Sonnenaufgangstour

31. Juli 2017

Traditionelle Sonnenaufgangstour
des Allgemeinen Deutschen  Fahrrad-Club (ADFC)

Lingen (Ems) – Treffpunkt: Bahnhof
Samstag, 5. August 2017 – Abfahrt 5.00 Uhr, Rückkehr 10.30 Uhr

Bei hoffentlich gutem Wetter die morgendliche Ruhe genießen, frische Luft atmen und den Sonnenaufgang erleben – ein Genuss für jede/n Radler/in.

Gemeinsam wird um 8 Uhr ein reichhaltiges Frühstück eingenommen.
Tourenleitung: Hans Perk
Anmeldungen bei Hans Perk bis zum 2. August (Tel. 0591 7 51264
oder mobil 0174 / 471 3865).

Übrigens geht die Sonne in Lingen (Ems) am 5. August  um 5:58 Uhr auf…

(Text: ADFC; Foto: milanpaul via @flickr)

ADHD [ADHS]

30. Juli 2017

Did you know that one in every nine schoolchildren is diagnosed with ADHD? Think about that. To these kids, the world feels like it’s speeding past them and impossible to slow down. It can be incredibly isolating—I know, because I have ADHD. But what would you say if I told you that the simple act of riding a bike could help these kids? Through the work of the Specialized Foundation, we’re finding this to be true.

Our kids deserve better. We’re discovering that riding can help improve focus and clarity for kids with ADHD, but 50% of American schools still don’t provide the minimum daily requirements for physical activity. The Specialized Foundation, however, is taking matters into its own hands with something we call Riding for Focus. We’re working with dozens of schools throughout the country to get kids on bikes as part of their school day, and the results have been more than encouraging. In fact, it’s been so successful that we’re expanding the program to 20 more middle schools this year alone.

The Foundation has partnered with top medical researchers at Stanford, and we’re finding that physical exercise has a positive influence on brain function. And because kids of nearly any fitness level can get on a bike and go, more kids can get moving and start benefiting from exercise than we ever thought possible. The Riding for Focus program is helping to form more confidence, better relationships, and higher performance in the classroom for these kids. We’re heavily invested in funding research, and we’re finding that riding promises to be an exciting new tool in improving health.

Bottom line is that we’re committed to doing the right thing, and where we see a chance to help, we’re going to do it. We make bikes, and bikes help kids. But we can’t do it alone. We need people like you to get involved and join the movement, and together, we’ll make a difference for generations to come. Together, let’s outride ADHD.

Thanks,

Mike

mögliche Fälle

28. Juli 2017

Kurzer Zusammenschnitt möglicher Fälle von Polizeigewalt während der G20-Gipfels in Hamburg, wobei Polizei und Politik immer noch behaupten, dass es Polizeigewalt dort nicht gegeben hätte und alle, die anderes behaupten, als Denunzianten abtut. Mittlerweile befürchte ich fast, dass sie damit durchkommen werden. Auch darum:

Und nein, es ist nicht wichtig, was diese kurzen Snippets nicht zeigen. Nichts davor nicht Gesehene rechtfertigt vieles davon. Nichts. Wie Pitbulls auf Speed.

Und selbst wenn es sich in manchen dieser Fälle um keine konkreten Gesetzesübertretungen von Seiten der Polizei handeln sollte, könnte man dem gerecht werden, wenn man diese Fälle untersuchen würde. Der politische Wille dazu, allerdings, scheint gerade in Zeiten des aktuellen Wahlkampfes gering bis gar nicht vorhanden. „Just a perfect day“.

Der nicht als gerade linksextrem geltende Tagesspiegel schreibt: Die unerhörte Lüge des Olaf Scholz. Würde ich nie machen…

Olaf Scholz, inzwischen in die Defensive geraten, hat sich etwas Neues ausgedacht. Man dürfe das Wort „Polizeigewalt“ gar nicht erst in den Mund nehmen, da es sich um einen Kampfbegriff der Linksextremen handele. Auch das ist unwahr. „Polizeigewalt“ ist ein Begriff aus der Kriminologie. Er beschreibt physische Gewalt von Polizisten, die das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot missachten. Er wird von Professoren, Gutachtern und Amnesty International benutzt. Im Bundestag verwenden ihn Mitglieder aller Parteien.

