Stunde der Wintervögel

26. Januar 2023

Das Endergebnis der traditionellen Mitmachaktion von NABU und LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) liegt vor: Die 13. „Stunde der Wintervögel“ hatte am Dreikönigswochenende bei wenig winterlichem und dafür umso nasserem Wetter stattgefunden. „Mehr als 9.600 Menschen in Niedersachsen haben sich nicht abschrecken lassen und trotz Regen und weniger Betrieb an den Futterstellen Vögel gezählt“, so Hanna Clara Wiegmann von der NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/ Grafschaft Bentheim. „Sie haben insgesamt 233.834 Vögel in 6.587 Gärten und Parks in Niedersachsen gemeldet.“

Wie vorab von den Ornithologen bereits vermutet, fielen die Sichtungen magerer aus als in den Jahren davor. „Der bisher eher milde Winter hat dafür gesorgt, dass typische Wintergäste aus Nord- und Osteuropa, wie der Bergfink, vermutlich in ihren Brutgebieten geblieben sind und sich den energiezehrenden Zug gespart haben“, erläutert Wiegmann. „Auch die Waldvogelarten wie Buchfink und Buntspecht wurden ebenfalls weniger häufig gezählt. Hier dürfte das Mastjahr der Grund sein. Durch die große Fülle an Baumfrüchten bleiben die Vögel eher im Wald und kommen seltener in die Siedlungen.“

Es ist zunächst nicht problematisch, wenn weniger Vögel in die Gärten kommen, weil durch ein Mastjahr mehr Futter im Wald vorhanden ist. Allerdings kommen die Mastjahre in den vergangenen Jahren in immer kürzeren Abständen – vermutliche Ursache ist die Klimakrise. Das häufige Massenfruchten kann die Bäume auszehren und so auf lange Sicht auch zum Problem für unsere Vogelbestände werden.

An der Rangliste in Niedersachsen hat sich trotz deutlich weniger Vögel und Zählenden nicht viel verändert: Auf den ersten drei Plätzen liegen Haussperling, Kohlmeise und Blaumeise. Auf Platz vier und fünf folgen die Amsel und der Feldsperling. Im Emsland liegt der Haussperling auf Platz eins, gefolgt von der Kohlmeise und der Blaumeise. Auch in der Grafschaft Bentheim ist der Haussperling auf dem ersten Platz, auf den zweiten Platz fliegt die Dohle und die Kohlmeise landet auf Platz drei.

Die nächste Vogelzählung findet übrigens vom 12. bis 14. Mai mit der „Stunde der Gartenvögel“ statt.


Quelle: NABU PM; Foto: Zählende Familie © NABU/S. Hennigs,  Stunde der Wintervögel

illegale Abschüsse

15. Januar 2023

Heute endet die Jagdzeit für die meisten Gänsevögel in Niedersachsen. Der niedersächsische NABU hat dies zum Anlass für einen Appell an die Jägerinnen und Jäger genommen, bestehende Jagd- und Naturschutzgesetze einzuhalten. Für diesen Appell gibt es handfeste  Gründe:

So wurden am 24. November 2022 bei Twist im Landkreis Emsland 37 Gänsekadaver auf einem Acker gefunden. Geschossen waren nach Behördenangaben Graugänse, die gejagt werden dürfen. Das habe eine Auswertung von Beweisfotos ergeben, sagte jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Fotos hatte ein Zeuge gemacht, der die Gänse zufällig auf einem Acker entdeckt hatte. Bevor die Polizei eintraf, waren die Tiere allerdings schon von dem Landwirt, dem der Acker gehört, vergraben worden. Daraufhin wurde (lediglich) eine Gans wieder ausgegraben und genauer untersucht. Wer für die Tat verantwortlich ist, bleibt bisher unklar.

Obwohl bei der ersten Untersuchung eines Tieres eine Graugans bestimmt wurde, äußert der NABU Niedersachsen erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei allen geschossenen Tieren um Graugänse handelte. Im Winter seien die meisten Gänse im Emsland besonders geschützte Saat- oder Blässgänse, die sich häufig mit Graugänsen vermischen. Im Flug können diese Arten vor allem in der Dämmerung nicht sofort voneinander unterschieden werden, was die Vermutung nahelegt, dass unter den geschossenen Tieren auch Saat- oder Blässgänse vertreten sind.

„Das niedersächsische Jagdrecht sieht für Saat- und Blässgänse keine Jagdzeiten vor, so dass die Jagd auf sie ganzjährig verboten ist. Werden diese Arten trotzdem geschossen, handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend geahndet werden muss“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Auch deshalb zeigt sich der NABU empört darüber, dass weder die Jagd- und Naturschutzbehörden des Landkreises Emsland noch die Polizei alle toten Tiere im Hinblick auf die Artzugehörigkeit bestimmt haben. „Nur, wenn die Arten genau bestimmt werden, kann eine solche Tat entsprechend geahndet werden“, so Dr. Buschmann weiter.

Auch Ende 2021 hatte es im Emsland einen Fall von illegalen Abschüssen gegeben. Mehrere streng geschützte und mittlerweile seltene Zwergschwäne, die sich in einem Naturschutzgebiet aufhielten, waren mit Schussverletzungen, die auf jagdliche Aktivitäten zurückzuführen sind, aufgefunden und tot geborgen worden. Auf die Schliche kam man den Jägern, weil die Zwergschwäne im Rahmen eines NABU-Projektes besendert worden waren. Die Strafverfolgung wurde vorerst eingestellt, weil die Täter behaupteten, die Tiere seien nur von ihrem Leid erlöst worden. Allerdings ergaben die Senderdaten und auch die Obduktionsuntersuchungen keine Hinweise auf ein vorheriges Leiden. „Und selbst wenn: Auch bei leidenden Tieren hätten die Jäger keine Berechtigung gehabt, die streng geschützten Tiere zu töten“, bekräftigt Dr. Buschmann.

