Pott

25. November 2010

Das englische Verb „to bash“ hat es längst in die deutsche Wirklichkeit geschafft: To bash someone bedeutet, „jemanden schlecht machen“. In Lingen gibt es seit sechs Monaten das Heiner-Pott-Bashing. Da wird jemand nicht nur schlecht sondern regelrecht nieder gemacht, der zehn Jahre lang für unsere Stadt viel geleistet hat. Ex-OB Heiner Pott kann dabei sicherlich nicht nur auf große Erfolge verweisen wie eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, das Lookentor oder die Realisierung des (Fach-)Hochschulstandorts Lingen. Seine Bilanz enthält auch schwere Fehler. Der schwerste war wohl der Millionen-Abriss der Scharnhorst-Kasernen, dicht gefolgt von dem fatalen Entschluss, den Altenlingener Forst abzuholzen, und von seiner Entscheidung, alle Aktivitäten in Wietmarschen-Lohne als „auch gut für Lingen“ einzustufen. Nach seiner überzeugenden Wiederwahl 2006 hat Heiner Pott -so mein Eindruck- auch zunehmend die Bodenhaftung verloren. Die Lingener verstanden ihn immer weniger. Sie erinnern sich: Am 26.09. hat die CDU dafür die Quittung bekommen.

Nun hat sich aktuell die SPD im Lingener Stadtrat entschlossen, das offenbar allseits beliebte Schlechtmachen von Heiner Pott fortzusetzen. Sie will dem ausgeschiedenen OB die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 verweigern, die am heutigen  Donnerstag auf der Tagesordnung des Rates steht. Mit der Entlastung seines (Ober-)Bürgermeisters billigt ein Stadtrat  dessen Geschäfts- und Haushaltsführung für ein abgelaufenes Haushaltsjahr; das Nähere steht in § 101 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Der Grund für das empörte Nein der Sozialdemokraten ist eine Bemerkung im nicht-öffentlichen  Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu einem Grundstücksgeschäft im Stadtkern. Die SPD prangert dieses Grundstücksgeschäft an und will der Entlastung Heiner Potts wegen dieses Geschäftes nicht zustimmen.

Tatsächlich ist das Grundstücksgeschäft hanebüchen!  Das RPA beanstandet im „nicht öffentlichen Teil“ seines Prüfberichts des Jahresabschlusses 2009, dass ein Grundstück in der Innenstadt verschleudert wurde: Statt für den amtlichen Bodenrichtwert von 410,00 Euro hat es den privaten Käufer nur 116,28 Euro kostet und zwar obwohl der amtliche Gutachterausschuss schon vor 15 Jahren den Wert der rund 130 qm großen Parzelle auf 380 DM (= rund 195,00 Euro) geschätzt und dabei bereits alle (vermeintlichen) Nachteile des Grundstücks wertmindernd berücksichtigt hatte.  Trotzdem kam man Erwerber jetzt „wegen der Nachteile“ noch entgegen. Letztlich zahlte der Käufer nicht einmal 30% des Verkehrswertes.

Besonders schräg: Vor sechs Jahren hatte die Stadt dem jetzigen Käufer beim Erwerb der angrenzenden Straßenfläche den vollen Bodenrichtwert in Höhe von 440 Euro/qm gezahlt, obwohl die Stadt sonst beim Erwerb von Straßenland ausnahmslos nur den halben Bodenrichtwert vergütet.  Damals versteckte man den Straßenlanderwerb  unter über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zwar- wenn ich richtig recherchiert habe- ohne die näheren Umstände des überteuerten Erwerbs mitzuteilen.

Die Stadtverwaltung versucht in ihrer Stellungnahme zum RPA-Bericht  zu beschwichtigen, schwadroniert vom tortenähnlichen Zuschnitt des Grundstücks, von Wirtschaftsförderung und einer bedeutenden Baumaßnahme, die man habe fördern wollen.  Die SPD sagt dazu:

„Die Argumentation der Stadtverwaltung, hier eine für die Stadtstruktur bedeutsame Baumaßnahme ermöglicht zu haben, kann … nicht akzeptiert werden. Wenn die Stadt eine so erhebliche Förderung vornimmt, ist das bei den betreffenden Haushaltspositionen als Förderung auszuweisen. Und das muss jede Bürgerin und jeder Bürger nachlesen können, allein schon vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger. ‚Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig das Rechnungsprüfungsamt ist‘, heißt es abschließend in der Pressemeldung der SPD.

Damit hat die SPD in der von Ratsmitglied Dr. Bernhard Bendick zu verantwortenden Stellungnahme Recht. Bloß hat das wenig oder vielleicht auch gar nichts mit Ex-OB Heiner Pott zu tun, aber viel mehr mit fehlerhafter Kontrolle durch die Ratsvertreter Heinrich Schomaker, Jens Beeck, Jürgen Beranek, Reinhold Diekamp, Annette Feldmann, Edeltraut Graeßner, Birgit Kemmer, Lutz Klaas, Martin Koopmann, Hilde Roosmann und Bernhard Teschke, die den Billigverkauf am 16. Juni 2009 einstimmig befürworteten und  durch die Ratsmitglieder Jens Beeck, Annette Feldmann, Ursula Haar, Werner Hartke, Monika Heinen, Werner Schlarmann, Peter Supritz, Bernhard Teschke, Swenna Vennegerts und Hajo Wiedorn, die den beschlossenen Verkauf 8 Tage später im Verwaltungsausschuss  einstimmig genehmigten.
Es sind also mindestens vier SPD-Leute unter denen, die zugestimmt haben, ein FDP-Mann, eine Vertreterin von Bündnis’90/Die Grünen und 12 CDU-Ratsmitglieder. Nur Heiner Pott, den die SPD jetzt prügelt, stimmte dem Beschlussvorschlag nicht zu. Er wies auf ein Mitwirkungsverbot nach der Gemeindeordnung hin und nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. OB Heiner Pott verließ deshalb den Sitzungsraum und ließ seine Vertreterin Ursula  Haar die Sitzung und den Beschluss des Verwaltungsausschusses leiten. Der Gesamtschaden aus  Grundstücksver- und Straßeneinkauf für die Stadt beläuft sich übrigens auf  rund 80.000 Euro.

