vorbei
26. Januar 2023
Corona ist vorbei!
viel zu hoch
9. Januar 2023
Mehr als 6 Milliarden Euro haben Staat und Krankenkassen bisher für PCR-Tests in der Corona-Pandemie ausgegeben. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hätten sie einen großen Teil der Summe sparen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) räumte auf Anfrage ein, dass die Preise für PCR-Tests „zu hoch“ gewesen seien.
Erstmals werden durch die Recherchen die fragwürdigen Preis-Kalkulationen öffentlich, mit denen die Ärztefunktionäre hohe Erstattungspreise für die Labore aushandelten. Die Recherchen zeigen, dass die Testmaterialien auf dem Markt damals deutlich günstiger zu kaufen waren, als Ärztevertreter in den Preisverhandlungen angegeben hatten. Demnach bezifferten Ärzte-Vertreter in den Verhandlungen mit den Krankenkassen im Mai 2020 die Materialkosten für einen PCR-Test mit 22,02 Euro. Das geht aus bisher vertraulichen Unterlagen und Abrechnungen hervor, die WDR, NDR und SZ einsehen konnten. Auf dem freien Markt hingegen verkauften mehrere Anbieter zertifizierte Testkits zu dieser Zeit für vier bis sieben Euro.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will auf Anfrage keine Belege für ihre Berechnungen vorlegen. Sie teilt lediglich mit, dass gerade zu Beginn der Pandemie „erhebliche Marktengpässe bei Reagenzien und Materialien auftraten, die zu einem langfristig hohen Preisniveau beigetragen haben.“ Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben zu dieser Zeit 30 von 170 Laboren über Knappheit geklagt. Gleichzeitig bauten die Labore ihre Kapazitäten in diesen Wochen massiv aus.
Der damalige Minister Jens Spahn lässt heute auf Anfrage mitteilen, die Verfügbarkeit von PCR-Tests schnell und verlässlich herzustellen, sei „gerade im schweren ersten Jahr ein zentrales Mittel der Pandemie-Bekämpfung“ gewesen. Konkrete Fragen könne er nicht beantworten, da er keinen Aktenzugang mehr habe.
Heute erhalten die Labore noch rund 30 Euro für einen PCR-Test, inklusive Personal-, Transport- und sonstige Kosten. Mit den Recherchen von WDR, NDR und SZ konfrontiert, räumt Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein: „Mir erschienen die Testkosten zu hoch. Ich habe sie dann um mehr als die Hälfte abgesenkt. Trotzdem kommen die Anbieter mit dem Geld aus. Daher können die Kosten also nicht höher sein als das, was jetzt bezahlt wird.“ Das Gesundheitsministerium selbst antwortete auf detaillierte Fragen knapp: Die Vergütung orientiere sich an den „relevanten Kostenfaktoren“.
Die Gesetzlichen Krankenkassen beklagen gegenüber WDR, NDR und SZ ein „Informationsungleichgewicht“: „Die Ärzteschaft, die auch die Labore vertreten, die wissen deutlich mehr über die echte Kostenstruktur in den Laboren“, sagt Sprecher Lanz. Die Kassen hätten unter Druck gestanden, die Versorgung von 73 Millionen Versicherten sicherzustellen.
Die Recherche zeigt auch den Einfluss, den der Lobby-Verein „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM) im Ministerium von Lauterbach-Vorgänger Jens Spahn hatte. Mehrfach wurden den Recherchen zufolge Referentenentwürfe so geändert, wie der ALM es in seinen Eingaben vorgeschlagen hatte. So setzte sich die Laborlobby erfolgreich für die Beibehaltung höherer Preise ein und lobbyierte dagegen, dass sich Zahnärzte und Veterinärmediziner an den Tests beteiligen dürfen. Der ALM ließ eine Anfrage unbeantwortet.
Über das Thema berichtet auch „11KM – Tagesschau-Podcast“, der sich ab Sonntagabend in der ARD-Audiothek findet. Weitere Berichte gibt es auf „tagesschau.de„, „sueddeutsche.de“ und in der Süddeutschen Zeitung (Montagsausgabe).
