Die eingeleitete gerichtlichen Schritte des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 („Planungsabschnitt 1“) vor dem Bundesverwaltungsgericht waren unverhofft schnell erfolgreich. Das Ziel, nach der Erteilung der Baugenehmigung einen Baustopp zu erwirken, hat zu einem ersten Erfolg geführt: Die verklagte Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat nach Erhalt der Begründung des Eilantrags mitgeteilt, dass sie von sich aus – also ohne überhaupt die gerichtliche Entscheidung abzuwarten – bis zum 30. Juni 2025 einen Baustopp anordnet.

„Offenbar hat die Behörde erkannt, dass sie im Eilverfahren vor Gericht eine Niederlage erleiden wird“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thorsten Deppner, der den NABU in dieser Angelegenheit vertritt. „Deshalb macht sie von sich aus einen Rückzieher und setzt die sogenannte ‚sofortige Vollziehung‘ aus. Damit kann erst einmal nicht mit dem Bau begonnen werden.“

Der NABU ist begeistert. „So schnell hatten wir auf einen ersten Erfolg gar nicht zu hoffen gewagt“, freut sich Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes. „Natürlich wussten wir, dass wir gute Argumente haben. Der Planfeststellungsbeschluss weist gravierende Fehler und Verstöße gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht auf. Durch den Ausbau und die Stickstoffemissionen des zunehmenden Kfz-Verkehrs würden europarechtlich geschützte Erlen-Eschen-Auwälder, nährstoffarme Stillgewässer und die geschützte Pflanzenart ‚Schwimmendes Froschkraut‘ sowie sieben vom Aussterben bedrohten Falterarten erheblich beeinträchtigt. Im Sinne des Schutzes der Natur, des Klimas und der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sind wir hoffnungsvoll, dass wir auch in der Hauptsache, dem eigentlichen Klageverfahren, erfolgreich sein werden.“

Fast zeitgleich wurde ein Antrag des  NABU beim Umweltministerium in Hannover bekannt, das an die Plantrasse angrenzende, nordöstlich des Kreuzes A31/B Naturschutzgebiet „Versener Heidesee“ als FFH-Gebiet an die EU-Kommission nachzumelden. Der Versener Heidesee  gehört zum 2006 gegründeten Naturpark „Bourtanger Moor – Bargerveen“ und „ist ein naturschutzfachlich sehr wertvolles, nährstoffarmes Stillgewässer und der in Niedersachsen größte und am besten ausgeprägte Lebensraum dieses Typs“, erläutert der NABU

„Seit langem ist bekannt, dass der Versener Heidesee ein sehr nährstoffarmes Gewässer ist, dass viele gefährdete Pflanzen- und Tierarten beherbergt. Deshalb wurde das Gebiet ja auch schon als Naturschutzgebiet ausgewiesen,“ beschreibt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband. „Dieser Lebensraumtyp des Gewässers ist aber auch über die Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie geschützt. Die bedeutendsten Bestände müssen an die EU-Kommission gemeldet und als FFH-Gebiet geschützt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) hat die hohe Wertigkeit des Gebietes bestätigt und eine Nachmeldung empfohlen. Das ist aber noch nicht passiert. Insofern handelt es sich bei dem Gebiet von seiner Ausstattung und den Fakten her (also „faktisch“) um ein FFH-Gebiet. Formell ist es jedoch nicht als FFH-Gebiet anerkannt.“

Damit diese formelle Anerkennung und Ausweisung auch erfolgt, hat der NABU einen Antrag an das Umweltministerium gestellt, das NSG „Versener Heidesee“ als FFH-Gebiet an die EU-Kommission zu melden. „Das ist wichtig, weil sich aus dem Status eines FFH-Gebietes auch besondere Rechtsfolgen ergeben,“ erklärt Hübner. So müssen Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzzielen des Gebietes überprüft werden. Wenn aber gar nicht allgemein bekannt ist, dass es sich um ein FFH-Gebiet handelt, wird diese Prüfung schnell vergessen. Dies ist gerade bei der Genehmigung des ersten Bauabschnitts des vierstreifigen Ausbaus der E233 passiert. Dort wurde nicht berücksichtigt, dass gerade für den sehr stickstoffempfindlichen Versener Heidesee die zusätzlichen Stickstoffbelastungen durch den zunehmenden Verkehr nach dem Ausbau eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.“ Das stelle einen wesentlichen Mangel in den Planungsunterlagen dar und werde bei der Klage, die der NABU gerade anstrengt, sicher von Belang sein, ist sich die Umweltschützerin sicher.

