ANF darf nicht liefern

19. Oktober 2020

Aus der Lingener Brennelementefabrik ANF dürfen bis auf weiteres keine Brennelemente nach Belgien geliefert werden. Das hat am Freitag das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main entschieden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte im März die Ausfuhr von unbestrahlten Uranoxid-Brennelementen nach Belgien genehmigt – dagegen hatte ein Bewohner aus Aachen, also nah der belgischen Grenze, geklagt und damit die Ausfuhr gestoppt. Dies wollte die Brennelementefabrik in Lingen mit einem Eilantrag verhindern und während des Gerichtsverfahrens weiter nach Belgien liefern.

Die Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März erteilte Exportgenehmigung für Brennelemente zu den belgischen Pannenmeilern Doel 1 und 2 macht dem Betreiber der Brennelementefabrik – die EDF-Tochter Framatome/ANF – Kopfzerbrechen: In einem eigenen Antrag fordern die ANF-Anwälte vom BAFA die sofortige Vollziehbarkeit der durch die Klage gestoppte Exportgenehmigung. Angeblich sei die Klage des Aacheners unzulässig und die aufschiebende Wirkung der Klage damit hinfällig. Außerdem dränge die Zeit, ein Teil der Brennelemente müsse spätestens in der 43. Kalenderwoche geliefert werden, sonst drohe eine Betriebsunterbrechung mit angeblich gravierenden Folgen. Das geht aus aktuellen Schreiben der ANF-Anwälte an das Verwaltungsgericht hervor.

Interessant ist, dass über die Gefährlichkeit der belieferten Atomreaktoren in Doel bislang weder ANF noch das BAFA sprechen wollen. Diese Gefährlichkeit ist aber der Hauptgrund für die Klage aus Aachen. Zudem soll nach Ansicht von ANF und BAFA die Beweislast für die Gefährlichkeit der AKW allein dem Kläger aufgebürdet werden – eine schwierige Rechtsposition. Die Anwältin des Aachener Klägers, Dr. Cornelia Ziehm, reichte dazu am 8. Oktober einen weiteren detaillierten Schriftsatz beim Verwaltungsgericht ein. Darin führt sie aus, dass BAFA und ANF die strengen Schutzmaßstäbe des Atomgesetzes außer Acht lassen. Die Klage sei sehr wohl zulässig, zumal Doel 1 und 2 ungewöhnlich störanfällig und für einen Betrieb über 40 Jahre hinaus nicht ausgelegt sind. Damit werde ihr Mandant einem unzumutbaren Risiko ausgesetzt. Ziehm stellt außerdem klar, dass die Brennelemente in Doel frühstens zur nächsten Revision im März 2021 gebraucht würden, eine sofortige Vollziehung sei schon aus diesem Grund nicht notwendig.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat mit seiner heutigen Entscheidung erstmalig eine Ausfuhr von Brennelementen unterbunden, wie Gerichtssprecherin Sanaz Moradi mitteilte. „Aus der Ablehnung der Kammer folgt, dass in der Tat bis zur Klärung in der Hauptsache vorerst von der Ausfuhrgenehmigung kein Gebrauch mehr gemacht werden kann – also die Brennelemente nicht ausgeführt werden dürfen.“

Die Kammer sieht die Klage des Grenzbewohners dabei als zulässig an. Der Aachener Kläger sieht sein Recht auf Leben und Gesundheit gefährdet, weil er ein hohes Sicherheitsrisiko durch das alte belgische Atomkraftwerk in Doel befürchtet. Ein Bündnis aus Atomkraftgegnern spricht jetzt von einem richtungsweisenden Erfolg durch den Etappensieg: Das Gericht lasse Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Brennelemente-Exporten erkennen.

„Die Kammer hat in ihrem Beschluss auch ausgeführt, dass es hier um rechtlich hoch komplexe Fragen geht, die von nationaler und unionsrechtlicher Bedeutung sind“, sagte Moradi. Das bedeutet, dass das Verfahren noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg landen könnte.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD war übrigens 2018 vereinbart worden, die Regeln für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen in umstrittene Anlagen ins Ausland zu prüfen. Ein solches Verbot hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vergangenes Jahr in einem Gesetzentwurf gefordert. Dass trotzdem das von Svenja Schulze (SPD) geführte Umweltministerium den Transport genehmigt hat, finden die Atomkraftgegner/innen unverständlich:. „Damit ist Ministerin Schulze für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren Schließung wir seit Jahren fordern“, sagte Alexander Vent vom Bündnis „AtomkraftgegnerInnen im Emsland“ bereits im Frühjahr.