Bisher.

(Geschrieben von Ronny auf Das Kraftfuttermischwerk)

STONEROCK FESTIVAL

27. Juli 2017

STONEROCK FESTIVAL
Bad Bentheim

Sa 29. Juli ab 15 Uhr
Eintritt: ab 16 Euro

Line-up:

am teuersten

26. Juli 2017

Insgesamt wissen die wenigsten Eltern, welche Kosten im Laufe eines Schullebens auf sie zukommen. Das Vergleichsportal idealo hat die Schulausgaben in Deutschlands Bundesländern etwas genauer unter die Lupe genommen und dabei Kosten wie Einschulung, Erstausstattung, Bücher- und Essenskosten, Verkehrstickets, Arbeitsmaterialien sowie Ausgaben für Klassenfahrten und Hortbetreuung, den mit Abstand am teuersten Kostenpunkt, kalkuliert.

Das Ergebnis: Ein Schulleben in Deutschland kostet von der Einschulung bis zum Abitur durchschnittlich 20.700 Euro. Zur Einschulung geben alle Bundesländer in etwa 425 bis 525 Euro aus, somit gestaltet sich der Start fast überall gleich. Doch ab dem ersten Schultag gehen die Kosten stark auseinander, Preisschwankungen sind im Bundesvergleich deutlich erkennbar.

Hort und Nachverkehr machen Niedersachsen besonders teuer

Mit 27.300 Euro ist ein zwölfjähriges Schulleben in Niedersachsen am teuersten und liegt im Vergleich knapp 32 Prozent über den bundesweiten Durchschnitt. Ein Grund für die hohen Kosten sind eindeutig die Ausgaben für die Hortbetreuung, die mit knapp 14.000 Euro zu Buche schlagen. Auch die Tickets für den öffentlichen Nahverkehr zahlen in den Schultopf ein, sie liegen immerhin mit knapp 4.900 Euro auf Platz 2 der teuersten ÖPVN-Preise.

 

(Quelle)

feste Freie

26. Juli 2017

Ein Whistleblower legte jetzt der Deutschen Rentenversicherung eine Liste mit über hundert Namen von Beschäftigten beim Medienhaus DuMont vor, von denen er den Verdacht hat, dass sie als scheinselbstständige Pauschalisten für die beim Kölner Stadtanzeiger und dem Boulevard-Blatt Express des Medienkonzerns tätig waren oder sind. Die Deutsche Rentenversicherung übergab die Liste dem Zoll, der als zuständige Behörde ein „Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“ einleitete.

Dabei geht es um die Frage, ob der Verlag absichtlich und womöglich im großen Stil Mitarbeiter zu rechtlich falschen Konditionen – als so genannte Scheinselbständige – beschäftigt hat, um damit seinen Anteil an den Sozialabgaben einzusparen. Anstelle der Verlage springt dann die Künstlersozialkasse ein, die nun die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern kann.

Nun droht ein System zusammen zu brechen, das seit Jahren in der Medienbranche gängige Praxis ist.

Als Pauschalisten werden Journalisten oder auch Fotografen bezeichnet, die für eine Redaktion regelmäßig in einem bestimmten Umfang tätig sind und dafür mit einem Pauschalhonorar entlohnt werden. Sie erledigen bei vielen Zeitungsverlagen die alltägliche, notwendige Arbeit und gewährleisten erst, dass die Zeitung Tag für Tag in der gewohnten Qualität erscheint. Dazu gehört, das eigenständige Schreiben und Recherchieren, das Redigieren von Texten anderer Autoren, sie bestimmen die Themen, über die berichtet wird und betreuen die Praktikanten. Kurzum, die halten den gesamten Laden am Laufen. Aber fest angestellte Beschäftigte, die man als Redakteure bezeichnet und für die der Verlag Sozialversicherungsbeiträge abführt, sind sie aber nicht.