Abgesehen von solchen illegalen Abschüssen, die einzelne Tiere treffen, werden beispielsweise im Vogelschutzgebiet Tongrube Oberhammelwarden – mit Genehmigung des Landkreises Wesermarsch – immer noch sogenannte Gesellschaftsjagden abgehalten. Diese Gruppenjagden mit mehreren Schützen und entsprechend vielen Schüssen bringen massive Störungen für die dort ansässigen Arten mit sich. Diese Jagdereignisse und verschiedene jagdliche Verfehlungen in dem Schutzgebiet führten dazu, dass über die vergangenen Jahre etliche schwer verletzte und teils flugunfähige Wasservögel dokumentiert wurden. Die Tiere leiden, bis sie irgendwann sterben oder einem Räuber zum Opfer fallen. Hinzu kommt, dass die Jagden entgegen der Gesetzgebung in fast völliger Dunkelheit durchgeführt werden, womit keine sichere Artansprache möglich und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass neben Arten, die bejagt werden dürfen, auch nicht bejagdbare, geschützte Tiere den Abschüssen zum Opfer fallen.

Ein weiterer Fall ereignete sich im Landkreis Lüneburg im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“, speziell im Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“. Hier sind Saat- und Blässgänse wertbestimmend. Einer Zeugenaussage zufolge wurden hier drei Jäger in Tarnkleidung beobachtet, die auf einen einfallenden Trupp aus u.a. Saat- und Blässgänsen Schüsse abgegeben haben. Bei einer Durchsuchung der Gräben wurden acht tote Saat-, fünf tote Bläss- und eine tote Graugans entdeckt – alle Tiere wiesen Schussverletzungen auf. Außerdem konnten mehrere Schrotpatronenhülsen sichergestellt werden (Stahl- und Bleischrot). Laut Aussage des Zeugen haben die Jäger außerdem keine Hunde geführt – in Niedersachsen muss allerdings bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer Hund geführt werden.

Diese Beispiele zeigen, dass naturschutzfachliche Aspekte und die Vorgaben der Jagd- und Naturschutzgesetze offenbar zunehmend weniger Beachtung in Niedersachsen finden. Der NABU Niedersachsen hat daher dringend die Einführung einer entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität gefordert und vor allem, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte für die strenge Einhaltung bestehender Gesetze sorgen.


Quellen: NABU, NOZ, NDR,
Foto: Saat- und Blessgänse, von Von Frank Liebig – Archiv Frank Liebig, CC BY-SA 3.0 de,


Torfabbau ist bekanntlich sehr schlecht fürs Klima. Und trotzdem ist er in Deutschland nach wie vor erlaubt. Behörden erteilen immer noch Genehmigungen. Vor allem in Niedersachsen graben sich Unternehmen durch trockengelegte Moorböden, um den Rohstoff abzubauen; zuletzt erteilte der Landkreis Aurich eine Genehmigung für den Abbau von 100 Hektar; denn Torf eignet sich gut als Pflanzendünger. Seine Gewinnung setzt aber eben Unmengen klimaschädlicher CO2-Gase frei. 

Am Silvestertag informierten die Emsland-Blätter der NOZ, dass im Abbaugebiet „Esterweger Dose 1-4“  zwischen den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Leer möglicherweise nicht mehr genug Torf vorhanden ist, um die Fläche wie vorgeschrieben wiederzuvernässen. Die Abbau-Firmen müssen ihre abgetorften Ländereien nämlich auf diese Weise renaturieren. So soll der Ausstoß der Klimagase aus den alten Moorböden gestoppt werden. Das funktioniert aber nur, wenn eine gewisse Restschicht Torf im Boden verbleibt – ein halber Meter gilt als Untergrenze. Auf der sehr großen Abbaufläche nördlich von Esterwegen ist diese Grenze unterschritten.  Der zuständige Landkreis Emsland bestätigte, man habe 2020 den Torfabbau in der Region stillgelegt. Bei anschließenden Messungen habe sich der Verdacht der Behörde bestätigt, dass die vorgeschriebenen Abbauhöhen bereits unterschritten waren.

Nach Angaben des Landkreises fehlen auf der Fläche gut 19.800 Kubikmeter Torf. Umgerechnet entspricht das laut NOZ rund 283.000 handelsüblichen 70-Liter-Blumenerde-Säcken im Baumarkt. Die kosten die Kunden mindestens 12 bis 13 Euro pro Sack.

Der immer schon abbaufreundliche Landkreis prüft aber weiter – inzwischen seit mehr als zwei Jahren. Ein Endergebnis liegt bislang nicht vor. Am Ende würde ein Verstoß gegen die Vorschriften nur eine Ordnungswidrigkeit sein, die eine geringe Geldbuße nach sich zöge und vielleicht die Einziehung der Verkaufserlöse an die Handelsketten, die durch den zu umfangreichen Torfabbau erzielt wurden. Das könnte sich auf mehr als 1 Million Euro summieren.