Aber auch andere Vorhaben müssen die Schutzwürdigkeit des Versener Heidesees berücksichtigen. So ist dem NABU bekannt, dass ein Landwirt einen Stallbau in der Nähe errichten möchte. Auch der Betrieb des Stalles sei mit Stickstoffemissionen verbunden. Und die Stadt Meppen plant in unmittelbarer Nähe die Erweiterung ihres Gewerbegebietes. Auch da müsse man prüfen, ob das mit dem Habitatschutzrecht überhaupt zu vereinbaren sei.  „Wir hoffen deshalb sehr, dass das Umweltministerium schnell die Nachmeldung vornimmt, damit zumindest Rechtsklarheit besteht und alle Vorhabenträger genau wissen, worauf sie zu achten haben,“ hofft Hübner.

Nun ist das Umweltministerium von Minister Christian Meyer (Grüne) am Zug – folgt es der Einschätzung seiner Fachbehörde, ist es verpflichtet, das Gebiet bei der EU-Kommission nachzumelden.


Foto NSG „Versener Heidesee“ (Foto (C): Tobias  Böckermann)

deutlich schneller

8. Mai 2021

Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.) hat jetzt der Naturschutzbund (NABU) den Verzicht auf die Hasetalautobahn von der niederländischen Grenze bis Cloppenburg/Emstek gefordert, die reichlich euphemistisch „vierstreifiger Ausbau der E233“  genannt wird. Ausgebaut wird die E 233 nämlich gar nicht, sie soll nämlich parallel zur jetzigen B 213 als völliger Straßenneubau entstehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich in der letzten Woche entschieden, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift und die Politik dieses Gesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. „In dem Zusammenhang ist es unverantwortlich, dass von den Landkreisen Emsland und Cloppenburg ein Straßenausbau weiter verfolgt wird, der laut den Planungsunterlagen zur Steigerung der Verkehrs um 100.000 Fahrzeugkilometer pro Tag führen wird,“ beklagt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim. Der Mehrverkehr entstünde insbesondere durch die wegfallenden Auf- und Überfahrten und die dadurch erforderlichen Umwege, erklärt die Landschaftsarchitektin. Besonders da beide Landkreise immer wieder erklärten, sich dem Klimaschutz verpflichtet zu fühlen, sei es nun einmal an der Zeit, diesen Klimaschutz auch im Rahmen des Straßenbaus zu leben. Dementsprechend müsse auf den vierstreifigen Ausbau verzichtet werden, fordert der NABU.

Stattdessen plädiert der Naturschutzverband für den den Bau von Überholstreifen, also den dreisuprigen Ausbau der bestehenden Bundesstraße, wie man es von der Ortsumgehung Lastrup kennt. Damit hat der Verband natürlich recht, zumal dieser tatsächliche Ausbau deutlich schneller erfolgen würde als die Autobahn quer durchs Hasetal. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 zum vierstreifigen Ausbau der E 233 hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in den vergangenen Tagen eine umfassende und sehr kritische Stellungnahme abgegeben.

Weit über 50 Seiten umfasst die Einwendung der Naturschützer zu dem Bauvorhaben nördlich von Cloppenburg bis zur A1. Darin werden zahlreiche inhaltliche Fehler bei den Planungsunterlagen beklagt. „Erhebliche Mängel weist die Verkehrswirtschaftliche Untersuchung von 2019 auf,“ so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim. „Unter anderem bezieht sich die Analyse auf das Jahr 2014 und ist damit schon 7 Jahre alt. Als Grundlage für die Prognose werden Daten aus der bundesweiten Straßenverkehrszählung von 2010 zugrunde gelegt, obwohl es bereits neuere Daten aus 2015 gibt. Und die Bemautung der E233 für Lkw seit dem 1.7.2018 ist nicht berücksichtigt.“ Folglich könnten die Prognosedaten gar nicht stimmen. Diese seien aber eine wesentliche Grundlage für zahlreiche weitere Gutachten wie die Lärmprognose, die auch festlegt, wo und welche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, erklärt die Landschaftsarchitektin.

