Seit 1997 widmet sich der Grundrechte-Report der Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Der Report ist ein Projekt der Humanistischen Union, des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von PRO ASYL, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. Als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ dokumentiert er die vielfachen Bedrohungen, die von staatlichen Institutionen für diese Rechte ausgehen. Der Grundrechte-Report 2023 wird am morgigen 23. Mai, dem Tag an dem vor 74 Jahren das Grundgesetz verkündet wurde, im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin sowie im Livestream vorgestellt.

Der aktuelle Report arbeitet das vergangene Jahr auf und nimmt unter anderem die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, die Kämpfe um soziale Gerechtigkeit und die intensivierten Auseinandersetzungen um den  Klimawandel in den Blick. In seinen 38 Beiträgen zeigt der alternative Verfassungsschutzbericht erneut auf, wie Gesetzgebung, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Dazu gehören auch die Versammlungsfreiheit, Überwachungsmaßnahmen durch Polizei und Geheimdienste, die Kriminalisierung von Armut, menschenrechtswidrige Abschiebungshaft und die Entwicklungen um das Abtreibungsverbot in Deutschland.

„Viele denken bei der Wahrung von Bürger- und Menschenrechten an Regime im Ausland. Aber auch bei uns müssen die Grundrechte geschützt und verteidigt werden.“ betonte Ferda Ataman bei der Präsentation des Grundrechte-Reports im vergangenen Jahr. Und das trifft es genau!

Netzpolitik.org veröffentlichte am vergangenen Wochenende vorab mit Genehmigung des S.Fischer-Verlags den Beitrag von Rainer Rehak aus dem Grundrechte-Report 2023. Er informiert  über die Gefahren zentralisiertenr Gesundheitsdaten. [hier der Beitrag zum Nachlesen] Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft (WZB) und Ko-Vorsitzender des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF).

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Grundrechte-Report 2023. Herausgegeben von: Benjamin Derin, Rolf Gössner, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Rebecca Militz, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, Lea Welsch, Rosemarie Will, ISBN: 978-3-596-70882-6. 224 Seiten. E-Book und Taschenbuch. S. Fischer Verlag

Livestream morgen (Dienstag) ab 10 Uhr!

CSU-Endlich-Dahoam.com

30. Juni 2021

Auf der Website „CSU – Endlich Dahoam“ verkündet Innenminister Seehofer vermeintlich die Aufnahme von Flüchtlingen. Nun haben sich Satiriker dazu bekannt. Und man erfährt: Es ist ein Fake, dass die CSU für christliche Werte und Menschenrechte sei. Darauf legt sie größten Wert. Nicht die im Mittelmeer Ertrinkenden oder die auf griechischen Inseln Vegetierenden, nein, Seehofer (CDU) ist das „Opfer“.

Ich lass das mal so stehen…

 

nicht alles

7. Mai 2021

Diese Sache mit der Menschenwürde überfordert nicht wenige Polizeibeamte. Dazu zählen SEK und MEK-Beamte besonders. Die Menschenwürde wird von ihnen regelmäßig vollständig entkleidet und missachtet. So auch hier im östlichen Niedersachsen:

„Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urt. v. 02.12.2020, AZ: 5 a 65/20) hat klare Worte zu einem SEK-Einsatz gefunden. Ein Angeklagter sollte (aus der JVA) zum Gericht transportiert werden. Hierfür wurde er gezwungen, sich vollständig zu entkleiden, die Durchsuchung sämtlicher Körperöffnungen hinzunehmen sowie Gehör- und Sichtschutz und Spuckhaube zu tragen.

SEK-Beamte hatten bei dem Angeklagten entsprechende Maßnahmen vollzogen. Die landgesetzliche Rechtsgrundlage für solche Untersuchungen erfordert Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen. Für die SEK-Beamten waren die beschriebenen Maßnahmen aber Standardmaßnahmen, die immer erfolgen. Das Gericht hat folgerichtig die Rechtswidrigkeit bereits deshalb festgestellt, weil die Beamten das ihnen eingeräumte Ermessen, ob die Maßnahmen erforderlich sind, nicht ausgeübt haben. Mangels Anhaltspunkten für den Besitz von Gegenständen, die hätten sichergestellt werden dürfen, sei die Maßnahme aber auch unverhältnismäßig gewesen. Es bedürfe stets fallbezogener Verdachtsgründe.