Quelle: Pressemitteilung WDR
„Also musste man Kontakte reduzieren.“
27. Dezember 2022
Christian Drosten, der Leiter der Virologie an der Berliner Charité, geht davon aus, dass die Immunität in Deutschland nach dem Winter belastbar sein wird. „Wir erleben in diesem Winter die erste endemische Welle mit Sars-Cov-2, nach meiner Einschätzung ist damit die Pandemie vorbei“, sagte Drosten in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel. Die Immunität in der Bevölkerung werde nach diesem Winter so breit und belastbar sein, dass das Corona-Virus im Sommer kaum noch durchkommen könne. Als einzige Einschränkung nannte der Virologe einen weiteren Mutationssprung. „Aber auch das erwarte ich im Moment nicht mehr.“
Zur Lage in China, wo sich das Coronavirus nach der Aufgabe der No-Covid-Politik gerade massiv ausbreitet, sagte Drosten: „Der große Fehler in China war, dass in der Bevölkerung, insbesondere in der älteren, kein Bewusstsein für das Impfen entstanden ist.“ Seiner Meinung nach sei die Impfkampagne in Deutschland und Europa der entscheidende Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie gewesen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verteidigte der Virologe: „Es ging nie darum, die Pandemie aufzuhalten, es war von Anfang an klar, dass das nicht möglich ist. Aber hätte man gar nichts gemacht, dann wäre man in Deutschland in den Wellen bis zu Delta auf eine Million Tote oder mehr gekommen. Also musste man Kontakte reduzieren.“
Übrigens: Lingen ist die Geburtsstadt des längst in Berlin lebenden Wissenschaftlers. Wir sollten Christian Drosten zu uns einladen und ehren – bevor es peinlich wird.
update (bevor jemand die Dinge in den falschen Hals bekommt):
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Quelle und mehr: Tagesspiegel; Foto: Charité / Wiebke Peitz
Impfservice
1. Dezember 2022
Regierungsflieger
23. August 2022
Udo Vetter greift in seinem LawBlog das Shitstorm-Thema des Tages auf: Masken im Regierungsflieger:
„Aktuell kocht in den sozialen Medien ein Thema hoch. Der aktuelle Regierungsflug nach Kanada. Vor allem teilnehmende Journalisten haben emsig Schnappschüsse aus dem Jet getwittert. Allerdings trägt auf den Bildern niemand eine Maske. Niemand.
Kritik hieran ist natürlich zwangsläufig, waren ja auch genug Leute in letzter Zeit in Urlaub und wurden im Flugzeug aufgefordert, der Maskenpflicht nachzukommen. Da ist es vielleicht nur semiratsam, wenn etwa die an der Reise teilnehmende Korrespondentin von t-online auf Twitter gewisse Bedenken nicht sachlich aufgreift, sondern mit einem schnodderigen „Funfact für Trolle“ reagiert. Das ist wirklich ihre Wortwahl, nicht meine. Die Journalistin verweist darauf, die Teilnehmer hätten alle PCR-Tests gemacht. Sie sogar einen für deutlich mehr als hundert Euro.
Ich will nicht über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht diskutieren. Woran aber kein Weg vorbeiführt: § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) schreibt in seiner derzeit gültigen Fassung eine Maskenpflicht für alle Flugzeuge fest, die von Deutschland aus starten. Was für Berlin in geografischer Hinsicht, halten wir das als einfachsten Punkt direkt ebenfalls fest, allenfalls im tiefsten Trollistan bestritten wird.
Die Maskenpflicht gilt für „alle Verkehrsmittel des Luftverkehrs“. Unter Luftverkehr fallen alle Dinge, die sich unter Leugnung der Schwerkraft von A nach B bewegen und die keine Vögel sind. So ein Regierungsflieger sieht auch stark nach einem „Verkehrsmittel“ aus, selbst wenn vielleicht Luftwaffe oder Bundesrepublik Deutschland draufsteht. Die kolportierten Bilder von dem genutzten Flugzeug lassen jedenfalls jedenfalls in der Journalisten-Holzklasse keinen sonderlichen Unterschied zu einem Lufthansa-Flieger erkennen. Das Infektionsschutzgesetz gilt ganz eindeutig auch für die Bundeswehr. Das steht ausdrücklich in § 54a IfSG, wonach die Bundeswehr selbst für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist.
