einfach zu viel Torf abgebaut
2. Januar 2023
Torfabbau ist bekanntlich sehr schlecht fürs Klima. Und trotzdem ist er in Deutschland nach wie vor erlaubt. Behörden erteilen immer noch Genehmigungen. Vor allem in Niedersachsen graben sich Unternehmen durch trockengelegte Moorböden, um den Rohstoff abzubauen; zuletzt erteilte der Landkreis Aurich eine Genehmigung für den Abbau von 100 Hektar; denn Torf eignet sich gut als Pflanzendünger. Seine Gewinnung setzt aber eben Unmengen klimaschädlicher CO2-Gase frei.
Am Silvestertag informierten die Emsland-Blätter der NOZ, dass im Abbaugebiet „Esterweger Dose 1-4“ zwischen den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Leer möglicherweise nicht mehr genug Torf vorhanden ist, um die Fläche wie vorgeschrieben wiederzuvernässen. Die Abbau-Firmen müssen ihre abgetorften Ländereien nämlich auf diese Weise renaturieren. So soll der Ausstoß der Klimagase aus den alten Moorböden gestoppt werden. Das funktioniert aber nur, wenn eine gewisse Restschicht Torf im Boden verbleibt – ein halber Meter gilt als Untergrenze. Auf der sehr großen Abbaufläche nördlich von Esterwegen ist diese Grenze unterschritten. Der zuständige Landkreis Emsland bestätigte, man habe 2020 den Torfabbau in der Region stillgelegt. Bei anschließenden Messungen habe sich der Verdacht der Behörde bestätigt, dass die vorgeschriebenen Abbauhöhen bereits unterschritten waren.
Nach Angaben des Landkreises fehlen auf der Fläche gut 19.800 Kubikmeter Torf. Umgerechnet entspricht das laut NOZ rund 283.000 handelsüblichen 70-Liter-Blumenerde-Säcken im Baumarkt. Die kosten die Kunden mindestens 12 bis 13 Euro pro Sack.
Der immer schon abbaufreundliche Landkreis prüft aber weiter – inzwischen seit mehr als zwei Jahren. Ein Endergebnis liegt bislang nicht vor. Am Ende würde ein Verstoß gegen die Vorschriften nur eine Ordnungswidrigkeit sein, die eine geringe Geldbuße nach sich zöge und vielleicht die Einziehung der Verkaufserlöse an die Handelsketten, die durch den zu umfangreichen Torfabbau erzielt wurden. Das könnte sich auf mehr als 1 Million Euro summieren.
Vertreter des NABU sprechen längst von einer Katastrophe und einem Skandal. Sie hatten entsprechende Unterlagen des Landkreises gesichtet und sagen jetzt: Das Abbauunternehmen Klasmann-Deilmann hat in der Esterweger Dose schlichtweg zu viel Torf abgebaut. Klasmann-Deilmannwill aber davon nichts wissen: Hintergrund aller Probleme, sagt Klasmann-Deilmann, seien die trockenen Sommer der vergangenen Jahre – mithin der Klimawandel. Dadurch sei die sogenannte Torfzehrung beschleunigt worden. Dabei gelangt Sauerstoff an die trockengelegten Torfböden und beschleunigt dadurch deren Zersetzung. Der Torfboden schrumpft zusammen.
Der NABU hat am Wochenende diese „Wir-doch-nicht“-Darstellung des schon vor Jahrzehnten umstrittenen emsländischen Torfabbauunternehmens Klasmann-Deilmann zurückgewiesen. Vielmehr habe die Firma eindeutig zu viel Torf abgebaut.
„Vor einiger Zeit ist uns aufgefallen, dass auf Teilflächen im Abbaubereich der gewachsene Schwarztorf gegrubbert wurde“, erläutert Karl-Heinz Augustin vom NABU Emsland Nord. „Die Zerstörung der wasserhaltenden, gewachsenen dichten Torfschicht ist im Hinblick auf die Wiedervernässung und Renaturierung eine Katastrophe. Deshalb haben wir vom NABU den Landkreis um Umweltinformationen insbesondere mit Bezug auf die nach dem Torfabbau herzustellenden Geländehöhen gebeten.“ Aus den zur Verfügung gestellten Informationen sei „deutlich hervorgegangen, dass ein Defizit an Torf“ bestehe.
