Polizeigewalt

22. April 2023

Neues Video: „kein probates Mittel“…

Polizeigewalt in Berlin gegen Klima-Aktivisten der Last Generation

ausgezogen

8. April 2023

Mit deutlichen Worten rügt das Bayerische Oberste Landesgericht Fehlverhalten bei der bayerischen Polizei. Die Beamten hatten eine Frau in Gewahrsam genommen und sie zwangsweise entkleidet – bis auf den Slip. Hierfür, so das Gericht, gab es überhaupt keinen Grund.

Eine Entkleidung im Polizeigewahrsam sei nur zulässig, wenn Gefahr für Leib oder Leben im Einzelfalls vorliegt, und zwar entweder für die Betroffene oder die Beamten. Hier wurde die Betroffene angeblich deswegen fast nackt ausgezogen, weil die Frau „wahrscheinlich“ einen BH mit einem Metallbügel trug. Das Metall sei ein gefährliches Werkzeug, so die Polizei.

Die Frage nach Metallbügeln im BH hätte laut dem Gericht auch durch Abtasten geklärt werden könne. Wieso die Frau wegen des BH auch noch ihre Hose ausziehen musste, kann das Gericht nicht nachvollziehen. Weiterhin kritisieren die Richter, dass sich am Ausziehen der Frau entgegen den Vorschriften auch männliche Beamte beteiligten. Einer soll sogar den BH geöffnet haben.

Wegen der krassen Rechtsverstöße im Polizeigewahrsam hob das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung der Frau wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf. Über die Vorwürfe muss nun neu verhandelt werden (BayObLG, Beschl. v. 07.12.2022, Az. 206 StRR 296/22).


aus dem LawBlog von Udo Vetter

Namensschild

3. Dezember 2022

Polizisten können zum Tragen von Namensschildern verpflichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Kommissarin aus Brandenburg zurück. Diese befürchtete, dass ihr Name nach dem Einsatz gegoogelt wird und ihr dadurch Nachteile entstehen.

Wie schon die Verwaltungsgerichte weisen die Verfassungsrichter darauf hin, dass jeden Tag auch eine Vielzahl anderer Beamte ihren Namen preisgeben, wenn sie mit Bürgern sprechen, Briefe rausschicken und Bescheide erlassen. Die Polizistin habe nicht nachvollziehbar dargelegt, wieso sie stärker gefährdet sei als viele andere Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Die Polizistin wandte außerdem ein, eine Dienstnummer reiche im Zweifel aus. Allerdings, so das Bundesverfassungsgericht, gehe es den Polizeibehörden auch um Bürgernähe. Dieses Ziel werde mit einer Dienstnummer eher nicht erreicht. Letztlich weisen die Verfassungsrichter darauf hin, dass die Beamtin mit entsprechenden Privatsphäreeinstellungen in sozialen Netzwerken und einer Sperre ihrer Meldedaten selbst den von ihr befürchteten „Google“-Effekt mindern könne (BVerfG, Beschl. v.4.1.2022, Aktenzeichen 2 BvR 2202/19).


Text/Quelle: LawBlog/Udo Vetter

In nur drei Wochen haben sich SPD und Bündnis’90/Grüne auf einen Koalitionsvertrag in Niedersachsen verständigt. Das ist ein rekordverdächtiges Tempo. Mir wäre etwas mehr Verhandeln, grüne Hartnäckigkeit und Sorgfalt lieber gewesen. So nämlich sind manche Verabredungen im Koalitionsvertrag doch arg vage. Ich denke da an die Autobahnklauseln, dass alles in der Verantwortung des Bundes liegt, oder daran, dass das Wort Strafvollzug im Koalitionsvertrag nicht vorkommt, aber das hohe Pistorius-Lied auf die Polizei, über deren Probleme -zB den latenten Rassismus- der Vertrag nichts sagt, aber über die bedarfsgerechte Anpassung des Bekleidungsgelds. Nichts lese ich zur Herstellung von AKW-Brennelementen im Land. Zugleich wird aber gaaaanz viel geprüft, hier und da und dort auch, ohne übrigens zu sagen, wer denn wen auf welche Weise prüft. Außerdem lese ich beeindruckend viel Unterstützung für den öffentlichen Dienst in allen Bereichen – vor allem finanziell.

