In der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2024 ist die Polizei gegen 23 Uhr mit einem Durchsuchungsbefehl in die Gemeinderäume der Kirchengemeinde Sankt Michaelis in Bienenbüttel (Foto lks) eingedrungen und hat einen russischen Kriegsdienstverweigerer, seine Frau, den erwachsenen Sohn und die 16-jährige Tochter gewaltsam aus dem Kirchenasyl herausgeholt. Etwa 15 Beamte waren mit sechs Autos an der Festnahme beteiligt. Das Pfarrhaus, für das ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, wurde abgeriegelt.

Zum Hintergrund schreibt die taz: „Nach der Darstellung des Kirchenkreises und der Gemeinde war die Familie – zu der ein erwachsener Sohn und eine 16-jährige Tochter gehören – auf der Durchreise bei Verwandten in Deutschland, als in Russland die Einberufungsbefehle für Vater und Sohn eingetroffen seien. Sie beantragten deshalb in Deutschland Asyl und hofften auf die Hilfe ihrer Verwandten und Freunde im Landkreis Uelzen. Die Mutter sei aufgrund der psychischen Belastung schwer erkrankt und habe sich in eine stationäre medizinische Behandlung begeben müssen.

Weil die Familie aber über ein spanisches Visum verfügte, sollte sie trotz der laufenden Behandlung nach Spanien abgeschoben werden. Um dem zu entgehen, begab sie sich ins Kirchenasyl. Die Gemeinde und die Kirchenkreissozialarbeit hätten den Fall sorgfältig geprüft, bevor sie einwilligten, heißt es in der Pressemitteilung. Neben dem Gesundheitszustand der Mutter habe auch die positive Prognose zur Integration der Familie den Ausschlag gegeben. Die Tochter besuchte das ­Lessing-Gymnasium in Uelzen, für Vater und Sohn gab es Jobangebote.“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen äußert sich entsetzt:

„Die letzte Kirchenasylräumung vor 2024 fand in Niedersachsen 1998 in Glandorf-Schwege bei Osnabrück statt. Seither verzichteten alle Landesregierungen auf ein gewaltsames Eindringen in Kirchenasylräume. Es brauchte offenkundig eine rot-grüne Landesregierung, um dieses Tabu in Niedersachsen zu brechen. Zur Durchsetzung der verkündeten „Abschiebungsoffensive“ werden die letzten Hemmungen abgelegt.“

Selbstverständlich ist die Kirche kein rechtsfreier Raum. Aber die bisherigen Landesregierungen verzichteten aus guten Gründen darauf, gewaltsam in kirchliche Räume einzudringen: „Wenn die Vollzugsbehörden aus Respekt vor dem besonderen Charakter dieser Orte auf die Durchsetzung der gesetzlich gebotenen Zwangsmaßnahmen gegen Personen verzichten, verzichtet der Staat einseitig darauf, zum Zweck der Abschiebung unmittelbaren Zwang gegen Personen in bestimmten kirchlichen Räumen anzuwenden“, erklärte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) 2007 auf Anfrage der Grünen im Landtag. Ähnlich argumentierte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am 20. März 2015: „Wenn in Einzelfällen Kirchengemeinden aus Gewissensgründen in ihren kirchlichen Räumen Ausreisepflichtigen vorübergehend Unterkunft gewähren, so verzichten die zuständigen Behörden aus Respekt vor den geschützten und der Glaubensausübung dienenden Räume der Kirchen, Klöster und Pfarrhäuser darauf, in diesen Räumen Verwaltungszwangsmaßnahmen zu vollziehen. Diese Haltung hat sich in den vergangenen 20 Jahren als konfliktlösend bewährt. Die Landesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, ihre grundsätzliche Haltung zum Umgang mit Kirchenasylfällen zu ändern und weiterhin im engen Dialog mit den Kirchen bleiben.“

Zuständige Ausländerbehörde für Dublin-Abschiebungen ist das BAMF, eine Bundesbehörde. Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde ist allerdings nötig, um in Amtshilfe tätig zu werden: Die niedersächsische Behörde ist zuständig für die Umsetzung von Abschiebungen. Sie  hat den Flug gebucht, den Durchsuchungsbefehl beantragt und die Kirchenasylräumung durchgesetzt.

Es ist insofern absurd zu behaupten, niedersächsische Behörden seien für die Abschiebung nicht verantwortlich: Niemand hat die niedersächsische Landesregierung gezwungen, den Konsens der letzten 26 Jahre zu brechen, dass Polizei nicht gewaltsam in Kirchenräume eindringt, um Schutzsuchende festzunehmen.