Schauen wir nach anderen validen Argumenten, welche bestätigen könnten, dass die Leute, die das Ganze einfach mal hinterfragen, dann doch nur Dösbaddel sind. Ein valides Argument gibt es für die Regierungsflieger. Es wird nämlich gesagt, es handele sich ja nicht um einen „öffentlichen“ Flug.
Dazu muss man das Gesetz sehr genau lesen. Darin heißt es:
Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
Das Gesetz unterscheidet als zwischen „öffentlichem Personenfernverkehr“ und „Verkehrsmitteln des Luftverkehrs“. Bei letzteren steht das Wort öffentlich gerade nicht. Schon daraus lässt sich sehr deutlich entnehmen, dass der Gesetzgeber sogar bewusst unterscheiden wollte, und zwar so: Maskenpflicht im Personenfernverkehr nur, wenn er öffentlich ist. Maskenpflicht im Flugverkehr, wenn Flugverkehr. Also wird es jedenfalls nichts mit dem Rettungsanker nichtöffentlich.
Auch ein PCR-Test ändert an der Maskenpflicht übrigens nichts, wie man zum Beispiel beim ADAC nachlesen kann und was auch die Lufthansa, die ja den Maskenfrust als Carrier täglich abbekommt, in ihren Verlautbarungen immer wieder betont. Es gibt keine Regelung für den Luftverkehr, welche die Maskenpflicht aufhebt, es sei denn man ist (körperlich) jünger als sechs Jahre oder gesundheitlich beeinträchtigt. Ein Ablasshandel PCR-Test statt Maske findet juristisch nicht statt.
So weit meine rechtliche Bewertung zum maskenlosen Flug des Regierungsfliegers. Aber es gilt ja der Grundsatz zwei Juristen, drei Meinungen. Vermutlich wird sich ohnehin das Berliner Gesundheitsamt und später das Amtsgericht mit vielen, vielen Einzelfällen beschäftigen dürfen. Der Verstoss gegen die Maskenpflicht von in Deutschland gestarteten Flügen ist ein Bußgeldtatbestand und kann entsprechend geahndet werden.“
aus LawBlog mit Dank an Udo Vetter
besondere Verantwortung
26. Juli 2022
Ein nicht gegen Corona geimpfter Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim darf keine Patienten mehr behandeln. Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Foto lks) wies gestern einen Eilantrag des Mannes gegen ein angeordnetes Beschäftigungsverbot zurück. Das Verbot hatte der Landkreis nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Juni ausgesprochen und damit begründet, dass der Antragsteller als Zahnarzt bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem Infektionsschutzgesetz habe führen müssen, den er nicht vorgelegt habe.
Der Zahnarzt hatte unter anderem geltend gemacht, Zahnärzte seien von der Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises gar nicht erfasst, außerdem liege bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässiger Impfstoff gegen das Coronavirus vor.
Diesen Argumenten folgte die 3. Kammer des Gerichts nicht. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises, so das Verwaltungsgericht, gelte namentlich auch für in Zahnarztpraxen tätige Personen. Die aktuell vorliegenden Impfstoffe gegen das Coronavirus sei von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt. Eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung habe der Antragsteller nicht dargelegt.
Ermessensfehler bei der Anordnung des Tätigkeitsverbotes seien nicht ersichtlich. Der Antragsgegner – also die Kreisverwaltung – habe auch den Eingriff in die Berufsfreiheit des Zahnarztes hinreichend gewichtet und „fehlerfrei mit der staatlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung und Gewährleistung des öffentlichen Gesundheitsschutzes und dem Schutz vulnerabler Personen abgewogen“.