Vertreter des NABU sprechen längst von einer Katastrophe und einem Skandal. Sie hatten entsprechende Unterlagen des Landkreises gesichtet und sagen jetzt: Das Abbauunternehmen Klasmann-Deilmann hat in der Esterweger Dose schlichtweg zu viel Torf abgebaut. Klasmann-Deilmannwill aber davon nichts wissen: Hintergrund aller Probleme, sagt Klasmann-Deilmann, seien die trockenen Sommer der vergangenen Jahre – mithin der Klimawandel. Dadurch sei die sogenannte Torfzehrung beschleunigt worden. Dabei gelangt Sauerstoff an die trockengelegten Torfböden und beschleunigt dadurch deren Zersetzung. Der Torfboden schrumpft zusammen.

Der NABU hat am Wochenende diese „Wir-doch-nicht“-Darstellung des schon vor Jahrzehnten umstrittenen emsländischen Torfabbauunternehmens Klasmann-Deilmann zurückgewiesen. Vielmehr habe die Firma eindeutig zu viel Torf abgebaut.

„Vor einiger Zeit ist uns aufgefallen, dass auf Teilflächen im Abbaubereich der gewachsene Schwarztorf gegrubbert wurde“, erläutert Karl-Heinz Augustin vom NABU Emsland Nord. „Die Zerstörung der wasserhaltenden, gewachsenen dichten Torfschicht ist im Hinblick auf die Wiedervernässung und Renaturierung eine Katastrophe. Deshalb haben wir vom NABU den Landkreis um Umweltinformationen insbesondere mit Bezug auf die nach dem Torfabbau herzustellenden Geländehöhen gebeten.“ Aus den zur Verfügung gestellten Informationen sei „deutlich hervorgegangen, dass ein Defizit an Torf“ bestehe.

Außerdem enthalte der Genehmigungsbescheid diese Auflage:

Alle die Höheneinhaltung und Höhenfeststellung beeinflussenden Faktoren, wie Genauigkeit technischer Abläufe, Mineralisierung, Sackung und Quellung von Torfen, Genauigkeit der eingesetzten Messtechnik, sind vom Abbauer so zu berücksichtigen, dass die Herrichtungsordinate dennoch sicher eingehalten wird. Das Ergebnis der Abnahmemessung wird verbindlich und ohne weitere Korrekturen oder Abschläge festgestellt.

Folglich hätte nach Ansicht der Naturschützer die Firma Klasmann-Deilmann entsprechend viel Torf auf der Fläche belassen müssen, um auch „bei einsetzender Mineralisierung und Sackung“ entsprechende Herrichtungshöhen einhalten zu können.

Jetzt bestehe die Gefahr, dass nicht mehr genügend Torf vorhanden sei, um Polder und Sandlinsen, die an die Oberfläche ragen, zu verwallen. „Die Sandlinsen wirken dann wie ein Abfluss in der Badewanne und die Fläche läuft trocken“, erklärt Augustin. Der NABU fordert nun kurzfristig eine umfassende Untersuchung der Bodenschichten („Stratigraphie“) für die gesamte Abbaufläche, um zu klären, ob eine Wiedervernässung und Renaturierung überhaupt noch möglich ist. Außerdem müsse die Renaturierung – sofern überhaupt noch möglich – schnellstmöglich in Angriff genommen werden. „Monat für Monat ohne Wiedervernässung wird die noch vorhandene Torfmenge durch Mineralisation weniger und weniger und die Schwierigkeiten für die Renaturierung werden immer größer,“ so Augustin. Sollte eine Renaturierung im Abbaugebiet „Esterweger Dose 1-4“ nicht möglich sein, sind an anderer Stelle schnellstmöglich Kompensationsflächen in entsprechender Größe zu schaffen, fordert der NABU.

Die Esterweger Dose war bis vor 70 Jahren eines der größten Hochmoorgebiete Mitteleuropas. Nach dem zweiten Weltkrieg begann seine Entwässerung und Abtorfung. Später wurden zwar über 4.700 ha als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt, der Torfabbau blieb jedoch weiter erlaubt; dafür hatten Lobbyisten gesorgt.

Außerdem ist das Gebiet sowohl als Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Gebiet) als auch als EU-Vogelschutzgebiet besonders für Arten wie Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel und Kiebitz geschützt. Für diese Arten hätten laut Abbaugenehmigung im Bereich der Abbaustätte auch Reststrukturen erhalten bzw. entwickelt werden sollen. „Uns sind aber keine Reststrukturen bekannt,“ beklagen die Naturschützer. Die artenschutzrechtlichen Auflagen seien dementsprechend wohl auch nicht eingehalten worden. Insgesamt bezeichnen sie deshalb den jetzigen Zustand der Fläche als Skandal.


Text: NOZ, NABU; Foto: Moor, Herbert2512 via piaxbay

 

ins Reich der Wanderfalken

22. November 2022

Ein Reisehinweis ins Reich der Wanderfalken und zu vielen anderen Tieren und Pflanzen. Eine vom Reiseteam des NABU Niedersachsen geführte Busreise in den Frühling des Pfälzerwaldes und der Nordvogesen vom 23. bis 30. April: In Deutschlands größtem zusammenhängendem Waldgebiet kann bei einem Besuch von Wanderfalkenbewachern – Freiwilligen, die ihre Freizeit für den Schutz dieser schnellsten aller Greifvögel geben – erlebt werden, wie diese wendigen Flieger aufwachsen, die im Sturzflug bis zu 360 km/h erreichen können. „Wir werden ihnen im Wald über die Schulter schauen, die Falken beobachten können und viel über ihre Lebensweise erfahren“, sagt Rüdiger Wohlers vom NABU Niedersachsen, der früher selbst viele Jahre an den Falkenbewachungen in Süddeutschland teilgenommen hat.

