§ 456a StPO

30. Juli 2022

Zwischen den USA und Russland wird wohl über einen Gefangenenaustausch verhandelt. Die USA möchten die in Moskau wegen eines Drogendelikts inhaftierte Basketballerin Brittney Griner und einen weiteren US-Bürger [den ebenfalls in Russland inhaftierten früheren US-Soldaten Paul Whelan] rausholen. Im Gegenzug soll Russland höchstes Interesse haben, [den in den USA inhaftierten russischen Waffenschmuggler Viktor Bout und] einen verurteilten Mörder zurückzubekommen. Der Mann [Vadim Krassikow] sitzt allerdings in deutscher Strafhaft – so dass Deutschland schnell in ein unerfreuliches Szenario hineingezogen werden könnte.

Bei dem inhaftierten Russen handelt es sich um den sogenannten Tiergartenmörder, der im Jahr 2019 einen Georgier [Zelimkhan Khangoshvili von hinten mit 3 Schüssen, u.a.] mit einem Kopfschuss getötet hat. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig. Der Täter soll enge Verbindungen zum russischen Geheimdienst gehabt haben. Von diesem soll er auch falsche Papiere erhalten haben.

Die Problematik ist natürlich erst mal eine der gefühlten Gerechtigkeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe des Tiergartenmörders in Russland weiter vollstreckt wird, zumindest nicht ernsthaft.

Juristisch ist Deutschland natürlich nicht dazu verpflichtet, den USA einen solchen Gefallen zu tun. Der Aufschrei wäre wahrscheinlich auch enorm. Es gäbe sicher vehemente Kritik daran, wie sich Bürger fühlen sollen, wenn ausländische Agenten in Deutschland mehr oder weniger ungestraft morden können. Und natürlich würde sich auch die Frage stellen, wie souverän die Entscheidung der Bundesregierung im Verhältnis zu den USA tatsächlich wäre. Sozusagen Realpolitik at its best. Da wird dann ohnehin aus dem argumentativen Schützengraben argumentiert, ich halte mich da lieber raus.

Damit sind wir beim eigentlichen Punkt, den ich ansprechen wollte. Juristisch ist die Beteiligung an dem Tauschhandel nämlich ziemlich unproblematisch. Das deutsche Strafvollstreckungsrecht ist sehr liberal, wenn es um die „Überstellung“ verurteilter Straftäter ins Ausland geht. Zentrale Norm ist § 456a StPO:

Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe … absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.

Interessant sind hier mehrere Dinge. Zunächst wird mit dem Wörtchen „kann“ ein Spielraum eingeräumt. Alles geht, nichts muss. Dann gibt es keine Regelung, ob und in welchem Umfang eine Strafe bereits vollstreckt sein muss. Konkret ist es also möglich, dass ein Straftäter keinen einzigen Tag seiner Strafe in Deutschland verbüsst, wenn von der Verfolgung abgesehen wird.

Außerdem sind keine Straftatbestände ausgenommen. Das heißt, auch Mörder, Massenmörder und Kriegsverbrecher können von der Regelung profitieren. Es bedarf dann nur einer Ausländerbehörde, welche die Abschiebung anordnet. Da sind die Spielregeln aber ebenso flexibel gefasst. Es gehört ja zu den erklärten Zielen des Aufenthaltsrechts, dass verurteilte Ausländer in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden und nicht wiederkommen können, es sei denn sie nehmen eine erneute Inhaftierung in Kauf (Absatz 2 von § 456a StPO).

Rechtlich gesehen sind die Hürden für den Tauschhandel demnach nicht sonderlich hoch. Der Bundeskanzler ist dennoch nicht zu beneiden, wenn er tatsächlich eine Entscheidung treffen muss.

Bericht im Spiegel


Ein Beitrag aus dem LawBlog von Udo Vetter [mit eigenen Ergänzungen]. Gleiches melden auch faz.net, t-online.de und tageschau.de

 

#FreeAssange

16. Juni 2022

Julian Assange schmort weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis in britischer Auslieferungshaft. Die Entscheidung der britischen Innenministerin muss bis 17. Juni fallen. Der neue australische Premierminister könnte intervenieren, aber ebenso sollten endlich auch die Regierungen demokratischer Staaten im Namen der Pressefreiheit ihr Schweigen brechen.