Außerdem enthalte der Genehmigungsbescheid diese Auflage:
„Alle die Höheneinhaltung und Höhenfeststellung beeinflussenden Faktoren, wie Genauigkeit technischer Abläufe, Mineralisierung, Sackung und Quellung von Torfen, Genauigkeit der eingesetzten Messtechnik, sind vom Abbauer so zu berücksichtigen, dass die Herrichtungsordinate dennoch sicher eingehalten wird. Das Ergebnis der Abnahmemessung wird verbindlich und ohne weitere Korrekturen oder Abschläge festgestellt.„
Folglich hätte nach Ansicht der Naturschützer die Firma Klasmann-Deilmann entsprechend viel Torf auf der Fläche belassen müssen, um auch „bei einsetzender Mineralisierung und Sackung“ entsprechende Herrichtungshöhen einhalten zu können.
Jetzt bestehe die Gefahr, dass nicht mehr genügend Torf vorhanden sei, um Polder und Sandlinsen, die an die Oberfläche ragen, zu verwallen. „Die Sandlinsen wirken dann wie ein Abfluss in der Badewanne und die Fläche läuft trocken“, erklärt Augustin. Der NABU fordert nun kurzfristig eine umfassende Untersuchung der Bodenschichten („Stratigraphie“) für die gesamte Abbaufläche, um zu klären, ob eine Wiedervernässung und Renaturierung überhaupt noch möglich ist. Außerdem müsse die Renaturierung – sofern überhaupt noch möglich – schnellstmöglich in Angriff genommen werden. „Monat für Monat ohne Wiedervernässung wird die noch vorhandene Torfmenge durch Mineralisation weniger und weniger und die Schwierigkeiten für die Renaturierung werden immer größer,“ so Augustin. Sollte eine Renaturierung im Abbaugebiet „Esterweger Dose 1-4“ nicht möglich sein, sind an anderer Stelle schnellstmöglich Kompensationsflächen in entsprechender Größe zu schaffen, fordert der NABU.
Die Esterweger Dose war bis vor 70 Jahren eines der größten Hochmoorgebiete Mitteleuropas. Nach dem zweiten Weltkrieg begann seine Entwässerung und Abtorfung. Später wurden zwar über 4.700 ha als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt, der Torfabbau blieb jedoch weiter erlaubt; dafür hatten Lobbyisten gesorgt.
Außerdem ist das Gebiet sowohl als Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Gebiet) als auch als EU-Vogelschutzgebiet besonders für Arten wie Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel und Kiebitz geschützt. Für diese Arten hätten laut Abbaugenehmigung im Bereich der Abbaustätte auch Reststrukturen erhalten bzw. entwickelt werden sollen. „Uns sind aber keine Reststrukturen bekannt,“ beklagen die Naturschützer. Die artenschutzrechtlichen Auflagen seien dementsprechend wohl auch nicht eingehalten worden. Insgesamt bezeichnen sie deshalb den jetzigen Zustand der Fläche als Skandal.
Text: NOZ, NABU; Foto: Moor, Herbert2512 via piaxbay
Die Lingen Fahrradtour Nr. 1
18. Juli 2020
Die Lingen Fahrradtour Nr. 1
„Zwischen Grafschaft und Emsland“
Lingen (Ems) – Abfahrt: Alte Posthalterei Ankunft: Lingener Marktplatz
Sonntag 19. Juli – Mögliche Abfahrtszeiten:
09.30 – 10.00 – 10.30 – 11.00 – 11.30 – 12.00 – dann rund 5 Stunden
Kosten: 34,90 € (incl. 2 kleine Speisen, Kaffee und Kuchen, 5 Getränke, 1 Verpflegungspaket)
„Wir Lingener Gastronomen haben uns überlegt an drei Terminen eine schöne Fahrradtour für Euch zu organisieren. Ihr fahrt durch das schöne Emsland und macht Halt an den schönsten gastronomischen Orten und werdet mit leckeren Getränken und Kleinigkeiten verwöhnt. So ganz nebenbei unterstützt ihr uns alle mit der Teilnahme.
Am Abfahrtsort bekommt ihr ein kleines Genusspaket für unterwegs und eine Karte bzw. den Link zu einer App, damit ihr wisst, wo es lang geht. Also quasi eine entspannte Schnitzeljagd durchs schöne Emsland mit passender kulinarischer Begleitung. Lasst Euch überraschen!