Außerdem seien die Bestände der vorkommenden Tierarten nicht ausreichend erfasst, bemängelt die Naturschützerin. „Gastvögel wurden gar nicht kartiert, obwohl darunter Arten sind, die dem strengen Artenschutz unterliegen. Die Daten für Großsäuger sind mindestens 9 Jahre alt und damit eindeutig veraltet. Aktuelle Angaben zu Fledermäusen liegen nur für einen Teilbereich vor. Und im Hinblick auf vorkommende Fischarten wurden nur zwei Gewässer untersucht, obwohl zahlreiche weitere Gewässer von dem Bauvorhaben betroffen sind. Deshalb ist das Vorhaben nach meiner Einschätzung insbesondere aufgrund von Verstößen gegen das Artenschutzrecht zur Zeit nicht genehmigungsfähig“, so Hübner. „Auf jeden Fall sind – wie auch schon bei Planungsabschnitt 1 – weitere Bestandserfassungen erforderlich.“ Der NABU hoffe aber, dass vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Baukosten das ganze Vorhaben noch einmal auf seine Erforderlichkeit überprüft werde.

Die vollständige Stellungnahme des NABU und weitere Informationen sind unter www.nabu-emsland.de zu finden.

Blaumeisensterben

29. April 2020

Die Hauptursache des Blaumeisensterbens ist geklärt. Das Bakterium Suttonella ornithocola führt dazu, dass vor allem bei Blaumeisen, aber auch anderen Meisenarten und kleinen Singvögeln die Augen verkleben, das Kopfgefieder ausfällt, die Tiere Atemprobleme haben, zum Teil einen unstillbaren Durst zu haben scheinen, apathisch wirken und vielfach am Ende versterben. Es liegt nahe, dass die Krankheit besonders dort übertragen wird, wo viele Vögel aufeinandertreffen. Daher rät der NABU grundsätzlich dazu, bei Beobachtungen von einem kranken Vogel an einem Ort, Vogelfütterungen und die Bereitstellung von Tränken sofort für drei bis vier Wochen einzustellen – sozusagen als „Social Distancing“ für Vögel.

Der NABU hat die Bevölkerung dazu aufgerufen, kranke oder tote Blaumeisen zu melden. Über 16.500 Meldungen bundesweit sind bereits eingegangen. „In unserer Region reichen die Meldungen von Bad Bentheim bis Emlichheim und von Spelle über Meppen und Werlte bis Papenburg, so dass die Krankheit flächendeckend in beiden Landkreisen verbreitet zu sein scheint“, so Katja Hübner vom NABU-Regionalverband. Viele Detailfragen zu der Krankheit sind aber noch offen. So scheint der Höhepunkt der Epidemie jetzt bereits überwunden zu sein. Um zu prüfen, ob das stimmt, bittet der NABU weiter um Meldungen hier .

Damit betroffene Vogelbestände sich möglichst schnell wieder erholen können, ist es wichtig, den überlebenden Vögeln möglichst gute Bedingungen für die anstehende Brutzeit zu bieten. Das erreicht man am besten durch einen möglichst vogelfreundlichen und naturnahen Garten mit vielen blüten- und früchtenreichen Pflanzen und ohne Gifteinsatz.


(Foto: Blaumeise, von Maximilian Dorsch CC BY-SA 3.0)

fehlende Kartierung

11. September 2019

Der NABU hat die öffentliche geäußerte Hoffnung des Landkreises Emsland, die Planungsreife für den ersten Bauabschnitt der autobahnähnlichen E 233 durch das von der niederländischen Grenze und das Hasetal bis zur A1 bei Cloppenburg Ende 2020 zu erreichen, als völlig illusorisch ebzeichnet. Aufgrund der erforderlichen umfänglichen Neukartierungen von Tierarten mit der notwendigen, nachfolgenden Überarbeitung der Unterlagen wäre nach Auffassung des NABU-Naturschützer eine Genehmigung frühestens in zwei Jahren möglich. 

Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes, erläuterte jetzt, dass der NABU in seiner Stellungnahme zu den Planungsunterlagen für den ersten Planungsabschnitt auch die fehlende Kartierung der Rastvögel und die veralteten Kartierungen anderer Tiergruppen wie Brutvögel, Fledermäuse und Großsäuger bemängelt hat. Daraufhin habe die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde bereits im Juni dieses Jahres festgestellt, dass entsprechende Neukartierungen erforderlich sind, damit die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können und Rechtssicherheit für weiteren Planungsschritte besteht. Wie der Landkreis vor diesem Hintergrund jetzt noch äußern könne, auf eine Planungsreife Ende 2020 zu hoffen, ist für Hübner völlig unverständlich.

„Die Kartierungen selbst benötigen mindestens ein volles Jahr. Anschließend müssen die Ergebnisse ausgewertet und in die Planungsunterlagen eingearbeitet werden. Dann müssen die Naturschutzverbände die neuen Unterlagen noch einmal mit Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Und deren Anregungen und Hinweise müssen dann wieder bearbeitet werden. Eine Genehmigung ist daher keinesfalls vor Ende 2021 zu erwarten“, so die Landschaftsarchitektin. Da der Landkreis selbst Genehmigungsbehörde sei und die Abläufe sehr wohl kenne, seien anderslautende Aussagen wohl nur eine „Beruhigungspille“, um die Befürworter des 4-spurigen Straßenausbaus vorerst ruhigzustellen.

(Quelle: PM NABU)

NABU zu E233

15. November 2018

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum laufenden Planfeststellungsverfahrens für den ersten Planungsabschnitt der E 233 hat jetzt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nun eine umfassende und sehr kritische Stellungnahme abgegeben.

Weit über 50 Seiten umfasst die Einwendung. Zunächst wurden einige Verfahrensfehler aufgelistet. Wesentliche Unterlagen würden fehlen, etwa verschiedene Gutachten zum straßenverkehrsbedingten Stickstoffeintrag in angrenzende Lebensräume. Auch die kurze Einwendungsfrist wurde angesichts des großen Umfangs von 37 Aktenordnern mit Planungsunterlagen bemängelt.

Darüber hinaus seien aber auch zahlreiche inhaltliche Fehler bei den Planungsunterlagen zu beklagen. So werde in der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung von 2017 die Mautpflicht für Lkw auf der E233 seit dem 1.7.2018 nicht ausreichend berücksichtigt. Und die         schalltechnischen Untersuchungen nähmen zu geringe Verkehrszahlen an, so dass die Lärmemissionen unterschätzt würden.  Außerdem sei die Tiergruppe der Gastvögel in keiner Weise berücksichtigt worden, obwohl Bereiche von regionaler, landesweiter und sogar nationaler Bedeutung betroffen seien.  Bestandserfassungen anderer Tiergruppen seien veraltet und fehlerhaft.

„Nach unserer Einschätzung ist das Vorhaben insbesondere aufgrund von Verstößen gegen arten- und habitatschutzrechtliche Vorgaben nicht genehmigungsfähig“, so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim. „Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme nun dazu führt, dass das ganze Vorhaben noch einmal auf den Prüfstand gestellt und auch vor dem Hintergrund einer aktualisierten Kosten-Nutzen-Berechnung auf seine Erforderlichkeit überprüft wird.“

Die vollständige Stellungnahme des NABU und weitere Informationen sollen unter www.nabu-emsland-mitte.de zu finden sein. Die Einwendungsfrist zur E233 läuft übrigens heute ab..