Die SPD meint nun, dafür sei Heiner Pott verantwortlich. Sie meinte auch, es sei wohl witzig, wenn sie mit dem Etikett eines aus dem Norden stammenden, namensgleichen Rumgetränks den Beitrag darüber auf ihrer Internetseite illustriere. Auf einen Kommentar von mir ist jedenfalls das beendet worden.

Ansonsten, liebe SPD-Leute, fasst Euch an Eure eigene Nase. Ihr selbst habt schlicht nicht aufgepasst. Denn dass Heiner Pott außerhalb der Sitzung irgendwann an dem skandalösen Billigverkauf gedreht oder mitgewirkt hätte, teilt das RPA nicht mit, das alle Akten geprüft hat. Klar ist, dass trotzdem innerhalb der Stadtverwaltung jemand Verantwortung dafür  trägt, bei diesem Verkauf die Ratsmitglieder nicht über die  offenkundigen Zusammenhänge informiert zu haben . Sie ergeben sich sämtlich und umfassend aus den Verwaltungsakten und dem RPA-Bericht.  Ich habe deshalb nachgefragt, wer verantwortlich ist, und hoffe heute in der Ratssitzung auf eine klare Antwort.

Die Grundstücksentscheidung ist beileibe kein Einzelfall:
In denselben zwei Sitzungen im Juni 2009 wurde z.B. noch ein weiteres Grundstück in der Innenstadt veräußert –  für nicht ganz die Hälfte  seines Wertes.  Hier beträgt der städtische Verlust gleich ca. 228.000 Euro.  Das RPA hat dieses Grundstücksgeschäft in seinem Schlussbericht nicht erwähnt. Warum weiß ich nicht  – vielleicht weil die Beschlussvorlage akkurat alle notwendigen Angaben enthält, die die Ratsmitglieder gebraucht hätten, um Stopp zum Verkauf zu sagen und beispielsweise nachverhandeln zu lassen. Weshalb sie es durchwinkten, weiß ich auch nicht.

Wohl gemerkt:
Es steht in der kommunalen Verantwortung des Rates, finanzielle Förderungen und Zuschüsse an Dritte zu leisten. Diese müssen aber stets für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Also: Bei beiden Grundstücksgeschäften hätte der Bruttowert in die Verträge eingesetzt und dann der Nachlass bzw. die Subvention als kommunaler Zuschuss ausgewiesen werden müssen – wenn man den Verkauf denn hätte fördern wollen.

(Foto: Lingen Historisches Rathaus, © dendroaspis2008)

Zielgruppe

11. November 2010

Sie wissen, dass in Deutschland nach dem Gesetz über Personalausweise (PAuswG) deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen müssen. Entgegen ursprünglichen Planungen werden künftig Hartz IV Bezieher dazu verpflichtet, die vollen Gebühren für den neuen (mehr…) elektromagnetische Personalausweis (Grafik) zu zahlen. Eigentlich sollten die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz Besonderes ausgedacht: In der geplanten Erhöhung des ALG II Regelsatz um 5 Euro  sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll daher die geplante Regelung wegfallen, die Gebühren für den Ausweis zu übernehmen. In dem fünf Euro höheren Regelsatz seien genau 0,25 Euro enthalten, die für die Ausweisgebühr gedacht sind. Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen „pauschal davon auszunehmen“. In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden.

Nun sind dafür ja Juristen verantwortlich, die bekanntlich kaum rechnen können. Denn schon auf den ersten Blick multipliziert 0,25 Cent auf 3,00 Euro im Jahr. Weil der erste Ausweis sechs Jahre gültig ist, ergibt sich für den sparsamen Hartz-IV-Bezieher eine Rücklage von 18 Euro in sechs Jahren. Der neue Perso aber kostet -für unter 24-jährige- 22,80 Euro. Nicht mal das können unsere schwarz-gelben Tigerenten also fehlerfrei!

Besonders schäbig finde ich: Offenbar müssen auch Jugendliche in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die vollen Ausweisgebühren zahlen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe“.

Soso – Zielgruppe.

Nun könnte es doch ein jugend- und familienfreundlicher Schritt sein, gar keine Gebühren für den ersten Personalausweis zu berechnen. Das kann auch eine Kommune wie unsere Stadt entscheiden, die für sich immer reklamiert, besonders familienfreundlich zu sein. Die Kostenübernahme summiert sich auf jährlich geschätzt 14.000 Euro. Begrenzt man in diesen Zuschuss auf Hartz-IV-Bezieher, dürften es nicht mehr als 2.000 Euro pro Jahr sein.  Vielleicht mit einer etwas höheren Zuschuss zu Beginn, wenn sich auch ältere Jugendliche noch melden.

Die Konsequenz? Ich habe der Vorsitzenden des städtischen Ausschusses für Familie und Soziales, Annette Feldmann (Foto: © Stadt Lingen), dazu am letzten Wochenende eine E-Mail geschrieben und eine Beratung sowie eine entsprechende Beschlussfassung beantragt. Annette Feldmann, übernehmen Sie!