Ihr könnt Euch direkt hier im Shop die Karten sichern und Euch Euer Lieblingsstartzeit buchen. Wir freuen uns sehr auf Euch!“
Teilnehmende Gastronomie (auf die drei nächsten Sonntage verteilt (Nr. 1 am 19.07., Nr. 2 am 26. Juli und Nr. 3 am 2. August ):
Grüner Jäger – Hotel am Wasserfall – Hofbräu an der Wilhelmshöhe – Kiebitz – Kräuterhof Rosen – Extrablatt am Markt – Alte Posthalterei – Kanu-Kletter-Camp – Querdels Hofcafe
lokales Aussterben
26. August 2019
Der NABU hat für das EU-Vogelschutzgebiet „Niederungen der Süd- und Mittelradde“, ein Gebiet von ca. 4.400 ha in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland, alle zur Verfügung stehenden Gutachten und Dokumente ausgewertet – beispielhaft für viele Gebiete in Niedersachsen.
Das Ergebnis ist verheerend: Seit Meldung des Gebietes an die EU-Kommission im Jahr 2007 hat sich der Kiebitz-Bestand nahezu halbiert. Die Uferschnepfe steht nach Bestandsabnahmen von über 80 Prozent vor dem lokalen Aussterben. Daher hatte der NABU Niedersachsen Ende 2018 Beschwerde bei der EU eingereicht.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerium planen jetzt einen Flächentausch von (bescheidenen) 106 Hektar, um den Wiesenvogelschutz in den Raddetälern der beiden Landkreisen zu stärken.
NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann begrüßt den Schritt: „Für den Schutz der Wiesenvögel in den Raddetälern ist der Flächentausch ein erster wichtiger Schritt, damit endlich eine wiesenvogelgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen möglich wird.“ Auch der geplante Kauf weiterer Flächen kann die Niederungen der Süd- und Mittelradde ökologisch stärken.
Doch dabei kann es nicht bleiben. Weitere Anstrengungen sind notwendig. Buschmann dazu: „Die bisher durchgeführten Maßnahmen zum Erhalt der Wiesenvogelbestände an Süd- und Mittelradde waren nachweislich unzureichend. Ein Flächentausch allein wird nicht ausreichen, da dringend auch eine fachliche Begleitung der Landwirte vor Ort für eine wiesenvogelgerechte Bewirtschaftung benötigt wird.“
Die Pressemitteilung der Landesregierung zum Flächentausch findet sich hier. Zur weiteren Politik der GroKo in Hannover fiel mir dieser gestrige Tweet von Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer in die digitalen Finger:
(Foto: Kiebitz, Andreas Trepte, derivative work Lämpel, CC 2.5 generisch“)
Kiebitz-Beschwerde
4. Januar 2019
Der Nabu hat sich bei der Europäischen Union über Niedersachsen beschwert. Die Bestände von Wiesenvögeln wie dem Kiebitz gehen vielerorts zurück.
Der Kiebitz ist leicht an seiner Haube zu erkennen. Zwei schwarze Federn stehen ihm frech vom Kopf ab. Ein hübscher Vogel, und ein schützenswerter. Seit 2015 steht er auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Weil er auf Wiesen brütet, kommt er mit seinen Nestern leicht zwischen die Klingen von landwirtschaftlichen Mähwerken.
Der Naturschutzbund (Nabu) kritisiert das Land Niedersachsen scharf dafür, dass die Bestände des Kiebitz und anderer Wiesenvögel zurückgehen. Weil die bedrohten Arten nicht ausreichend geschützt würden, hat der Nabu nun sogar Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union eingereicht.
Zwei Jahre lang haben Holger Buschmann und seine Mitstreiter/innen recherchiert, Gutachten und Dokumente ausgewertet, die sie auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes vom niedersächsischen Umweltministerium bekommen haben. Demnach hat jede Person Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen von öffentlichen Stellen.
Die Naturschützer haben die Situation der Wiesenvögel am Beispiel des EU-Vogelschutzgebietes „Niederungen der Süd- und Mittelradde“ untersucht. Das Fazit: „Wir haben es mit einem eklatanten Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie zu tun“, sagt Buschmann.
Bisher nur Kleinstmaßnahmen
2004 gab es laut Nabu noch 367 Kiebitze in dem knapp 4.400 Hektar großen Gebiet, das sich durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland zieht und sich wie ein Mosaik aus feuchten Wiesen, Weiden und intensiv genutzten Äckern und Grünlandflächen zusammensetzt. 2007 meldete das Land das Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission.
