Family & friends

1. März 2012

Den Ehrensold bekommt er ja nun und -im Gegensatz zu den allermeisten im Lande- halte ich das auch zähneknirschend für ok. In jedem Großunternehmen würde eine ausscheinende Fehlbesetzung ähnlich abgefunden. Allerdings gibt es jetzt zeitgleich wieder Klebrig-Seltsames aus Osnabrück. Der NDR berichtet:

„In der Affäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff taucht-nach NDR-Angaben-  nun auch der Name von Wulffs Ex-Frau Christiane auf. Die renommierte Prüffirma PricewaterhouseCoopers (Pwc, Foto mit Firmenlogo re.) ließ die Juristin offenbar jahrelang auf Umwegen beschäftigen. Das weiß der stern.de. Demnach hatte der Pwc-Manager Norbert Winkeljohann Christiane Wulff im Jahr 2008 eine Tätigkeit bei der damals noch mit Pwc zusammenarbeitenden Osnabrücker Rechtsanwaltsgesellschaft Schindhelm vermittelt. Ab dem 1. November 2008 wurde Christiane Wulff halbtags bei Schindhelm angestellt, sie erledigte aber keinerlei Arbeiten für die Kanzlei.

„Die Tätigkeiten von Frau Wulff als wissenschaftliche Mitarbeiterin fielen ausschließlich für Pwc an“,  bestätigte das Prüfunternehmen auf Anfrage von stern.de. Die Kosten dafür seien allerdings „verursachungsgerecht vergütet“ worden. „Im Nachhinein wäre die direkte Anstellung bei Pwc sachgerechter gewesen“, räumte Pwc-Sprecher Oliver Heieck gegenüber stern.de ein. Aus diesem Grund habe man jetzt mit Frau Wulff eine direkte Anstellung bei Pwc zum 1. März 2012 vereinbart. Wulffs Ex-Gattin kündigte bei Schindhelm, kurz nachdem stern.de am Mittwoch bei allen Beteiligten wegen der Sache angefragt hatte….“(weiter).

Wie weiß der STERN: „Ein gutes Gewissen sieht anders aus.“ Und man erkennt Parallelen mit den Geerkens-Geldern oder der BW-Bankfinanzierung beispielsweise, die uns da seit dem heimeligen Advent „auf dem Weg zu Emir“ beschäftigt haben.

Deshalb ist das wohl doch keine Petitesse aus Osnabrück. Denn Pwc stand in engem geschäftlichen Kontakt mit der von Wulff geführten niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung. Unter anderem war das Unternehmen wiederholt für die Abschlussprüfung beim Volkswagen-Konzern verantwortlich und wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrats (Mitglied seit 2003 Christian Wulff) von der VW-Hauptversammlung bestimmt.

Pwc habe in Niedersachsen eine „Schlüsselstellung“, kommentiert der Fraktionschef der Grünen im Landtag von Hannover, Stefan Wenzel etwa „bei der Vergabe von Bürgschaften“ des Landes  (wie hieß noch der vom Land Niedersachsen bürgschaftsgeförderte Filmproduzent mit der Bargeldannahme auf Sylt…?) und „bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln des Landes“. Deshalb, so der Oppositionspolitiker „darf es hier keine Verquickung von privaten und geschäftlichen Interessen geben. Sollte es jetzt Hinweise auf solche Verquickungen geben, muss dem nachgegangen werden.“

Bedenken hiergegen, Frank O.?

 

(Foto: pwc Firmenlogo, © Paul and Menno Ridderhof  flickr CC)

7 Antworten to “Family & friends”

  1. ulrike said

    Leute, für wen auch immer die Dame gegen ein vermutlich ordentliches Salair n i c h t gearbeitet hat , kann als Arbeitgeber dieses nicht als Betriebsausgabe angeben.

    Ein weiteres Feld zum Nachprüfen für unsere Finanzbeamten , die in der Causa Wulf so allerhand zu tun bekommen.

  2. Frank O. said

    Bedenken hat Frank O. bislang nur beim Ehrensold und das aus gutem Grund.

    Und Bedenken gegen dasPersonal der pwc wird Frank O. nicht so einfach äussern.
    Die haben alleine in Osnabrück über 200 Angestellte und Niederlassungen in 28 deutschen Städten.
    Weltweit wurschteln die sogar in 771 Städten in 158 Staaten und beschäftigen fast 170.000 Angestellte.
    Da gibt es bestimmt eine Menge Exfrauen und deren Arbeitsverträge zu überprüfen überlasse ich dann doch lieber dem Stern.

  3. BMG said

    Langsam reicht es.
    Ob er den Ehrensold verdient hat, darüber läßt sich trefflich streiten. Dies aber auch in anderen Fällen. Wie ist es denn mit Rücktritten von Ministern oder der Abgeordnetenversorgung schlechthin? Gehört sicher alles auf den Prüfstand. Aber, die private Wirtschaft verhält sich ja nicht anders, hier sind auch genügend Beispiele zu nennen.
    Die BILD hat doch jetzt ihren skalp, nun sollte man die Wulffs medial in Ruhe lassen; die Staatsanwaltschaft wird schon das Richtige tun.
    Der Exfrau von Wulff, bei Antritt ihrer Tätigkeit war sie doch schon geschieden, jetzt auch noch an’s Zeug zu wollen, wann sind denn die Grenzen erreicht?
    Vitamin „B“ hat noch nichts und niemandem geschadet und es ist weltfremd zu glauben, diese Vitaminzufuhr ganz stoppen zu können.

  4. Tiffany said

    Interessant finde ich die folgende Frage: “ Würde (im Falle X) auch die Witwe aus dem `Ehrensold` Rente beziehen?“ Wer kann das beantworten?

    • Frank O. said

      Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

      BPräsRuhebezG

      Ausfertigungsdatum: 17.06.1953

      Geändert durch Art. 15 Abs. 2 G v. 5.2.2009 I 160

      Paragraf 1: Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.

      Paragraf 2: Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Bundespräsidenten, dem zur Zeit seines Todes Bezüge nach § 1 zustanden, erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1 ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld.

      Paragraf 3: (1) Ist ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingetreten oder hat er darin vor dem Antritt seines Amtes als Bundespräsident oder nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt ein Ruhegehalt oder eine ruhegehaltähnliche Versorgung erdient, so erhält er die ihm nach § 1 zustehenden Bezüge nur insoweit, als sie das neue Diensteinkommen oder das Ruhegehalt oder die ruhegehaltähnliche Versorgung für denselben Zeitraum übersteigen.

      (2) Absatz 1 findet auf die Hinterbliebenen entsprechende Anwendung.

      Paragraf 4: Soweit nicht in den §§ 1 bis 3 etwas anderes bestimmt ist, sind die für die Bundesbeamten geltenden beihilfe- und versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden.

      Paragraf 5: Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu gewähren sind.

      usw….usw…..usw……

  5. Was kümmert Herrn Wulff sein Gerede von gestern – seht selbst, was er vor gar nicht langer Zeit so vollmundig zum Thema Ehrensold sagte:

  6. Brigitte Brüggmann said

    Egal ob Ehrensold oder nicht, Zapfenstreich usw. Herr Wulff
    sollte alles ad acta legen bis die Ermittlungen gegen ihn ab-
    geschlossen sind, dann sieht man weiter. Meines Wissens
    ist das bei Beamten im öffentlichen Dienst so und sollte auch
    für führende Repräsentanten gelten.

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