Zielgruppe

11. November 2010

Sie wissen, dass in Deutschland nach dem Gesetz über Personalausweise (PAuswG) deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen müssen. Entgegen ursprünglichen Planungen werden künftig Hartz IV Bezieher dazu verpflichtet, die vollen Gebühren für den neuen (mehr…) elektromagnetische Personalausweis (Grafik) zu zahlen. Eigentlich sollten die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz Besonderes ausgedacht: In der geplanten Erhöhung des ALG II Regelsatz um 5 Euro  sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll daher die geplante Regelung wegfallen, die Gebühren für den Ausweis zu übernehmen. In dem fünf Euro höheren Regelsatz seien genau 0,25 Euro enthalten, die für die Ausweisgebühr gedacht sind. Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen „pauschal davon auszunehmen“. In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden.

Nun sind dafür ja Juristen verantwortlich, die bekanntlich kaum rechnen können. Denn schon auf den ersten Blick multipliziert 0,25 Cent auf 3,00 Euro im Jahr. Weil der erste Ausweis sechs Jahre gültig ist, ergibt sich für den sparsamen Hartz-IV-Bezieher eine Rücklage von 18 Euro in sechs Jahren. Der neue Perso aber kostet -für unter 24-jährige- 22,80 Euro. Nicht mal das können unsere schwarz-gelben Tigerenten also fehlerfrei!

Besonders schäbig finde ich: Offenbar müssen auch Jugendliche in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die vollen Ausweisgebühren zahlen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe“.

Soso – Zielgruppe.

Nun könnte es doch ein jugend- und familienfreundlicher Schritt sein, gar keine Gebühren für den ersten Personalausweis zu berechnen. Das kann auch eine Kommune wie unsere Stadt entscheiden, die für sich immer reklamiert, besonders familienfreundlich zu sein. Die Kostenübernahme summiert sich auf jährlich geschätzt 14.000 Euro. Begrenzt man in diesen Zuschuss auf Hartz-IV-Bezieher, dürften es nicht mehr als 2.000 Euro pro Jahr sein.  Vielleicht mit einer etwas höheren Zuschuss zu Beginn, wenn sich auch ältere Jugendliche noch melden.

Die Konsequenz? Ich habe der Vorsitzenden des städtischen Ausschusses für Familie und Soziales, Annette Feldmann (Foto: © Stadt Lingen), dazu am letzten Wochenende eine E-Mail geschrieben und eine Beratung sowie eine entsprechende Beschlussfassung beantragt. Annette Feldmann, übernehmen Sie!

3 Antworten to “Zielgruppe”

  1. bn_stueting said

    Robert, Du hast überzeugt!
    Stellungnahme der Verwaltung hierzu:
    „Die Verwaltung empfiehlt, die Kosten für den ersten Personalausweis für 16 – 18-
    Jährige ALG II-Empfänger im Rahmen des Familienpolitischen Programms ab dem
    Jahr 2011 zu übernehmen.
    Ende des Jahres 2010 waren 132 Kinder/Jugendliche Mitglied von Bedarfsgemein-
    schaften, so dass Kosten von ca. 3.000,00 € einmalig für das Jahr 2011 entstehen wür-
    den ( 132 x 22,80 € ). In zukünftigen Jahren würden sich die Kosten auf ca. ein Drittel
    reduzieren.“

  2. kib said

    Boh, bist Du eitel 😉

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