Paul Panzer
11. Mai 2022
Paul Panzer
Lingen (Ems) – EmslandArena
Freitag, 13. Mai – 20 Uhr
Karten: 37,85 €
Corona muss vorbei sein; denn Paul Panzer ist wieder zurück und ruft:
„… willkommen auf der dunklen Seite.“
Dass das Leben kein Ponyhof ist, scheint allgemein bekannt. Doch was die „goldene Mitte“ für uns alle bereit hält, damit konnte selbst Paul Panzer nicht rechnen. Denn sind die Kinder erst erwachsen und die Frau auf Weltreise, heisst’s auch für Paul: Kleiner Mann was nun?
Begleiten Sie Ausnahmekünstler Paul Panzer auf seiner emotionalen Geisterbahnfahrt durch das Tal der Tränen, durch das wir alle einmal müssen. Paul Panzer in der Krise seinen Lebens … wahrlich zum Totlachen für jeden der nicht drinsteckt. Vor allem am Freitag, den 13.!
Ostermärsche ’22
14. April 2022
Ja, man darf noch auf Ostermärsche gehen. Die traditionellen Ostermärsche der Friedensbewegung waren in den vergangenen zwei Jahren wegen der Corona-Pandemie nicht oder nur unter Einschränkungen und meist allein in alternativen Formaten möglich. 2022 soll es aber wieder in 90 deutschen Städten Ostermärsche geben.
Auch in Städten Niedersachsens, NRW und in Bremen sind in diesem Jahr wieder Ostermärsche geplant. Wie das Netzwerk Friedenskooperative mitteilte, soll es an Karsamstag in Emden, Nordenham, Oldenburg und Osnabrück sowie am Ostermontag in Wilhelmshaven Protestmärsche geben. In Bremen ist -nach einer Mahnwache auf dem Marktplatz am heutigen Gründonnerstag- ein Ostermarsch ebenfalls für Karsamstag geplant.
Im benachbarten Westfalen gibt es traditionell den Schulterschluss von Anti-Atom- und Friedensbewegung. In Gronau startet am Karfreitag um 13 Uhr eine Fahrraddemonstration am Bahnhof, gegen 14 Uhr beginnt dann die zentrale Kundgebung an der Urananreicherungsanlage Gronau (Röntgenstraße 4). Auch aus Enschede und Ochtrup sind Raddemos nach Gronau angekündigt. In Münster findet die Ostermarschaktion 2022 unter dem Motto „Waffen nieder! Nein zum Krieg! Eskalationsspirale stoppen!„ statt; sie beginnt amKarfreitag um 13.30 Uhr auf dem Schlossplatz mit dem Rad.
Alle Antikriegsdemonstrationen stehen in diesem Jahr unter dem Eindruck des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine. Aber auch die geplante Aufrüstung der Bundeswehr soll den Angaben der Veranstalter zufolge kritisch hinterfragt werden. Diese Hochrüstung helfe den Menschen in der Ukraine nicht, sagen die Organisatoren. Insbesondere lehne die Friedensbewegung die vorgesehene Anschaffung von Kampfflugzeugen vom Typ F35 ab.
Dritter Ort
5. April 2022
Osnabrücks CDU-Oberbürgermeisterin Katharina Pötter stellt sich in Sachen Kunsthalle gegen den Osnabrücker Rat. Damit bedroht sie die Kunsthalle in Osnabrück. Zwar nicht gleich abschaffen, aber „integrieren“ will sie sie: Harff-Peter Schönherr beleuchtet die Auseinandersetzung in der taz.
„Zauberworte sind beliebt in der Politik. Eins, das derzeit boomt: „Dritter Ort“. Neben seinem Zuhause und seinem Arbeitsplatz, mahnt es, braucht der Mensch einen Ort, um Gemeinschaft zu leben, Stresslast abzubauen, Entfremdung zu heilen. Viele Kommunen bemühen sich daher, „Dritte Orte“ zu schaffen.
Auch Katharina Pötter (CDU), seit Ende 2021 Oberbürgermeisterin von Osnabrück, hat einen neuen Dritten Ort ins Gespräch gebracht, „im Herzen unserer Altstadt“, mit „Kultur, einer großen Bibliothek und viel Raum zum Verweilen und für Begegnungen“. Da, wo sie ihn sich vorstellt, existiert allerdings schon etwas, seit Anfang der 1990er: die Kunsthalle. Die müsste dann weg. Oder sich verkleinern. Beides wäre ein Profilverlust für die Stadt.