Viele verschiedene Lebensräume des Pfälzerwaldes stehen bei dieser Reise bei Wanderungen auf dem Programm. Dazu gehört auch eine Wanderung bis an den mächtigen Altschlossfelsen, eines der größten Buntsandsteinmassive Europas, mitten im Wald an der Grenze zu Frankreich gelegen. Und auch ein wenig „savoir vivre“ steht auf dem Programm, etwa beim Besuch des nordelsässischen Städtchens Wissembourg und der Burg Chateau Fleckenstein. In den Rheinauen wird ein mächtiger Auwald besichtigt, ein Biowinzer führt seine Weinberge vor und gibt bei einer Weinprobe mit Blick über die weite Rheinebene Einblick in seine Arbeit. Ein besonderer Höhepunkt wird die Wanderung auf die Burg Trifels sein, auf der einst Heinrich Löwenherz gefangen gehalten wurde. Und natürlich wird auch die besondere Geschichte des Hambacher Schlosses bei einer Führung ebenso wie der Dom zu Speyer eine Rolle spielen, „denn Natur und Kultur wollen wir gleichermaßen vermitteln“, betont Rüdiger Wohlers. Das Biosphärenhaus in Fischbach bei Lahn wird einen ebenso tiefen Eindruck von den besonderen Lebensräumen der sonnenverwöhnten Pfalz geben wie die Wanderung mit Aufstieg zur Ruine Lindelbrunn und einem atemberaubenden Blick über die Wälder bis ins Elsass. „Und in dieser Zeit wird die Pfalz bereits in Blüte stehen“, ist sich Wohlers sicher. Standquartier der Reise ist Annweiler am Trifels mit seinem mittelalterlichen Stadtkern. NABU-Naturpädagogin Heike Neunaber, die sich auch auf die Sagen und Märchen der Region spezialisiert hat und diese bei Wanderungen erzählt, wird vor allem die reichhaltige Botanik vorstellen.

Für diese Reise sind noch wenige Plätze buchbar. Informationen und Anmeldungen unter www.natur-und-reisen.de, Tel. 04761 – 70804.
Dort findet sich das Programm „Natur und Reisen“ unter der Leitung des Reiseteams des NABU Niedersachsen.

Wanderfalke © NABU/CEWE/Peter Gerlach

 

Jahresvogel

27. September 2022

Mehr als 300 Vogelarten leben hierzulande. Die Vogelkundler*innen des NABU haben fünf Arten davon ausgesucht, unter denen für den Jahresvogel 2023  abgestimmt werden kann. gehen ins Rennen: Trauerschnäpper, Neuntöter, Teichhuhn, Braunkehlchen und Feldsperling. Jeder der fünf Vögel steht für ein Naturschutzthema, das dringend mehr Aufmerksamkeit braucht. Denn Klimakrise, Insektenschwund, intensive Landwirtschaft und Verlust von naturnahem Grün bedrohen die Bestände unserer Vogelarten.

Ganz Deutschland ist gefragt bis zum 27. Oktober einen Favoriten aus diesen fünf Arten zu bestimmen. Die digitalen Wahlkabinen des Bayrischen Landesverbandes für Vogelschutz (LBV) und des Naturschutzbundes Niedersachsen (NABU) sind somit wieder geöffnet: unter www.vogeldesjahres.de kann jeder mitbestimmen, wer das Rennen macht!

Der Trauerschnäpper: Schnappt zu für mehr Klimaschutz!
Anders als sein Name vermuten lässt, ist der Tauerschnäpper ein fröhlicher Luftakrobat. Er fängt sein Insekten-Futter im Flug. Doch Insekten gibt es immer weniger. Außerdem hat er ein Zeitproblem: Weil der Frühling durch die Klimakrise immer früher beginnt, geht der Trauerschnäpper oft leer aus bei der Suche nach Bruthöhlen. Wenn er aus seinem Winterquartier südlich der Sahara zurück ist, sind viele Baumhöhlen und Nistkästen schon besetzt. Sein Slogan: „Schnappt zu für mehr Klimaschutz!“ Der Trauerschnäpper steht in Niedersachsen als „gefährdet“ auf der Roten Liste. Die letzte Brutvogelzählung ergab für Niedersachsen einen Bestand von 12.000 Revieren. Er ist ein landesweit vorkommender Brutvogel, allerdings gibt es im Westen Niedersachsens inzwischen Bereiche, in denen die Art großflächig verschwunden ist. Da sein Lebensraum vor allem lichte Laub- und Mischwälder sind, kommt er zudem in den Watten und Marschen nur äußerst selten vor. Auch die Fichtenbestände des Harzes werden gemieden. Am häufigsten ist er in Wäldern mit Altholz und großer Baumhöhlendichte anzutreffen, etwa im Rotbuchenwäldern oder Eichenmischwäldern. Neben den Auswirkungen des Klimawandels machen dem Trauerschnäpper vor allem das abnehmende Angebot von höhlenreichen Wäldern und der Insektenschwund zu schaffen.