Aber handeln statt prüfen und verbindliche Mindeststandards wären wichtiger. Mein Eindruck: Modernität und Fortschritt sind in sozialdemokratische Watte verpackt. In Wahrheit aber sind beide anders. Mir scheint, dass sich die Grünen über den Tisch haben ziehen lassen. Sie haben sich sehr schnell auf die SPD als einzigen Koalitionspartner festgelegt und hatten danach offenbar keine Chance, mehr herauszuholen. Schade – lest selbst:

Mit seinem weit verbreiteten Heim-Überwachungssystem sammelt Amazon auf seinen Servern umfangreiches Videomaterial. Ohne Rechtsgrundlage gibt das Unternehmen die Daten an die Polizei weiter, wenn diese danach fragt.

Großaufnahme eines Smartphones, auf dem Bilder aus einer Überwachungskamera mit zwei Männern in einem Vorgarten zu sehen
Ring wirbt mit dem Slogan „Get tough on crime“ für seine Überwachungssysteme, könnte aber selbst gegen Datenschutzrecht verstoßen – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Ring/Youtube

Dass Amazon und sein Heim-Überwachungssystem Ring eine besonders enge Verbindung zur Polizei pflegen, ist seit langem bekannt. Im Sommer stellte sich heraus: Die Nähe geht so weit, dass das Unternehmen Daten von Ring-Nutzer:innen, zum Beispiel Videoaufzeichnungen, auch ohne richterliche Anordnung an die Polizei in den USA herausgibt. Jetzt zeigt das Handelsblatt [€]: Die umstrittene Praxis findet auch in Deutschland statt.

Die Daten würden weitergegeben, „wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt“, sagte ein Amazon-Sprecher der Zeitung. Dies komme jedoch nur selten vor. Wie oft genau, wollte Ring dem Handelsblatt nicht sagen. In den USA bietet das Unternehmen für diesen Zweck eine eigene Schnittstelle an, über die Polizist:innen mit einem einfachen „Notfall“-Knopf schnell an die Videoaufzeichnungen gelangen können.

Amazon-Angestellte und die Polizei schauen zu

Ring stellt sogenannte smarte Systeme zur Videoüberwachung an der eigenen Haustür her, die mit dem Smartphone bedient und mit dem Türöffner gekoppelt werden können. Auch Geräte zur Überwachung innerhalb von Wohnungen gehören zum Repertoire. 2018 von Amazon aufgekauft, sind die Heimüberwachungsprodukte von Ring in den USA in den vergangenen Jahren sehr populär geworden. In einer gemeinsamen Marketing-Kampagne hatte die US-Polizei immer wieder explizit für Ring und die zugehörige Neighbors-App des Unternehmens geworben.

Mittlerweile sind die Überwachungssysteme von Ring auch in Deutschland und Europa verbreitet. Das anfallende Material weckt jedoch nicht nur bei Ermittlungsbehörden Interesse. So will Amazon etwa eine Fernseh-Show mit kuriosen Aufnahmen aus den Überwachungskameras ausstrahlen. Pikant an dem System ist zudem, dass die Aufzeichnungen der Kameras auf Amazon-Servern liegen und standardmäßig nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind.

Das Unternehmen ist anhaltender Kritik ausgesetzt, weil es die Aufnahmen nicht ausreichend schützt. Amazon musste etwa eingestehen, dass Mitarbeiter:innen unbefugt auf die Videos von Kund:innen zugegriffen haben. Außerdem klagt die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, weil Ring Aufnahmen herausgab, die die privaten Überwachungskameras von Black-Lives-Matter-Demonstrationen gemacht hatten.

Kritik an fehlender Rechtsgrundlage

In dem Handelsblatt-Artikel kritisieren der SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann und der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte, Stefan Brink, das Unternehmen. „Kritisch dürfte vor allem die anlasslose, längere Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen ohne Einwilligung sein“, so Zimmermann. Besucher:innen könnten kaum erwarten, dass ihre Daten auf Dauer von Amazon gespeichert werden, wenn sie einfach nur an einer Haustür mit Ring klingeln.