Ihr gehe es „nicht darum, die Kunsthalle abzuschaffen“, sagt Pötter der taz, „sondern sie in ein größeres Konzept zu integrieren“. Die Halle habe „großartiges Potenzial“, aber man müsse „mehr Besucher“ interessieren. Sie frage sich, so Pötter, „ob wir mit dem aktuellen Konzept wirklich noch die überregionale Strahlkraft erzeugen, die wir schon einmal hatten“. Mit den „nackten Zahlen“ könne man „nicht zufrieden sein“.
Und dann rechnet sie auf: einerseits 1,3 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr, bei zehn Stellen. Andererseits im Vor-Corona-Jahr 2019…“
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Foto: Nagelkopf an der Kunsthalle Osnabrück
CC Attribution-Share Alike 3.0 Unported license. Attribution: MrsMyer
Osnabrück im Kolonialismus
20. März 2022
Thorsten Heese ist Historiker, Politologe und Kunsthistoriker, ist Kurator für Stadt- und Kulturgeschichte am Museumsquartier Osnabrück. Der 54jährige zeigt auf seinem Stadtrundgang koloniale Orte in Osnabrück. Die Stadt hat massiv an Leinenhosen für Versklavte verdient.
Aufwändig beworben: Osnabrücker Kolonial-Ausstellung von 1913
Foto: Thorsten Heese/Museumsquartier Osnabrück
taz: Herr Heese, welche Rolle hat Osnabrück im Kolonialismus gespielt?
Thorsten Heese: In puncto kolonial-imperiales Bewusstsein war Osnabrück genauso ein Rädchen im Getriebe wie die größeren Akteure Hamburg und Bremen. Auch hier gab es Ortsgruppen der „Deutschen Kolonialgesellschaft“, des „Alldeutschen Verbandes“ und des „Deutschen Flottenvereins“ sowie kolonialistisch gesinnte Militärvereine und Kaufmannsvereinigungen.
Wie stark hat Osnabrück wirtschaftlich profitiert?
Osnabrück hat in der Frühen Neuzeit vor allem am Leinen verdient. Daraus wurden unter anderem „Osnabrücker Hosen“ hergestellt, die versklavte Menschen auf karibischen und amerikanischen Plantagen als Arbeitskleidung trugen. Interessant ist, dass alle profitierten: von der Stadt über die Tuchhändler bis zu den einfachen Flachsbauern und Webern.
Was weiß man über den „Ersten Afrikaner von Osnabrück“?
Einzige Quelle ist eine gedruckte Taufpredigt von 1661. Da steht, dass…
„Osnabrück post-kolonial – eine Spurensuche“,
Rundgang mit Thorsten Heese: Nächster Termin mit freien Plätzen: Dienstag, 22. März , 16 Uhr. Treffpunkt Museumskasse Museumsquartier Osnabrück, Lotter Str. 2. Maximal 10 Personen. Anmeldung über felix-nussbaum-haus(at)osnabrueck.de
Campus in Concert
9. März 2022
Für einen Auftritt bei Campus in Concert können sich auch in diesem Jahr alle
Musiker und Musikerinnen bewerben, die an der Hochschule Osnabrück studieren. Die
Bewerbungsphase hat am vergangenen Sonntag begonnen. Sie endet am 31. März.
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Foto: CiC 2019, Hochschule Osnabrück / Shawn Hellmann
StoffOS
15. Februar 2022
StoffOS ist ein grünes Start-up aus Bad Iburg im Osnabrücker Land, das mit wiederverwendbaren Stoffprodukten eine nachhaltige Alternative zu Wegwerfprodukten bietet. Die Vision: Stoffprodukte aus der Nische zu holen – und dadurch den Abfall zu reduzieren. 2021 startete die Gründerin Silke Kretzing mit Stofftaschentüchern in Bio-Qualität.
Sie sagt: „Jedes Jahr braucht es eine 53 Kilometer lange Schlange an Müllwagen, um unsere weggeworfenen Papiertaschentücher zu entsorgen.“ Dieser erklärt die Motivation für ihr Unternehmen. Mit wiederverwendbaren Stofftaschentüchern will Silke Kretzing das globale Müllproblem anpacken. Ihre Lösung: Waschbare Taschentücher aus weichem Bio-Baumwoll-Jersey, die mindestens fünf Jahre halten – statt nach einmal Schnäuzen in der Tonne zu landen. Die Website informiert über die StoffOs. Sie sind:
- Weich
Dank Bio-Baumwolljersey fühlt sich das Naseputzen so herrlich weich an, als würdest Du von einer Wolke gekitzelt. - Langlebig
Dein Taschentuch ohne Plastik begleitet Dich mindestens 5 Jahre lang – damit sparst Du rund 5 Kilogramm Papierrestmüll und Plastikverpackung. - Waschbar
Statt unsere Wälder in den Restmüll, schmeißen wir das Stofftaschentuch einfach zur 60 Grad Wäsche. Unkompliziert und flusenfrei. - Alleskönner
Das Taschentuch aus Stoff ist besonders saugfähig, hygienisch und im quadratischen 22,5cm-Format der perfekte Begleiter für unterwegs.