Das Gericht begründete die Entscheidung weiter damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter. Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, betonte das Gericht.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschl. v. 25.07.2022, Az. 3 B 104/22, Pressemitteilung )
Foto: Fachgerichtszentrum Osnabrück CC s. Beitrag vom 10.06.22
(Quellen: NDR, GN, PM VG)
Pestmaske gesucht
3. Juni 2022


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Fotos © Fotogen, Hans Einspanier, Lingen (Ems)
LWH-Programm: Direktverlinkung
28. März 2022
Das Ludwig-Windthorst-Haus (LWH) ist in schwerer See. Die Corona-Krise hat tiefe Spuren im Etat der „Heimvolkshochschule“ hinterlassen – so tiefe, dass diskutiert wurde, das LWH zu aus Kostengründen zu schließen. Das Bistum Osnabrück wolle die Defizite der konservativen Bildungseinrichtung nicht tragen, war zu hören. Stadt und Landkreis schossen erhebliche Summen zu und als Feuerwehrmann sprang übergangsweise der Lingener Ex-OB Heiner Pott ein – nach dem, wie eine Flucht aussehenden Weggang des LWH-Chefs Michael Reitemeyer und dem personellen Missgriff Hubert Wissing, der quasi schon wieder weg war, bevor er richtig angekommen war. Jetzt soll -von Pott vermittelt- Marcel Speker die Dinge richten und den Bestand des LWH sichern. Den Lebenslauf des überzeugten CDU-Mannes – amtierender Vorsitzender der CDU in Bad Bentheim – mit Stationen als Angestellter der CDU-Stadtratsfraktion Münster und bei Arbeitgeberverbänden prägen fast 12 Jahre Tätigkeit als Angestellter beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V. geprägt – eine Lobbyorganisation und bekanntlich nicht unbedingt ein Hort christlicher Nächstenliebe und Werte.
Ich bin gespannt, ob das Personalexperiment trotzdem klappt, oder ob das LWH von seiner offenen, eher christlich-liberalen Ausrichtung inhaltlich ein Stück weit abrückt. Muss man erwarten, dass das LWH parteipolitischer und konservativ-fundamentalistischer wird al ohnehin schon. Auf ein christliches „Halbjahresmotto“ hat man schon mal verzichtet.
Ziemlich verspätet hat der neue Mann erst vor wenigen Tage sein erstes LWH-Halbjahresprogramm vorgelegt. Wenn ich es richtig sehe, sind die Akademieabenden gestrichen. Das zeigt inhaltliche Schwäche und ist deshalb bedauerlich, weil sie das LWH für nicht wenige Lingenerinnen und Lingener öffneten. Das „HJP“ gibt es auch nicht mehr gedruckt sondern nur noch online; man kann es also nicht mehr zur Hand nehmen und durchblättern. Speker schreibt außerdem über sich im Online-Vorwort mit sprachlich nicht unbedingt überzeugenden Ausflügen in den Konjunktiv:
Aufgrund der Corona-Pandemie hätten die ersten Wochen des Jahres nicht wie aus Sicht des LWH erhofft und gewünscht verlaufen können. Viele Teilnehmenden hätten aus Vorsicht Veranstaltungen, die eigentlich hätten stattfinden dürfen, storniert oder verschoben. Deswegen veröffentliche man auch jetzt erst das neue Programm. „Wie Sie aus diesem Programm erahnen können: wir gehen trotz Allem zuversichtlich und motiviert in das Jahr. Die Menschen möchten Bildung und Begegnung auch weiterhin miteinander verbinden. Dafür bieten wir die Inhalte, den Rahmen und den Raum“, so Speker. Dennoch nehme man die Möglichkeiten, die sich durch den allgemeinen Digitalisierungsschub der vergangenen Monate ergeben haben, punktuell mit auf. So gebe ein erstes Blended-Learning-Angebot in diesem Programm. Dabei gehe es darum digitale und Präsenz-Angebote sinnvoll und ergänzend miteinander zu verbinden. Diese Angebote sollen zukünftig weiter ausgebaut werden. Auch bei den Themen gebe es, neben den bewährten Angeboten, auch in diesem Jahr wieder neue Angebote.“
Die gepriesene Direktverlinkung ist bei mir hängen geblieben; denn sie wirft natürlich die grundsätzliche Frage auf, wohin?
Campus in Concert
9. März 2022
Für einen Auftritt bei Campus in Concert können sich auch in diesem Jahr alle
Musiker und Musikerinnen bewerben, die an der Hochschule Osnabrück studieren. Die
Bewerbungsphase hat am vergangenen Sonntag begonnen. Sie endet am 31. März.