Der Neuntöter: Schnabel auf für mehr Insekten!
Der Volksmund hat dem Neuntöter das Image eines Serienkillers verpasst. Das liegt am speziellen Umgang mit seiner Beute. Er spießt Käfer, Heuschrecken und Hummeln an Dornen und Stacheln von Sträuchern und Hecken auf, um sie später zu verzehren. Leider hat der Neuntöter trotz dieser klugen Vorratshaltung immer weniger zu picken. Sein Wahlslogan: „Schnabel auf für mehr Insekten!“ Der Neuntöter steht auf der Vorwarnliste in Niedersachsen, aber seine Bestände haben sich in den letzten Jahren stabilisiert. Im Wendland und der Lüneburger Heide sowie der Weser-Aller-Flachland und der Diepholzer Moorniederung ist er wesentlich häufiger anzutreffen als in den übrigen Landesteilen. In den Watten und Marschen einschließlich der Inseln fehlt der Neuntöter, im Harz und in den Börden kommt er nur vereinzelt vor. Der Neuntöter bewohnt bevorzugt offene bis halboffene Landschaften mit strukturreichem, lockerem, möglichst dornigem Gehölzbestand. Er lässt sich in und auf Hecken und am Waldrand beobachten. Die letzte Vogelzählung ergab einen Revierbestand von 9.500 Revieren in Niedersachsen. Zu schaffen macht dem Vogel mit der schwarzen Augenmaske das Verschwinden von Kleinstrukturen wie Hecken in der Kulturlandschaft. Zudem dezimiert der Pestizideinsatz die Insekten, die seine Hauptnahrungsquelle bilden.

Das Teichhuhn: Lasst es wuchern an den Ufern!
Das Teichhuhn hält sich am liebsten im geschützten Uferdickicht stiller Gewässer auf. Aber leider gibt es immer weniger grüne Ufer. Schilf, Büsche und Bäume müssen oft zubetonierten oder kahlen Flächen weichen, Flüsse werden begradigt. Das Teichhuhn fordert darum: „Lasst es wuchern an Ufern!“ In Niedersachsen ist das Teichhuhn sehr häufig in den Watten und Marschen anzutreffen, westlich der Weser fast flächendeckend. Das Teichhuhn steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste in Niedersachsen, er ist in seinem Bestand (noch) nicht gefährdet. Strukturreiche Verlandungszonen von stehenden oder langsam fließenden Gewässern sind der bevorzugte Lebensraum des Teichhuhns in unserem Bundesland. Aber auch in Teichen, Kanälen oder auf überfluteten Wiesen fühlt sich die Ralle wohl. Die letzte Brutvogelzählung ergab einen Bestand von 11.000 Revieren in Niedersachsen.

Das Braunkehlchen: Wiesen wieder wilder machen!
Das Braunkehlchen baut als Wiesenbrüter sein Nest am Boden. Damit hat es leider schlechte Karten, wenn in der intensiven Landwirtschaft Wiesen häufig gemäht werden und Ackerflächen selten brach liegen. Ungemähte Blühstreifen könnte dieser Art sehr helfen. Es tritt mit dem Slogan an: „Wiesen wieder wilder machen!“ Das Braunkehlchen steht als „vom Aussterben bedroht“ auf der Roten Liste in Niedersachsen. Das bedeutet, dass das Braunkehlchen in absehbarer Zeit in Niedersachsen aussterben wird, wenn die Gefährdungsursachen nicht beseitigt werden. Vogelschützer sind in Sorge um den schönen Vogel: Seit den 1990er-Jahren ist sein Bestand in Niedersachsen um 83% zurückgegangen und der Negativtrend hält an. Vorkommen gibt es in Niedersachsen nur noch in den Marschen, entlang der Elbe und im Wendland. Die letzte Revierzählung ergab einen Bestand von 1.100 Paaren. Brachen und Grünland sind der bevorzugte Lebensraum des Braunkehlchens, er bewohnt aber auch Hochmoore und Äcker. In Niedersachsen sind die Vogelarten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes prozentual am stärksten gefährdet – das Braunkehlchen ist ein typischer Vertreter. Die Intensivierung der Landwirtschaft, der Umbruch von Grünland und die Nutzung von ehemaligen Brachflächen und Moorflächen machen ihm sehr zu schaffen.

Der Feldsperling: Wilder Garten für mehr Arten!
Der Feldsperling war bei der vergangenen Wahl auf Platz vier gelandet und geht nun noch einmal ins Rennen. Er hat sich wie auch der Haussperling den Menschen angepasst und lebt häufig auch in unseren Siedlungen, in Gärten und Parks. Der Feldsperling braucht bunte Grünflächen mit alten Bäumen und entspannte Gärtner, die es ein bisschen wilder im Garten mögen. Darum fordert er: „Wilder Garten für mehr Arten!“ Auch der Feldsperling steht in Niedersachsen auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Er ist landesweit verbreitet, die letzte Brutvogelzählung ergab eine Revieranzahl von 55.000 in Niedersachsen. Bestandslücken gibt es im Harz, auf den Inseln, in den Waldgebieten von Solling und der Lüneburger Heide. Lebensraum des Feldsperlings sind offene und halboffene Gebiete, die durch Landwirtschaft geprägt sind und im Umfeld von Siedlungen liegen. In Niedersachsen macht ihm vor allem die „Vermaisung“ der Landschaft, die Intensivierung der Landwirtschaft und die Strukturarmut seines Lebensraums zu schaffen.


