Künftig ist die Bundesregierung befugt, Länder zu bestimmen, in die Abschiebungen erleichtert werden können.  Darüber hinaus wird die Pflicht zur Benennung eines Pflichtanwalts bei Abschiebehaft aufgehoben. Das hat gestern der Bundestag mit den Stimmen von CDUCSU und SPD beschlossen. Auf diese Weise verabschiedet sich der Rechtsstaat aus Schutzregeln für Geflüchtete.

Bisher hatte der Bundestag neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zehn weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten anerkannt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien.  Der Abgeordnete und Staatssekretär Alexander Throm (CDU/CSU-Fraktion) kündigte an, dass in Kürze in diese Liste  Algerien, Marokko, Tunesien und Indien aufgenommen werden sollen.  Der Politiker erläuterte, dass die Anerkennungsquote für Antragsteller aus diesen Staaten lediglich zwischen 0,3 und 2,2 Prozent liege.

Angesichts dieser Ausführungen fragte die ehemalige Bundesministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), wie Tunesien angesichts der dortigen „Repressionswelle gegen die demokratische Opposition“ als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden könne.  Staatssekretär Throm verwies darauf, dass die Anerkennungsquote bei tunesischen Asylbewerbern bisher lediglich bei zwei Prozent gelegen habe.  Er betonte zudem, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat lediglich eine „Vermutung“ darstelle, die im Einzelfall auch widerlegt werden könne.  Clara Bünger (Die Linke) äußerte jedoch die Befürchtung, dass die Ablehnung von Asylanträgen aus diesen Ländern in Zukunft zur „Formsache“ werden könnte.

Staatssekretär Throm nannte vorrangig drei Vorteile einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat: „Die Verfahren werden beschleunigt, es wird ein Arbeitsverbot für alle Antragsteller aus diesen Staaten erlassen und es wird ein Signal in diese Länder gesendet, dass eine Asylantragstellung in Deutschland nicht zielführend ist.“

Die Osnabrücker Abgeordnete Feliz Polat (Bündnis’90/Die Grünen) bezeichnete das neue Gesetz als verfassungswidrig. Sie argumentierte, dass die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten eine wesentliche Entscheidung darstelle, die der Bundestag nicht der Exekutive überlassen dürfe.  Darüber hinaus sei die Beteiligung des Bundesrates gemäß Artikel 16a Grundgesetz zwingend erforderlich.  Dem widersprach der Abgeordnete Detlef Seif (CDUCSU) mit einer mutigen Lüge: Der Grundgesetzartikel sei nicht auf die heute übliche Asylgewährung nach EU-Recht anwendbar sei.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Gesetzesänderung betrifft die Abschiebehaft. Auf Initiative der Grünen hatte die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr die gesetzliche Verpflichtung eingeführt, dass ausreisepflichtige Migrant:innen bei der richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebehaft zwingend anwaltlich vertreten sein müssen.

Die Koalition hebt diese Anwaltspflicht nun wieder auf; denn die rechtsstaatliche Regel verlängere die Dauer der Abschiebeverfahren. „Die Zuordnung eines Anwalts vor der Entscheidung über die Abschiebehaft fungierte als Frühwarnsystem, welches den Betroffenen die Möglichkeit bot, sich rechtzeitig der Abschiebung zu entziehen“, so der CDU-Politiker Detlef Seif.

Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher von Bündnis’90/Die Grünen, verteidigte die  Anwaltspflicht: „Vor ihrer Einführung waren 50 bis 60 Prozent der Abschiebehaft-Entscheidungen rechtswidrig.“ Das wies Seif  jedoch zurück und erklärte, darüber gäbe es  keine wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern lediglich Aussagen von Anwälten und Pro Asyl. MdB Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD, betonte, dass die Gerichte auch weiterhin einen Anwalt zuordnen können, wenn die Sach- und Rechtslage als schwierig eingestuft wird.