Auch Datenschützer Brink warnt das Unternehmen vor Rechtsverletzungen. „Von der eigenmächtigen Herausgabe ihrer Daten betroffene Kunden können sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über solche Unternehmen beschweren, denen Untersagungen, Bußgelder und Schadensersatzpflichten drohen.“

Eine PR-Firma im Auftrag von Ring hat inzwischen Netzpolitik kontaktiert und darüber informiert, dass das Unternehmen dem Handelsblatt gar nicht explizit gesagt habe, dass sie auch in Deutschland Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Vielmehr habe man nur in einem allgemeinen Statement über das Thema gesprochen. Auf Nachfrage, ob die Behauptung, dass Ring Daten in Deutschland an die Polizei weitergibt, falsch oder richtig ist, sagte der Sprecher, dass sich das Unternehmen dazu nicht äußern wolle.


Ein Beitrag von Netzpolitk.org von   – Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Luca

8. Januar 2022

Die Polizei in Mainz hat für Ermittlungen Daten aus der Luca-App ohne Rechtsgrundlage beim Gesundheitsamt genutzt. Sie forderte beim Gesundheitsamt die Luca-App-Daten von Gästen einer Kneipe heraus und erhielt sie auch. Dass das rechtswidrig war, fiel der Staatsanwaltschaft erst im Nachhinein auf.

Eine Person war nach einem Kneipenbesuch gestürzt und einige Tage später an den Folgen verstorben. Beamte der Polizei fragten bei der Kneipe nach Luca-Daten, um andere Gäste zum Vorfall zu befragen. Weil die Kneipe die Daten nicht herausgeben konnte, gingen die Ermittler den Weg über das Gesundheitsamt. Die verantwortliche Kneipen-Mitarbeiterin sagt gegenüber dem SWR, dass sie dann vom Gesundheitsamt eine Anfrage bekommen habe, dass sie die Daten für den 29. November freigeben solle, was sie auch tat. Ein Gast bestätigte später dem SWR, dass die Polizei angegeben habe, dass sie über die Luca-Daten auf ihn gekommen sei. Insgesamt hat die Polizei auf diesem Weg 21 Zeugen ausfindig gemacht, berichtet der Sender.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Daten der Luca-App das Interesse der Strafverfolger wecken würden. Denn wenn der Schutz der Privatsphäre nicht technisch gesichert ist, sondern die Daten vorhanden sind, dann gilt immer die alte Datenschützerweisheit: „Wo ein Trog ist, da kommen die Schweine.“ Denn dass die Staatsanwaltschaft die Luca-App-Daten für ihre Ermittlungen praktisch findet, überrascht nicht. Dass man nicht sofort eine Rechtsgrundlage parat hatte, fiel offenbar erst nachher auf.

Luca wird derzeit noch in vielen Gastronomiebetrieben zur Kontaktverfolgung genutzt. Eine Nutzung der Luca-Daten ist laut dem Infektionsschutzgesetz aber nur zur Pandemiebekämpfung und nicht zur Strafverfolgung zulässig. Das erkannten die Ermittler aber erst später und drücken heute ihr Bedauern wegen des unzulässigen Datenzugriffs aus. Schon vor der Luca-App hatten Ermittlungsbehörden immer wieder auch Papierlisten in Gastronomiebetrieben für Ermittlungen genutzt.

Luca steht nicht nur wegen dieses Vorfalls in der Kritik. Zuletzt wurde bekannt, dass die Luca-Daten in vielen Bundesländern kaum bis gar nicht mehr zur Kontaktverfolgung genutzt werden. So wurden im bevölkerungsreichen Bayern in den letzten 14 Tagen keine Daten mehr abgefragt, obwohl das Bundesland weiterhin sehr hohe Infektionszahlen hat. Die App scheint für die Pandemiebekämpfung nutzlos. Im Februar werden die Bundesländer entscheiden, ob sie den Abo-Vertrag mit Luca kündigen oder die umstrittene App ein Jahr weiter nutzen. Kritik gibt es auch daran, dass Luca seinen Nutzer:innenstamm in Zukunft auch für andere Geschäftsmodelle, beispielsweise für eine Gastro- und Event-App nutzen könnte. Eine Nutzung für andere Zwecke hatte Luca gegenüber netzpolitik.org nicht ausgeschlossen.