Fotos:
Trauerschnäpper jggrz /Pixabay;
Teichhuhn, Braunkehlchen: © Dr. Erhard Nerger/NABU
Neuntöter  babilkulesi / pixabay ; Feldsperling: Canadian-Nature-Visions/ pixabay

 

Beim diesjährigen NABU-Insektensommer stehen vor allem die Hummeln im Vordergrund. Mit der Entdeckungsfrage „Kannst du Hummeln am Hintern erkennen?“ möchte der NABU die Menschen darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur die eine „Hummel“, sondern eine Vielzahl verschiedener Arten gibt, die sich bei genauerem Hinsehen anhand ihrer unterschiedlichen Färbungen am Hinterteil differenzieren lassen. „Die Entdeckungsfrage erfreute sich bereits in der ersten Zählphase großer Beliebtheit. Viele Menschen haben sich mit den optischen Merkmalen der verschiedenen Hummeln auseinandergesetzt und dabei viel gelernt“, freut sich Hanna Clara Wiegmann von der NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/ Grafschaft Bentheim. Besonders häufig wurden dabei Erdhummel, Steinhummel und Ackerhummel gezählt. „Wir sind sehr gespannt, ob sich der Trend unter den Hummeln aus der ersten Zählphase fortsetzen wird. Aber auch die Meldungen hinsichtlich der Schmetterlinge werden spannend. Denn bereits in der ersten Zählphase wurden deutlich mehr Schmetterlinge als im Vorjahr gemeldet“, so Wiegmann.

Die Hummeln arbeiten den Sommer über durch und sind auch im August beim Sammeln von Pollen und Nektar gut zu beobachten. Die Hummelvölker existieren jedoch nur wenige Monate. Wer ihnen während ihrer Arbeitszeit helfen möchte, sollte seinen Garten oder Balkon möglichst naturnah und blütenreich gestalten. Für ein gutes Angebot an Pollen- und Nektarquellen kann jeder etwas tun.

Die zweite Zählphase vom Insektensommer findet gerade und noch bis zum 14. August statt: In diesem Zeitraum sind erneut alle Naturinteressierten dazu aufgerufen, eine Stunde lang an einem schönen Platz mit Blick in die Natur Insekten zu zählen. Das ist fast überall möglich, zum Beispiel im eigenen Garten oder auf dem Balkon, im Park, beim Wandern im Wald oder um den See. Das Beobachtungsgebiet soll nicht größer sein als etwa zehn Meter in jede Richtung vom eigenen Standpunkt aus. Bei der Aktion sollen alle gesichteten Insekten gezählt und gemeldet werden. Mithilfe des NABU-Insektentrainers (www.insektentrainer.de) lassen sich die Sechsbeiner ganz einfach erkennen und unterscheiden. Und wer sich bei der Bestimmung nicht ganz sicher ist, kann auch einfach die Gruppe des Insekts, zum Beispiel Schmetterling oder Käfer, angeben.

Gemeldet werden die Beobachtungen per Online-Formular oder über die kostenlose Web-App „NABU-Insektensommer“. Beide Meldewege sind unter www.insektensommer.de zum Aktionsstart abrufbar. Die Daten der Zählaktion werden in Zusammenarbeit mit der Plattform www.naturgucker.de erfasst. Die Ergebnisse werden vom NABU ausgewertet und zeitnah auf www.NABU.de/insektensommer-ergebnisse veröffentlicht.

Je mehr Menschen an der Aktion teilnehmen, desto besser. An der ersten Zählphase haben sich bundesweit fast 10.000 Naturinteressierte beteiligt. „Es ist schön, dass so viele Menschen Interesse an der Natur in ihrer Umgebung haben und sich hierfür Zeit nehmen“, sagt Hanna Clara Wiegmann.


Foto: Hummel  ykaiavu via pixabay 

Das Endergebnis der diesjährigen „Stunde der Gartenvögel“ steht fest. „Wir haben inzwischen alle Meldungen ausgewertet und können nun das Endergebnis der Vogelzählung bekannt geben“, freut sich Hanna Clara Wiegmann von der NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/ Grafschaft Bentheim. Das Spitzenfeld ist wenig spektakulär; dennoch gibt es einige Veränderungen zu den Vorjahren.

Auf den ersten drei Plätzen liegen im Emsland und der Grafschaft Bentheim, Haussperling, Amsel und Kohlmeise, gefolgt von Blaumeise auf Platz vier. Auf dem fünften Platz liegt im Emsland die Ringeltaube und in der Grafschaft Bentheim die Dohle. Der zum ersten Mal öffentlich gewählte Vogel des Jahres im Jahr 2021, das Rotkehlchen, fliegt im Emsland auf Platz neun und in der Grafschaft Bentheim auf Platz sechs und ist im Vergleich zum Vorjahr seltener gezählt worden.

Die Top Drei in Niedersachsen sind ähnlich mit den Platzierungen dieser Region. Der einzige Unterschied besteht darin, dass in Niedersachsen der Star auf Platz drei ist. „Dies ist eine erfreuliche Überraschung, da dessen Bestände infolge des Verschwindens von Wiesen und Weiden, in denen der Star seine Nahrung findet, seit Jahren rückläufig sind“, so Wiegmann. Im Emsland schafft es der Star auf Platz sieben und in der Grafschaft Bentheim auf Platz zwölf.