Damit die Stofftaschentücher nicht nur bei Bio-Überzeugten im Einkaufswagen landen, will Silke Kretzing ihre nachhaltige Alternative im Supermarkt verkaufen – direkt neben den Papiertaschentüchern. StoffOS ist bereits in ausgewählten Geschäften des Einzelhandels i Osnabrück und umzu; der Einzelhandel im Land an Ems und Vechte hält sich bisher noch zurück. Aber es gibt die StoffOS natürlich online.
Die Osnabrücker Wahlkampfdurchsuchung
11. Februar 2022
Dr. Kerstin Paul ist die Vorsitzende der 12. Große Strafkammer des Landgerichts in Osnabrück. Diese Strafkammer hat jetzt über eine Durchsuchung entschieden, die im vergangenen Bundestagswahlkampf für Aufregung sorgte. Greifbar war, dass sie -wie eine ähnliche Aktion zur selben Zeit in NRW- politisch motiviert war. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz stand plötzlich im Verdacht, Geldwäsche zu lasch zu bekämpfen. Schnell kam der Verdacht auf, es könnte sich um ein gezieltes Wahlkampfmanöver der CDU handeln; die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück wird vom ehemaligen Chef des CDU-Stadtverbands Cloppenburg Bernard Südbeck geführt. Der Durchsuchungsbeschluss für das Justizministerium war von dessen ehemaligem Mitarbeiter unterzeichnet worden.
Auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses ließ die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Anfang September 2021 das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin durchsuchen. Das war rechtswidrig, stellte jetzt die Strafkammer fest, und hob den Beschluss auf (mehr in der Pressemitteilung des Landgerichts)
Hintergrund der Durchsuchung war ein von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft geführtes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Bei der bundesweit tätigen Antigeldwäsche-Einheit Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (kurz: „FIU“) waren Geldwäscheverdachtsanzeigen eingegangen, die jedoch nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden. Bereits am 14. Juli 2020 durchsuchte die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang Räume der FIU.
Die FIU hat ihren Hauptsitz in Köln und ist seit einer Reform 2017 dem Zoll unterstellt, der wiederum an das Bundesfinanzministerium angegliedert ist. Bei der Durchsuchung wurde unter anderem ein Schreiben des BMJV an das BMF mit dem Betreff „Zusammenarbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mit den Strafverfolgungsbehörden“ sichergestellt. Etwa ein Jahr später erfragte die zuständige Osnabrücker Staatsanwältin telefonisch die Herausgabe exakt dieses Schreibens (!) beim BMJV. Der zuständige Referatsleiter des BMJV lehnte jedoch die Übermittlung allein aufgrund der telefonischen Anfrage ab. Dass der Brief sich längst in den Ermittlungsakten befand, hatten beide nicht auf dem Schirm.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Diensträume des damals von Olaf Scholz (SPD) geführten Finanzministeriums. Die taz beleuchtet den Hintergrund:
„Nun muss man wissen, dass der zuständige [Leitende Ober-] Staatsanwalt aktives CDU-Mitglied ist; Gleiches gilt für die Amtsrichterin in Osnabrück, die den Durchsuchungsbeschluss genehmigte. Den finalen Segen musste die Justizministerin in Niedersachsen erteilen, und auch sie gehört der CDU an.“
Der Beschluss wurde drei Wochen vor der Bundestagswahl öffentlichkeitswirksam vor laufenden Kameras vollzogen. Das Finanzministerium sah trotzdem von einer Beschwerde gegen die Durchsuchung im eigenen Haus ab. Anders das BMJV: Seine gegen den Durchsuchungsbeschluss gerichtete Beschwerde des BMJV blieb vor dem Amtsgericht Osnabrück allerdings zunächst ohne Erfolg.
Das änderte sich jetzt: Die Voraussetzungen für eine Durchsuchung hätten nicht vorgelegen, entschied die 12. Große Strafkammer des LG. Schriftlich habe die Staatsanwaltschaft keine Beweismittel angefordert und aus der telefonischen Weigerung eines Referatsleiters gegenüber der ermittelnden Staatsanwältin habe nicht gefolgert werden dürfen, dass die Behörde generell nicht zur Herausgabe bereit gewesen sei. Ferner sei weder die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen noch habe eine besondere Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit bestanden.