Priti Patel
Die Innenministerin in der Regierung von Boris Johnson: Priti Patel. CC-BY-NC 2.0 UK Prime Minister

Das jahrelange Tauziehen um die Auslieferung von Julian Assange von Großbritannien in die Vereinigten Staaten geht dem Ende entgegen. Im April 2022 hatte nach zwölf Jahren Hickhack und nach mehreren juristischen Verfahren zuletzt ein britisches Gericht entschieden, dass der WikiLeaks-Gründer ausgeliefert werden könne. Nach diesem Urteil liegt die Entscheidung seither bei der Regierung von Boris Johnson, namentlich bei der britischen Innenministerin Priti Patel.

Patel gilt als Hardlinerin, daher wird erwartet, dass sie zu Ungunsten von Assange entscheidet. Spätestens am 17. Juni soll sich die Ministerin entschließen. Da ihr Votum aber bisher aussteht, haben sich in der Zwischenzeit erneut viele internationale Institutionen und NGOs an sie gewandt. In Deutschland etwa schrieben Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend einen offenen Brief zur Unterstützung des Inhaftierten. Im Mai erhielt Assange den Günter-Wallraff-Preis, den seine Frau Stella Moris entgegennahm. Sie betonte, wie stark sich die Situation sowohl juristisch als auch gesundheitlich für ihren Mann zuspitze. Auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, wandte sich an Patel, sie solle auf eine Auslieferung verzichten.

Weil die US-Gerichte Assange keine hinreichenden Möglichkeiten eröffnen würden, sich gegen die Vorwürfe zu wehren, appellierten zwanzig internationale NGOs an die Innenministerin. Dazu gehörte auch die deutsche Schriftstellervereinigung PEN. Befürchtet wird ein „gefährlicher Präzedenzfall“, der eine Bedrohung für „jeden Journalisten, Verleger oder jede Quelle weltweit“ darstelle. Man schlug der Ministerin ein Gespräch vor.

Doch Patel reagierte auf den Brief in keiner Weise, teilt Reporters Without Borders (RSF) auf Nachfrage von netzpolitik.org mit. Auch eine Petition mit 60.000 Unterschriften ignorierte sie. Als Azzurra Moores, Kampagnenbeauftragte der britischen Sektion von RSF, versuchte, die Namensliste der Petition beim Innenministerium abzugeben, wurde sie mit dem Hinweis weggeschickt, sie könne das per Post senden.

Assange als Gejagter

Julian Assange ist Mitgründer der Plattform WikiLeaks, die Dokumente für alle öffentlich verfügbar macht. Seit 2020 sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in britischer Auslieferungshaft. Spätestens seit den geleakten Diplomaten-Depeschen im Jahr 2010, die für die Vereinigten Staaten eine weltweite Blamage bedeuteten, und den Veröffentlichungen über Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak war WikiLeaks und damit auch Assange als Person weit oben auf der Liste der Gejagten.

Mehr als ein Jahrzehnt versucht die US-Regierung mittlerweile, seiner habhaft zu werden. Dem heute Fünfzigjährigen wird im Kern Spionage vorgeworfen, er soll gegen den US-amerikanischen Espionage Act verstoßen haben. Rechtsstaatliche Prinzipien haben die Assange-Jäger dabei zuweilen missachtet, besonders offenkundig, als sie jahrelang seine Kommunikation mit Hilfe einer privaten Sicherheitsfirma abhören und ihn auch in seiner Botschaftszuflucht abfilmen ließen und die Ergebnisse direkt an die US-Behörden gingen. Der ehemalige CIA-Chef Mike Pompeo trachtete ihm gar direkt nach dem Leben. Beides wird aktuell von einem spanischen Gericht untersucht, das auch Pompeo höchstselbst vorgeladen hat.

Ein neuer australischer Premierminister

Die Entscheidung zur Auslieferung steht nun unweigerlich an. Stella Moris formulierte es im Mai in der Sendung BBC HARDtalk so: „Priti Patel hat das Leben meines Mannes in ihrer Hand.“ Die Anwälte von Assange haben bereits klargestellt, dass sie Einspruch gegen eine zustimmende Entscheidung Patels zur Auslieferung einlegen und weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen wollen, um ihren Mandanten vor einem Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten zu bewahren. Dazu könnten sie sich an den High Court of Justice in London wenden oder ihren Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bringen.

Aber neben dem juristischen Weg kann auch noch ein politischer Entscheider intervenieren: Es ist der neugewählte australische Premierminister Anthony Albanese, der vergangenen Monat sein Amt antrat. Denn Assange ist Australier, entsprechend betrifft sein Fall auch sein Heimatland. Albanese hatte sich vor der Wahl sehr klar für ein Ende der Auslieferungshaft ausgesprochen: „Genug ist genug“, hatte er letztes Jahr gesagt, er könne nicht erkennen, was die Haft Assanges noch bringen solle.