Ein Beitrag von Netzpolitik.org, Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Mehr Aktuelles zur LucaApp hier

Anlass

12. Oktober 2021

Zahlreiche Migrantenvereine aus Niedersachsen haben sich heute mit einem Forderungskatalog zur Bekämpfung von Polizeigewalt an das Land gewandt. Viele Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte erlebten Gewalt durch die Polizei, teilten 18 Selbstorganisationen und Vereine, darunter der Flüchtlingsrat Niedersachsen, am Dienstag in Hannover mit. Dazu gehörten unverhältnismäßige Härte bei Polizeieinsätzen, der Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte oder Racial Profiling – also anlasslose Personenkontrollen von Menschen aufgrund äußerer Merkmale.

Der Hintergrund:
In der beim Niedersächsischen Landtag angesiedelten Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe fand am 12. Oktober 2021 eine mündliche Anhörung zum Thema „Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ statt. Angehört werden unter anderem die Betroffenenberatung Niedersachsen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Dr. Fatoş Atali-Timmer von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Die Organisationen fordern eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle, die Gewährleistung von mehr Transparenz bei der Polizeiarbeit und die Entwicklung einer Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Racial Profiling sollte explizit verboten werden. Außerdem verlangen die Vereine eine wissenschaftliche Rassismus-Studie über die Polizei und die Sensibilisierung von Polizei und Behörden für unbewussten und bewussten Rassismus:

Gemeinsame Stellungnahme zur Anhörung “Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe 

In Niedersachsen erfahren viele Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bzw. migrantisierte Menschen Gewalt durch die Polizei, etwa durch unverhältnismäßige Härte bei Polizeieinsätzen, beim Gebrauch von Schusswaffen durch Polizist*innen sowie durch Racial Profiling. Immer wieder kommt es dabei auch zu tödlichen Polizeieinsätzen. Mindestens vier Menschen mit Fluchtgeschichte starben allein in den vergangenen zwei Jahren in Niedersachsen in der Folge von Polizeieinsätzen: Aman Alizada im August 2019 im Landkreis Stade, Mamadou Alpha Diallo im Juni 2020 im Landkreis Emsland, Qosay K. im März 2021 in Delmenhorst sowie Kamal I. im Oktober 2021 im Landkreis Stade.

In Kombination verstärken gewaltvolle bzw. tödliche Polizeieinsätze, anlasslose Kontrollen, denen Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte häufig ausgesetzt sind, sowie fast täglich neue Enthüllungen von rechtsextremen Polizei-Chatgruppen bei den Betroffenen Angst, Misstrauen und ein Gefühl der Bedrohung durch Staatsbehörden. Zudem machen die Betroffenen immer wieder die Erfahrung, markiert und rassifiziert zu werden.

Diesen Umstand muss das Land Niedersachsen ernst nehmen und entsprechend handeln. Dafür stellen wir die folgenden Forderungen an die niedersächsische Landesregierung.

1. Eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle schaffen!
Das Land Niedersachsen muss eine unabhängige und niedrigschwellige Beschwerde- und Ermittlungsstelle schaffen. Die Stelle wäre dafür zuständig, Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten und Polizeigewalt entgegenzunehmen und eigenständig Ermittlungen durchzuführen. Diese Institution darf nicht der Innenverwaltung unterstehen, sondern muss außerhalb der polizeilichen Strukturen angesiedelt werden. Von einer solchen Stelle würde auch die Polizei profitieren. Eine transparente Fehlerkorrektur würde die Polizei vor unberechtigten Vorwürfen schützen. Wird berechtigten Vorwürfen ernsthaft nachgegangen, stärkt dies das Vertrauen in die Polizei, statt Misstrauen zu säen. Zugleich bedarf es weiterhin nicht-staatlicher Beschwerde- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene jederzeit wenden können.

2. Für mehr Transparenz sorgen und eine konstruktive Fehlerkultur schaffen!
Mit dem Gewaltmonopol der Polizei ist eine große Verantwortung und ein Vertrauensvorschuss durch die Gesellschaft verbunden. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, muss Polizeiarbeit transparent sein und permanenter unabhängiger Kontrolle unterliegen. Daher muss das Land Niedersachsen eine größere institutionelle Transparenz bei Ermittlungen und Beschwerdeeingängen gewährleisten. Insbesondere bei Ermittlungen von Fällen rassistischer Gewalt gegenüber Migranten*innen und migrantisch gelesenen Menschen muss die Polizeiarbeit im höchsten Maße transparent sein. Auch bei der einzurichtenden Beschwerde- und Ermittlungsstelle muss Transparenz über die Tätigkeiten herrschen. Entscheidend ist dabei, dass Fehlverhalten nicht vertuscht, sondern aufgearbeitet wird, dass also eine Fehlerkultur geschaffen wird.