Besonders auffällig in diesem Jahr sind die Zahlen für die Nachtigall. Im Vergleich zu den letzten Jahren wurde die Nachtigall deutlich häufiger gesichtet. Konkret erzielt sie bundesweit ein Plus an Sichtungen von 114 Prozent; in Niedersachsen sogar ein Plus von 253 Prozent. Die Nachtigallen waren in diesem Jahr etwa eine Woche früher aus ihren Winterquartieren in Afrika zurück als im letzten Jahr. Entsprechend früher startete auch die Balz- und Brutaktivität. „Die Stunde der Gartenvögel ist in diesem Jahr offenbar in die Phase der größten Balzaktivität der Nachtigall gefallen. Viele Männchen waren noch auf der Suche nach einer Partnerin. Daher konnten so viele der variantenreichen und ausdauernden Sänger am zweiten Maiwochenende gehört und gesehen werden“, erklärt Wiegmann. Dass die Nachtigall in diesem Jahr so häufig zu sehen und vor allem noch mehr zu hören war, freut die Ornithologen des NABU besonders. „Nachtigallen gehören zu den wenigen Langstreckenziehern, die im Bestand zunehmen“, sagt die NABU-Mitarbeiterin. „Laut Nationalem Vogelschutzbericht hat sich ihre Anzahl allein zwischen 2004 und 2016 um 26 Prozent erhöht.“

Auch Mauersegler, Mehlschwalben und Rauchschwalben konnten in diesem Jahr insbesondere in Niedersachsen deutlich häufiger gesichtet werden. „Das liegt sicher auch an der stabilen Hochdruckwetterlage mit schönem Wetter am Zählwochenende, die eine Beobachtung dieser Tiere leichter machte“, nimmt Hanna Clara Wiegmann an.

Hinsichtlich der Teilnehmendenanzahl ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen: In Niedersachsen haben in diesem Jahr 7.381 Vogelfreunde vom 13. bis 15. Mai an der Mitmachaktion teilgenommen und aus über 5000 Gärten und Parks 182.929 Vögel gemeldet. Bundesweit haben sich fast 67.000 Menschen beteiligt. Insgesamt wurden über 1,6 Millionen Vögel gezählt. „Die Rekord-Teilnahme während der vergangenen zwei Jahre konnte leider nicht erreicht werden. Dies hängt sicherlich mit dem guten Wetter und den wegfallenden Einschränkungen der letzten zwei Jahre zusammen“, vermutet Hanna Clara Wiegmann. „Dennoch besteht nach wie vor ein großes Interesse der Menschen an der natürlichen Vielfalt vor ihrer Haustür.“

Die „Stunde der Gartenvögel“ ist eine wissenschaftliche Mitmachaktion von NABU und seinem bayerischen Partner LBV (Landesbund für Vogelschutz) und findet seit 2005 jedes Jahr am zweiten Maiwochenende statt. Jeder kann mitmachen und die Vögel zählen, die er oder sie im Laufe einer Stunde sieht oder hört.

Die nächste Mitmachaktion des NABU läuft schon vom 3. bis 12. Juni: Dann werden beim „Insektensommer“ wieder Sechsbeiner gezählt und gemeldet. Weitere Informationen zur Aktion unter www.insektensommer.de.
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Sperling Bild von suju-foto auf Pixabay

bleibt gestoppt

15. Mai 2022

Die rechtlichen Schritte örtlicher Initiativen und des NABU gegen eine Hähnchenmastanlage in Amelhausen im Landkreis Oldenburg sind weiter erfolgreich. Die Baugenehmigung war und bleibt unrechtmäßig, entschied jetzt  das OVG Niedersachsen in Lüneburg und wies den Antrag zurück, einen früheren Baustopp des Gerichts (Beschl. v. 04.09. 2018, Az. 1 ME 65/18) aufzuheben.

Das OVG hatte seinerzeit den Bau gestoppt und befand jetzt in einem Beschluss vom 28. April den Betrieb einer solchen Anlage für knapp 30.000 Tiere weiter als unrechtmäßig. Die taz dazu:  „Und auch in den Landkreisen Celle und Gifhorn sehen Umweltschützer gute Chancen, den Bau von Hähnchenmastfabriken zu verhindern.

Der Streit um den Stall in Amelhausen währt schon acht Jahre. Die Baugenehmigung lag seit September 2014 vor, im Mai 2017 begannen die Bauarbeiten. Anfang März 2018 nahm Kreislandwirt Jürgen Seeger die Anlage in Betrieb. Weil Belange des Natur- und Umweltschutzes außen vor geblieben seien und insbesondere das benachbarte Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Poggenpohlsmoor durch den Maststall beeinträchtigt werde, klagten örtliche Initiativen und der Naturschutzbund (NABU) beim Verwaltungsgericht Oldenburg.

Dieses wies den Eilantrag des NABU zunächst zurück. Vor dem OVG hatte der Verband dann aber Erfolg: Das Gericht bestätigte die vorgebrachten Beschwerden und stellte klar, dass allein die Bodenversiegelung zu einer Beeinträchtigung des Naturschutzes und damit zur Unzulässigkeit des Vorhabens führe.

Dessen ungeachtet erteilte der Kreis Oldenburg im März 2020 eine sogenannte Nachtragsbaugenehmigung. Damit bescheinigte die Behörde dem ohne rechtskräftige Erlaubnis und auf eigenes Risiko errichteten Bau eine landwirtschaftliche Privilegierung – und eröffnete dem Betreiber die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Oldenburg die Inbetriebnahme zu beantragen. Trotz erheblicher Einwände des Nabu und des Bündnisses für Mensch, Umwelt und Tier erlaubte das Verwaltungsgericht im vergangenen September den Weiterbetrieb.