Seine Unterstützung für die Freilassung seines Landsmannes fordern nach der Wahl nun sowohl Parteifreunde als auch politische Gegner ein: Albanese müsse doch nur zum Telefon greifen und Boris Johnson anrufen, dann wäre die Auslieferung erledigt.

Ob Assange am Ende wirklich in die Vereinigten Staaten überstellt wird, ist für sein persönliches Schicksal und für seinen Gesundheitszustand natürlich von großer Bedeutung. Aber über diese persönlichen Folgen hinaus wäre eine Auslieferung ein Fanal für Journalisten und Whistleblower, aber auch für Verleger, politisch Interessierte und letztlich jeden Zeitungsleser. Denn die Botschaft lautet: Wer es Assange nachmacht, unbestritten wahrhaftige Informationen veröffentlicht und Kriegsverbrechen, Folter und Völkerrechtsbrüche aufdeckt, der wird jahrelang verfolgt, verleumdet und regelrecht gejagt mit allen Mitteln, die den Vereinigten Staaten zur Verfügung stehen.

Wer sich dadurch nicht eingeschüchtert fühlt, ist entweder wirklich hartgesotten oder schlicht ignorant. Kritische Berichterstattung darf aber nicht durch Einschüchterung unterdrückt werden. Deswegen müssen zu der Liste derjenigen, die sich für die Freilassung Assanges einsetzen, endlich auch die Regierungen demokratischer Staaten hinzukommen. Deren Schweigen ist ohrenbetäubend – und bedrohlich für die Pressefreiheit in Europa und weltweit. Spätestens am 17. Juni soll Patel entscheiden, die Zeit läuft also ab.


  Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Fotomonate Assange CC s. Beitrag vom 29.12.2020

Ein britisches Gericht hat die Ablehnung des Auslieferungsantrags für Julian Assange aufgehoben. Für den Wikileaks-Gründer, dem in den USA hohe Haftstrafen drohen, ist das ein harter Rückschlag. Nun soll das britische Innenministerium über seine Auslieferung entscheiden.

Protestierende fordern Freiheit für Julian Assange. CC-BY-NC 2.0 Assemblea Nacional Catalana

Ein britisches Gericht hat die Ablehnung eines Auslieferungsantrags der USA für Julian Assange aufgehoben. Es ist ein harter Rückschlag für den Wikileaks-Gründer, der nun damit rechnen muss, doch noch an die USA ausgeliefert zu werden.

Der Londoner High Court hat mit seiner Entscheidung ein früheres Urteil eines untergeordneten Gerichtes aus dem Januar gekippt. Damals hatte die Richterin die Auslieferung mit Sicht auf seinen gesundheitlichen Zustand blockiert. Aus Angst, dass Assange in den USA die Einzelhaft drohe und er dort Suizid begehen könnte. Die USA hatten die Entscheidung angefochten.

Das Berufungsgericht hat sich von Zusagen der USA überzeugen lassen: Assange werde nicht in Einzelhaft oder einem Hochsicherheitsgefängnis landen, sollte er ausgeliefert werden. Im Fall einer Verurteilung könne er seine Haft in einem australischen Gefängnis absitzen. Assange ist australischer Staatsbürger.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gerichte zurückgegeben, sagten die Londoner Richter, mit der Weisung, die Entscheidung dem Innenministerium zu überlassen. Damit bleibt unklar, wie es weitergeht. Assange kann gegen das Urteil abermals in Berufung gehen. Seine Unterstützer:innen haben bereits angekündigt, das zu tun.

Der 50-Jährige Assange wird derzeit in einem britischen Gefängnis festgehalten, davor hat er fast zehn Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London verbracht, um einer Auslieferung nach Schweden und später in die USA zu entgehen. Der schwedische Fall gegen ihn wurde inzwischen fallengelassen. Das US-Justizministerium wirft ihm vor, gegen den Espionage Act verstoßen zu haben, unter anderem weil er der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen haben soll, geheime und eingestufte Militärdokumente auf WikiLeaks zu veröffentlichen.

Die Anklage betrachtet Assange als kriminellen Hacker, seine Unterstützer:innen sehen ihn hingegen als investigativen Journalisten oder zumindest Herausgeber, der dabei half, Kriegsverbrechen ans Licht zu bringen. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Die Pressefreiheitsorganisation Reporter ohne Grenzen kritisiert die Entscheidung. „Es ist ein brandgefährliches Signal an jede Journalistin, jeden Verleger und jede Quelle weltweit“, so die NGO auf Twitter.