Erst Mittwoch wurde in den Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Änderung aufgenommen: Personen, die im Einbürgerungsverfahren Bestechungsgelder anbieten, bedrohen oder falsche und unvollständige Angaben machen, sollen mit einer zehnjährigen Einbürgerungssperre belegt werden. Der CDU-MdB Throm verwies auf zahlreiche Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und sprach von organisierter Kriminalität.

SPD-Mann Fiedler erklärte: „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss sich redlich verhalten.“ Die Grünen-Abgeordnete Polat warnte jedoch: „Wenn bereits unvollständige Angaben für eine Sperre ausreichen, kann dies auch ehrliche Familienangehörige betreffen.“


Quellen: taz, PM Bündnis’90/Die Grünen, SZ, PM ProAsyl,
Foto: Reichstagsgebäude, Westportal Nutzungsbedingungen: http://www.bundestag.de/wissen/archiv/sachgeb/bilda/bildnutz.html

Das Kölner Ausländeramt nimmt Geflüchteten ihre Handys ab – und gibt sie nicht mehr zurück. Offiziell sollen die Geräte Hinweise auf die Herkunft der Betroffenen liefern. Doch für die bedeutet das oft den Verlust ihres wichtigsten Kommunikationsmittels. Netzpolitik.org informiert – es ist reichlich viel Text, aber die Sache ist ja auch eine große Behördensauerei…:

„Juni 2025. Makta ist auf dem Weg zum Ausländeramt Köln, einem hell geklinkerten Block im Stadtteil Kalk. Sie muss ihre Duldung verlängern, wie jeden Monat. Als sie im Büro ihrer Sachbearbeiterin ankommt, warten dort vier Polizist*innen auf sie. Sie halten sie fest und durchsuchen sie. Das Handy, das sie in einer Tasche bei sich trägt, nehmen ihr die Polizist*innen weg.

„Ich habe nur noch geweint, ich habe gefleht“, sagt Makta. Sie brauche das Handy, um in Kontakt mit ihren Töchtern in Eritrea zu bleiben. „Ich habe doch kein Verbrechen begangen, warum machen sie das?“ Die Sachbearbeiterin sagt nur, sie müsse das tun, Anordnung von oben.

Das Amt legt ihr einen Zettel vor, den sie unterschreiben soll. Ein Dolmetscher erklärt ihr, was dort steht. Ihr Handy wird als „Datenträger eines ausreisepflichtigen Ausländers“ eingeordnet. Es wird „gemäß § 50 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz“ in Verwahrung genommen, um damit ihre Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Bis zur Ausreise.

Makta unterschreibt den Zettel nicht. „Sie haben mich ja gezwungen“, sagt sie. Den Code zu ihrem Handy gibt sie aber heraus. „Ich hatte Angst vor der Polizei.“

„Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“

Makta heißt eigentlich anders, in dieser Geschichte nennen wir sie so, um sie nicht in noch mehr Bedrängnis zu bringen. Der Fall, von dem sie uns berichtet hat, ist nur einer von vielen, die sich derzeit auf dem Kölner Ausländeramt abspielen dürften. „Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Das sind die Zahlen seit Anfang des Jahres.

Die „Datenträger“ sind in der Regel Smartphones von Menschen, die auf Amtsdeutsch „ausreisepflichtig“ sind. Sie dürfen nicht in Deutschland bleiben. Haben sie keine gültigen Ausweispapiere, darf die Ausländerbehörde ihr digitales Leben durchsuchen und auswerten. Darin soll sie nach Hinweisen auf ihre Identität oder Staatsangehörigkeit suchen.

Mithilfe der Indizien, so die Vorstellung, sollen die Behörden eher Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Wie oft das gelingt, ist nicht klar. Die meisten Bundesländer führen dazu keine Statistik.

Erst durch einen Hinweis aufgefallen

Das Aufenthaltsgesetz erlaubt diese Durchsuchungen bereits seit 2015, sie sind in fast allen Bundesländern inzwischen Standard. Neu ist allerdings, dass die Betroffenen in Köln ihre Geräte nicht mehr wiederbekommen – laut der Einzugsbescheinigung auch nicht, nachdem die Behörde ihre Daten ausgewertet hat. „Bis zur Ausreise“ werden die Geräte jetzt in Verwahrung genommen.