Mit seinem Ende April veröffentlichten Beschluss stellte das OVG nun die Unrechtmäßigkeit der Nachtragsbaugenehmigung fest und…“

[weiter bei der taz]

(OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.04.2022, Az.  1 ME 146/21)


Foto: Nieders. OVG in Lüneburg, von  Bubo CC BY-SA 3.0

Einstimmig hat der Lingener Ausschuss für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit jetzt den Antrag der Fraktion Grüne/FWL befürwortet, ein lokales Konzept für Ladestationen zu entwickeln. Damit gibt es noch keine Ladestation, aber vielleicht wird es ja auf absehbare Zeit was.

Für eine klimafreundliche Mobilität in ländlichen Regionen haben neben dem öffentlichen Verkehr auch batterieelektrische Fahrzeuge als die effizienteste Antriebsform viel Potential. Bekannt wurde jetzt: Das Laden am Arbeitsplatz kann dabei die Hälfte der CO2-Emissionen einsparen

Dazu  hat der Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT untersucht, wieviel CO2 sich durch ein verändertes Ladeverhalten auf dem Land einsparen lässt. Die Studie im Auftrag des NABU kommt zu dem Schluss: Laden am Arbeitsplatz (Charge@work) ist die effizienteste Ladeform. Schon allein durch eine Verschiebung des Ladezeitpunktes auf die Mittagszeit, während des Arbeitens, lassen sich die CO2-Emissionen des Ladevorgangs halbieren. Für ein Jahr mit durchschnittlichen Witterungsverhältnissen ergibt sich daraus ein Einsparpotential von ca. 3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Die notwendige Ladeinfrastruktur für E-Mobilität muss gerade auf dem Land von Anfang an am richtigen Ort so geplant werden, dass sie möglichst wenig Ressourcen und Fläche verbraucht. Auf dem Land wird das Auto wichtig bleiben. Die Ergebnisse der Studie kommen daher gerade rechtzeitig, um die gezielte Förderung vom Arbeitsplatzladen in den Masterplan Ladeinfrastruktur 2 aufzunehmen.“

Die Studie zeigt, wie der Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix beim Laden maximiert werden kann und welchen Einfluss es hat, wenn beim Laden Strom direkt aus einer Photovoltaikanlage abgenommen wird. Das massive CO2-Einsparpotential ergibt sich vor allem daraus, dass beim Laden am Arbeitsplatz die Potentiale von einem hohen Anteil von Grünstrom im Netz genutzt werden. Dies geschieht vor allem bei Charge@Work zur Mittagszeit. Das ist für die Mehrheit der Bevölkerung tagsüber am Arbeitsplatz. Dabei spricht sich die Studie nicht gegen Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach aus.

Das Laden am Arbeitsplatz bietet der Untersuchung zufolge zahlreiche weitere Vorteile für eine ressourceneffiziente Nutzung von E-Mobilität. So können zum Beispiel mehrere Fahrzeuge an einem Ort gleichzeitig Strom direkt abnehmen. Die Studie untersucht zudem die Potentiale von E-Mobilität für die Netzstabilität. E-Autos können selbst das Stromnetz stabilisieren, wenn sie zu bidirektionalem Laden fähig sind, also die gespeicherte Energie in ihrer Batterie auch wieder abgeben können.

„Allein über das Laden am Arbeitsplatz im Vergleich zum Laden zuhause lassen sich bisher ungeahnte CO2-Einsparpotentiale von Elektromobilität heben. Alle Arbeitgeber sind daher in der Pflicht, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Laden anzubieten, am besten in Verbindung mit einer PV-Anlage. Über die Rahmenbedingungen werden derzeit verhandelt: Wenn die Verkehrsemissionen nicht weiter stagnieren sollen, muss das Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung die Dienstwagenregelung so anpassen, dass sie nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge fördert.“ ergänzte Nikolas von Wysiecki, Verkehrsreferent beim NABU.

Die Studie zur Elektromobilität wurde im Rahmen des Projektes „Innovation und Vorsorge“ des Umweltbundesamts erarbeitet. Weitere Infos zum Thema und die Studie findet die Leserschaft  hier. 


Quelle: PM NABU

Wiese

22. März 2022

Früher waren wiesen immer Wildblumenwiesen. Also lautet meine Überschrift für dieses kleine Posting: Wiese.

Es geht allerdings um Wildblumenwiese und die Frage, wie es geht: Was sollte bei der Anlage einer artenreichen Wildblumenwiese beachtet werden? Wer profitiert von Wildblumenwiesen? Was ist der Unterschied zwischen einer Wildblumenwiese und einer Blumenwiese und muss eine solche Wiese gepflegt werden?
Diese und weitere spannende Fragen können bei diesem Onlinevortrag geklärt werden. Zusätzlich gibt es einige Tipps und Tricks rund um das Thema Wildblumenwiesen.
Die Onlineveranstaltung wird von der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland, der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim und dem NABU Emsland/ Grafschaft Bentheim organisiert. Sie findet statt am Donnerstag, 24. März ab 19:00 Uhr . 
Die Zugangsdaten zu dem kostenlosen Onlinevortrag findet man unter www.nabu-emsland.de. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
[„Bei Fragen – so der NABU-  melden Sie gerne unter: nabu.el-noh(at)t-online.de oder 05931-4099630.“]


Text: PM, NABU; Foto: Maike Hoberg/NABU