Wer gezielt die kritische Begleitung des Genehmigungsverfahrens der E 233 finanziell unterstützen will, kann dies durch eine Spende unter Angabe des Verwendungszwecks „Exit233“ auf das Konto des NABU Emsland Mitte, IBAN DE60266500010000011825 tun. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar. Bis 200 € reicht den Finanzbehörden die Vorlage des Kontoauszugs. Ab einer Spendenhöhe von 200 € stellt der NABU Spendenbescheinigungen aus, sofern ihm die Postadresse des Spenders bekannt gemacht wird.

(Quelle: PM NABU)

erfolgreich

18. Dezember 2015

Dass das Vorhaben mehr als ein Geschmäckle hat, habe ich in diesem kleinen Blog schon deutlich gemacht: Der Sauengroßstall von Landwirt Hermann Hermeling in Salzbergen-Steide. Da wurde nicht so genau hingeschaut von unserem, ‚kleine Leute‘ sonst ganz anders behandelnden Landkreis. Hermeling ist kein Kleiner, er st CDU-akiiv und seit 2014 stellvertretender Präsident der Landwirtschaftskammer Weser-Ems.  

Da brauchte unser Landkreis, wie er meinte, nicht so viel Prüfung des neuen Sauenstalls, obwohl der so groß ist, dass er nur nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden konnte. Deshalb fragte ich damals, ob die Erwartung falsch sei, dass dem CDU-Mitglied und Vizepräsidenten Hermeling nichts passieren wird? 

Jetzt ist etwas passiert; denn vorgestern hat das Verwaltungsgericht Osnabrück der Klage des Naturschutzbundes (NABU) gegen den Landkreis Emsland stattgegeben und die für den Schweinegroßstall erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Emsland für einen Schweinestall in Salzbergen aufgehoben.

NABUDas Gericht folgte der Argumentation des NABU, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchgeführt werden müssen. Dies war aber trotz mehrfacher Hinweise des NABU nicht passiert. Außerdem stellte das Gericht fest, dass auch die durchgeführte und mehrfach nachgebesserte UVP-Vorprüfung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche, weil weder die Kumulation mit bestehenden Betrieben im Außenbereich noch das nahe gelegene Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet und die sonstigen Kriterien des UVP-Gesetzes, wie etwa schützenswerte Tiere, hinreichend berücksichtigt worden seien.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil“, so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. „Unsere Einschätzung, dass der Landkreis Emsland die natur- und umweltschützenden Gesetze regelmäßig nicht hinreichend berücksichtigt, wurde in diesem Fall vom Gericht voll bestätigt. Wir hoffen nun sehr, dass der Landkreis aufgrund des Urteils seine Genehmigungspraxis ändert und die vorgeschriebenen Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen zukünftig exakt durchführt und die artenschutzrechtlichen Belange angemessen berücksichtigt.“

Das Urteil (Az. 3 A 90/13) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg binnen angefochten werden.

Hermann Hermeling, der von Gericht „beigeladen“ worden war, hat sofort angekündigt, gegen die Entscheidung in die Berufung zu gehen.

(Quelle)

unzureichend

11. Mai 2015

bastaf-logoGestern Abend diskutierte Günther Jauch mit seinen Gästen Renate Künast, Willi Schillings, Jürgen Abraham, Tanja Busse und Thomas Roeb über die Wut der Bauern und darüber, ob die Lebensmittel zu billig sind. 

Derweil diskutierten bei uns jetzt die Macher des Aktionsbündnisses Bauernhöfe statt Agrarfabriken Nordwest“ das Positionspapier der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion Zukunft der Landwirtschaft in Niedersachsen: Verantwortung für die Schöpfung. Ihre inhaltliche Bewertung lautet zusammengefasst unzureichende, bringt man zwischen vielen wohlgesetzten Worten den Kern der Aussagen auf den Punkt. Hier die BastAf-Pressemitteilung:

„Die Ziele sind meist wohlklingend, inhaltlich jedoch unverbindlich,“ so Katja Hübner, Sprecherin des Aktionsbündnisses. „Entscheidend ist, ob die formulierten Ziele zukünftig auch mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Da haben wir Zweifel.“

Insgesamt krankt das CDU-Papier nach Ansicht des Aktionsbündnisses auch an der unlösbaren Forderung, der „ökologischen“ und „konventionellen“ Landwirtschaft die gleiche „unvoreingenommene gesellschaftliche Anerkennung“ zu verschaffen. Die verheerenden Folgen auf Tier, Mensch und Natur zeigten jedoch, dass die Massentierhaltung unwägbare Risiken berge und deshalb keineswegs zukunftsweisend sei.