Nach Auffassung des LG war die Durchsuchungsanordnung auch unverhältnismäßig. Die Durchsuchung sei nicht erforderlich gewesen, da das angeforderte Schriftstück der Staatsanwaltschaft bereits vorlag. Auch andere erstrebte Beweismittel hätten sich bereits in den Ermittlungsakten befunden.
Darüber hinaus sei wegen des nur geringen Verdachts einer Strafvereitelung im Amt „ein angemessenes Verhältnis zu den Auswirkungen der Durchsuchung und Beschlagnahme nicht mehr gegeben“, hieß es. Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten innerhalb des BMJV hätten nicht bestanden und ein Bezug des Ministeriums oder seiner Mitarbeiter zu potentiellen Straftaten innerhalb der FIU hätte nicht hergestellt werden können. Die Strafkammer zeigte kein Verständnis dafür, dass die Durchsuchung ungeachtet dessen trotzdem angeordnet wurde.
Die Vorgehensweise sei geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“, so das Gericht. Und ganz klar: „Durch die Durchsuchung habe die Staatsanwaltschaft dem Gedankengut von sogenannten Reichsbürgern, Selbstverwaltern, Querdenkern, Corona-Leugnern und anderen Gegnern der derzeitigen Staats-und Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet.“ Das ist mehr als eine Ohrfeige.
Die inzwischen bekannten Reaktionen auf den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts sind ebenso eindeutig:
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte umgehend die „klare Entscheidung“: „Man kann dem Justizministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen – das ist die wichtige Botschaft, die aus dem heutigen Beschluss des Landgerichts Osnabrück spricht und hinter der ich voll und ganz stehe“, so Buschmann.
Prof. Dr. Kilian Wegner (Universität Frankfurt (Oder)) kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber dem juristischen Informationsdienst LTO scharf. „Die Entscheidung des LG entlarvt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Osnabrück als rechtsstaatswidrige Posse in der heißen Phase des Wahlkampfs“, sagte der Strafrechtsprofessor . Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, das Bundesministerium würde im Falle einer Anfrage zur freiwilligen Herausgabe Beweismittel vernichten, entbehre laut Wegner jeder Grundlage. „Dass die Staatsanwaltschaft das selbst nicht wirklich ernst meinte, zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass die pressewirksam inszenierte ‚Durchsuchung‘ sich darauf beschränkte, dass die niedersächsischen Beamten im Bundesministerium vor Ort um Einsicht in die maßgeblichen Dokumente baten und nicht etwa mit einer Hundertschaft selbst in die Aktenkammern rückten. Das ist letztlich nichts anderes als ein Herausgabeverlangen, nur persönlich und vor der eifrig bestellten Presse vorgetragen. Der Schaden, den das Ansehen der Rechtspflege dabei schon durch den bloßen Verdacht politischer Instrumentalisierung justiziabler Macht erlitten hat, ist erheblich“, so Wegner weiter.
Die taz empörte sich in einem Kommentar:
„Der Rechtsstaat funktioniert also noch, wie der Spruch des Landgerichts zeigt. Trotzdem ist es alarmierend, dass es überhaupt zu diesem Justizskandal gekommen ist. In der Union scheint es Richter und Staatsanwälte zu geben, denen jedes Mittel recht ist, um anderen Parteien zu schaden. Dieses Vorgehen kennt man eigentlich nur aus Bananenrepubliken und von Autokraten.“
Auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück veröffentlichte eine Stellungnahme, in der sie sich eher kleinlaut gegen Passagen des Landgerichtsbeschluss „verwahrt“. Die Landgerichtsentscheidung habe keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren, da die Unterlagen von den Mitarbeitern des Ministeriums freiwillig herausgegeben worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am Donnerstag mit. Die Annahme des Landgerichts stimme aber nicht, dass alle sichergestellten Unterlagen zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits vorgelegen hätten.
Bleiben drei Fragen:
Was wusste die niedersächsische CDU-Justizministerin wirklich und welche Rolle spielte sie, ändert sich grundsätzlich etwas an der Stellung der Staatsanwaltschaften im deutschen Rechtssystem und hat all dies die notwendigen personellen Konsequenzen. Die Antworten gibt es nach den Landtagswahlen in Niedersachsen am 9. Oktober…
(LG Osnabrück, Beschluss v. 09.02.2022, Az 12 Qs 32/21)