Die Rechtsgrundlage dafür hat die Ampelregierung vergangenes Jahr mit dem „Rückführungsverbesserungsgesetz“ geschaffen. Ein Paragraf, der das Einbehalten von Passpapieren erlaubt, regelt seither zusätzlich: Auch Datenträger sollen bis zur Ausreise verwahrt werden.

netzpolitik.org hat über verschiedene Aspekte der Verschärfungen berichtet. Aufgefallen ist die Verwahrungsregelung aber erst, nachdem Menschen aus der Geflüchtetenhilfe die Linken-Abgeordnete Clara Bünger darauf hingewiesen haben. Bünger sitzt im Innenausschuss des Bundestags, sie hat die aktuelle Bundesregierung gefragt, wie das Einziehen der Handys mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei. Die Antwort war keine Antwort: Der Vollzug des Aufenthaltsrechts sei Ländersache.

NRW: Hunderte Datenträger allein in diesem Jahr eingezogen

Auf Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher der Stadt Köln: Seit Jahresbeginn habe das Ausländeramt Köln 130 Datenträger auf Grundlage der neuen Regelung eingezogen. Das Gesetz ist schon seit Februar 2024 in Kraft, doch aus dem Jahr davor gebe es keine Zahlen.

„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt ein Sprecher. „Ist die freiwillige Mitwirkung nicht zielführend oder wird sie abgelehnt, wird die Person zur Herausgabe des Datenträgers aufgefordert. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt und tatsächliche Anhaltspunkte für den Besitz vorliegen, können die Person, die von ihr mitgeführten Sachen und die Wohnung durchsucht werden.“

Damit stellen sich neue Fragen: Wie viele Datenträger haben Ausländerbehörden seit den gesetzlichen Änderungen im restlichen Nordrhein-Westfalen „bis zur Ausreise“ in Verwahrung genommen? Und was machen andere Bundesländer? Bislang gibt es dazu keine Erfahrungsberichte.

Das zuständige Familienministerium [!] in NRW teilt mit, dass im Bundesland von Anfang 2025 bis Ende Juni insgesamt 344 Datenträger zur Durchsuchung eingezogen wurden. Im Jahr davor waren es 218.

Datenauslesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Bundesland hat dazu technisch vorgesorgt. Denn nicht alle Betroffenen geben wie Makta die Zugangsdaten zu ihren Handys heraus. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang zu den Daten verschaffen kann.

NRW hat die Lizenz für so ein Werkzeug für die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld und Essen erworben. Von welchem Hersteller es stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung von Hendrik Wüst allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage dazu keine Angaben machen, auch nicht zu den Kosten. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt das Ministerium im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software einsetzen, kommen die Werkzeuge aus dem Produktkatalog des israelischen Unternehmens Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensische Software vor allem an Ermittlungsbehörden, Geheimdienste oder das Militär. Und an Ausländerbehörden in Deutschland.

Auch die Datenträger aus Köln werden nach Essen versandt, teilt ein Sprecher der Stadt mit, dort technisch ausgelesen und von einer Person mit Befähigung zum Richteramt ausgewertet. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen. „Der Auftrag gebenden Behörde wird nach der Auswertung ein Bericht mit den gesetzlich zugelassenen Informationen zur Verfügung gestellt.“

„In dieser Reichweite eine reine Repressionsmaßnahme“

Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert bezweifelt, dass der Zweck des Gesetzes rechtfertigen kann, dass Ausländerbehörden die Datenträger dauerhaft einziehen. Lehnert ist auf Migrationsrecht spezialisiert und hat vergleichbare Fälle betreut. Er sagt, es sei ohnehin unklar, wie Datenträger dabei helfen sollten, eine Rückführung zu erleichtern, und warum sie dafür bis zur Ausreise in Verwahrung genommen werden sollten. „In dieser Reichweite wäre die Norm eine reine Repressionsmaßnahme.“