Auch das Anlegen von Gehör, Sichtschutz und Spuckhaube seien unverhältnismäßig gewesen. Als milderes Mittel hätte eine Fesselung ausgereicht.

Es ist mitunter erschreckend, wie wenig Rechts- und Problembewusstsein bei Einsatzkräften mitunter vorhanden ist. Zumal es sich hier um Spezialkräfte handelt, die an sich auch entsprechend qualifiziert sein sollten. Wird das eingeräumte Ermessen, das dann auch zwingend ausgeübt werden muss, so krass verkannt wie hier, frage ich mich, ob das dann bei jeder anderen Eingriffsbefugnis auch so läuft: Alles, was die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen darf, wird einfach mal standardmäßig immer durchgeführt – ohne Rücksicht auf Voraussetzungen und die jeweilige konkrete Situation.

Die Beamten scheinen sich auch nicht ansatzweise im Klaren darüber gewesen zu sein, was für starke Grundrechtseingriffe die geschilderten Maßnahmen mit sich bringen. In Anbetracht des Umstands, dass gerade das SEK schwer bewaffnet ist, fast jede Befugnisnorm Ermessen einräumt und tagtäglich Situationen vorkommen, in denen die Anwendung dieses juristischen Wissens erforderlich ist, wirft dieser Fall ein schlechtes Licht auf die Verantwortlichen, um nicht zu sagen auf die Polizei insgesamt.

Der Kollege Burhoff berichtet ebenfalls.

ein Beitrag aus dem LawBlog von Udo Vetter

Statt des im Grundgesetz verbrieften Rechtes auf Familie gibt es für Flüchtlinge mit subsidiärem Status seit August 2018 ein Gnadenkontingent von 1.000 Visa im Monat. Und nicht einmal das wird vollends ausgeschöpft.  Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum.

Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingentnach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.

Ein Fünftel des Kontingents nicht erfüllt

18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung zeigt sich: Genau 20 Prozent, also ein Fünftel des versprochenen Visakontingents wurden bisher nicht ausgeschöpft.

Nach 18 Monaten haben die deutschen Auslandsvertretungen von den politisch versprochenen 18.000 möglichen Visa bis Ende Januar 2020 erst 14.404 Visa erteilt (2018: 2.612, 2019: 11.133 laut Plenarprotokoll 15. Januar 2020, Januar 2020: 659 laut Auskunft des Auswärtigen Amtes).

Schutzbedürftige bleiben außen vor  

Im gleichen Zeitraum wurden aber selbst besonders schutzbedürftige Gruppen auf hartherzige Art und Weise vom Visumverfahren ausgeschlossen:

→ minderjährige Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, denen die gemeinsame Einreise mit ihren Eltern nach Deutschland verwehrt wird.

→ Kinder, die während der 2,5 jährigen vollständigen Aussetzung der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten vom Frühjahr 2016 bis Sommer 2018 die Volljährigkeit erreicht haben.

Leid der Familien setzt sich fort

Das durch die langen Familientrennungen erzeugte Leid der bisher ausgeschlossenen Familien ist unermesslich. Die Bundesregierung versucht den Eindruck zu vermitteln, sie habe die Probleme beim Familiennachzug gelöst. Das ist aber falsch: Es gibt in Deutschland Familien, die seit Jahren darauf warten, wieder zusammenleben zu können. Diese Situation ist für die Betroffenen unerträglich.

Visa-Zahlen gehen nach unten

Schon seit Sommer 2019 kann auf Basis der Zahlen des Auswärtigen Amtes festgestellt werden, dass die monatlich erteilten Visa signifikant unter den versprochenen 1.000 liegen. Zuletzt hat das Auswärtige Amt im Januar 2020 sogar nur 659 Visa erteilt (siehe Grafik).

Image
In den letzten Monaten seit August 2019 blieb die Zahl der erteilten Visa regelmäßig deutlich unter den möglichen 1.000 pro Monat (ABH=Ausländerbehörde, BVA=Bundesverwaltungsamt, Visa=Vergabe durch Auswärtiges Amt).