Quelle: Chris Köver, netzpolitik.org ( Creative Commons BY-NC-SA 4.0. )

Lego

11. Juli 2021

Zusammen mit einem Notizbuch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Aufbau einer „Heimatmiliz“ beschlagnahmten FBI-Agenten ein „vollständig zusammengebautes Lego-Set des US Capitol“ bei einem 27jährigen  Mann aus Pennsylvania  wegen dessen mutmaßlicher  Führungsrolle beim  Aufstand vom 6. Januar.

Die Staatsanwälte beschuldigen Robert Morss, andere Randalierer während „einer der intensivsten und anhaltendsten Zusammenstöße“ mit Sicherheitsbeamten geleitet zu haben, als diese den gewalttätigen Mob daran hindern wollten, in das Kapitol einzudringen. Morss, der taktische Ausrüstung und einen „Make America Great Again“-Hut trug, riss angeblich einem Polizisten des Metropolitan Police Department einen Schutzschild aus den Händen und organisierte später eine „Schildmauer“, die verwendet wurde, um „Beamte auf dem Weg der Randalierer zu zerquetschen“.

Wie in einem erschütternden Video zu sehen ist, als Randalierer „Heave, ho!“ Unisono wurde MPD-Offizier Daniel Hodges gegen einen Türstau gedrückt, als Donald Trump-Anhänger wie Morss versuchten, das Kapitol zu stürmen. Als Hodges vor Schmerzen schrie, riss ein Randalierer dem Polizisten die Gasmaske ab und nahm seinen Schlagstock (der dann verwendet wurde, um den bewegungsunfähigen Beamten zu schlagen).

Morss wurde letzten Monat in neun Strafverfahren im Zusammenhang mit seinen Handlungen am 6. Januar angeklagt. Morss, zuletzt als Aushilfslehrer tätig, „war auf Gewalt vorbereitet und führte dann wiederholt die gewalttätigen Mob-Angriffe“, so die US-Bundesanwaltschaft. Nachdem er versucht hatte, das Kapitol durch den Eingang der Lower West Terrace zu durchbrechen, kletterte Morss anschließend durch ein zerbrochenes Fenster in das Gebäude.

Seit seiner Festnahme ist Morss eingesperrt, und die Staatsanwaltschaft will weitere Untersuchungshaft, weil der Trump-Anhänger eine Bedrohung für die Gemeinschaft darstelle und Fluchtgefahr bestehe. Die US-Ermittler beschlagnahmten bei Morss auch Kleidung und andere Gegenstände, die denen entsprachen, die Morss am 6. Januar bei sich trug, darunter eine „Don’t Tread on Me“-Flagge, Militäruniformen, ein schwarzes Tourniquet und eine Militärtasche. Morss hatte laut dem Haftbefehl auch „drei verschiedene Schusswaffen, darunter eine Handfeuerwaffe, eine Schrotflinte und ein Gewehr“.

FBI-Agenten, die Morss‘ Vorstadtwohnsitz in Pittsburgh durchsuchten, fanden schkießlich „auch ein vollständig konstruiertes Lego-Set des US-Kapitols“. Aus den Gerichtsakten geht nicht hervor, ob Bundesermittler glauben, dass Morss das 1032-teilige Lego-Set zur Vorbereitung seines angeblichen Amoklaufs am 6. Januar verwendet habe.

(Quelle: The Smoking Gun, 06.07.21)

„Ich war 19 Jahre alt“

20. Februar 2021

Die USA haben heute den ehemaligen KZ-Wachmann Friedrich Karl Berger nach Deutschland abgeschoben. Der 95 Jahre alte Mann landete am Samstag in einem Ambulanzflugzeug auf dem Frankfurter Flughafen. Berger soll es, so das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, seinem Alter entsprechend gesundheitlich gut gehen.

Vor einem Jahr hatte der Deutsche bei einer Anhörung vor US-Bundesrichterin Rebecca L. Holt in Memphis (Bundesstaat Tennessee) eingeräumt, als Wachmann im Außenlager Dalum des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme eingesetzt gewesen zu sein. „Ich war 19 Jahre alt“, sagte er bei dem Gerichtsprozess, „mir wurde befohlen, dort hinzugehen.“ Berger ist deutscher Staatsbürger und lebte aufgrund einer Niederlassungserlaubnis mehr als 60 Jahre in Tennessee.