Schon am 25. April 2024 hat es den Versuch einer Abschiebung aus dem Kirchenasyl in Schwanewede gegeben: Ein syrischer Flüchtling, der auf seiner Flucht durch lettische Behörden misshandelt und tagelang inhaftiert worden war, wurde von zwei Polizeibeamt:innen aus der Kirche abgeholt und sollte nach Lettland abgeschoben werden. Die Abschiebung wurde dann aber aufgrund eines Zusammenbruchs abgebrochen und die Rückkehr ins Kirchenasyl gestattet. Vom niedersächsischen Innenministerium gab es die Zusage, den Sachverhalt aufzuarbeiten und das Gespräch mit den Kirchen zu suchen.

Bei dem neuerlichen Bruch des Kirchenasyls handelt es sich insofern nicht um ein „Versehen“, sondern um die Durchsetzung einer neuen, restiktiven Linie im Umgang mit Kirchenasyl. Die Landesaufnahmebehörde ist planvoll vorgegangen, hat einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführt und hat die Kirchengemeinde und das Pfarrhaus systematisch abgeriegelt. Das Innenministerium hat es jederzeit in der Hand, Abschiebungen anzuordnen oder zu stoppen. Von der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens hat es auch nach dem Vorfall in Schneverdingen eine Weisung, Kirchenasyl auch weiterhin zu achten, offenkundig nicht gegeben. Weder von der SPD noch von den Grünen hat es offenkundig die Bereitschaft gegeben, die Frage des Umgangs mit Kirchenasyl zu einer politischen Grundsatzfrage zu machen.

In den letzten Monaten hat es auch in anderen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) teils spektakuläre Fälle einer Räumung von Kirchenasyl gegeben. Die neue, repressive Linie im Umgang mit Kirchenasyl soll wohl vor allem nach innen „Härte“ signalisieren und spiegelt insofern den Rechtsruck in der innenpolitischen Diskussion wider: Statt den Rechtsextremen Paroli zu bieten, läuft die Politik ihren Parolen hinterher. Gemessen an der Gesamtzahl der Fälle spielt Kirchenasyl nur eine untergeordnete Rolle. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche stellt zu Recht fest:

Im Jahr 2023 wurden laut BAMF bundesweit 2.065 Kirchenasylfälle registriert. Die Zahl der Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten betrug 74.622. Tatsächlich überstellt wurden jedoch lediglich 5.053 Personen. Damit wird deutlich, dass Kirchenasyl kein bestimmender Faktor bei den nicht erfolgten Rückschiebungen ist.

Anhang: Zu den Hintergründen des Kirchenasyls und zum Einzelfall finden sich in der Presseerklärung des Ev-luth. Kirchenkreises Uelzen weitere Hinweise


Foto: Turm der St-Michaelis-Kirche, Bienenbüttel von Frank VincentzEigenes Werk/CC BY-SA 3.0

Quellen: Nieders. Flüchtlingsrat, taz

 

Niedersachsen will mehr Windräder aufstellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sollen die Betreiber Kommunen und Anwohner finanziell beteiligen. Dazu will Niedersachsen die Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energie an Land neu regeln. Einen 50-seitigen Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Landtag in dieser Woche beschließen. Er ist ein Aufbruch ins Neuland, denn künftig soll bei Windkraftanlagen die finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen und Anwohner verpflichtend werden, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Wer im Kartenportal des „Energieatlas Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Häkchen bei „Windenergieanlage“ setzt, könnte denken: Schon ganz schön zugebaut, das Land.

Rund 6.300 Anlagen sind in Niedersachsen in Betrieb, mit einer Leistung von 12,7 Gigawatt. Das ist mehr als ein Fünftel der bundesweit installierten Windenergie-Gesamtleistung. Niedersachsen ist damit Spitzenreiter in Deutschland.

Aber das ist erst der Anfang. Der Energiehunger nimmt zu. Zugleich verschärft sich die Klimakrise. Mehr Windenergie soll her, und das schnell. Damit das funktioniert, braucht es mehr Akzeptanz in Kommunen und Bevölkerung.

„Nicht zuletzt geht es um die Demokratisierung der Energiewende“, sagt Marie Kollenrott der taz, Landtagsabgeordnete der Grünen, Fraktionssprecherin für Energie und Klimaschutz. „Und wir legen hier eine Blaupause für die anderen Bundesländer und den Bund vor. Das ist eines der größten Vorhaben unserer Rot-Grün-Legislatur.“ Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, habe auch schon Interesse gezeigt.Kollenrott hat den Gesetzentwurf mitverfasst, der auch den Bau von Freiflächen-Photovol­taikanlagen neu regelt. Der Entwurf legt regionale Teilflächenziele fest, um das Generalziel Niedersachsens zu erreichen, 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Zudem schreibt er die Aufstellung neuer Raumordnungspläne vor.

Sein Kernstück ist jedoch die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag neuer Windenergieanlagen. Auf Freiwilligkeitsbasis gibt es das schon. Jetzt wird es verbindlich.