Doch 2018 lebten dort nicht mehr Kiebitze als zuvor, sondern nur noch 193. Laut der Vogelschutzrichtlinie von 1979 dürfe sich jedoch der…“
(Foto: Biebitz, Andreas Trepte, derivative work Lämpel, CC 2.5 generisch“)
Grün umgebrochen
8. Januar 2015
Was für ein Sch… in diesem vermaisten Niedersachsen, habe ich mir gedacht, als ich durch diese NABU-Informationen etwas über den Gründlandumbruch und Subventionsesetze erfahren habe, von denen ich bis dato nie gehört hatte, und von „Enteignung“: Amtlich und gar nicht still und leise teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Freitag vor Heiligabend (19.12.14) mit, dass der „Schwellenwert für die allgemeine flächendeckende Genehmigungspflicht bei Grünlandumwandlungen unter fünf Prozent gefallen“ sei: Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland vom 6. 10. 2009 (Nds. GVB1. S. 362) gab man bekannt, dass sich der Anteil der Flächen, die als Dauergrünland genutzt werden, im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bezogen auf die Referenzjahre 2003 bzw. 2005 um weniger als 5 Prozent verringert hat. Hinter diesem Verwaltungssprech stand, dass die Genehmigungspflicht für das Umbrechen von Dauergrünland nach eben der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland ab diesem Freitag für 13 Tage bis zum Jahresende der „Genehmigungsvorbehalt nach Cross Compliance“ (NABU) aufgehoben war, der sich an Empfänger von EU-Betriebsprämien richtet und seit Oktober 2009 in Niedersachsen galt. Und sofort wurde umgebrochen, obwohl Beschränkungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften in Bezug auf den Umbruch von Dauergrünland allerdings bestehen blieben. Denn: Ab 1. 1.2015 gilt ein neues Genehmigungsverfahren gemäß § 16 des Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen- Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG. Demnach ist es nach dem Naturschutzrecht weiterhin unzulässig, Grünland auf Moorstandorten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und in Überschwemmungsgebieten umzubrechen, da dies der ordnungsgemäßen Landwirtschaft widerspricht. Generell ist der Grünlandumbruch auch in allen Naturschutzgebieten, in so genannten „Natura 2000-Gebieten“, in gesetzlich geschützten Biotopen, auf als Geschützte Landschaftsbestandteile geltendem Ödland und sonstigen naturnahen Flächen sowie in Landschaftsschutzgebieten ohne Genehmigung verboten. Zudem darf nach dem Wasserrecht in Wasserschutzgebieten, in Überschwemmungsgebieten sowie an Gewässern Zweiter Ordnung genehmigungspflichtig. Also: ohne Genehmigung kein Grünlandumbruch. Der NABU als größter Umweltverband in Niedersachsen zeigte sich jetzt empört-enttäuscht, dass es für 13 Tage möglich und legal war in Niedersachsen Grünland umzubrechen. Der NABU kritisierte dabei auch die öffentliche Ankündigung des agrarpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels, vom 17. Dezember, wonach „ab sofort ein Grünlandumbruch wieder möglich“ sei und die kurzzeitige Aufhebung des Umbruchverbotes „begrüßt“ wurde [Inzwischen ist übrigens die Pressemitteilung von Herrn Siebels auf seiner Internetseite nicht mehr auffindbar]. Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, sagte: „Es ist ein Unding, Umbrüche auf Grünlandflächen zu propagieren. Dies treibt den dramatischen Artenschwund im Grünland weiter voran und verursacht zusätzliche Treibhausgasemissionen. Nach Informationen des NABU wurde besonders auf Moorböden bspw. im Tausendschrittmoor (Landkreis Emsland) und im Landkreis Rotenburg umgebrochen, wodurch noch schneller als bisher CO2 in die Atmosphäre gerät und dies die Klimaerwärmung anheizt. Da nicht genau bekannt ist, wo sich noch artenreiches Grünland befindet, um dieses individuell zu schützen, gehen bei jedem Umbruch Blütenpflanzen auf dem Grünland verloren. Es ist schon traurig genug, dass das Landvolk die Landwirte eindrücklich auf die Umbruchsmöglichkeit über die Feiertage hingewiesen hat, eine öffentliche Ankündigung aus der SPD-Regierungsfraktion heraus ist aus Sicht des NABU aber völlig untragbar und sendet eine fatale Botschaft für eine angeblich angestrebte naturverträgliche Agrarpolitik aus.“