Bürokratie und Bremsklötze

Das bewusst als bürokratischer Dschungel gestaltete Verfahren wird weiterhin nicht entschlackt.  Beteiligt sind Auslandsvertretungen, teilweise unterstützt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM), kommunale Ausländerbehörden und Bundesverwaltungsamt.

Die jüngsten Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass der Bremsklotz bei der Antragsbearbeitung derzeit deutlich bei den beteiligten kommunalen Ausländerbehörden in den Bundesländern liegt. Während in den ersten achtzehn Monaten der Neuregelung bereits 20.645 Visaanträge von den deutschen Auslandsvertretungen an die kommunalen Ausländerbehörden weitergeleitet wurden, bearbeiteten diese im gleichen Zeitraum nur 14.708 Anträge und leiteten diese zum Bundesverwaltungsamt zur abschließenden Prüfung weiter.

Tausende Familien weiter getrennt

Weiterhin warten allerdings 22.000 Familienangehörige auf einen Termin. Den deutschen Auslandsvertretungen liegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes so viele unbearbeitete Terminanfragen vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Anfrage, Sitzung des Deutschen Bundestages, 15. Januar 2020)

Mehr Personal – und Recht auf Familie wiederherstellen

Es wäre dringend erforderlich, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Innenministerien der Bundesländer ernsthaft auf eine Beschleunigung der Verfahren hinwirkt. Gleichzeitig muss die Bundesregierung das Auswärtige Amt so ausstatten, dass mindestens doppelt so viele Antragsverfahren monatlich aufgenommen werden können als bisher. Letztendlich hilft aber nur die vollständige Wiederherstellung des Rechts auf Familienleben auch für subsidiär Geschützte.

Wir erinnern uns: Die Abschaffung des Rechtsanspruchs basierte auch auf weit verbreiteten abwegigen Prognosen der Bundesregierung über die Zahl der nachziehenden Angehörigen, die sich allerdings faktisch als deutlich geringer herausstellte.

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Ein Beitrag von Karim Alwasiti/akr auf der Internetseite des Nieders. Flüchtlingsrat

#unteilbar

22. August 2019

#unteilbar Demonstration am Samstag in Dresden:

„Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung!“

Es findet eine dramatische politische Verschiebung statt: Rassismus und Menschenverachtung sind gesellschaftsfähig. Was gestern mehrheitlich noch undenkbar war und als unsagbar galt, ist heute Realität. Humanität und Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat werden offen angegriffen. Es ist ein Angriff, der uns allen gilt.

Wir wissen um die Bedeutung der Landtagswahlen in Sachsen und der sächsischen Verhältnisse für die Auseinandersetzung um den bundesweiten Rechtsruck.

Ganz Europa ist von einer nationalistischen Stimmung der Entsolidarisierung und Ausgrenzung erfasst. Kritik an diesen unmenschlichen Verhältnissen wird gezielt als realitätsfremd diffamiert. In dieser Situation lassen wir nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten dagegen, wenn Grund- und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden sollen.

Während der Staat sogenannte Sicherheitsgesetze verschärft, die Überwachung ausbaut und so Stärke markiert, ist das Sozialsystem von Schwäche gekennzeichnet: Menschen leiden darunter, dass viel zu wenig investiert wird, etwa in Bildung, Pflege und Gesundheit, in den Kampf gegen die ökologische Krise, in öffentlichen Nahverkehr, Kinderbetreuung und Jugendkultur. Während ländliche Infrastruktur massiv unterfinanziert ist und die Menschen in die urbanen Zentren drängen, fehlt es in den Großstädten an bezahlbarem Wohnraum. Die Umverteilung von unten nach oben wurde durch die Wendekrise, Agenda 2010 und Finanzkrise massiv vorangetrieben. Steuerlich begünstigte Milliardengewinne der Wirtschaft stehen einem der größten Niedriglohnsektoren Europas und der Verarmung benachteiligter Menschen gegenüber.