3. Racial Profiling explizit verbieten
Das Land Niedersachsen muss die rechtlichen Grundlagen für anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen streichen. Stattdessen muss in den Polizeigesetzen ein explizites Verbot für die Anwendung von Racial Profiling verankert werden.

4. Eine Rassimus-Studie über die niedersächsische Polizei in Auftrag geben
Fast wöchentlich gibt es Berichte über extrem rechte Netzwerke oder Chat-Gruppen in Sicherheits- und Landespolizeibehörden. Eine von unabhängigen Forscher*innen konzipierte und durchgeführte Studie zu strukturellem Rassismus und Racial Profiling in der niedersächsischen Polizei ist nötig, um mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ermöglichen.

5. Sensibilisierung in Polizei, Politik und Behörden gewährleisten
Maßnahmen zur Gewährleistung einer selbstreflexiven, fehlertoleranten Praxis müssen nicht nur in der Ausbildung verankert sein, sondern auch im Alltag auf der Wache etabliert werden. Sowohl innerhalb der Polizei als auch in Politik und Behörden muss anerkannt werden, dass Migrant:innen und Schwarze Menschen sowie Personen of Color deutlich mehr Gewalt durch die Polizei erfahren als die Mehrheitsgesellschaft. Daraus müssen strukturelle Maßnahmen erwachsen, um entschieden gegen rassistische Erscheinungsformen anzugehen. So ist bereits in der Ausbildung von Polizist:innen, aber auch fortlaufend eine Sensibilisierung für unbewussten und bewussten Rassismus unerlässlich.

Hannover, den 12. Oktober 2021

Afrikanischer Dachverband Norddeutschland e.V. (ADV-Nord)
AK Asyl Harsefeld
Amadeu Antonio Stiftung
Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen – amfn e.V.
Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e.V.
Asyl e. V. Hildesheim
Betroffenenberatung Niedersachsen
BI Menschenwürde Landkreis Stade
Bündnis in Erinnerung an Qosay
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Initiative Aman Alizada

Initiative für Internationalen Kulturaustausch Hannover/Nds. IIK e.V.
kargah e.V. – Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
MigrantInnenSelbstOrganisationen-Netzwerk (MiSO) Hannover e.V.
Refugium Flüchtlingshilfe e.V.
Roma Center e.V.
Seebrücke Niedersachsen
Verein zur Wahrung der Menschenrechte in Vietnam (MRVN) e.V.
Vietnamzentrum e.V.
WABE e.V.

 

Polizeigewalt

29. Juni 2021

Teilnehmer:innen einer Großdemo am vergangenen Samstag in Düsseldorf gegen das neue Versammlungsrecht in NRW berichten von einer gewaltsamen Eskalation durch die Polizei. Dabei griff die Polizei auch einen Journalisten mehrfach mit einem Schlagstock an. Der Vorgang hat jetzt ein parlamentarisches Nachspiel.

Polizei auf einer Demo
Laut Berichten von Teilnehmenden ging die Polizei immer wieder gegen die Demonstration vor. – Alle Rechte vorbehalten @Demoticker

Das umstrittene Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen soll voraussichtlich Anfang September wieder auf die Tagesordnung im Landtag kommen. Dann steht zuerst eine Beratung im Innenausschuss über eine Sachverständigenanhörung aus dem Mai auf dem Plan. Einige Tage später könnte das Gesetz der Laschet-Regierung dann zur Abstimmung kommen. Das bestätigen Vertreter von FDP und Grünen gegenüber netzpolitik.org.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW stellt sich nach Meinung von Experten mit dem Gesetz gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht empfindlich einschränken. Sogar die weißen Overalls von Klimademonstrant:innen sollen künftig verboten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS.