Das Positionspapier wurde von einer Arbeitsgruppe, dem sog. „Runden Tisch“ erstellt, der unter anderem Veterinäre, Sachverständige aus Verbraucher- und Umweltschutz, Landvolk-Vertreter und ein evangelischer Landesbischof angehören. Erfreulich ist nach Ansicht von Hübner, dass der „Runde Tisch“ im Bereich der Nutztierhaltung Handlungsbedarf in Bezug auf den Ressourcenverbrauch und das Tierwohl sehe. Ebenso positiv sei der Appell, das eigene Konsumverhalten kritisch zu prüfen. Ausdrücklich befürwortet das Aktionsbündnis auch die empfohlene Einführung einer Tierschutzabgabe auf jedes verkaufte tierische Produkt zur Förderung einer „tiergerechteren Haltung in den Ställen“. Diese Abgabe müsse jedoch, wie Hübner betont, so bemessen sein, dass Dumping-Preise im Fleisch- und Milchsegment der Vergangenheit angehörten und die niedersächsischen Landwirte auch mit verkleinerten Tierbeständen ein existenzsicherndes Einkommen erzielten. Nachdrücklich unterstützt das Aktionsbündnis auch die im Positionspapier nur empfohlene Kennzeichnungspflicht zur Herstellungsweise von Lebensmitteln.

Als völlig unzureichend erachtet das Aktionsbündnis dagegen die Forderung nach der Ausweitung „staatlich kontrollierter Eigenkontrollen“ in der Landwirtschaft und den nachgeschalteten Produktionszweigen zur Verhinderung von Tierquälerei und Lebensmittelskandalen. „Wirksam und vertrauensbildend können nur zahlreichere und vor allem unangekündigte Kontrollen durch die Veterinärbehörden wirken“, so Hübner.

Auch der im Positionspapier mehrfach beschworenen „Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung“ werde man, so Hübner, an vielen Stellen kaum gerecht. Mit Blick auf die bedrohlich steigende Nitratlast des Grundwassers „erwarte“ der „Runde Tisch“ lediglich Beobachtung und Datenabgleich sowie die Prüfung düngerechtlicher Vorgaben. Dabei kann nur eine Verringerung der Tierbestände den Druck auf die Ökosysteme mindern. Zudem werde der Eindruck erweckt, dass schmerzhafte „Eingriffe am Tier“ wie etwa das Kastrieren männlicher Ferkel ohne Betäubung aufgrund fehlender „wissenschaftlich fundierter Alternativen“ unverzichtbar seien, obwohl der angestrebte „Tierschutz nach bestem Wissen und Gewissen“ hier allein den geringen Gewinnmargen und den nicht tiergerechten Haltungsbedingungen der Intensivmast untergeordnet werde. Auch präsentiere das Positionspapier keinen Lösungsansatz zur Bewahrung der Schöpfung hinsichtlich der Vernichtung südamerikanischen Regenwalds für den Anbau genmanipulierten Sojas, das in der deutschen Intensivmast in großen Mengen verfüttert werde. Gleichfalls unberücksichtigt bleibe, dass in Deutschland zahlreiche Pflanzen- und Tierarten aufgrund landwirtschaftlicher Einflüsse auf dem Rückzug oder vom Aussterben bedroht sind. Insofern sieht das Aktionsbündnis noch großen Änderungsbedarf beim Positionspapier.

ps Warum eigentlich ist die überregionale Internetseite des Aktionsbündnisses „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ offenbar eingeschlafen [guckst Du hier] ?