Wenn die beschäftigten Pauschalisten oder „feste Freie“ nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind, ist das illegal und es handelt dann um eine Scheinselbständigkeit. Diese Scheinselbständigkeit kann immer dann vorliegen, wenn freie Mitarbeiter weisungsgebunden in einer einzigen Redaktion arbeiten, feste Arbeitszeiten und einen eigenen Arbeitsplatz haben und ein freies Honorar erhalten, von dem sie Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen müssen.

Bei der Krise auf dem Anzeigenmarkt und sinkender Auflagen scheinen die Pauschalisten für viele Verlagshäuser ein lohnendes Modell zu sein. Indem sie als freie Mitarbeiter beschäftigen werden, sparen sie neben dem Wegfall von Buchhaltungsaufwand noch eine Menge Geld.

Wenn man von einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich pro Redakteur ausgeht, sind das etwa 580 Euro an Sozialabgaben. Aufs Jahr gerechnet spart das Verlagsunternehmen so rund 7.000 Euro für jeden scheinselbstständigen Mitarbeiter. Darüber hinaus umgehen die Verlage den Arbeitnehmerschutz, wie der Urlaubs- und Krankengeldanspruch nicht vertraglich geregelt sind und Kündigungsfristen nicht eingehalten werden brauchen.

Das Ganze funktioniert gerade deshalb, weil die Künstlersozialkasse (KSK) einspringt. Sie übernimmt für freischaffende Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, die sich zum einen durch eine Abgabe der Unternehmen, also auch der Verlage, aber auch durch Steuern finanziert.

Weil für die Betroffenen selbst zunächst kein finanzieller Nachteil entsteht, bekommt die Öffentlichkeit von diesem Problem auch nicht viel mit. Auch nicht davon, dass es sich bei dem rechtswidrigen Pauschalistenmodell nicht nur um Knebelverträge für Mitarbeiter geht, sondern dass es sich um einen groß angelegten Sozialbetrug handelt.

Die KSK wird zwar auch zum Teil über pauschale Abgaben von den Verlagen finanziert, aber auch zu 20 Prozent aus Bundesmitteln. Die Bundesmittel beliefen sich im Jahr 2015 nach einer Prognose der KSK auf 186,89 Millionen Euro, von denen sich die Verlage ihren Anteil mithilfe dieses Tricks als quasi staatliche Subventionen abzweigen, die ihnen so aber nicht zustehen.

Es war ein riesiger Fortschritt, dass die KSK 1983 endlich in Kraft trat und seitdem die freischaffenden und selbständig tätigen Künstler und Publizisten im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Als eine unselbstständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung, ist die KSK in die Unfallkasse des Bundes eingegliederte Abteilung. 50 Prozent des Beitrags werden durch die Versicherten selbst aufgebracht, der restliche Anteil kommt durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und durch staatliche Zuschüsse. In der Kasse waren 2012 genau 177 219 Personen versichert. Sie verteilen sich auf die Bereiche bildende Kunst (35 Prozent), Musik (28 Prozent), Wort (24 Prozent) und darstellende Kunst (13 Prozent). Das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialversicherung versicherten selbständigen Künstler betrug am 1. Januar 2013 klägliche 14 557 Euro. Diese Beträge der Kulturschaffenden können bei einem solch niedrigen Einkommen die Kasse natürlich nicht gut füllen.

Doch zurück zu den Pauschalisten.

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann die KSK die Mitgliedschaft auch der Journalisten beenden und die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.