Die neue Regel bedeute, dass es für Menschen noch schwerer wird, ihre Ausreise vorzubereiten – ohne Möglichkeit, ihre Familie oder Netzwerke im Herkunftsland zu kontaktieren. „Das ist verfassungsrechtlich nicht haltbar – und es ist im Endeffekt auch sinnlos, Menschen derart ihre Ausreise und die Rückkehr zu erschweren.“

Der Wortlaut der neuen Regelung lasse außerdem zu, dass die Datenträger ihren Besitzer*innen für lange Zeit entzogen werden. Lehnert warnt: „Das aber dürfte verfassungsrechtlich unzulässig sein. Denn die Grundrechte verlangen nicht nur das Recht, dass die Daten geschützt werden; sondern auch, dass man kommunizieren darf, und zudem schützen sie bekanntlich auch das Eigentum am Handy.“

Davy Wang, der bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten koordiniert, hat ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. „Die Stadt Köln greift in unverhältnismäßiger Weise in das Eigentumsrecht der Betroffenen ein.“ Auf Mobiltelefonen seien viele private und sensible Daten gespeichert, zu denen die Betroffenen keinen Zugang mehr haben. Mit dem Entzug ihres zentralen Kommunikationsmittels verlieren sie außerdem den Zugang zu digitalen Diensten, Informationsquellen und sozialen Kontakten. „Besonders problematisch ist dies für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen“, sagt Wang.

Aufgrund der Länge der Verwahrung komme die Wirkung faktisch einer Enteignung gleich, sagt Wang. Abschiebeverfahren ziehen sich teils über Jahre. „In bestimmten Fällen ist eine Abschiebung faktisch gar nicht möglich, etwa weil Herkunftsstaaten eine Rücknahme verweigern oder gesundheitliche Gründe eine Abschiebung verhindern.“ In solchen Fällen bliebe die Ausreise auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – und die Smartphones und Laptops der Betroffenen ebenso lang bei den Behörden.

Wozu, das sei auch aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar: „Die Ausländerbehörden fertigen beim Auslesen ohnehin eine digitale Kopie des gesamten Datenbestandes an, was dazu führt, dass damit gleichzeitig die Notwendigkeit entfällt, den Datenträger selbst weiter einzubehalten.“

Weiterer Baustein im Repertoire der Behörden

Die Linken-Abgeordnete und Juristin Clara Bünger fordert, die Regierung müsse die Regelung zurücknehmen. „Dass diese Regelung Anfang 2024 unter der Ampel beschlossen wurde, zeigt, dass nicht erst seit dem Amtsantritt von Merz und Dobrindt mit aller Härte gegen ausreisepflichtige Menschen vorgegangen wird“, sagt sie. Seit Jahren werde das Asyl- und Aufenthaltsrecht Schritt für Schritt verschärft, die Rechte der Betroffenen beschnitten. „Unter Dobrindt wird diese Politik, die sich um Grund- und Menschenrechte nicht schert, weiter normalisiert.“

Die Durchsuchungen der Datenträger sind nur ein weiterer Baustein im Repertoire der Behörden. Gleichzeitig mit der Änderung hat die Ampel etwa auch die Möglichkeiten für die Abschiebehaft ausgeweitet. Die Polizei darf nun unangemeldet und zu jeder Tageszeit auftauchen, um ausreisepflichtige Menschen abzuschieben.

Ob Makta ihr Handy wieder zurückbekommt, weiß sie nicht. Nachdem sie im Sommer plötzlich nicht mehr erreichbar war, haben sich ihre Kinder große Sorgen gemacht, sagt sie. Erst über einen Anruf bei Verwandten haben sie erfahren: Es geht ihr gut.

Vor ein paar Wochen konnte sie sich ein neues Gerät kaufen, mit Geld, das sie von ihren Verwandten in Deutschland geliehen hat. Arbeiten darf sie inzwischen nicht mehr, ihren Job als Putzkraft in einem Supermarkt hat sie verloren.

Nächsten Monat wird sie wieder zum Ausländeramt gehen müssen, wieder ihre Duldung verlängern. „Ich habe richtig Angst“, sagt sie.