Der NABU Niedersachsen fordert insbesondere die SPD-Landtagsfraktion auf, sich endlich wie im Koalitionsvertrag versprochen dem Erhalt der Moorböden zu widmen und dabei ganz besonders auch das Grünland im Blick zu haben. Um den Wiesenvögeln wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine sowie den Weißstörchen einen Platz zum Brüten und zur Nahrungssuche bieten zu können, braucht Niedersachsen Grünlandflächen mit einer Vielzahl an Gräsern, Kräutern, einem breiten Spektrum an grünlandtypischen Insekten und Kleintieren. „Ziel muss es sein, artenreiche Wiesen zu erhalten und wieder Ackerflächen in Wiesen umzuwandeln, statt Grasäcker mit Hochleistungsgräsern zu schaffen oder gleich umzubrechen. Sämtliche ökologisch besonders wichtigen Standorte wie Moorböden, Grünlandflächen in FFH- und Vogelschutzgebieten, Überschwemmungsflächen sowie erosionsgefährdete Hanglagen sind als Tabuflächen zu definieren und von jeglichem Umbruch auszuschließen“, betonte der NABU-Landesvorsitzende. Nach neuesten Zahlen aus dem Bundesamt für Naturschutz haben alle landwirtschaftlich geprägten Natura 2000-Gebiete in Deutschland an Arten verloren. Ausgerechnet das Grünland nimmt dabei einen traurigen Spitzenplatz ein. [mehr…] (Symbolfotos: Wiese bei Lingen © milanpaul ; Acker bei Lingen © dendrosaspis2008, jeweils via flickr)
Das Ende des Georgsdorfer Hochmoores?
3. Dezember 2010
Ökoalarm in Niedersachsen! Bündnis’90/Die Grünen, die Linksfraktion im Landtag Niedersachsen sowie der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) haben sich gegen weitere Torfabbauflächen ausgesprochen. 12.000 Hektar Fläche sind derzeit im Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) für den Bodenabbau vorgeschlagen, davon mehr als 7.000 Hektar für den Torfabbau. Eine Vielzahl dieser Flächen liegt innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten, in Landschaftsschutzgebieten oder grenzt an bereits renaturierte, für den Natur- und Artenschutz besonders wertvolle Flächen, die häufig Teil des Niedersächsischen Moorschutzprogramms sind. Durch die nun geplanten neuen Abtorfungen ist die positive Entwicklung dieser Gebiete für den Natur-, Arten-, Trinkwasser- und Klimaschutz gefährdet, erklärte jetzt der NABU Niedersachsen.
Rücksichtslos wurden zahlreiche neue Abbauflächen für Torf und Gesteine vom Hannoverschen Landwirtschaftsministerium in das LROP aufgenommen – selbst solche die aus Natur- und Artenschutzgründen bisher vom Abbau ausgeschlossen waren. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, dazu: „Die Ausweisung von weiteren Hoch- und Niedermoorflächen als Vorranggebiete für den Torfabbau wäre ein Rückfall in die 1970-er Jahre“. Längst schien verstanden, dass über 95 Prozent der ehemaligen Hochmoorflächen des einstigen Moorlandes Niedersachsen bereits zerstört wurden und die letzten Reste zum Erhalt der einmaligen Fauna und Flora der Moore unter Schutz gestellt werden müssen. Anstatt das Moorschutzprogramm durch Niedermoorflächen zu ergänzen und zu entwickeln, sollen nun aber auch diese restlichen Flächen dem Abbau preisgegeben werden. Dr. Holger Buschmann: „Wir setzen allerdings auf die Einsicht der Landesregierung und gehen davon aus, dass alle neu zum Torfabbau vorgeschlagenen Flächen aus dem Entwurf des Landesraumordnungsprogramms entfernt werden. Es wäre ein Unding, dass gegen den Protest vieler Kommunen und der Naturschutzverbände, das allseits anerkannte und fachlich gültige Moorschutzprogramm Niedersachsens ‘abgegraben’ würde.“
