einem funktionierenden Gesundheitssystem und der Nutzung von Zweitwohnungen etc. ist aber weder in der Allgemeinverfügung selbst noch in der Presseerklärung des Landrats dazu aufgezeigt. Es gibt ihn auch gar nicht. Betroffene sollten sich wehren und darauf hinweisen, dass das Emsland nicht mit Wangerooge oder Juist gleichzusetzen ist.

Der Kreisverwaltung sei derweil ins Stammbuch geschrieben: Gerade in schwierigen Zeiten der Krise muss sich eine Verwaltung an Recht, Gesetz und vor allem die Grundrechte halten. Dazu zählen die Freizügigkeit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das jetzige Projekt tut dies nicht. Daher muss es um des Rechtsstaats willen sofort beendet werden. Die Allgemeinverfügung Nr. 10 gehört daher in den Papierkorb. Geschreddert. 


Update vom 2. April:

Am heutigen Donnerstag hat der Landkreis seine frisch gestrickte Allgemeinverfügung Nr. 10 ein kleines Bisschen korrigiert: Student*innen sind jetzt davon ausgenommen. Da freute sich die Tochter des Lingener OB, die ihren Erstwohnsitz in Hannover und den Zweitwohnsitz im elterlichen Lingen hat. Sie hätte ohne die Korrektur gen Hannover abreisen müssen. Nun darf sie bleiben. Bloß steht in der unterkomplexen Allgemeinverfügung etwas anderes...

Kantine

16. März 2020

Stand gestern, 15. März, 14.25 Uhr gab es im Landkreis Emsland kreisweit 22 mit COVID-19 infizierte  Personen, mehr als doppelt so viele (!) wie vorgestern am 14.03., und weitere Ergebnisse von Abstrichen stehen noch aus. Über 370 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. „Angesichts der weiter steigenden Zahl von bestätigten Erkrankungen, sind zunehmend präventive Regelungen notwendig“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Und welche Regelungen sind das? „Die Kantine des Kreishauses in Meppen wird ab Montag, 16. März, bis auf weiteres für externe Besucher geschlossen bleiben. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird es Einschränkungen geben: Die Ausgabe eines warmen Mittagessens soll nicht mehr stattfinden, damit keine Ansammlungen von Menschen erfolgen.“

Der Landkreis zögert im Gegensatz zu den Kreisen im nördlichen NRW mit weiteren, notwendigen Einschränkungen des Freizeitbereichs, aber er beschränkt den Zugang zu seiner Kreisverwaltung und bezeichnet dies als präventive Maßnahme. Da fällt es wirklich schwer, sachlich zu bleiben.  (Quelle 15.03.2020, 14.25 Uhr)


Weitere Informationen auf  LIN-Update: COVID-19

Foto: Coronavirus via pixabay