Nicht mit uns – Wir halten dagegen!
„Für ein offenes Land mit freien Menschen“ unter diesem Banner gingen ́89 Menschen in Sachsen auf die Straße. Diese Botschaft hat bis heute nicht an Relevanz verloren und soll in diesem Sommer auf die Straßen zurückkehren. So treten wir ein für eine offene und solidarische Gesellschaft, in der Menschenrechte unteilbar und vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind – in Sachsen, Deutschland und weltweit. Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hetze. Gemeinsam treten wir Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, Antiromaismus, Antifeminismus und LGBTTIQ*-Feindlichkeit entschieden entgegen. Menschen die auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind, dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten ist nicht verhandelbar. Allen hier lebenden Menschen muss gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Wir sind jetzt schon viele, die sich einsetzen:
Ob an den Außengrenzen Europas, ob vor Ort in Organisationen von Geflüchteten und in Willkommensinitiativen, ob in queer-feministischen, antirassistischen Bewegungen, in Migrant*innenorganisationen, in Behinderten- oder Kinderrechtsorganisationen, in Gewerkschaften, in Verbänden, NGOs, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Nachbarschaften, ob in dem Engagement gegen Wohnungsnot, Verdrängung, Pflegenotstand, gegen Überwachung und Gesetzesverschärfungen, gegen die Entrechtung von Geflüchteten und für Klimagerechtigkeit – seit dem Herbst der Solidarität sind Hunderttausende Menschen für eine solidarische Gesellschaft auf die Straßen gegangen – an vielen Orten haben sich Menschen aktiv für eine Gesellschaft der Vielen eingesetzt. Diesen Aufbruch sozialer Bewegungen werden wir in diesem Sommer fortschreiben.

Als Auftakt unserer gemeinsamen Aktivitäten wird am 6. Juli eine Demonstration in Leipzig stattfinden, mit der wir den #unteilbar-Sommer in Sachsen einläuten wollen. Als Höhepunkt ist eine Großdemonstration mit bundesweiter Mobilisierung am 24. August 2019 in Dresden geplant. Dazwischen wollen wir mit der #WannWennNichtJetzt Konzert- und Marktplatztour in Plauen, im Erzgebirge, in Zwickau, Grimma und Bautzen kooperieren. So werden wir an verschiedenen Orten lokal aktiv sein und in einer großen bundesweiten Mobilisierung in Dresden zusammenkommen.

#unteilbar Sachsen lebt von unserem Engagement. Wir alle sind bei der Vorbereitung gefragt: Bei der Vernetzung mit anderen Aktiven und der Mobilisierung in unseren Nachbarschaften.

Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung in ganz Sachsen und weit darüber hinaus!

Für ein Europa der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit!
Für ein solidarisches und soziales Miteinander in Sachsen statt Ausgrenzung und Rassismus! Für das Recht auf Schutz und Asyl – Gegen die Abschottung Europas!
Für eine freie und vielfältige Gesellschaft!
Solidarität kennt keine Grenzen!

verklagt

13. Juli 2019

„Sea-Watch 3“-Kapitänin Carola Rackete macht ihre Ankündigung wahr und verklagt Italiens rechtsextremen Innenminister Matteo Salvini. Dieser hat sich in letzter Zeit gerne und oft in sozialen Netzwerken über Rackete geäußert. Nun werden Gerichte darüber entscheiden, inwiefern das legitimiert war oder eben nicht.  Der Vorwurf: Verleumdung. Aber Salvini hatte offenbar auch Gewaltandrohungen gegenüber Rackete weiterverbreitet.

Rackete erläutert auf insgesamt 14 Seiten, in welcher Form sie aus ihrer Sicht von Salvini diffamiert worden sei – auf Facebook ebenso wie auf Twitter, in Videos ebenso wie in schriftlichen Posts. So habe er sie unter anderem als „kriminelle Kapitänin“, „reiche und verwöhnte deutsche Kommunistin“ und „kriminelle Deutsche“ bezeichnet.

Sie beantrage daher die Beschlagnahme der offiziellen Accounts des Ministers. Die Möglichkeit, abgesehen von Schriftstücken auch digitale Verbreitungskanäle auf diese Weise sicherzustellen, habe das Oberste Gericht Italiens in anderen Fällen bereits gebilligt.