„Besonders erschreckend“ – so der NABU- ist die vorgesehene Erweiterung des Torfabbaus im Georgsdorfer Moor im Landkreis Grafschaft Bentheim an der Grenze zum Emsland. Der 300m breite Streifen Hochmoor umfasst insgesamt 63 Hektar, die bisher vertraglich vom Abbau ausgenommen und dem Naturschutz zugesprochen waren. Die Nordhorner Kreisgruppe des BUND und des NABU protestierten schon vor Wochen „nachdrücklich und auf das Schärfste“ gegen die entsprechende Änderung des LROP und den vorgesehenen Torfabbau. Der sei „aus Gründen des Artenschutzes und des Klimaschutzes“ unverantwortlich. Durch eine Zerstörung des Hochmoor-Grünlandblocks bei Georgsdorf würden in kürzester Zeit klimaschädliche Gase mobilisiert, die vorher in etwa 10.000 Jahren festgelegt wurden. Artenschutzrechtlich ist ein Torfabbau aus Sicht der Umweltverbände unvertretbar: „Im 300-Meter-Block brüten streng geschützte Wiesenvogelarten wie Großer Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe. Die geplante Abtorfung wird zum vollständigen Verlust dieser Arten führen. Der Erhaltungszustand ihrer lokalen und regionalen Populationen wäre durch das Vorhaben stark gefährdet.“
Die Verbände: „63 Hektar sollten es wert sein, für nachfolgende Generationen erhalten zu bleiben. Schließlich handelt es sich auch um ein Stück Grafschafter Kulturgeschichte.“ Die Verbände erinnern die Kommunalpolitiker und die politisch Verantwortlichen auf Landesebene an die Worte von Bundespräsident Christian Wulff, die er jüngst bei der Verleihung des Deutschen Umweltpreises vorgetragen hat: „Wir dürfen nicht länger für kurzfristigen Nutzen längerfristigen Schaden in Kauf nehmen.“ In diesem Zusammenhang habe der Bundespräsident eine konsequente Klima- und Umweltpolitik angemahnt.
Der hinter verschlossenen Türen tagende Kreisausschuss des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn berät in diesen Tagen über die Pläne, im LROP die letzten 63 Hektar Hochmoor bei Georgsdorf in der Grafschaft als „Vorranggebiet für den Torfabbau“ freizugeben. Seit 2001 hat die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) Vorrang für Natur und Landschaft. Der westlichste niedersächsische Landkreis bemüht sich seit Jahren, durch Verträge mit den Eigentümern schutzwürdige Naturräume in der Grafschaft zu sichern. Deshalb wurde 1997 vereinbart, die Georgsdorfer Fläche nicht industriell abzutorfen; sie ist das letzte verbliebene Hochmoor in unserem Nachbarkreis.
„Es ist nicht nur wegen des Natur- und Artenschutzes, sondern besonders aus Gründen des Klimaschutzes unverantwortlich, die eigentlich als CO2-Senken funktionierenden Moore abzutorfen und damit Unmengen von CO2 in die Luft zu blasen. Das Land Niedersachsen würde damit seiner hohen Verantwortung im Moor- und Klimaschutz keineswegs gerecht, sondern muss sich vielmehr die Frage stellen lassen, ob es mit der Ausweisung neuer Torfabbau-Vorranggebiete den vollmundig propagierten Klimaschutz nicht ad absurdum führen würde“, erklärte Dr. Holger Buschmann.
Eine 15 Zentimeter hohe Torfschicht speichert auf der gleichen Fläche in etwa ebensoviel CO2 wie ein 100-jähriger Wald. Bei Torfmächtigkeiten von mehr als einem Meter ist die CO2 Speicherung eines Moores enorm, eine Freisetzung dieser CO2 Mengen nicht zu verantworten. Die Georgsdorfer Pläne sind kein Einzelfall. Auch die Neuausweisung von 157 Hektar des Badener/Posthauser Moores im Landkreis Verden, das Günnemoor im Landkreis Osterholz mit fast 100 Hektar oder das Hanlaxmoor mit 89 Hektar im Landkreis Nienburg stehen auf der umweltfeindlichen Liste von Schwarzgelb. Die Zerstörung von Mooren ist extrem klimaschädlich. Vor allem im Ostfriesland, im Emsland und Bremen wehren sich daher Kommunen, Bürgerinitiativen und Umweltverbände gegen den Torfabbau.
(Foto: Georgsdorfer Hochmorr, © BUND Grafschaft Bentheim; Kiebitz: © wikipedia CC)