Der Anlagenbetreiber muss betroffenen Gemeinden 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde als „Akzeptanzabgabe“ zahlen, zudem den Anwohnern innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometer 0,1 Cent. Um…

[…weiter bei der taz]


Foto: Windräder, von matthiasboeckel Pixabay-Inhaltslizenz

Vornamen

11. März 2024

Ein #NoAfD-Abgeordneter will die Vornamen von Silvester-Randalierern 2022/23 wissen. Niedersachsens Staatsgerichtshof verhandelte am letzten Montag die Klage des Abgeordneten Stephan Bothe gegen die Landesregierung, die ihm die Vornamen nicht geben wollte. Das Urteil wird es am 2. Mai geben.

Muss die niedersächsische Landesregierung der AfD Vornamen von Tatverdächtigen nennen, die in der Silvesternacht 2022/2023 auffällig geworden sind? Das ist die Frage, mit der sich der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag auseinanderzusetzen hatte. Genauer: Ob die Informationsrechte des AfD-Abgeordneten Stephan Bothe verletzt wurden, als sich das Innenministerium weigerte, diese Information herauszurücken.

Die Landesregierung argumentiert damit, dass hier schutzwürdige Interessen Dritter berührt werden: Immerhin kursierten nach den Silvesterkrawallen bereits so einige Informationen und Berichte – in sozialen Medien, in traditionellen Medien, aber auch im Parlament. Eine kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Saskia Buschmann hatte man ja durchaus beantwortet.

34 Angriffe an 22 Orten sind darin verzeichnet, 18 verletzte Einsatzkräfte, 35 Tatverdächtige samt ihrer Staatsangehörigkeit. 19 dieser Tatverdächtigen verfügten allerdings über die deutsche Staatsangehörigkeit – und von denen wollte Bothe nun in einer ergänzenden Anfrage die Vornamen wissen.

Zu riskant findet die Landesregierung, vertreten durch Staatssekretär Stephan Manke (SPD), immer noch. Die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unschuldsvermutung – all das wiege schwerer als das Auskunftsinteresse des Abgeordneten.

Vor allem in der Zusammenschau mit den anderen Informationen sei die Gefahr groß, dass einzelne Tatverdächtige identifizierbar würden oder Unschuldige, die zufällig den gleichen Vornamen trügen, unter die Räder gerieten.

Auch von einer vertraulichen Unterrichtung hatte man abgesehen: Die sei ja schon deshalb nicht geeignet, weil der Abgeordnete Bothe die Information für die politische Debatte begehre, sagte Manke. Mit anderen Worten: Wenn…

[weiter in der taz]

0,5%-Initiative

13. Januar 2024

Zu den aktuellen Hochwasserproblemen hat jetzt in Niedersachsen auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Stellung genommen. Der Verband fordert, dass durch die Revitalisierung von Auen entlang der Flüsse „aus Hochwasser wieder Breitwasser“ gemacht werden müsse.

Angesichts der Hochwasserkatastrophe von 1997 an der Oder mit 39 Todesopfern hatte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) erklärt: „Wir müssen den Flüssen
ihren Raum lassen. Sie holen ihn sich sonst — mit schlimmen Folgen für die betroffenen Menschen — zurück.“

Umweltverbände hatten schon lange zuvor gefordert, dass man die Revitalisierung der Auen durchsetzen müsse. Bei jedem neuen „Megahochwasser“ – wie 2002 an der Elbe, 2013 an der Donau und 2021 an Ahr, Erft und Wupper – war sich die Politik einig, dass dazu dem Hochwasserrückhalt in der Fläche ein Vorrang eingeräumt werden müsse. Bis auf wenige Deichrückverlegungen und beispielhafte Projekte zur Revitalisierung von Flussauen ist aber in den letzten Jahrzehnten viel zu wenig passiert. Inzwischen wird in Fachkreisen die Notwendigkeit nicht nur von „Schwammstädten“, sondern von ganzen „Schwammlandschaften“ diskutiert – ebenfalls eine Forderung, die von Umweltverbänden seit weit mehr als einer Dekade erhoben wird. Aber auch die Realisierung von „Schwammstädten“ mit möglichst hoher Rückhaltekapazität für Regenwasser kommt aus der Nische nicht heraus.

Um endlich in die Breite zu kommen, schlägt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) deshalb vor, nach Schweizer Vorbild in den deutschen Kommunen „0,5-Prozent-Initiativen“ ins Leben zu rufen. Es geht dabei darum, jährlich 0,5 Prozent des Straßenraums und der Parkplätze zu entsiegeln und mit Bäumen zu bepflanzen. Damit
würde der Weg zur „Schwammstadt“ verbindlich, quantifizierbar und messbar.

BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz erklärt: „In vielen deutschen Städten steht in den nächsten Jahren der Ausbau der Fern- und Nahwärmenetze an. Wenn deshalb die Straßenbeläge sowieso aufgerissen werden, können gleich im Anschluss zeit- und kostensparend in passenden Straßenabschnitten Bäume gepflanzt werden. Das wäre nicht nur ein Beitrag zur Realisierung des Schwammstadt-Konzeptes, sondern auch der längst fällige Beitrag zu mehr Klimaschutz, Stadtgrün, Verkehrswende, sauberer Luft, Abschattung und Kühlung sowie urbaner Artenvielfalt.“

Dino-Technologie

16. Dezember 2023

Die CDU will die Atomkraft zurückhaben. Was ein Wiedereinstieg ökologisch und finanziell bedeuten würde, ist in Niedersachsen zu besichtigen. Ein -notwendiger- taz-Beitrag von Reimer Paul.

Die CDU will wieder in die Atomkraft einsteigen. In ihrem Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm kommt die Partei zu dem Schluss, dass Deutschland „zurzeit nicht auf die Option Kernkraft verzichten“ könne. Zur „Gesamtenergieversorgung von morgen“ gehörten auch AKW. Zur Erinnerung: Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 waren es die Christdemokraten, die unter Kanzlerin Angela Merkel das Ende der Atomenergie einläuteten.

Wie sie den Wiedereinstieg genau bewerkstelligen will, bleibt die CDU wohlweislich schuldig. Fragt man nach, wird diffus auf den angeblichen deutschen Sonderweg verwiesen: Während rundum in Europa und der Welt wieder oder immer noch auf Kernkraft gesetzt werde, verweigerten „wir“ uns aus ideologischen Gründen dieser umweltfreundlichen und klimaneutralen Technologie.

Abgesehen davon, dass Atomkraft alles andere als ökologisch und – betrachtet man den gesamten nuklearen „Kreislauf“ vom Uranabbau bis zur Atommüllentsorgung – auch bei weitem nicht klimaneutral ist, führt der Hinweis auf das vermeintlich einsichtige Ausland in die Irre. Denn weltweit hat die Atomenergie ihren Zenit längst überschritten. Mitte 2023 waren in 32 Staaten 407 Reaktoren am Netz, vor 20 Jahren waren es noch 438. Nennenswerte Neubauten gibt es lediglich in den USA und China.

Im Atomland Frankreich, das die CDU so gern lobt, stand im Sommer mal wieder mehr als die Hälfte der rund 50 Meiler umfassenden AKW-Flotte wegen technischer Probleme still. Der staatliche Energieversorger EDF ist mit 65 Milliarden Euro verschuldet, auch weil er den teuren Atomstrom unter Marktpreis verkaufen muss. Bei den wenigen aktuellen AKW-Neubauprojekten in Frankreich, Großbritannien und Finnland explodieren die Preise. Auch in Deutschland haben die Energiekonzerne längst abgewunken: Atomkraftwerke ohne massive staatliche Subventionen zu bauen, lohnt sich nicht. Die Erneuerbaren sind viel günstiger.

Die Atomkraft ist international auf dem Rückzug. In Wahrheit ist es die CDU, die aus ideologischen Gründen an der Dino-Technologie festhält. Wohin das…

[weiter hier]


Foto: Porzellanteller 90er Jahre AKW in Lingen

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einer Nachlasssache ist zwar schon aus dem Sommer und damit einige Wochen alt, aber in ihrer Klarheit zur „Jus­tiz­pra­xis in Nie­der­sach­sen“ mehr als deutlich, so dass ich sie hier erwähne.

Der 6. Senat des OLG unter dem Vorsitz von Dr. Michael Dietrich hatte in dem zu entscheidenden Erb­scheinsver­fah­ren die zuvor damit be­fass­te Richterin des Amtsgerichts Walsrode ausgesprochen scharf kri­ti­siert. Das OLG hob zugleich ihre vorausgehenden Entscheidungen auf; denn die Ent­schei­dun­gen der „Proberichterin“ seien auf­grund feh­len­der Kennt­nis­se im Erb- und Ver­fah­rens­recht grob feh­ler­haft und ge­eig­net ge­we­sen, „das An­se­hen der Jus­tiz in der Be­völ­ke­rung zu be­schä­di­gen“. Die Jus­tiz­pra­xis in Nie­der­sach­sen be­güns­ti­ge die Über­tra­gung schwie­ri­ger Erb­fäl­le auf un­er­fah­re­ne Rich­ter.