übermäßig

11. Februar 2015

NABUIn Salzbergen hat der Landwirt Hermann Hermeling trotz einer nicht vollziehbaren Genehmigung für den Betrieb eines Schweinestalls dort Tiere eingestallt und damit möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt, insbesondere des nahegelegenen Flora-Fauna-Habitat(FFH-)Gebietes „Gutswald Stovern“ verursacht. In diesem kleinen Blog hatte ich vor knapp 18 Monaten über die Pläne von Hermeling  schon berichtet.

„Das Verhalten dieses Landwirts ist ein Schlag in das Gesicht derjenigen Bauern, die sich zur Zeit mit großem Engagement um eine Verbesserung des Ansehens der Landwirtschaft in der Bevölkerung bemühen,“ sagte jetzt Katja Hübner, Mitarbeiterin des Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Und der Fall zeigt wieder einmal, dass Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben zwingend erforderlich sind,“ Denn es gebe – allen Beteuerungen zum Trotz – eben doch Landwirte, die sich – zum Teil ganz bewusst – über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Hübner fordert deshalb auch eine Ausweitung von unangekündigten Kontrollen.

Nichts geworden ist es aber mit der weiteren Hoffnung der Naturschützerin, dass dieser Fall auch zu einem Umdenken in landwirtschaftlichen Kreisen führen solle. „Dass bei umwelt- und tierschutzwidrigem Verhalten von Landwirten Berufskollegen weggucken, sollte nicht geschehen“, meinte Hübner.

Landwirte sehen dies aber ganz anders: In ihrer ausgesprochen männerdominierten Veranstaltung wählte nämlich gestern in Oldenburg die Kammerversammlung der niedersächsischen Landwirte den 49 Jahre alten Salzbergener Agraringenieur zu ihrem neuen Vizepräsidenten. Mit den anderen Neugewählten und Kammerdirektor Hans-Joachim Harms stellte sich Hermeling danach stolz den Pressefotografen – direkt neben den grünen Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Kaum vorstellbar, dass in einer anderen Kammer ein Berufsrepräsentant gewählt wird, der sich gerade über gesetzliche Vorgaben seines Berufes so brüsk hinwegsetzt wie Funktionär und Atomkraftbefürworter Hermann Hermeling.

Bereits 2013 hatte der NABU gegen die Genehmigung des neuen Hermelingschen Schweinemaststalles durch den Landkreis Emsland Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht, nachdem im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurden. Die Naturschützer befürchten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Gutswald Stovern“ durch die zu erwartenden Stickstoffemissionen sowie eine übermäßige Geruchsbelastung der Anwohner durch den Betrieb des Schweinestalls. Der Landkreis erlaubte dem Landwirt daraufhin zwar den Bau der Stallanlage, der Betrieb der Anlage blieb ihm jedoch wegen der streitigen Emissionen versagt.

Mitarbeiter des NABUs wurden dann vor kurzem auf das Projekt aufmerksam, als sie von weitem immer wieder Licht im neuen Stall sahen. Der Landkreis stellte dann bei einer Kontrolle tatsächlich den ungenehmigten Betrieb der Anlage fest. Es sei bloß ein Probebetrieb, verteidigte Hermeling [„Der juristischen Einschätzung, dass der Probetrieb unzulässig sei, kann nicht gefolgt werden. Er gehört rechtlich zum Begriff der Errichtung, die zugelassen war“] anschließend seinen Coup und tönte, der Schweinestall mache alles besser; da fand die Lokalpresse angesichts solcher Chuzpe sogar noch Platz, den ungenehmigten Betrieb mit einem Fragezeichen zu relativieren [mehr…]…

Bleibt die Frage, wie der Landkreis reagiert. Die Behörde, die jeden Falschparker mit unerbittlicher Konsequenz verfolgt, handelt traditionell ausgesprochen nachsichtig, wenn es um Landwirte geht. Liegen wir angesichts dessen mit der Erwartung falsch, dass dem CDU-Mitglied und Vizepräsidenten Hermeling nichts passieren wird?

beispielhaft

19. September 2013

NABUGegen die Genehmigung einer Tierhaltungsanlage für Schweine in Salzbergen hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) jetzt Klage vor dem verwaltungsgericht in Osnabrück erhoben, nachdem der Landkreis Emsland vor der Genehmigung weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt hat und „zu befürchten ist, dass die Geruchsbelastung der Anwohner den Grenzwert übersteigen wird“. 