Bundesrichterin Holt ordnete nach der Anhörung Bergers dessen Abschiebung an. In ihrer erstinstanzlichen Entscheidung vom 28. Februar 2020 hieß es, in dem Außenlager nahe Meppen seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen. Im Winter 1944/45 seien sie unter „grauenhaften“ Bedingungen interniert gewesen und hätten „bis zur Erschöpfung und zum Tod“ arbeiten müssen (mehr…).

Am 19. November 2020 lehnte der Board of Immigration Appeals (BIA) in Memphis das Rechtsmittel Berger ab. Er sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde. Die USA böten „Kriegsverbrechern“ keinen Schutz:

“Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzter dürfen sich nicht der Gerechtigkeit entziehen und hier bei uns einen sicheren Hafen finden.” (mehr…).

Beide Entscheidungen stützen sich auf den Holtzman Amendment to the Immigration and Nationality Act aus dem Jahr 1978 (mehr…)

Im Spätsommer vergangenen Jahres hatte auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle Ermittlungen gegen Berger eingeleitet, diese aber im Dezember „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem „Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente“, reiche als solche für einen Tatnachweis nicht aus, hieß es damals zur Begründung. Die Ermittlungen hätten den Beschuldigten auch „nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht“ (mehr…).

In Versen und Dalum hatte die SS seit November 1944 Außenlager des KZ Neuengamme eingerichtet. 4.000 Häftlinge aus Neuengamme mussten Panzergräben ausheben und gebunkerte Unterstände errichten, die das Vorrücken alliierter Truppen im Emsland stoppen sollten. Im Winter 1944/45 waren die Häftlinge in unzureichender Kleidung und undichten Baracken härtesten Witterungsbedingungen und Krankheiten ausgesetzt. Mehr als 600 Menschen starben. Im März 1945 kamen dann auf dem Rückmarsch der KZ-Gefangenen nach Neuengamme „unter unmenschlichen Bedingungen“ rund 70 Häftlinge ums Leben. Berger, ein abkommandierter Marinesoldat, sei dabei als Wachmann eingesetzt gewesen.

Der Däne Morten Ruge überlebte Neuengamme und das Dalumer Nachbarlager Meppen-Versen; er beschrieb 1983 die Emslandlager in der Endphase des 2. Weltkrieges:

Das Schlimmste, was ich den Nazis nicht verzeihen kann, ist die Tatsache, daß das System im Lager so aufgebaut war, dass man nur überleben konnte, wenn man sich gegen die Mithäftlinge behauptete. (…)
Jeder musste für sein eigenes Überleben kämpfen. Das Stück Brot, das ich für mich selbst ergatterte, fehlte einem anderen und ließ ihn sterben. Er ist eine schreckliche Erfahrung, an sich selbst zu spüren, daß man kein moralisches Verhalten mehr zustande bringt, wenn man weniger als 900 Kalorien bekommt.“

Am Samstag übergab in Frankfurt die Bundespolizei den abgeschobenen Friedrich Karl Berger dem hessischen Landeskriminalamt (LKA). Ein LKA-Sprecher sagte, es liege ein Vernehmungsauftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle  wegen des Vorwurfs „Beihilfe zum Mord“ vor.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle erläuterte, es gehe seiner Behörde jetzt zunächst darum, die Aussagebereitschaft des Mannes zu klären. Die Verfahrenseinstellung sei „nicht in Stein gemeißelt“: Sollte Berger bereit sein, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.

„Der Spiegel“ analysiert:

„Das Verfahren in Celle, hieß es aus Justizkreisen, würde nur dann wieder aufgenommen, wenn es neue Beweise gegen Berger gibt. Übersetzt aus dem Juristendeutsch heißt dies, er müsste sich bei seiner Befragung selbst belasten. Damit aber rechnet niemand. Kommende Woche will man in Celle nun entscheiden, ob und wann man Berger vernehmen will.“

Der jetzt Ausgewiesene war Ende der 1940er Jahre nach Kanada ausgewandert und von dort 1959 in die USA nach Tennessee gezogen, wo er dann mehr als 60 Jahre lebte. Erst die Auswertung der Personalkartei des KZ Neuengamme führte die Ermittler auf seine Spur: Am 3- Mai 1945, also unmittelbar vor dem Kriegsende, hatte die Royal Air Force zwei, als schwimmende KZ in in der Lübecker Bucht genutzte Schiffe angegriffen und versenkt. Auf dem ehem. Passagierschiff  „Cap Arcona“ starben dabei 4.600 KZ-Gefangene aus Neuengamme, auf dem ebenfalls versenkten Frachter „Thielbek“ weitere 2.800 Menschen. Später wurden in den untergegangenen Schiffen die Karteikarten der Wachmannschaften gefunden. Ihre Auswertung führte dann schließlich zur heutigen Abschiebung Bergers (hier die Presseerklärung des US-Justizministeriums von heute).