Dieser Kommentar von Chris Kröver auf netzpolitik.org ordnet ein, was von alledem zu halten ist: „Eine Härte, die nur Schwäche zeigt.“

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Ein Beitrag von Chris Kröver auf netzpolitik.org / Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Foto: Köln (CC s. 19.07.2020)

Die Zahl der politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte ist 2024 auf den höchsten Wert seit 2017 gestiegen. Das geht aus Nachmeldungen der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, wie die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) am 15. Mai berichtet. Demnach wurden im vergangenen Jahr 255 Straftaten mit Bezug zu Flüchtlingsunterkünften erfasst. 2023 hatte die Zahl mit 176 deutlich niedriger gelegen. 2017 lag sie bei 284.

Die Innenpolitikerin der Linken, Clara Bünger, begründete den Anstieg der Angriffe mit einem allgemeinen Rechtsruck. „Das gesellschaftliche Klima hat sich in den letzten Jahren besorgniserregend nach rechts verschoben“, sagte Bünger zur NOZ. „Es ist wenig überraschend, dass Rassisten sich unter diesen Umständen ermutigt fühlen, individuell oder kollektiv Geflüchtete zu bedrohen, sie körperlich anzugreifen oder ihre Unterkünfte zu zerstören.“

Schuld daran ist laut Bünger nicht allein die AfD. „Von SPD bis AfD herrscht weitgehende Einigkeit, dass man möglichst wenige Geflüchtete aufnehmen will. Schutzsuchende würden „als Feinde und Eindringlinge markiert, die möglichst pauschal an den Grenzen abgewiesen werden sollen“.

Für das erste Quartal 2025 wurden laut der Antwort des Bundesinnenministeriums bislang 30 politisch motivierte Straftaten registriert, bei denen Geflüchtetenunterkünfte Tatort oder Angriffsziel waren. In sechs Fällen konnte die Polizei anschließend Tatverdächtige ermitteln.

Auch die Zahl der politisch motivierten Straftaten gegen Geflüchtete außerhalb von Unterkünften ist 2024 mit den Nachmeldungen durch die Bundesregierung weiter gestiegen: auf insgesamt 2.271. Darunter waren 287 Gewalttaten, infolge derer 235 Menschen verletzt wurden. Damit liegt die Zahl der Angriffe auf Geflüchtete zwar leicht unter dem Jahr 2023 mit 2.450 Vorfällen, aber nach wie vor auf hohem Niveau. Im ersten Quartal dieses Jahres gab es 249 solcher Fälle.


Quellen: taz, NOZ
Symbolfoto: Flüchtlingsunterkunft Lingen-Reuschberge  (c) Stadt Lingen (Ems)

551 Fragen

26. Februar 2025

Mit einer kleinen Anfrage im deutschen Bundestag hat die CDUCSU das rechtsextreme  Narrativ vom „Deep State“ (dem Staat im Staate) aufgegriffen. Kleine Anfrage passt irgendwie nicht, denn die CDUCSU stellt insgesamt 551 Fragen an die Bundesregierung und will alles Finanzielle über nicht-staatliche Organisationen wissen, die sie bis in die jüngst Vergangenheit kritisiert haben. Betroffen sind vor allem Gruppen, die gegen Friedrich Merz und seinen Umgang mit der AfD mobil gemacht haben. Die NGOs kritisieren den CDUCSU-Angriff gegen sich nachdrücklich.

Die Anfrage trägt das Datum 21. Februar, also zwei Tage vor der Bundestagswahl. Bekannt wurde die Anfrage aber erst gestern. Offenbar wollen Friedrich Merz,  Alexander Dobrindt und Fraktion mit der Anfrage kritische NGOs einschüchtern. 

