SmoveAttack

7. April 2012

„ZWO EMS ist (noch) kein Label. ZWO EMS ist (noch) keine Plattenfirma.

Wir verstehen uns eher als Community, als eine Art Zusammenschluß von Musikern in und um Lingen. Denn gemeinsam kämpfen ist einfacher. Das Ziel, das wir mit ZWO EMS erreichen wollen ist, ist so einfach wie effektiv. Wir wollen als Vermittler zwischen Veranstaltern und ZWO-EMS-Künstlern fungieren. Diese bleiben in ihrer Entscheidung und in ihrer Arbeitsweise völlig frei. Des Weiteren wollen wir, um das mal bildlich auszudrücken, eine „ZWO EMS WERKSTATT“ einrichten. Immer dann, wenn eine ZWO-EMS-Crew oder ein einzelner ZWO EMS-Künstler Unterstützung braucht, sei es ein DJ für Live Auftritte, DJ für Studioproduktionen, Sängerin für einen Song, Sängerin für Live-Gigs, Verhandlungen von Gagen etc.,  dann schaut man zuerst in der „ZWO EMS-Werkstatt“ vorbei, um sich intern zu bedienen.

Gegründet wurde ZWO EMS von Mike Rophone und ZWIRN von der Moinsen Mafia, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, jungen Nachwuchskünstlern eine Plattform zu bieten, sich zu präsentieren. Dabei treten sie nicht auf wie Plattenbosse, sondern eher als „großer Bruder“, der mit Rat, aber auch mit Tat an der Seite der ZWO EMS-Künstler steht.“

Kontakt und mehr

Handtuch

7. April 2012

Heute morgen beim Frühstück ging es -neben dem offenbar unvermeidlichen PR-Artikel nebst PR-Foto für ein Lingener Bauunternehmen– um die Frage, wie bescheuert man denn eigentlich sein muss, um auf so etwas herein zu fallen.  Sie haben diese Polizeimeldung bestimmt schon mitbekommen:

„Nach … der Aussage der 46-Jährigen wurde sie am Dienstag, 27. März, gegen 11.00 Uhr in der Innenstadt von einer unbekannten Frau in russisch angesprochen. Die Frau erklärte dem späteren Opfer, dass sie Heilkundlerin sei und stellte sich als Galina Petrova vor. Sie gab an, dass sie Schmuck und Bargeld so behandeln könne, dass sie in Zukunft immer Glück und keine Angst mehr zu haben brauche.
Es kam dann eine weitere Frau dazu, die sich als Olga vorstellte, die dann mit der Geschädigten zu deren Wohnung fuhr. Dort sammelte die 46-Jährige mehrere Schmuckstücke im und Bargeld im Wert von insgesamt mehreren tausend Euro zusammen, welches sie in Handtücher wickelte. Zusammen mit der angeblichen Olga fuhr die 46-Jährige dann noch zu ihrer Bank und hob dort noch einen größeren Geldbetrag ab. Anschließend begaben sich die beiden Frauen zum Parkplatz einer Bank an der Neuen Straße, wo die angebliche Heilkundlerin wartete.
Das spätere Opfer übergab das in Handtücher gewickelte Geld und den Schmuck. Dieser wurde von der Heilkundlerin „behandelt“ und dann an die 46-Jährige wieder ausgehändigt. Dem Opfer wurde aufgetragen, dass sie die Sachen erst später auspacken dürfe, da sonst keine Wirkung eintreten würde….“ (Quelle 05.04.12)

Den Rest kennen wir. Das Handtuch ist noch da, doch neben dem ohnehin schon vermissten Durchblick fehlen jetzt zusätzlich auch Geld und Schmuck. Dafür gibt es zwar zum Ausgleich Kopfschütteln und Spott – auch hier bei uns zuhause. Aber im anschließenden morgendlichen Gespräch ging es in diesem Zusammenhang weniger um die sprachlich mutige Begriffsfolge „das spätere Opfer“. Vielmehr stellte sich schnell eine ganz andere, spezielle Frage. Sie lautet: Woher kommt das Überwachungsfoto?

Es stammt offenbar von einer Überwachungskamera in der Stadt. Darauf deuten Perspektive und Qualität hin. Und dann fiel mir ein, dass im letzten Sommer  gegen die Polizei in Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover ein Urteil erstritten wurde. Es gab  ihr auf,  ihre Videoüberwachung zu ändern. Das  Verwaltungsgericht Hannover entschied: Polizeikameras im öffentlichen Raum seien mit Hinweisschildern zu kennzeichnen – oder abzuschalten  (Aktenzeichen 10 A 5452/10 ).