Dies folgt aus dem Leitsatz der Entscheidung. Ein solcher sog. Leitsatz ist eine knappe Zusammenfassung der tragenden Gründe einer gerichtlichen Entscheidung in Satzform. Und der lautet hier:

„Dem Senat drängt sich seit Jahren zunehmend der Eindruck auf, dass die vom Land Niedersachsen genutzte Möglichkeit der weitestmöglichen Übertragung von Nachlassangelegenheiten auf den Rechtspfleger (§§ 16, 19 RPflG) dazu geführt hat, dass insbesondere bei den kleineren Amtsgerichten nur noch wenige, dann aber häufig schwierige Nachlasssachen von Richtern zu bearbeiten sind, was zwischenzeitlich auch dazu geführt hat, dass in Abweichung von der früher verbreiteten Praxis immer seltener Amtsgerichtsdirektoren die Nachlasssachen bearbeiten, sondern, wie hier, aufeinander folgend Richter auf Probe, denen es jedenfalls im konkreten Fall an Grundkenntnissen des materiellen Erbrechts und des Verfahrensrechts ebenso zu fehlen scheint wie an der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, was zu Entscheidungen führt, die das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung zu beschädigen geeignet sind (konkret: Erteilung – nicht beantragter – richterlicher Erbscheine, hier u. a. mit dem Inhalt: Die Beteiligte zu 1 „hat den gesamten Nachlass des Erblassers beerbt, mit Ausnahme des Anteils des Erblassers des Grundbesitzes sowie der Guthabenbeträge auf der Bank.“ Der Beteiligte zu 2 „beerbt den Erblasser bezüglich dessen Guthabenbeträge auf der Bank sowie seines Anteils an dem Grundbesitz“).“

Soweit so schlechtes Deutsch. Doch vor allem  lässt das OLG jegliche juristische Zurückhaltung fallen und untermauert seine Entscheidung unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass die Beteiligten niemals einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt hätten, der das Erbrecht prägende Grundsatz der Universalrechtsnachfolge nach § 1922 I BGB nicht beachtet worden sei und im Übrigen keiner der Beschlüsse ein auch nur halbwegs vollständiges Rubrum aufweise. Das nennt man einen Verriss und der trifft dann auch das ministerielle Justizsystem.

(OLG Celle, Az. 6 W 65/23, veröffentlicht in NJW-RR 2023, 921)

Ein niederländisches Gericht in Den Haag verhandelt seit Donnerstag über eine neue Gasbohrplattform bei Borkum, die der Konzern One-Dyas plant. Umweltschützer und Anlieger halten das Projekt für gefährlich und unnötig.

Die geplanten Gasbohrungen vor Borkum und Schiermonnigkoog liegen in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Wattenmeer. Das Gasfeld befindet sich je zur Hälfte unter der niederländischen und der deutschen Nordsee. In einer ersten Phase sollen ab frühestens 2024 über 10 bis 35 Jahre bis zu 13 Milliarden Kubikmeter fossiles Gas gefördert werden. Die Ausbeutung weiterer umliegender Gasfelder könnte folgen. Das Unternehmen argumentiert, dass die Förderung die Versorgungssicherheit in Deutschland verbessert. Dabei würde selbst in Spitzenproduktionsjahren deutlich weniger als ein Prozent des Gasverbrauches in Deutschland abgedeckt werden. Demgegenüber stehen massive Umweltauswirkungen und CO2-Emissionen.   Deshalb klagen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Stadt Borkum, die Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ sowie die niederländische Umweltorganisation „Mobilisation for the Environment“ (MOB) dagegen. „Die Kläger halten das Projekt wegen dessen „Folgen für den Klimaschutz sowie für die umliegenden Schutzgebiete für nicht genehmigungsfähig“.

Die Erdgasförderung, so die Kläger, hätte massive Auswirkungen auf das sensible maritime Ökosystem. One-Dyas möchte das belastete Lagerstättenwasser wieder ins Meer einleiten, wodurch die dort lebenden Arten durch Schwermetalle und andere Toxine regelrecht vergiftet werden. Weiterhin könnte sich der Meeresboden durch die Gasentnahme um mehrere Zentimeter absenken, wodurch Wasser- und Schlickströme zu Schäden an den vorhandenen Riffen führen können, was unvorhersehbare Folgen für diesen wichtigen Lebensraum hätte. Die Bohrungen selbst bergen außerdem das Risiko von Erdbeben. Diese hätten Auswirkungen auf die Insel Borkum und die dortige Trinkwasserblase. Der durch die Bohrungen verursachte Unterwasserlärm beeinträchtigt Tiere bei ihrer Kommunikation, Partnersuche, Navigation und Lokalisierung der Beute. Im schlimmsten Fall können anhaltende und starke Belastungen körperliche Schäden verursachen und sogar zum Tod führen.

„Die von dem niederländischen Konzern One Dyas beantragte Bohrplattform läge knapp noch auf niederländischem Gebiet, 23 Kilometer nordwestlich von Borkum – mitten zwischen europäischen Meeresschutzgebieten und dem Nationalpark Wattenmeer. Der Niedersächsische Landtag hatte das Vorhaben zunächst abgelehnt, sich infolge des Ukraine-Krieges und der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland jedoch anders besonnen.