FDP unter Druck

Menschen ziehen bei einem Protest über FelderDie hier von Demonstrant:innen bei einem Klimaprotest genutzten weißen Overalls stellt die Begründung des Gesetzentwurfs in eine Reihe mit den Uniformen von SA und SS. CC-BY-NC 2.0 endegelaende

Insbesondere die in NRW mitregierende FDP gerät in der Sache zunehmend unter Druck. Felix Banaszak, Vorsitzender der Grünen in NRW, kritisierte auf Twitter, dass „ausgerechnet die ehemalige Bürgerrechts- und Freiheitspartei FDP gemeinsam mit der CDU ein Versammlungsgesetz einführen will, das den Geist der Unfreiheit atmet und Versammlungen als Gefahren und nicht als zu schützende Grundrechtsausübung versteht“.

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der NRW-FDP, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Wir haben von Anfang betont, zunächst eine umfangreiche Sachverständigenanhörung durchzuführen, um den Gesetzentwurf dann im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse neu zu bewerten.“ Im parlamentarischen Verfahren werde die FDP dann entsprechende Änderungsinitiativen einbringen und „sehr genau darauf achten, dass Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, besonders auch in Krisenzeiten, nicht eingeschränkt“ würden, so Lürbke weiter.

Am vergangenen Samstag hatten mehrere tausend Menschen in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf gegen das Gesetzesvorhaben demonstriert. Ein großes Bündnis aus etwa achtzig linken Gruppen, Bürgerrechtsorganisationen und Fußballfanclubs hatte zu den Protesten aufgerufen. Nach Polizeiangaben waren 3.000, nach Angaben der Veranstalter 8.000 Teilnehmer:innen auf der Straße. Sie erreichten wegen polizeilicher Maßnahmen aber nicht mehr den Landtag, wo die Abschlusskundgebung stattfinden sollte.

Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung des Protestbündnisses hat die Polizei die Demonstration mit „übermäßigen Repressionen den ganzen Tag begleitet“. Das berichten auch zahlreiche Teilnehmer:innen auf Twitter. Laut dem Bündnis sei die Polizei wegen „Vermummung einzelner Demonstrationsblöcke durch das Tragen von medizinischen Masken und das zu hohe Tragen von Transparenten“ gegen Teile der Demonstration aktiv geworden. In Medienberichten und auf Bildern auf Twitter war zu sehen, dass vereinzelt auch Pyrotechnik gezündet wurde.

Beim Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken durch die Polizei seien etwa 100 Teilnehmer:innen verletzt worden, berichten die Veranstalter:innen weiter. Videos auf Twitter zeigen unter anderem, wie die Polizei den Demonstrierenden Transparente entriss. Von Polizeigewalt berichtet auch die Piratenpartei NRW.

Die Gewerkschaft ver.di zeigt sich irritiert: „Es schien, als wäre der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz für die Polizei schon beschlossen und umgesetzt. Zumindest lassen die Maßnahmen darauf schließen. Minister Reul muss für eine lückenlose Aufklärung sorgen“, sagt Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW, mit Blick auf den CDU-Innenminister des Landes.

Im Verlauf der Demonstration bildete die Polizei über Stunden einen so genannten Kessel, umzingelte hunderte Demonstrant:innen bis zu sechs Stunden lang, laut Berichten unter ihnen auch Minderjährige und eine „Oma gegen Rechts“. Die Betroffenen mussten deshalb einen Gulli und eine goldene Rettungsdecke nutzen, um ihre Notdurft zu verrichten, weil die Polizei keine Toilette zur Verfügung stellte. Das bestätigte auch die Gewerkschaft ver.di. Es ist Aufgabe der Polizei, in solchen Fällen für eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Wasser, Essen und Toiletten zu sorgen.

„Die Polizei hat von Anfang an auf eine gewaltsame Eskalation gesetzt, um unsere Demonstration zu verhindern“, sagte Gizem Koçkaya, eine Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“, gegenüber der taz. Auch die taz beschreibt das Vorgehen der Polizei als brutal. Der Vorsitzende der Grünen in NRW, Felix Banaszak, beschreibt die Vorgänge vom Samstag als „extrem beunruhigend“. Die Polizei bewertet die Vorgänge in ihrer Pressemitteilung erwartungsgemäß anders.

Auf der Demonstration gab es auch einen Übergriff der Polizei auf einen Journalisten der Nachrichtenagentur dpa. Der Fotograf wurde nach eigenen Angaben von einem Beamten mehrfach mit einem Schlagstock geschlagen. Er berichtete zudem von mindestens einem weiteren Kollegen, der ebenfalls angegriffen worden sei. Der Chefredakteur der dpa, Sven Gösmann, nannte den Vorgang einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit“. Die Polizei kündigte eine Untersuchung des Vorgangs an. Die Fraktionen von SPD und Grünen in NRW haben eine aktuelle Stunde zu den Vorfällen in Düsseldorf im Landtag einberufen: Sie wird am Donnerstagvormittagstattfinden.