Die „Augsburger Allgemeine“ informiert:

Die Klageschrift wirft Salvini vor auf Twitter und Facebook eine „Botschaft des Hasses“ zu verbreiten und dafür sein Amt zu nutzen. Seine Äußerungen lösten wiederum „unzählige“ weitere Hassbotschaften aus – zum Beispiel sei Rackete von Salvinis Followern als „deutsche Hure“ oder „verdorbene Nutte“ bezeichnet worden. Kommentiert worden sei auch: „Betoniert sie ein“.

Gestern wurde auch bekannt, das die französische Hauptstadt Paris den Kapitäninnen Carola Rackete (Bild lks)und Pia Klemp die höchste Verdienstmedaille der Stadt verleiht. Mit der Auszeichnung sollen die Solidarität und das Engagement für die Achtung der Menschenrechte gewürdigt werden, teilte das Rathaus mit. Neben der Verleihung der Médaille Grand Vermeil de la Ville de Paris an Rackete und Klemp soll die französische Seenotrettungsorganisation SOS Méditerranée 100.000 Euro Soforthilfe für eine neue Rettungsmission erhalten.


(Bilder: Seawatch 3 patrolling the Central Mediterranean Search and Rescue Zone; International Waters off Libya, von Chris Grodotzki / Sea-Watch.org ; Captain Carola Rackete Foto von Paul Lovis Wagner / Sea-Watch.org CC BY-SA 4.0)

Mach mit

19. Juli 2017

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan füllt die Gefängnisse mit seinen Kritikern: Journalisten, Intellektuelle, Linke, jetzt auch sechs Menschenrechtler.

Wer nicht seiner Meinung ist, wird erbarmungslos verfolgt. Ein absurder Verdacht genügt heute schon, Gegner Erdoğans einzukerkern, wie der Fall der Amnesty-Mitarbeiter und des deutschen Seminarleiters Peter Steudtner wieder einmal zeigt. In die Amnesty-Geschichte geht die Türkei nun als jenes Land ein, das sich als erstes traute, gleich beide AI-Spitzenfunktionäre im Land zu verhaften.

„Die Türkei versucht mit der Festnahme der zwei führenden Vertreter der größten unabhängigen internationalen Menschenrechtsorganisation internationale Menschenrechtsstandards weiter auszuhöhlen,“ so Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Mit der Anordnung der Untersuchungshaft gegen Idil Eser, der Amnesty-Direktorin in der Türkei, muss nun die weltweite Staatengemeinschaft handeln. Alle Staats- und Regierungschefs sind gefordert, Druck auszuüben, damit İdil Eser und die anderen Menschenrechtsverteidiger sofort und bedingungslos freigelassen werden“, so Beeko. „Amnesty International wird sich durch diese eklatante Missachtung von internationalen Menschenrechtsstandards weder einschüchtern noch entmutigen lassen.“

Mach mit, die Freilassung der Menschenrechtsakltivisten zu fordern: Hier.

 

NetzDG

13. Juni 2017

Die Kritik am NetzDG von SPD-Justizminister Heiko Maas reißt nicht ab: In einem offenem Brief bemängelt nun David KayeUN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, die Pläne des Justizministeriums. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen.

Was geht, was nicht? CC-BY-ND 2.0 Ahdieh Ashrafi

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) möchte Justizminister Heiko Maas Nutzer*innen von sozialen Netzwerken vor Hate Speech und Fake News schützen. Internetfirmen sollen strafrechtlich relevante Inhalte schneller von ihren Plattformen löschen. Nach Lokalzeitungen, Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbä den sieht nun UN-Sonderberichterstatter David Kaye in dem Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Das geht aus einem offenen Brief (PDF) an die Bundesregierung hervor.

Kaye kritisiert, dass die im NetzDG geforderten inhaltlichen Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer auch Kontextabhängig, und nie generalisierbar.

Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Nach Gesetzestext zählten dazu alle Anbieter, auch die von Messaging-Diensten. In der Gesetzesbegründung werden E-Mail und Messenger allerdings von der Durchsuchung ausgeschlossen.

Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Facebook als Richter

Hohe Bußgelder und kurze Deadlines könnten die Unternehmen zu einer Überregulierung der Inhalte antreiben, wodurch mehr gelöscht würde, als nötig. Auch legale Inhalte könnten durch diesen vorauseilenden Gehorsam entfernt werden. Zudem bemängelt der UN-Sonderberichterstatter in seinem offenen Brief die mangelnde juristische Kontrolle und Delegation der Verantwortung zur Löschung an private soziale Netzwerke.

Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar.

Durch fehlende richterliche Kontrolle über die Meldung von problematischen Inhalten könnten so Nutzer*innen Einsicht in die Daten von weiteren Teilnehmer*innen und damit zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei womöglichen Persönlichkeitsverletzungen erhalten. Kaye fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass das NetzDG mit den internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechten übereinstimmt.

Die Bemerkungen des UN-Sonderberichterstatters decken sich in weiten Teilen mit der von breiten Teilen der Zivilgesellschaft vorgetragenen Kritik am NetzDG. Zuletzt zeigte sich, dass die einzige Erkenntnisgrundlage des Gesetzes von Rechtslaien stammt. Unterdessen kündigte CDU-Fraktionschef Volker Kauder an, das Gesetz möglichst schnell durch den Bundestag bringen zu wollen.

 Creative Commons BY-NC-SA 3.0.)

Stand up for someone’s right today.

Menschenrecht

1. Oktober 2015

„Recht auf Menschenrecht“ – über 30 Prominente vertreten die 30 Artikel der Menschenrechte. Zeitgleich startet Hilfsplattform „helphere“ für Bedürftige.

Start der nationalen Werbekampagne „Recht auf Menschenrecht“ mit prominenter Beteiligung aus ganz Deutschland: An der von Fotograf Olaf Heine in Film und mit Fotos festgehaltenen Kampagne haben sich über 30 Prominente aus den Bereichen Musik, TV, Sport und Medien beteiligt und ein Zeichen für die Menschenrechte gesetzt.

Dabei sind: Michael Mittermeier, Tim Mälzer, Smudo, Sasha, Jochen Breyer, Sebastian Hellmann, Nikolai Kinski, Jana Pallaske, Arne Friedrich, Moritz Fürste, Joko Winterscheidt, Cornelia Poletto, Sarah Connor, Eko Fresh, Jan Josef Liefers, Klaas Heufer-Umlauf, Sibel Kekilli, Britta Becker, Katja Riemann, Olli Dittrich, Christoph Metzelder, Rea Garvey, Wolfgang Niedecken, Hans Sarpei, Julius Brink, Jonas Reckermann, Marius Müller-Westernhagen und Thomas Kretschmann.

Die Anzeigen-, Plakat- und Bewegtbild-Kampagne wird bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, mittels Freischaltungen auf zahlreichen medialen Plattformen sichtbar sein. Die Fotomotive zeigen die prominenten Unterstützer mit einem Pappschild, auf dem sie eines der dreißig Menschenrechte ins Bewusstsein rücken. Der Film ist ein Zusammenschnitt aus den von den Protagonisten verlesenen Menschenrechtsartikeln.

Schauspielerin Katja Riemann: „ Auf was, wenn nicht auf die Menschenrechte, kann man sich besinnen in einer Zeit, die Europa durcheinander schüttelt oder auseinander. Der rechte Flügel Europas hat eine klare Haltung. Was setzt man dem entgegen? Vielleicht die Menschenrechte, vielleicht die Zuneigung der Nächstenliebe. Sicherlich die Aktion, die Bewegung. Darum unterstütze ich diese Kampagne.“

Fußball-Weltmeister Benedikt Höwedes: „Viele von uns engagieren sich bereits mittels Geld-, Zeit- und Sachspenden oder mit eigenen Stiftungen. Darüber hinaus möchten wir mit der Kampagne ein öffentliches Zeichen setzen und den Menschenrechten in der Flüchtlingsdebatte mehr Gehör verschaffen. Denn wirklich jeder hat das Recht auf Menschenrecht!“

Um über die Kampagne hinaus praktische Hilfe zu leisten, haben die Initiatoren von Recht auf Menschenrecht, gemeinsam mit Protofy, Polycore und clubkinder e.V., die App „helphere“ konzipiert. Die mehrsprachige Plattform, zu finden unter http://www.recht-auf-menschenrechte.de und http://www.helphere.de koordiniert Hilfsangebote für Flüchtlinge und Bedürftige in ganz Deutschland.