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Foto: CiC 2019, Hochschule Osnabrück / Shawn Hellmann
Lingen lässt Kita-Kinder ungeschützt
24. Februar 2022
Leider gescheitert ist heute unsere BN-Stadtratsfraktion im Verwaltungsausschuss der Stadt (VA) mit ihrem Antrag, die Kitas in unserer Stadt mit mobilen Raumlüftern auszustatten. Die Grünen unterstützten den Antrag, dagegen stimmten CDU, SPD, FDP und Oberbürgermeister Krone. Die SPD hatte zuvor darauf hingewiesen, dass ihr Fraktionsmitglied Jens-Uwe Schütte berichtet habe, dass die evangelische Johanneskirche in der Stroot in ihrer Kita bereits mobile Raumlüfter vorhalte. Verstehen muss man es nicht, dass es die Sozialdemokraten trotzdem ablehnten, die mindestens notwendigen 181 Raumlüfter anzuschaffen und sie sozialen und kulturellen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, wenn in den Kitas stationäre Raumlüfter installiert seien.
Die mobilen Raumlüfter mit HEPA-Filtern würden keine wesentliche Sicherung vor Infektionen bringen. Das sei durch Lüften besser machbar. So darf man die Begründung der Neinsager zusammenfassen. Die Debatte selbst dauerte keine Viertelstunde. Dann stimmten neun Verwaltungsausschussmitglieder mit Nein und nur zwei dafür -nämlich neben Robert Koop (BN) der Fraktionsvorsitzende der Grünen Heiner Rehnen.
Gleichzeitig lehnten es CDU, SPD, FDP und OB übrigens auch ab, im Quarantänefall oder bei corona-bedingter Schließung einer Kitagruppe den Eltern die Gebühren zu erlassen. Das sei zu kompliziert, hatte die Verwaltung dazu in der Ratsvorlage mitgeteilt. Es gebe 41 unterschiedliche Möglichkeiten. Den Hinweis von Robert Koop, dies sei eine EDV-Frage, die man digital leicht bewältigen könne, ließ OB Krone nicht gelten.
Ein vor einer Woche unternommener Vorstoß des nicht in den VA entsandten FDP-Fraktionsvorsitzenden Meyer, den BN-Antrag dort erst gar nicht zu beraten, spielte übrigens keine Rolle. Meyer hatte keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage gesehen; deshalb sei der Antrag unzulässig ud dürfe überhaupt nicht beraten werden. Offenbar hatte er die hochansteckende Wirkung des Omikron-Variante bei seinem Vorstoß nicht gesehen, die längst zu einer Durchseuchung der (ungeimpften) Jüngsten führt, womit völig unklare Risiken in der Zukunft verbinden sind. Das stellt zweifellos eine neue Sachlage darf. Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck stimmt übrigens gegen den BN-Antrag. Das ist insoweit bemerkenswert, als die FDP im vergangenen Jahr und damit vor den Kommunalwahlen den Antrag unterstützt hatte, mobile Raumlüfter für die Schulen und Kitas der Stadt anzuschaffen. Diese Position hat sie geräuschlos aufgegeben.
In einer ersten Reaktion bewertete der BN-Fraktionsvorsitzende Robert Koop das Nein der Mehrheit: „Wir müssen erkennen, dass der Schutz der Jüngsten dem OB und den Parteien von CDU, SPD und nun auch FDP gleichgültig ist. Wenn es um konsequentes Handeln gegen das Virus geht, schickt man zwar die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung ins Homeoffice. Die ungeimpften Kleinsten und die Betreuungskräfte werden derweil in den Kitas durchseucht und gezahlt werden muss, auch wenn die Betreuungsleistung wegen des Corona-Virus nicht in Anspruch genommen werden kann. Wir als BN verstehen beide Entscheidungen nicht und halten sie für gleichermaßen unlauter wie bedauerlich. Das Fazit: Lingen lässt seine Kita-Kinder ungeschützt“.
Ein Crossposting von der Seite bnlingen.wordpress.com
Foto: Daumen nach unten via pixabay