One Dyas plant nach Angaben des niedersächsischen Landesamts für Bergbau (LBEG) neun Bohrungen, die in 1.500 bis 3.500 Metern in verschiedene Richtungen gelenkt werden sollen, zum größten Teil unter deutschem Gebiet. Das Unternehmen erhofft sich, dort 4,5 bis 13 Milliarden Kubikmeter Erdgas fördern zu können.

Die Umwelthilfe hält diese Menge mit Blick auf den deutschen Gasverbrauch von zuletzt knapp 80 Milliarden Kubikmetern im Jahre für vernachlässigbar. Zudem werde die Förderung nicht vor 2024 beginnen. „Das ist zu spät, um auf die befürchtete Gasknappheit in diesem und im nächsten Winter reagieren zu können“, stellt die Umwelthilfe fest.

Nicht…“

[weiter bei der taz]


Grafik: DUH, Textquellen: taz, DUH, BI Saubere Luft Ostfriesland,

Hamburg ist schon weiter…

17. September 2023

In zwei Jahren wollen in Niedersachsen die Evangelische und die Katholische Kirche  ihren Religionsunterricht zusammenlegen. Hamburg ist schon weiter. Die taz informiert:

„Evangelische Religion, katholische, islamische oder Werte und Normen? Vor dieser Entscheidung stehen Schüler*innen, nicht nur in Niedersachsen. Hier sollen soll ab dem Schuljahr 2025/26 jedoch nicht mehr evangelische und katholische Religion getrennt unterrichtet, sondern christlicher Religionsunterricht angeboten werden. Das wollen die beiden großen Kirchen.

Der Unterricht bleibe dabei ein konfessioneller, „aber auf einer gemeinsamen christlichen Grundlage“, erklärt Kerstin Gäfgen-Track. Sie ist Oberlandeskirchenrätin und Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Ein Grund dafür sei die „ökumenische Einsicht, dass die christlichen Kirchen gerade im Schulbereich anstehende Herausforderungen und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen sollten“. Der neue Unterricht lasse das „ökumenische Miteinander auch in der Schule erkennbar werden“, schreibt auch ein Sprecher des Katholischen Büros Niedersachsen.

Mit dem Vorschlag kann laut Gäfgen-Track Leh­re­r*in­nen „eine bessere Unterstützung angeboten werden, indem die Kerncurricula angepasst werden und bereits in der Ausbildung und bei der Bereitstellung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterial die ökumenische Perspektive einbezogen wird“.

Zudem werde der Unterricht für Schü­le­r*in­nen ohne Konfessionszugehörigkeit attraktiver sein als das Angebot getrennten Unterrichts. „Denn in diesem Fall wird den Schüler*in­nen eine Vorentscheidung für eine der Konfessionen abverlangt, bevor sie im Religionsunterricht Kriterien für ihre Entscheidung kennenlernen können“, sagt Gäfgen-Track.

Die Gespräche dazu, auch mit Ex­per­t*in­nen außerhalb der Kirchen, laufen bereits seit zehn Jahren. „Der…“

[weiter bei der taz]


Bild: Die Bibel,  Bild von Jörg Sabel auf Pixabay

Wer erinnert sich nicht!? 2021 änderte die damalige Große Koalition von SPD und CDU nach der Kommunalwahl das Kommunalrecht. Das war alles andere als demokratisch, weil beide Parteien davon profitierten: Durch das neue Zuteilungsverfahren bekamen SPD und CDU nämlich mehr Sitze in den kommunalen Ausschüssen als nach dem alten Verfahren.

Das amtliche Zählverfahren soll jetzt wieder zurück geändert werden. Kleinere Parteien wie die Grünen können dann in Niedersachsen wieder auf anteilig mehr Sitze in kommunalen Ausschüssen hoffen – wenn auch erst nach den nächsten Kommunalwahlen. „Mit Beginn der nächsten allgemeinen Kommunalwahlperiode 2026 soll das Verfahren Anwendung finden“, sagte jetzt Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und ergänzte: Die geplante Berechnungsart sei für kleinere Parteien und Gruppen vorteilhafter.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Verfahren, nach denen Sitze in kommunalen Ausschüssen zugeteilt werden – also welche Ratsfraktion wie viele Sitze erhält. Die Zahl der Sitze ändert sich, wenn ein anderes Verfahren angewendet wird. Davon wollen die Grünen profitieren.