(mehr…)


Foto: Eingang des ehem. Emslandlagers Dalum, Aufnahme von CC Frank Vincentz CC BY-SA 3.0 via wikipedia; Quellen: Blog, Spiegel, DPA, Bericht von Morten Ruge, Dänemark, in: Kirchenboten des Bistums Osnabrück vom 11.09.1983; Erinnerungen an Morten Ruge, DIZ-Nachrichten 28, Papenburg 2008, S. 21)

 

Todesstrafe

15. Januar 2021

Nachdem die US-Regierung ab Juli 2019 nach fast zwei Jahrzehnten Hinrichtungsstopp voller Tatendrang wieder Gefangene auf Bundesebene hinrichten ließ, will Donald Trump nun im Endspurt seiner Amtszeit offenbar noch einen Zahn zulegen.

Eine 52-jährige Frau starb bereits vor wenigen Tagen mit dem Segen des Präsidenten. Hintergrund für Trumps Hinrichtungseifer könnte sein, dass der neue Präsident Joe Biden eher ein Gegner der Todesstrafe ist – weshalb die Verurteilten auf Gnadenerweise hoffen könnten.

Bei der 52-Jährigen handelte sich um eine psychisch schwer kranke Frau, die nicht mehr in der Verfassung war, ihre Lage überhaupt zu begreifen. 2004 wurde sie wegen Mordes zum Tode verurteilt. Zuvor war sie seit ihrem 8. Lebensjahr extremen, teils sexuellen Misshandlungen und Zwangsprostitution ausgesetzt. Deshalb hatte ihre Schwester in einem Brief an Präsident Trump inständig um die Umwandlung der Strafe in eine lebenslange psychiatrische Unterbringung gebeten. Vergebens.

Die weiteren beiden Todeskandidaten sind schwarze Männer, jeweils wegen Mordes verurteilt. Sie sollen heute und morgen hingerichtet werden. Einer der beiden hat einen Intelligenzquotienten unter 70. Beide sind derzeit mit dem Corona-Virus infiziert. Die Anwälte der beiden begründeten die letzten Anträge auf Umwandlung der Strafe unter anderem mit der Virusinfektion, da die Hinrichtung wegen der geschwächten Lungen grausam sei. Hintergrund ist, dass die Verfassung der USA grausame Strafen verbietet – wobei eine „normale“ Hinrichtung aber nicht als grausam gilt.

Dass Donald Trump auf der anderen Seite noch schnell Angehörige, politisch Gleichgesinnte, Polizisten und Söldner, die wegen Tötungsdelikten verurteilt wurden und Wirtschaftsstraftäter begnadigt hat oder dies zumindest erwägt, macht die Sache nicht gerade besser.

Hintergrundbericht

(Quelle: LawBlog, 15.01.21)

ohne Worte

6. Januar 2021


—–
Fotos via twitter [1] [2]

mit wem er sich anlegte

5. Januar 2021

Vor dem Gericht in London brach Jubel aus, als die Nachricht ankam, dass Julian Assange nicht in die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird. Aber es ist nur ein Etappensieg, zudem einer mit fadem Beigeschmack. Denn nur sein kritischer Gesundheitszustand und die für ihn vorgesehenen drakonischen Maßnahmen in US-Gefängnissen haben die Auslieferung verhindert. Ein Kommentar von Constanze Kurz.

Das zuständige Gericht in London hat [am Montag] entschieden, dass Julian Assange durch das britische Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht geschützt sei. Was ihm seitens des US-Justizministeriums vorgeworfen werde, gehe über journalistische Tätigkeiten hinaus, er habe sich auch als Hacker betätigt. Das Gericht erkannte gleichwohl an, dass bei dem Inhaftierten eine Depression und eine Form von Autismus diagnostiziert wurde. Daher bestünde bei einer Auslieferung ein hohes Suizidrisiko. Dies sei insbesondere deswegen kritisch, weil anzunehmen sei, dass die US-Seite sogenannte „Special Administrative Measures“ (SAMs) anwenden werde. Diese Maßnahmen beschränken die Freiheiten von Gefangenen drastisch, sogar bei der Kommunikation mit ihren Anwälten.