Geklagt hatte zuvor nach einem Bericht der taz Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover (AK Vorrat). Dort hatten unsere „Freunde und Helfer“  78 Kameras an 55 Standorten im  Stadtgebiet installiert – einen Großteil  zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 (!) „wegen der besonderen Gefahrenlage“. Fünf Jahre später waren sie immer noch in Betrieb. Dass Bereiche überwacht wurden, war auch nicht kenntlich gemacht. Lediglich tief im Internet versteckt fand sich eine Liste der  einzelnen Kameras. Eine Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung kritisierte Ebeling, ausreichend sagte die Polizei. (mehr…).

Eine Videoüberwachung, so das Gericht, sei nach dem  Nieders. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nur als „offene“ Beobachtung zulässig. Diese Offenheit werde durch die Information irgendwo im Internet nicht gewährleistet. Der Betroffene müsse vielmehr im öffentlichen Raum selbst erkennen können, ob der Bereich einer Beobachtung unterliege. Z. B. bei Kameras in großer Höhe an Hochhäusern sei eine Erkennbarkeit der Beobachtung nicht gegeben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könne nur derjenige wahrnehmen und sein Verhalten darauf ausrichten, der Kenntnis von der Überwachung habe. So weit, so theoretisch. Denn das geht eigentlich schon längst nicht mehr, weil überall -man sagt wohl „flächendeckend“- Überwachungskameras uns, unsere Bewegungen und Gewohnheiten aufzeichnen.

Das zeigt beispielsweise unser kleines Städtchen: Im Stadtzentrum kann man nicht einmal mehr den (einzigen) Supermarkt aufsuchen, ohne videografiert zu werden; der Bereich im und am Lookentor ist komplett überwacht.Viele Geschäfte hängen Kameras und Flachbildschirme in den Eingang und man freut sich bisweilen (wie weiland Herbert Görgens „komm ich jetzt im Fernsehen“) und lacht über sich selbst auf dem Bildschirm.  Aber wird da auch aufgezeichnet? Und warum dieser Eingriff  in meine Rechte? Weil jemand anderes klaut oder dessen verdächtig ist oder weil Olga Schmuck in ein Handtuch packt?

Nicht von der Polizei wird dabei so viel videografiert, sondern von unzähligen Privaten, auf deren Aufzeichnung dann aber bequem amtlicherseits zurückgegriffen wird. Rund um den Marktplatz existieren zahlreiche Überwachungskameras. Die Überwachungssysteme der JVA Lingen 1 nehmen die Passanten der Kaiserstraße ebenso ins Visier wie einen Großteil der Autofahrer und die Parkenden vor der Halle IV, die Wohnungen in den Häusern der Georgstraße ebenso. Das Amtsgericht kann nicht mehr betreten, wer nicht gefilmt werden will, wobei dort angeblich nicht aufgezeichnet wird. Und bei Mäckes hängt schon lange nicht nur eine Rundumkamera. Ich könnte die Beispiele vielfach fortsetzen. Die Ü-Kameras erinnern an die Stasi und sie verursachen bei mir Unwohlsein.

In einem youtube-Kommentar („Die Überwachungskamera. Eine kleine Kritik“) ist zu lesen, dass derzeit nichts den öffentlichen Raum diskreter und gleichzeitig aggressiver als die Überwachungskamera beherrscht. Aggressiv beherrscht – ja so empfinde ich längst diese Dauerüberwachung. Sie gehört abgeschaltet.

Übrigens würden Handtuch-Olga und ihre Wunderheilerin auch ohne Ü-Kameras und Ö-Fahndung gefasst werden.  Nebenbei: Ziel der hier eingesetzten Methode der Öffentlichkeitsfahndung ist es stets, einen großen Personenkreis anzusprechen und diesen zur Mithilfe aufzufordern. Bei wikipedia heißt es dazu: „Sie wird nur bei bedeutsamen Fällen angewandt.“ Ach guck!

2/6,
3/6,
4/6,
5/6 (nicht gefunden, wer hilft?) und
6/6

Zum Ausschneiden

7. April 2012

Quelle

Stop ACTA

7. April 2012