FDP-Landesvorsitzender Konstantin Kuhle begrüßte prompt die Ankündigung der Innenministerin. Dies sei ein Gewinn für die Chancengleichheit der Parteien. „Mit dem erst 2021 eingeführten Verfahren sind vor allem die Vertreter kleinerer Fraktionen nicht mehr mit Stimmrecht in kleineren Ausschüssen vertreten. Das schwächt die Abbildung des Wählerwillens und demotiviert Menschen, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten für eine Kommunalwahl zur Verfügung stellen.“

Die Einführung des geänderten Verfahrens wäre ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Kuhle. „Vor allem die SPD muss sich jedoch den Vorwurf gefallen lassen, mit ihren ständigen Änderungen am Kommunalrecht einen gigantischen Flurschaden anzurichten.“ Es wäre ihm zufolge gut, wenn sich die Kommunen und die Kommunalpolitiker auf eine solide rechtliche Basis verlassen könnten, „die kleinere Parteien nicht diskriminiert und die sich nicht nach jeder Landtagswahl ändert“.

Allerdings ist jedenfalls aus örtlicher Sicht auch die Rolle von Kuhles  FDP eine zwiespältige. Nicht nur, dass sie selbst die Verfahren immer zu ihren Gunsten geändert hatte, wenn sie dazu als Koalitionspartner der CDU die Gelegenheit hatte. Auch vor Ort verhielt sie sich alles andere als klar. In Lingen beispielsweise verlor die lokale CDU zwar bei den Wahlen die absolute Mehrheit im Stadtrat,  erhielt sie aber durch die auf die Wahlen folgende Gesetzesänderung im Oktober 2021 in den Ratsausschüssen zurück. Den Rest erledigte dann ausgerechnet die Lingener FDP durch eine, vor den Wahlen unangekündigte Gruppenbildung mit der CDU. Kräftig fummelte dabei der Lingener Bundestagsabgeordnete Jens Beeck mit, der auch Vorsitzender der kommunalpolitischen Vereinigung der FDP in Niedersachsen ist.

Ministerin Behrens verriet außerdem einen weiteren interessanten Aspekt. Man habe, sagte die Innenministerin, im Koalitionsvertrag „mehrere Maßnahmen festgehalten, mit denen man Kommunalpolitik für mehr Menschen öffnen und attraktiver machen“ wolle. Ein Thema sei dabei „sicher die Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte“.

Schon im Sommer hatte sich Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) für eine längere Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen. Weil behauptete damals, die Themen seien schwieriger, die öffentlichen Diskussionen rauer und der Arbeitsdruck erheblich größer geworden. Eine längere Amtszeit könne, so Weil,  die Ämter „daher attraktiver“ machen. Das kann man bezweifeln. Denn ausgerechnet die SPD hatte gerade erst eine Kürzung der Amtszeit verwirklicht, damit sie mit der Amtszeit der Räte und Kreistage gleich lang waren. Jetzt also soll die Verwaltung durch die Verlängerung der Wahlperiode einmal mehr gestärkt werden. Dies dürfte den den Einfluss der Räte und Kreistage sicher nicht stärken – getreu dem Motto: „Räte und Kreistage kommen und gehen, wir Hauptverwaltungsbeamte bleiben.“

Offenbar verknüpft die SPD ihre Zustimmung zur Änderung des Zuteilungsverfahrens mit der längeren Amtszeit der „HaVauBes“, wie die Bürgermeister und Landräte im Fachchinesisch heißen. Denn Bürgermeister und Landräte gehören bislang traditionell  eher SPD und CDU an. 

NLM-Direktor Prof. Christian Krebs (Bild: © Marek Schirmer / RADIOSZENE

Mit einem Festakt in Hannover sind am vergangenen Donnerstag (13.7.) 10 regionale DAB+ Multiplexe gestartet worden; die Insider-Seite RADIOSZENE berichtete darüber am Mittwoch. 12 gemeinnützige und nicht-kommerzielle Bürgerrundfunk-Programme, darunter in unserer Region die Ems-Vechte-Welle,  wurden aber noch nicht aufgeschaltet; denn ihre Finanzierung bedarf einer Gesetzesänderung. Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), erläuterte RADIOSZENE die Hintergründe. Anja Linz und Wolfram Bäse-Jöbges vom Landesverband Bürgermedien sind zuversichtlich, dass alle Bürgerrundfunk-Programme ab 2024 die Hörer auch über DAB+ erreichen werden.

Marek Schirmer war beim offiziellen Start der landesweiten privaten DAB+ Plattform in Hannover dabei und hat folgendes Video-Interview für RADIOSZENE produziert:

Die Gesetzeslage lässt kaum Zweifel zur Interpretation, der § 32 Absatz 2 des Niedersächsischen Mediengesetzes in der Neufassung vom 23. Februar 2022 verpflichtet Betreiber von Kabelanlagen und Medienplattformen ein Bürgerrundfunk-Programm in dem jeweiligen Zulassungsgebiet unentgeltlich zu verbreiten. Die Versammlung der NLM hat in ihrer Sitzung am 20. September 2022 die ausgeschriebenen DAB+ Übertragungskapazitäten der Media Broadcast GmbH als Plattformbetreiberin zugewiesen. Media Broadcast hätte die Verbreitungskosten für den Bürgerrundfunk auf die anderen Hörfunkveranstalter in dem jeweiligen Multiplex umgelegt, doch diese haben sich erfolgreich gewährt, erläutert Linz. Der Landesverband Bürgermedien und die NLM traten an die Rot-Grüne-Landesregierung heran, um eine Lösung für das Finanzierungsproblem zu finden.