Im Urteil stellt das Gericht fest, dass die SAMs – anders als im britischen Gefängnis – für Assange strenge Restriktionen der Kontakte zu anderen Menschen bedeuten würden („severely restrict his contact with all other human beings“). Das gelte selbst für Familienmitglieder. Auch sei dann gar keine Kommunikation mit anderen Gefangenen mehr möglich („absolutely no communication with other prisoners“), er müsste selbst die Zeit außerhalb seiner Zelle allein verbringen. Aufgrund seines psychischen Zustands („mental condition“) sei ihm eine Auslieferung in solche Bedingungen nicht zuzumuten.

Seine Gesundheit und sein Suizidrisiko und damit letztlich die unmenschlichen US-Inhaftierungsbedingungen werden vom Gericht also als Grund für eine Ablehnung der Auslieferung von Assange herangezogen. Die US-Seite kündigte umgehend an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Dass der Fall in die nächste Instanz geht, dürfte damit sicher sein.

Die wichtigen Fragen, ob Assange ein Journalist ist und ob er aus politischen Gründen verfolgt wird, bleiben weiterhin offen. Eine bemerkenswert breite und weltweite Phalanx an Unterstützern, dabei insbesondere Journalistenverbände, hatte sich vor dem heutigen Urteil für Assange und für die Pressefreiheit starkgemacht: Die Vorwürfe seien haltlos und müssten fallengelassen werden. Reporter ohne Grenzen übergab mehr als einhunderttausend Unterschriften an die britische Regierung, um den Protest gegen eine Auslieferung des Wikileaks-Kopfes zu betonen und seine Freilassung zu fordern.

Nicht das letzte Wort

Assange wird vom US-Justizministerium vorgeworfen, in siebzehn Fällen gegen den Espionage Act verstoßen zu haben und sich in einem Fall zu einer strafbaren Handlung verabredet und dabei geholfen zu haben, einen Computer zu hacken, was ebenfalls unter den Espionage Act fiele. Liest man die Argumente der US-Seite, so wird Assange im Kern als verbrecherischer Hacker dargestellt. Dass er ein typisches journalistisches Profil eines Herausgebers hatte und schon in der Selbstbeschreibung von Wikileaks mit dem starken Fokus auf Transparenz das Handeln im öffentlichen Interesse herausgestellt ist, wird geflissentlich ignoriert.

Das Urteil der vielfach kritisierten Richterin Vanessa Baraitser schlägt sich in der Sache auf die US-Seite. Denn wenn der Gesundheitsaspekt nicht wäre, stünde der Auslieferung aus ihrer Sicht nichts entgegen. Aber mit Sicherheit hat sie nicht das letzte Wort zu diesem Fall gesprochen. Denn dass entweder Assange oder die US-Seite gegen das Urteil in die nächste Instanz ziehen würden, war bereits vor der heutigen Entscheidung klar. Das nächste Gericht wird sich also der Frage, ob mit Assange quasi der Journalismus mit auf der Anklagebank sitzt, nochmal stellen müssen.

Dass Assange als Journalist statt als Whistleblower angesehen werden sollte und dass er typische journalistische Tätigkeiten ausübte, hatten verschiedene Zeugen in der Anhörung im September deutlich gemacht. Gerade die Zusammenarbeit mit Chelsea Manning, die ihm zum Vorwurf gemacht wird, zeigt das: Sie war die Whistleblowerin, die Dateien aus den Armee-Computern schmuggelte und an Wikileaks sendete. Assange hat diese Informationen gesichtet, sortiert, veröffentlicht und dabei klassische Tätigkeiten eines Herausgebers übernommen. Das ist doch der Kern journalistischer Arbeit: Informationen sammeln, bewerten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Kein Wunder, dass Wikileaks und Assange in den vergangenen Jahren mit Journalistenpreisen fast schon überhäuft wurden. Denn der radikale Ansatz von Assange hat ihm zwar viele Feinde gemacht, aber seine journalistische Leistung wurde weithin anerkannt. Das Ziel von Wikileaks, nämlich Gerechtigkeit durch Transparenz, sei „in der ältesten und besten Tradition des Journalismus“, schrieb die Jury, als Assange 2011 den renommierten Martha-Gellhorn-Preis erhielt.

Kein Held, nur Journalist

Julian Assange wusste immer, mit wem er sich anlegte: mit den Mächtigen, mit den einflussreichen Politgrößen, spätestens seit „Collateral Murder“ vor allem auch mit den Militärs und Geheimdiensten der Vereinigten Staaten. Dass sich in diesen Kreisen zu wenige an Recht und Gesetz gebunden fühlen, ist keine Neuigkeit. Dass sie aber so eklatant und in aller Offenheit mit rechtsstaatlichen Prinzipien brechen, macht dennoch nachdenklich und besorgt.

