Dönerkiller

15. Juni 2013

Landgericht_OsnabrückDer NDR bezeichnet ihn als „Rechtsrocksänger“. Der 43jährige Daniel „Gigi“ Giese aus dem Emsland ist aber in Wahrheit bloß ein Neonazi. Jetzt hat er Revision gegen ein Urteil der 7. Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts eingelegt, die ihn zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Giese will einen Freispruch. Ob auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück Revision gegen das Urteil vom 6. Juni eingelegt hat, weiß ich nicht. Da sie aber in der Osnabrücker Verhandlung eine 9-monatige Freiheitsstrafe beantragt hat, darf man das annehmen.

Nach Auffassung der Osnabrücker Richter erfüllte der Text des Liedes „Geschwür am After“ der Meppener Neonazi-Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil in ihnen der Holocaust geleugnet werde. In dem Lied heißt es u.a. „Geschmierte Historikerkommissionen (…) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht“; zudem ist die Rede von „Massenmord“ und von „Bildern von Schienen und vom Eingangstor“. Damit habe der Angeklagte „zweifelsfrei den Holocaust geleugnet“.

Der Angeklagte habe, so das Landgericht, wegen des eindeutigen Wortlauts auch nicht davon ausgehen dürfen, dass seine Texte nicht strafbar seien, obwohl die in der rechten Szene bekannte Rechtsanwältin Gisa Pahl (Hamburg) dem Liedtext „Geschwür am After“ sogar Straffreiheit  bestätig hatte. Doch die Strafkammer enschied, dass  Daniel Giese bei „Einsatz seiner geistigen Kenntnisse das Unrecht der Tat hätte erkennen können“. Daher sei der Angeklagte auch schuldig, die Strafe aber zu mildern, weil nach Ansicht des Landgerichts die Lieder „Dönerkiller“ und „Bis nach Istanbul“ weder den Straftatbestand der Volksverhetzung noch den der Billigung von Straftaten beinhalteten. Die Liedtexte seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Folglich verurteilte das Landgericht  den 43-jährigen Meppener  nicht mehr zu einer Freiheitsstrafe sondern lediglich noch zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.

Mit diese Berufungsurteil gelang dem Neonazi aus Meppen damit eine deutliche Milderung des gegen ihn ergangenen Urteils, das am 15. Oktober 2012 die Strafrichterin in Meppen gesprochen hatte. Damals war Giese  wegen der Liedtexte der rechtsradikalen Band Gigi & Die braunen Stadtmusikanten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, die Vollstreckung  war allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden.

Jetzt also wird der mit drei Berufsrichtern besetzte 1. Strafsenat des  Oberlandesgericht Oldenburg unter Vorsitz von Dr. Dietrich Janßen  feststellen, ob das Verfahren rechtlich fehlerhaft war. Mit einer Entscheidung darf man im Herbst dieses Jahres rechnen.

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(Landgericht Osnabrück, Foto CC Stefan Flöper)