“Das plötzliche Tauziehen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zeigt, auf welch‘ dünnem juristischem Eis die Brennelementexporte aus Lingen bislang stehen. Das Bundesumweltministerium wie auch das Wirtschaftsministerium müssen das BAFA anweisen, keine Brennelementexporte zu den Pannenmeilern zuzulassen, denn deren Einsatz kann für die Nachbarländer katastrophale Folgen haben. Die Schutzmaßstäbe des Atomgesetzes müssen beachtet werden,“ so jetzt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Uns alarmiert, dass der Brennelementehersteller EDF-Framatome/ANF es augenscheinlich gewohnt ist, einfach beim zuständigen Bundesamt BAFA anzurufen, um seine Rechtspositionen und Wunschvorstellungen durchzusetzen und das BAFA sofort darauf reagiert. Die jetzige industriefreundliche Genehmigungspraxis beim BAFA ist nicht länger hinnehmbar,“ ergänzt Alexander Vent.

Gegen den Beschluss aus Frankfurt kann ANF Rechtsmittel einlegen; dann entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

(VG Frankfurt (Main), Beschl. v. 16.10.2020, Az. 6 L 2470/20.F)


Hintergrund:
Der Betrieb der alten belgischen Reaktioren Doel 1 und 2 ist nach Urteilen des EuGH und des belgischen Verfassungsgerichtshofs wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtswidrig, wird aber bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet, um die fehlende UVP nachzuholen. Das Verfahren dazu begann in diesem August. Aus Deutschland beteiligen sich daran u. a. die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz sowie mehrere Anti-Atomkraft-Initiativen.

Die bundesweit einzige Brennelementefabrik ANF (Advanced Nuclear Fuels) steht in Lingen (Ems) und wird von Framatome, einer Tochter des staatlich-französischen Atomkonzerns EDF betrieben. Die Brennelementefabrik verfügt bislang trotz des beschlossenen deutschen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum. Sie versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken, ein weiterer Sinkflug ist zu erwarten.

Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 kann die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Aktuell regt sich auch in Baden-Württemberg juristischer Widerspruch gegen eine im September erteilte neue Exportgenehmigung für Brennelemente von Lingen für das Schweizer AKW Leibstadt.

Liebe Lehrhausgemeinde, 
mit großem Bedauern teilen wir mit, dass unser nächstes, für den kommenden Mittwoch geplantes Lehrhausgespräch  aus Gründen der erneuten Zunahme und Ausbreitung der CORONA-Pandemie zum vorgesehenen Termin abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben werden muss.
Ich bitte um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung.
Diese Entscheidung  ist allein schon deshalb unausweichlich, weil wir als Veranstalter auch in der Verantwortung für das Wohl unserer Veranstaltungsbesucher sind.

Akademieabend und Lehrhausgespräch:
Karl-Heinz Keldungs

„Vom Rechtsstaat zur Diktatur – 
Über den Rechtsbruch der NS-Justiz“
Lingen (Ems) – Ludwig Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Str. 16
Mittwoch, 21. Oktober 2020 – 19.30 Uhr

In Kooperation mit dem Anwaltverein Lingen (Ems) lädt das Forum Juden-Christen für kommenden Mittwoch zu einem Akademieabend und Lehrhausgespräch in das LWH nach Lingen-Holthausen ein.

„Vom Rechtsstaat zur Diktatur – über den Rechtsbruch der NS-Justiz“ ist der Vortrag von Karl-Heinz Keldungs überschrieben.

Keldungs, lange Jahre Vorsitzender Richter eines Zivilsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf, hat die Rechtsprechung in den NS-Prozessen der vergangenen 75 Jahre einer kritischen Prüfung unterzogen. Entstanden ist hieraus der 500-Seiten-Band „NS-Prozesse 1945 – 2015. Eine Bilanz aus juristischer Sicht“ (Edition Virgines). Mit dem Blick eines erfahrenen Richters analysierte Keldungs zunächst die Prozessverläufe, dann die Entwicklung der Rechtsanwendung durch die Gerichte, unter anderem bei der Feststellung der Täterschaft, der Beihilfe und des sogenannten Putativnotstands. Hierbei deckte er zahlreiche unverständliche Urteile auf, die zudem nicht nachvollziehbare Strafmilderungsgründe enthalten.


Foto: © LWH