Assange mag für manche kein Held sein, aber der Verräter, als den ihn die US-Seite darzustellen versucht, ist er mit Sicherheit nicht. Für das Veröffentlichen von Dokumenten, die Kriegsverbrechen aufzeigen und die Lügen als solche belegen, sollte er nicht weiterhin wie ein Schwerverbrecher weggeschlossen werden dürfen. Dass er politisch verfolgt wird, ist so offenkundig, dass die heutige Entscheidung kein Grund zur Freude sein kann.


Constanze Kurz
ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin mehrerer Bücher, zuletzt zum Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie ist Aktivistin und ehrenamtliche Sprecherin des Chaos Computer Club. Sie forschte an der Humboldt-Universität zu Berlin am Lehrstuhl „Informatik in Bildung und Gesellschaft“ und war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Werner-Holtfort-Preis für bürger- und menschenrechtlichesEngagement, den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille für vorbildliches demokratisches Verhalten.
Foto: Constanze Kurz, CC Heike Huslage-Koch CC BY-SA 4.0

 

#FreeAssange

30. Dezember 2020

In London steht die „Pressefreiheit vor Gericht“. Dort wird über die von den USA beantragte Auslieferung von Julian Assange, dem Initiator von wikileaks, entschieden, der vor knapp 15 Jahren entstandenen „Enthüllungsplattform“. Assange ist Gesicht und Herz von wikileaks.

Julian Assange wird zum Präzedenzfall, falls seine Auslieferung aus Großbritannien in die Vereinigten Staaten vollzogen würde. Ihm droht eine 175-jährige Freiheitsstrafe. Die erste Instanz im Auslieferungsersuchen der Vereinigten Staaten geht in wenigen Tagen in ihr Finale, und es wird um nichts weniger als um die Pressefreiheit gekämpft, heißt es bei Netzpolitik.org. Im Assange-Verfahren wird eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, kommentiert Wolfgang Kaleck auf Netzpolitik.org:

„Am 4. Januar 2021 wird der Westminster Magistrates Court in London in der Sache Government of the United States of America vs. Julian Assange darüber entscheiden, ob die britische Justiz, jedenfalls in erster Instanz, dem Auslieferungsbegehren der USA stattgibt. Wie die Verteidigung von Assange in ihrem Schlussplädoyer vortrug, wäre die Fortsetzung der Strafverfolgung eine krasse Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und eine fundamentale Bedrohung der Pressefreiheit in der ganzen Welt.

Die Verfolgungsgeschichte von Julian Assange zieht sich schon lange: Viele verschiedene Jurisdiktionen, von Schweden über England, Spanien, Ecuador bis zu den USA sind involviert, Richter*innen in all diesen Ländern haben ebenso bereits in der Sache entschieden wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und zu Ende wird es auch im Januar noch lange nicht sein: Denn gegen die Entscheidung des Gerichts in der ersten Instanz können von beiden Seiten Rechtsmittel eingelegt werden.

Dann kann sich das Verfahren durch alle Instanzen der englischen Justiz hinziehen, bis erneut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall möglicherweise auf den Tisch bekommt: Wenn nämlich in letzter Instanz entschieden wird, dass Julian Assange in die USA ausgeliefert wird. Erst danach würde die eigentliche Verhandlung in den USA losgehen.

Fürwahr ein kafkaesker Alptraum, erst einmal natürlich für Assange selbst. Weder er noch seine Mitstreiter*innen wussten in all den Jahren, wann wo wer wie gegen ihn auf welcher gesetzlichen Grundlage ermittelt hat und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss. Aber auch für diejenigen, die interessiert das Verfahren verfolgen wollen, sind die juristischen und politischen Feinheiten des Falles schwer nachzuvollziehen.

Seit sich Edward Snowden (jüngst in einem Tweet: „Mr. President, if you grant only one act of clemency during your time in office, please: free Julian Assange. You alone can save his life.“) und viele prominente Persönlichkeiten aus der ganzen Welt für Assange einsetzen, haben…“

[weiter bei Netzpolitik.org]

Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Publizist. Er gründete 2007 das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das weltweit für die Menschenrechte kämpft und dessen Generalsekretär er seitdem ist. Für sein Engagement wurde er vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Hermann-Kesten-Preis des PEN-Zentrums und dem Ehrenpreis der Bruno-Kreisky-Stiftung.

Foto: CC-BY-NC-ND 2.0Antonio Marín Segovia
Text: Netzpolitik.org Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Freude

8. November 2020