Landwirt Hermann Hermeling  in Salzbergen-Steide plant die mit der Klage angegriffene  Sauen- und Ferkelanlage mit Platz für 200 Sauen, 198 Jungsauen und 2.496 Ferkelplätzen und die Nutzungsänderung eines vorhandenen Jungsauenaufzuchtstalles mit 68 Plätzen. Es unterliegt wie ein industrielles Vorhaben dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dabei liegt der Vorhabenstandort neben einem Wohnhaus und in unmittelbarer Nähe des Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebietes „Gutswald Stovern“.

Beim Gutswald Stovern handelt es sich um einen Laubwaldbestand, der insbesondere die europaweit geschützten Lebensräume „Bodensaurer Buchenwald“ und „Feuchter Eichen- und Hainbuchen-Mischwald“ enthält. Diese Lebensräume werden durch die Stickstoffemissionen der Stallanlagen belastet. Eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher unverzichtbar, um zu klären, wie stark die Beeinträchtigungen sind.

Diese Prüfung hat jedoch nicht stattgefunden – obwohl der NABU bereits wiederholt im Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren sowie in einem persönlichen Gespräch mit Landrat Reinhard Winter (CDU) auf die Erforderlichkeit hingewiesen hat. „Die konsequente Weigerung des Landkreises, dieses gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren durchzuführen, ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar,“ so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim. „Wir sehen uns deshalb gezwungen, diesen Fall vor Gericht zu bringen. Das ist uns auch deshalb so wichtig, weil noch zahlreiche weitere Stallbauvorhaben in der Nähe von europäischen Schutzgebieten geplant sind. Die Frage nach der Erforderlichkeit der FFH-Verträglichkeitsprüfung taucht deshalb immer wieder auf und muss einmal grundsätzlich geklärt werden.“

Es bleibt die offene Frage, weshalb es bei diesem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gegeben hat. Ich kenne die Antwort nicht.

Vielleicht aber sollten sich ausgewiesene Journalisten einmal an die Recherche machen. Zum Beispiel könnte die  an einer sachgerechten Antwort sicherlich unmittelbar interessierte Lingener Lokalpresse einmal im Salzbergener Gemeinderat nachfragen: Dort nämlich hat Antragsteller Hermann Hermeling als Mitglied der CDU-Gemeinderatsfraktion und stellv. Salzbergener Bürgermeister Sitz und Stimme. Oder beim Emsländischen landvolk, dessen Vorsitzender im Altkreis Lingen Hermann Hermeling ebenfalls ist. Sie müssen wissen, Hermeling ist außerdem nicht nur Ortsbürgermeister des betroffenen Ortsteils Steide sondern auch sonst  ein augesprochener Experte in diesen Dingen. Auch Landrat Winter dürfte am Know-How seines Parteifreundes Hermann Hermeling keine Zweifel haben. So berichtet der CDU-Gemeindeverband über diese Fachkenntnisse des Landwirts Hermeling im März dieses Jahres:

„…CDU-Ratsmitglied und 1. Stv. Bürgermeister Hermann Hermeling stellte … beispielhaft einige Modelle an planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten zur Errichtung von Tierhaltungsanlagen aus kommunaler Sicht vor. Hermeling ist zudem Vorsitzender des Kreisvereins Lingen im Emsländischen Landvolk und damit bestens über die Entwicklungen in der Region und im Land informiert.“

Tja, „bestens informiert“. Doch, Freunde, man weiß, wie Schweineställe stinken. Stinkt hier gar noch etwas anderes?

ps
Wer den NABU bei diesem wichtigen Klageverfahren unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende tun. Gelder, die mit dem Verwendungszweck „Aktionsbündnis“ auf das Konto des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim (Kto-Nr. 10 600 15 888, Sparkasse Emsland, BLZ 266 500 01) eingehen, fließen direkt in dieses Projekt. Wer dabei seine Adresse mitteilt, bekommt automatisch eine Spendenquittung zugesandt.