Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) möchte Justizminister Heiko Maas Nutzer*innen von sozialen Netzwerken vor Hate Speech und Fake News schützen. Internetfirmen sollen strafrechtlich relevante Inhalte schneller von ihren Plattformen löschen. Nach Lokalzeitungen, Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbä den sieht nun UN-Sonderberichterstatter David Kaye in dem Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Das geht aus einem offenen Brief (PDF) an die Bundesregierung hervor.
Kaye kritisiert, dass die im NetzDG geforderten inhaltlichen Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer auch Kontextabhängig, und nie generalisierbar.
Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Nach Gesetzestext zählten dazu alle Anbieter, auch die von Messaging-Diensten. In der Gesetzesbegründung werden E-Mail und Messenger allerdings von der Durchsuchung ausgeschlossen.
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Hohe Bußgelder und kurze Deadlines könnten die Unternehmen zu einer Überregulierung der Inhalte antreiben, wodurch mehr gelöscht würde, als nötig. Auch legale Inhalte könnten durch diesen vorauseilenden Gehorsam entfernt werden. Zudem bemängelt der UN-Sonderberichterstatter in seinem offenen Brief die mangelnde juristische Kontrolle und Delegation der Verantwortung zur Löschung an private soziale Netzwerke.
Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar.
Durch fehlende richterliche Kontrolle über die Meldung von problematischen Inhalten könnten so Nutzer*innen Einsicht in die Daten von weiteren Teilnehmer*innen und damit zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei womöglichen Persönlichkeitsverletzungen erhalten. Kaye fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass das NetzDG mit den internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechten übereinstimmt.
Die Bemerkungen des UN-Sonderberichterstatters decken sich in weiten Teilen mit der von breiten Teilen der Zivilgesellschaft vorgetragenen Kritik am NetzDG. Zuletzt zeigte sich, dass die einzige Erkenntnisgrundlage des Gesetzes von Rechtslaien stammt. Unterdessen kündigte CDU-Fraktionschef Volker Kauder an, das Gesetz möglichst schnell durch den Bundestag bringen zu wollen.