Das Demo-Bündnis fordert unterdessen den Rücktritt von NRW-Innenminister Reul (CDU). In Köln und Münster sind heute und morgen Demos wegen der Vorfälle angekündigt.


 

Schocktherapie

4. Mai 2021

Irgendwo in fernen Landen -so hab ich es vor ein paar Tagen im TV gesehen- mussten junge Männer, die gegen die Ausgangssperre verstoßen hatten, auf offener Straße Kniebeugen machen. Die Polizei hatte ihnen das befohlen.  In Hessen nun haben Polizisten an einer Unfallstelle auf der A3 einen unbeteiligten Mann aus dem Auto gezogen, ihn zur Unfallstelle geführt und ihm einen Unfalltoten gezeigt. Die Beamten gingen wohl davon aus, dass der Betreffende den Unfallort im Vorbeifahren mit seinem Handy gefilmt hat – was nicht erlaubt ist.

Von dem Vorfall gibt es Videos, unter anderem auf der Seite der hessenschau. Diese spricht von einer „Gaffer-Lektion“; in Boulevardmedien und auf Facebook wird die Aktion deutlich robuster abgefeiert.

Eine offizielle Stellungnahme der Polizei gibt es wohl noch nicht. Ich kann mir auch vorstellen, warum. Denn juristisch ist die Schocktherapie nicht zu rechtfertigen. Selbstverständlich konnten die Beamten den Betroffenen anhalten, seine Personalien notieren und gegen ihn ein Verfahren einleiten. An dessen Ende wird dann womöglich ein Bußgeld oder eine Geldstrafe stehen. Eine Rechtsgrundlage, dem Mann eine Leiche zu präsentieren, kann ich leider nicht finden. Das Handeln der Polizisten ist schlicht rechtswidrig.

Was passiert überdies, wenn sich die offenkundigen Risiken so einer Schocktherapie verwirklichen? An einer Unfallstelle aus dem Auto gezogen zu werden und Unfallopfer anschauen zu müssen, kann bei einem nicht darauf eingestellten Betroffenen physische und psychische Schäden hervorrufen. Dann ist es nicht mehr weit bis zur Körperverletzung, und zwar einer solchen im Amt (§ 340 StGB). Alles völlig unabhängig davon, ob der Betroffene aus dem Auto gefilmt hat. Man kann es nämlich drehen und wenden, auch für unsympathische Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung, völlig unabhängig davon, als wie „wasserdicht“ die Beamten ihren Fall einschätzen.

Die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer und ihrer Angehörigen hätten ruhig auch eine Rolle spielen dürfen. Es mag durchaus Angehörige geben, die schon genug leiden und nun von dieser völlig unnötigen Zurschaustellung durch die Polizei ebenso wenig erbaut sind wie von irgendwelchen Creeps mit Cameraphones. Auch der mediale Rummel, in den die Angehörigen nun sehr direkt hineingezogen werden, fällt in den Verantwortungsbereich der Polizeibeamten.

Ein Beitrag des LawBlog/Udo Vetter

 

Botschaft

7. Februar 2021

Gestern Abend war ich mir sicher, ein Posting über unsere Polizei zu schreiben, die ihren Controletti-Mannschaftswagen auf dem Lingener Marktplatz erst an der Nordseite vor dem Café am Markt abstellte, um ihn dann zwei Stunden später so auf der gegenüberliegenden Marktplatzseite zu platzieren, dass er dort von keiner der beiden Marktplatz-Webcams mehr erfasst werden konnte (und die dritte, im Obergeschoss des Extrablatt ist bekanntlich seit zwei Jahren leider offline). Nun, es war trotzdem niemand auf dem Marktplatz unterwegs.

Heute Nacht aber, als der angekündigte Schnee erst ein klitzekleines bisschen gefallen war,  gab es dann diese Botschaft von meinem Nachbarn an seine Liebste. Hach, wie schön!

 

Das ist natürlich viel besser als jeder Polizeiwagen. ps Lasst euch nicht wegwehen!