„Wir sind in sehr guten Gesprächen mit dem Gesetzgeber“ (Christian Krebs, NLM)

NLM-Direktor Christian Krebs ist sehr zuversichtlich, dass die Lücke im Gesetz bald geschlossen wird, ein genaues Datum kann er im Moment aber noch nicht nennen. Linz hofft, dass der Bürgerrundfunk nicht abgehängt wird: „Es ist wichtig, dass wir in DAB+ reinkommen, weil einfach die Technik dahingeht. Viele Autoradios heutzutage haben DAB+. Wenn sich eine solche Technik durchsetzt, dann sollten die Bürgermedien da auch drin sein.“

Bürgerrundfunk in Niedersachsen Zwei Programme – ein Platz

Das Landesmediengesetz verpflichtet die Plattformbetreiber, dem Bürgerrundfunk-Programm mit der größten Reichweite Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Ungeklärt ist, wie die NLM in den Fällen verfahren wird, wo zwei oder drei Programme im Verbreitungsgebiet existieren.

Auch da wird es Lösung geben, damit Bürgermedien über zwei Verbreitungswege empfangen werden können,“ glaubt Linz. Es wurden Gespräche mit der Staatskanzlei geführt, im nächsten Haushalt sollen die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, zeigt sich Bäse-Jöbges zuversichtlich. Außerdem „braucht es eine Gesetzesänderung, damit die Landesmedienanstalt den zweiten Ausstrahlungsweg neben UKW überhaupt betreiben darf.“ Die Vertreter des Landesverbandes Bürgermedien sind zuversichtlich, dass auch diese Änderung rechtzeitig erfolgt.

Der Plattformbetreiber wurde über die Schwierigkeiten informiert und hält die nötigen Kapazitäten frei. An der niedersächsischen Küste werden Plätze für zwei Programme benötigt, im Alten Land gar keins, weil dort kein Bürgermedium aktiv ist. Auf Dauer könnte ein Verbreitungsweg übrigbleiben.

Der Landesverband schlug eine Überprüfung alle drei bis fünf Jahre vor, ob DAB+ und UKW weiterhin parallel bestehen müssen. Entsprechende Nachweise erwartet der Landesrechnungshof von der NLM. „Wir werden sehen, ob DAB+ das Medium der Zukunft ist. Momentan glauben es alle,“ sagt Bäse-Jöbges im RADIOSZENE-Interview.

Weiterführende Informationen

Ein Beitrag von  RADIOSZENE  (Danke dafür!)


DAB+ steht für „Digital Audio Broadcasting Plus“ ist  eine digitale Übertragungstechnologie für Radiosignale, die bessere Klangqualität und größere Programmvielfalt im Vergleich zu herkömmlichen analogen UKW-Radiosendern bietet.

DAB+ verwendet digitale Komprimierungstechniken, um Audiosignale in Datenpakete zu verpacken und über terrestrische Sendemasten zu übertragen. Im Gegensatz zur analogen Übertragungstechnologie ist DAB+ weniger anfällig für Störungen und bietet eine verbesserte Klangqualität ohne Rauschen, Knistern oder Signalverluste.

Ein weiterer Vorteil von DAB+ ist die Möglichkeit, mehr Radioprogramme gleichzeitig zu übertragen. Durch die digitale Komprimierung können mehrere Radiosender auf demselben Frequenzband ausgestrahlt werden, wodurch die Programmvielfalt für Hörerinnen und Hörer erhöht wird.

DAB+ hat sich als Nachfolger des herkömmlichen UKW-Rundfunks etabliert. Um DAB+ zu empfangen, benötigt man ein spezielles DAB+ Radio, das die digitalen Signale empfangen und dekodieren kann.  Allerdings sind Betroffene bspw. bei großen Katastrophen wie Sturmfluten oder Überschwemmungen mittels des herkömmlichen analogen Radios leichter erreichbar.


Update:
Gestern berichtete die emsländische Lokalpresse von Finanzproblemen der regionalen gemeinnützigen Ems-Vechte-Welle, deren Finanzmittel seit 2017 unverändert sind. Der Landkreis Emsland hat jetzt eine Erhöhung seines kommunalen Zuschusses für das gemeinnützige Radio beschlossen, das auch unter Personalmangel leidet: Aktuell sind zwei Redakteurstellen schon seit einiger Zeit unbesetzt…