Nach und nach kam heraus, dass es nicht nur ein Problem bei DuMont-Verlag gibt sondern auch der Axel Springer Verlag betroffen ist. Dort versucht man mit Hilfe einer Selbstanzeige staatlichen Stellen zuvor zu kommen. Beim Bekanntwerden dieser windigen Beschäftigungsverhältnisse werden auch Namen wie Spiegel Online, die Zeit, die Süddeutschen Zeitung und ihre Onlineausgabe, aber auch Lokalzeitungen, wie die Stuttgarter Zeitung und der Tagesspiegel genannt. Es ist möglich, dass ein großer Teil der deutschen Presselandschaft betroffen ist und die Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit nicht beachtet hat.

Wenn sich bei einer Betriebsprüfung herausstellt, dass der vermeintlich selbständig Tätige eigentlich ein Arbeitnehmer war, wird dadurch auch der Auftraggeber rückwirkend zum Arbeitgeber. Damit hat er auch die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen zu leisten. Er muss die gesamten Sozialversicherungsabgaben rückwirkend für bis zu vier Jahre nachzahlen, sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Nur die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Monate darf er mit dem Gehalt des neuen Angestellten verrechnen. Für die Ermittlung der Beitragshöhe wird das gezahlte Honorar als Nettogehalt betrachtet.

Auch die Steuer macht dem Verlag Probleme, denn wenn auch umsatzsteuerlich die Unternehmereigenschaft wegfällt, dann war der jetzige Mitarbeiter als früherer Selbständiger nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt. Es entfällt damit rückwirkend die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für den Auftraggeber. Die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer muss dann noch für alle nicht veranlagte Jahre erstattet werden. Auch wenn einkommenssteuerlich die Unternehmereigenschaft verneint wird und hat der jetzige Mitarbeiter aus früheren Jahren noch Einkommenssteuerschulden hat, so haftet dafür sein Auftraggeber bis zur Höhe der Lohnsteuern, die er hätte bezahlen müssen, wenn er den Scheinselbständigen als Arbeitnehmer beschäftigt hätte.

Wenn der „Freie Mitarbeiter“ arbeitsrechtlich zum Arbeitnehmer geworden ist, genießt er auch alle Rechte eines Arbeitnehmers, wie den Kündigungsschutz, den Urlaubsanspruch und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der neue Mitarbeiter hat dann ein Anrecht auf ein Nettogehalt in Höhe des bisherigen Honorars.

Vor diesem Hintergrund reagieren die Verlage derzeit in zwei Richtungen. Die Personalabteilungen einiger Verlagshäuser haben den Pauschalisten mitgeteilt, dass sie künftig nicht länger als zwei Jahre beschäftigt werden. Sie haben Angst, dass die Mitarbeiter sonst vor Gericht eine Festanstellung erstreiten können und der Verlag dann eventuell auch die bislang gesparten Sozialabgaben nachzahlen muss. So haben sie fast alle, die zu diesem Zeitpunkt länger als zwei Jahre frei beschäftigt waren, entlassen. Andere Verlage haben nun viele Pauschalisten als feste Redakteure angestellt und die Pauschalisten-Stellen in feste Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.

Mysteriös bleibt, warum die Behörden so inaktiv waren, zumal die Zuständigkeiten glasklar sind. Die KSK und die Deutsche Rentenversicherung sind beauftragt, den Missbrauch von Steuergeldern bei den Anstellungsträgern zu verhindern. Dafür gibt es bei der KSK strenge Prüfungen für die Mitgliedschaft und bei der Rentenversicherung einen Prüfdienst, der sich alle vier Jahre jedes Unternehmen genau anschauen soll, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind.

Warum das aber bei den Verlagen nicht funktioniert hat, bleibt unbekannt. Bei der Auskunft mauert die Rentenversicherung wie auch die KSK und beide ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Es scheint eher, dass der Einblick in die einzelnen Verträge gar nicht stattfindet, es an Durchblick der Behördenmitarbeiter fehlt und dass oft beide Augen ganz fest zugedrückt werden.

