Hilft nicht

27. Juni 2012

Der Wolf fraß im Märchen Kreide, um die hohe Stimme der Geißenmutter nachzuahmen und so die sieben Geißlein zu täuschen. Kreide fressen (ungefressene Kreide re., Foto CC Gipsmuseum Walkenried), das versucht jetzt, rund ein halbes Jahr vor der Landtagswahl, Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann. Doch niemand nimmt es ihm ab. weil er ja auch nur so tut: Gestern hat er seine vor sechs Wochen vorgelegte Verordnung zur Härtefallkommission in einigen Punkten geändert. Die Härtefallkommission befasst sich mit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht. Sie soll ihnen gleichwohl zu einem Bleiberecht verhelfen, weil Vollzug und Durchsetzung der Ausreisepflicht menschlich oder moralisch unerträglich wäre. In Niedersachsen war sie nicht einmal dazu nicht in der Lage, so wie Schünemann sie trickreich seiner Ideologie auf den Leib gezimmert hatte.

Der gestrigen Erklärung des niedersächsischen Innenministers zur geplanten Reform der Härtefallkommissionsverordnung sind  auch nur leichte Korrekturen gegenüber dem Anfang Mai vorgelegten Entwurf Schünemanns zu entnehmen, nämlich:

  • Eine Präambel soll der Verordnung vorangestellt werden.
  • Es soll nicht nur eine/n, sondern mehrere Stellvertreter/innen für HFK-Mitglieder geben.
  • Die neu eingebaute Frist für Entscheidungen der HFK nach Vorlage einer Stellungnahme des MI wird von drei auf vier Monate verlängert.
  • Auf die vorgesehene weitere Verschärfung in Form eines mindestens dreijährigen Aufenthalts als Voraussetzung für die Annahme eines HFK-Antrags wurde verzichtet.

Es sind  kosmetischen Korrekturen, schreibt der Niedercsächsische Flüchtlingsrat. Damit erfülle die Landesregierung leider dessen Forderungen  zur Umstrukturierung der Härtefallkommission nicht. Ein paar warme Worte über Humanität in der Präambel nützen nicht viel, sagt Kai Weber (Nieders. Flüchtlingsrat) in einer Stellungnahme, wenn allein der Bezug öffentlicher Mittel weiterhin ein Regelausschlussgrund darstellt. Auch in Zukunft findet sich kein einziger  Vertreter einer Flüchtlings- oder Menschenrechtsorganisation unter den benannten Mitgliedern. Fast alle formalen Nichtannahmegründe bleiben bestehen. Der in der Vergangenheit mehrfach praktizierte Protest von Mitgliedern durch “Ruhenlassen” der Mitarbeit in der Kommission wird durch die nun eingebaute Entscheidungsfrist zukünftig nicht mehr möglich sein, weil dies eine Ablehnung von Anträgen nach Ablauf der viermonatigen Fristsetzung zur Folge haben würde. Doch andersrum wird ein Schuh daraus: Künftig kann Schünemanns  Härtefallkommission zwar mit einfacher statt mit Zweidrittel-Mehrheit Gnade gewähren – aber es ist immer noch die Mehrheit der Stimmberechtigten gefordert, nicht die der Anwesenden. Die Vertreter staatlicher Stellen können also weiterhinSitzungen schwänzen, ohne damit die Kontrolle aus der Hand zu geben.

Man sieht: CDU-Hardliner Schünemann versucht ein halbes Jahr vor der Landtagswahl eine „offene Flanke“dieser Regierung  zu schließen. Nicht nur ich sehe  nur vordergründige Polit-Taktik und man weiß, das hilft nicht. Im Januar wird dieser unsägliche Mensch abgewählt.

Ach ja:
Am 8. Juli unterstützt der  Gospelchor der Kreuzkirche Göttingen die Initiative des Schauspielers Lars Wätzold. Er macht mit der Veranstaltungsreihe „Benefiz für Schünemann-Opfer“ in der südniedersächsischen Universitätsstadt auf die besonders unmenschliche Abschiebepraxis des niedersächsischen Innenministers aufmerksam macht. Trotz Ankündigungen, die Abschiebepraxis zu überdenken, bzw. im Bundesrat eine Initiative zur Änderung der entsprechenden Gesetze zu initiieren, werden weiterhin Asylsuchende bei Nacht und Nebel von der Polizei aus ihren Wohnungen geholt und in ihre Heimatländer zurückgeschickt, in denen sie nicht nur unter wirtschaftlicher Not leiden, sondern auch Verfolgung und Folter ausgesetzt sind (weiter…).

Aus dem Emsland ist es ein bisschen weit nach Göttingen, aber ich fände es gut, wenn es auch hier im Westen Niedersachsens solche Initiativen gegen Schünemann gäbe.

(Quelle PM Nds. Flüchtlingsrat 1, 2)

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