Die 32-seitige Anfrage an die Bundesregierung trägt die Überschrift „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015035.pdf)

In ihrer Anfrage beziehen sich CDUCSU zentral auf einen Artikel der rechtskonservativen Zeitung „Die Welt“ mit dem Titel „NGOs: Der deutsche Deep State und seine gefährliche Macht“. Darin wirft die Zeitung aus dem Hause Springer zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich an den jüngsten Protesten gegen Rechtsextremismus beteiligt und dabei das von Friedrich Merz initiierte gemeinsame Votum der Union mit der AfD kritisiert haben, vor, Teil eines angeblichen „Deep State“ zu sein. Die Union greift in ihrer Anfrage dieses Narrativ prominent auf und behauptet, die Einmischung der betreffenden NGOs in die politische Meinungsbildung sei womöglich – so wörtlich – „ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung“.  Konkret genannt und angegriffen werden in der Anfrage Organisationen wie Attac, Omas gegen rechts und Correctiv. Inhaltlich versucht die Kleine Anfrage, das Bild staatlich finanzierter und politisch gelenkter Proteste gegen rechts zu zeichnen.

Das schockiert jetzt wirklich: Diese „kleine Anfrage“ der CDUCSU  stellt die Gemeinnützigkeit bei Correctiv, die vo Jahresfrist in Potsdam das Treffen der Remigrationsrechten aufgedeckt hatten, und des Journalismusverbundes Netzwerk Recherche in Frage. Da klingeln gleich alle Pressefreiheits-Alarmglocken.

Die Fragen der Unionsfraktion beziehen sich auf das Recherchenetzwerk „Correctiv«“, das Netzwerk Campact, das Netzwerk Attac, die Amadeu Antonio Stiftung, die Tierschutzorganisation Peta, die Organisation Animal Rights Watch, die Organisation Foodwatch, die Deutsche Umwelthilfe, Agora Agrar, Agora Energiewende, das Netzwerk Recherche und den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen.

Sehr durchsichtig sind übrigens auch die Versuche, der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke), der Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) etwas am Zeuge zu flicken, indem man sie fragend mit der AfD-Stiftung Desiderius-Erasmus verknüpft aber gleichzeitig die zum eigenen politischen Umfeld zählenden Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) und Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) weglässt.

Diese Anfrage zeigt, so Attac: Der zu befürchtende Großangriff auf die emanzipatorische Zivilgesellschaft unter einer künftigen Regierung Merz hat begonnen. Der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und der Kampf gegen rechts sind CDUCSU offensichtlich ein Dorn im Auge. Mit einer von der Springer-Presse gestützten Kampagne versucht die Union, Akteure der demokratischen Zivilgesellschaft gezielt zu diskreditieren und damit schon im Vorfeld der Amtszeit von Friedrich Merz zu schwächen.

Attac, der bereits vor 12 Jahren zu Zeiten des Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, kritisierte besonders scharf, dass die Union in ihrer Anfrage den rechtsextremen Kampfbegriff „Deep State“ übernimmt, mit dem Trump, Musk und Co., den aktuellen Staatsstreich in den USA zu rechtfertigen versuchen. Auch hierzulande nutzt die AfD das Narrativ eines angeblichen „Deep State“ schon lange, um Stimmung gegen eine demokratische Zivilgesellschaft zu machen.

Sven Giegold, Mitglied des Grünen-Bundesvorstands, sagte zum SPIEGEL: „Diese Fragenkanonade gegen unliebsame Organisationen ist übergriffig. Der Ministerialapparat wird missbraucht, um die Zivilgesellschaft zu überwachen.“ Es ginge dabei „offensichtlich um einen Einschüchterungsversuch, noch bevor Merz’ Kanzlerschaft überhaupt begonnen hat“. Die Methoden erinnerten an solche Viktor Orbáns und „anderen autoritären Regierungen, die den Raum der Zivilgesellschaft einschränken“, so Giegold

Die Linken im Bundestag sprachen von einem „beispiellosen Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft“. Die Abgeordnete Clara Bünger warf der Union vor, sich für die antifaschistischen Proteste der letzten Wochen rächen zu wollen.

Bei Campact erschien übrigens schon kurz nach Bekanntwerden der Kleinen Anfrage eine Petition dagegen.


Rechtliche Einordnung der Teilnahme von NGOs an Protesten gegen rechts (Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“): https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/kritik-an-politik-ist-keine-parteipolitik/

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Quellen: Netzwerkrecherche, attac, Spiegel, Deutschlandfunk