(gefunden bei gewerkschaftsforum)

3. Liga

25. Juli 2017

Dann mache ich mich einmal mehr beliebt: Meppen ist bekanntlich 3. Liga. Das stimmt, wie ein Blick in Udo Vetters LawBlog beweist. Der berichtet:

Oh, ein erregter Zeuge

Hoch her gegangen zu sein scheint es bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Meppen. Jedenfalls kassierte ein Mann, der als Zeuge aussagte bzw. aussagen musste, ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Ihm wurde „Ungebühr“ zur Last gelegt, weil er dem Staatsanwalt ins Wort gefallen ist.

Aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg:

Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv und erwiderte dem Staatsanwalt, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin würde die Fragen stellen. Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro.

Hiergegen rief der Mann das Oberlandesgericht an, das jetzt die Entscheidung aus Meppen bestätigt hat. Eine Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter dem Begriff „Ungebühr“ verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den „Gerichtsfrieden“ und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts.

Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar.

Aber wer weiß, vielleicht ist es gar nicht so hoch her gegangen. Möglicherweise tendierte die Kombi Staatsanwalt / Richterin auch nur ein wenig ins Mimosenhafte. Souverän sieht in der Regel jedenfalls anders aus, und die weitaus meisten Richter kriegen solche banalen Situationen deshalb auch ohne Holzhammer in den Griff.

(Aktenzeichen OLG Oldenburg 1 Ws 245/17)

Bielawa (Polen)

24. Juli 2017

In dieser Woche fährt der Rat unserer Stadt Lingen (Ems) in die polnische Partnerstadt Bielawa. Es wird noch darüber zu sprechen und zu schreiben sein, warum die amtierende polnische Regierung gerade die Gewaltenteilung untergräbt, und dass diese Politik ein Anschlag auf die Europäischen Prinzipien, also völlig inakzeptabel ist. Daher muss ihr klug, nachhaltig und entschlossen Widerstand entgegengesetzt werden, um unsere Europäischen Ideale zu verteidigen. Auch durch die Ratsmitglieder, die nach Polen fahren.

Fiets4Daagse

24. Juli 2017

Fiets4Daagse
Kombinierte Bus-Radtour in die Region Drenthe
Lingen (Ems)/ Emmen-Drenthe
Mi 25. Juli – ab 8.30 Uhr
Kosten: 34,80 incl. Verpflegung etc.

Die Fiets4Daagse sind das Radfahr-Ereignis in den benachbarten Niederlanden. Die ohnehin schon fahrradaffinen Nachbarn lassen an diesen vier Tagen im Sommer fast alle Autos stehen und fahren Rad. Dazu bietet die LWT GmbH am kommenden Mittwoch, 26. Juli 2017 eine Bus- und Radtour an.

Um 8:30 Uhr startet in Lingen (Ems) der Bus von Lingen nach Emmen. Hier beginnt eine etwa 40 Kilometer lange Radtour durch die „magische Region Drenthe“. Auf der Strecke wird das Malerfestival Montmartre in Oosterhesselen besucht. Hier kann man Malern bei der Arbeit über die Schulter schauen. Danach führt die Tour vorbei an der Jantina Hellingmolen in Aaldenn und weiter zu dem bekannten Malerdorf Zweeloo, wo Vincent van Gogh ein Gemälde der Ortskirche gemalt hat (lks.). In der Oud-Saksische Koffie- & Pannenkoekenboederij im wunderschönen Ort Oud Aalden gibt es dann leckere Pfannkuchen zu essen. Die Radtour endet wieder in Emmen, wo es zu originalem Drentse Krentenwegge Kaffee/Tee gibt. Anschließend findet die Rückreise nach Lingen wieder mit dem Bus statt.

Im Preis von 34,80 € p. P. sind die Busfahrt inkl. Radtransfer, die Startgebühr, so wie Verpflegung enthalten. Die Karten gibt es in der Tourist-Information in #Lingen.

Despacito

23. Juli 2017


Schönen Sonntag!

Nachtrag:
Und den hier für Montag und Twitterfreak @Flopscho