Geschäftsordnung

25. Oktober 2011

Gestern Abend haben wir in der Sitzung der BürgerNahen-Stadtratsfraktion die neue Geschäftsordnung des Rates besprochen. Sie soll am 2. November in der ersten Sitzung des neuen Rates beschlossen werden. Wir sind uns einig: Die neue Geschäftsordnung des Rates  wollen wir jedenfalls in einem wesentlichen Punkt geändert haben. Dazu weiß heute die Ems-Vechte-Welle dies:

Die BürgerNahen fordern die Live-Übertragung von Ratssitzungen im Internet. Zuletzt hat der Rat der Stadt dieses Thema vor etwa einem Jahr diskutiert. Damals wurde der Vorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Die BürgerNahen berufen sich auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus der Verfassung. Dieses Verfassungsrecht gewährleistet, über die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates mittels Video-/Audioaufzeichnung oder mittels Direktübertragung zu berichten. Bürgerinnen und Bürgern würde es so außerdem erleichtert sich über Beschlüsse des Stadtrates auf dem Laufenden zu halten.
In der Grafschaft Bentheim ist ein Live-Stream zur Übertragung der Kreistagssitzungen bereits geplant.

Unser BN-Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krone,

die Fraktion Die BürgerNahen beantragt, den  vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung des Rates in § 2 (Öffentlichkeit der Sitzungen des Rates, § 64 NKomVG)) wie folgt zu ändern:

Die Sätze 1 bis 5 (bisheriger Wortlaut) werden Absatz 1. Der neue Absatz 2 lautet:

(2) Ratssitzungen werden als Livestream im Internet übertragen. Die Übertragung und Aufnahme von Sitzungen im Rahmen von Fernseh- und  Rundfunkaufnahmen sind gewährleistet.

Begründung:
Zuletzt hat der Rat der Stadt am 27.10.2010 das Thema diskutiert und den Beschlussvorschlag 322/2010 mehrheitlich abgelehnt. Indes enthält die Verfassung das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Dieses Verfassungsrecht gewährleistet,  über die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates mittels Video- /Audioaufzeichnung oder mittels Direktübertragung zu berichten. Dem entspricht der Beschlussvorschlag.  Hinzu kommt, dass die authentische Information über  die Beschlüsse und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den Ratsbeschlüssen unabweisbar notwendig ist.  Dem dient die technisch mögliche Übertragung der Sitzung als sog. Livestream im Internet.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Die BürgerNahen -Fraktion im Rat der Stadt Lingen (Ems)
iV Robert Koop, Vors.

14 Antworten to “Geschäftsordnung”

  1. Toni said

    Sehr schön! Mal gucken, ob die Union wieder ablehnt. Wäre peinlich…

  2. otto h said

    Natürlich wird die CDU wieder ablehnen. Die treiben ihre Spielchen bekanntlich lieber ohne große Öffentlichkeit.

    Peinlich? Es geht um Macht und nicht um Ehre.

  3. küster said

    Warum eigentlich nicht live im Fernsehen übertragen. Auch die älteren Wähler, haben einen Anspruch auf eine solche Information. Vielen muss mit Livestream da nicht gekommen werden. Eigentlich hat das Recht auf Informationen doch auch der Mensch, der keinen Computer hat. Die technischen Grundlagen dafür sind doch gerade vor einer Woche geschaffen worden. Sollte es rechtlich nicht möglich sein, entzieht sich das meiner Kenntnis.

    • J. said

      „Eigentlich hat das Recht auf Informationen doch auch der Mensch, der keinen Computer hat.“

      Und der Mensch, der keinen Fernseher hat? 😉

      • Job said

        @J.
        der hört Radio (EVW im Sitzungssaal) oder geht ins Rathaus und hört und sieht sich das Ganze Life an.
        Wer keine Fahrmöglichkeit hat, bittet die Parteien um ein Bringedienst.
        Wer dies auch nicht will, dem kann eben nicht geholfen werden.

      • hans1550 said

        Der Mensch, der keinen Fernseher hat kann sich den, unter anderem dann auch dazu, beim Amt beantragen.

  4. Kann man als Demokrat doch gar nicht ablehnen. Längst überfällig. Guter Antrag. Hoffe, dass SPD und Grüne ihn wenigstens unterstützen. Und der Mehrheitsfraktion sei gesagt: das soll es sogar in Bayern geben.

    • otto h said

      Die anderen haben erwartungsgemäß unterstützt. Die CDU hat eben so erwartungsgemäß geschlossen abgelehnt. Welchen Schluss muss man Ihrer Meinung nach nun daraus ziehen?

      Richtig!

  5. Peter Golbeck said

    Die CDU möchte gerne Bürgernähe demonstrieren aber der Vorschlag kam nicht aus ihren Reihen. Also wird dieser Vorschlag mit allen CDU Stimmen abgewiesen. Was wollen wir wetten!

    • janra said

      Das ist aber ja ein grundsätzliches Verhalten und gilt für alle politischen Akteure.
      Vorschläge sind immer nur gut, wenn sie aus den eigenen Reihen kommen.

  6. gerhard said

    Ich meine, dieser Vorschlag ist doch eine uralte Idee von Heinzi R.! Damit könnte es klappen.
    Allerdings würden dann noch mehr Beratungen in der „Nichtöffentlichkeit“ stattfinden und damit den Bürger ebenfalls micht erreichen.

    • Buggy said

      Es ist schon möglich, dass die zu übertragenden Ratssitzungen zur Show-bühne werden und die Beratungen im Hinterzimmer an Bedeutung gewinnen.

      Der Bundestag bzw die Abgeordneten wünschen sich mehr Übertragungen im TV, warum Lingener Ratsmitglieder nicht? Ich würde übertragungswilligen Radio- bzw. Fernsehteams nicht den Zutritt zu ohnehin öffentlichen Sitzungen verbieten.

  7. Peter Golbeck said

    Wette gewonnen! Leider! Der Antrag wurde ganz klassisch von der CDU abgelehnt. Mal sehen wann einer von der CDU diesen Antrag auf Übertragung im Internet stellt.

  8. Bernie Bart said

    Vorweg: Ich bin kein CDU-Mitglied. Aber die Forderung, kommunale Ratssitzungen aufzuzeichnen und womöglich noch im Internet oder TV zu übertragen, ist m.E. reiner Populismus und zudem schädlich. Ich erlebe als Kommunalbediensteter oft genug solche Sitzungen. In dem Moment, in dem Presse oder Öffentlichkeit anwesend ist oder erscheint, verlassen die Ratsmitglieder die sachliche Ebene, die Sitzung verkommt zur Showveranstaltung. Gerhard hat vollkommen recht: Würde der Vorschlag Realität, werden die Dinge eben in Hinterzimmern besprochen – und fürs Publikum werden dann alle Register der Schauspielkunst gezogen. Gerade auf kommunaler Ebene ist der Generalverdacht gegen die vielen ehrenamtlich aktiven Amateur-Politiker mehr als unangebracht.

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