Nebenkachelmann

28. Februar 2011

Ich muss sagen, dass mich Veränderungen in der lokalen Strafgerichtsbarkeit zunehmend beschäftigen. Es sieht nämlich ganz nach einem Paradigmenwechsel aus. Nach mehr als 40 Jahren vorsichtig-abwägenden richterlichen Entscheidens unter den Vorsitzenden des Lingener Schöffengerichts Josef Haakmann und Werner Keck, praktiziert der seit Jahresfrist amtierende Schöffengerichtsvorsitzende Peter Reichenbach mit seinen ehrenamtlichen Schöffen anderes – ganz so, als ob er bei Verrdachtsmomenten keine Zweifel an der Schuld von Angeklagten haben will und  dann, wenn sich Zweifel aufdrängen, sich ihrer flugs entledigt. Nun sagt der fundamentale rechtsstaatliche Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ bekanntlich nicht, wann Richter Zweifel haben müssen, sondern wie sie zu entscheiden haben, falls sie Zweifel haben. Eine neu aufkommende Generation von Strafjuristen lässt indes  gar keine Zweifel mehr zu. Zweifel versteht sie offenbar als intellektuelle und justizielle Schwäche. Haben womöglich deshalb Schöffenrichter Reichenbach und seine jeweiligen Schöffen im Zweifel eben keine Zweifel mehr?

Aktuelles Beispiel: Das Lingener Schöffengericht verurteilte jetzt einen inzwischen 50-jährigen Angeklagten wegen eines zehn Jahre (!) zurück liegenden Vorfalls. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten -aufgrund einer erst jüngst erstatteten Anzeige- vorgeworfen, am Rosenmontag 2001 in Emsbüren (Foto re.) eine heute 34-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Mann räumte Zärtlichkeiten ein, wie sie an Karneval gang und gäbe sind. Nachdrücklich bestritt er die Vergewaltigung oder irgendetwas getan zu haben, was die Frau seinerzeit nicht wollte.

Ein vom Gericht bestellter psychologischer Sachverständiger, der die Aussage der Geschädigten auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht hatte, hatte dazu am dritten Verhandlungstag sein Gutachten erstattet. Es könne, so sein Resumee, nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der sexuelle Kontakt zunächst nicht doch einvernehmlich zustande gekommen sei. Er sagte, die Frau sei „aufgrund einer Hypothese jahrelang wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung medizinisch behandelt worden, die unter Umständen nicht zutrifft, weil bereits in der Erstdiagnostik Fehler gemacht worden sind.“ Es sei experimentell und erfahrungswissenschaftlich vielfach belegt, dass sich Gedächtnisinhalte aufgrund einer therapierten Erinnerung veränderten. Der Gutachter: „Es ist schon irritierend, dass das von der Nebenklägerin geschilderte Geschehen in der Klinik vorbehaltlos und sofort als Tatsache anerkannt und auf dieser Grundlage anstandslos ein Trauma diagnostiziert wurde.“ Also: Zweifel! Wie bei Kachelmann.

Folgerichtig beantragten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nach viertägiger Hauptverhandlung aufgrund bestehender Zweifel an der Schuld des Angeklagten Freispruch, nur die Nebenklage wollte den Mann drei Jahre hinter Gitter.

Das Gericht verurteilte trotz der Freispruchsanträge von Anklage und Verteidigung unseren lokalen Nebenkachelmann – wie es bekanntlich auch bei seinem Namensgeber von zahlreichen Prozessbeobachtern vorhergesehen wird. Man habe es sich „mit dem Urteil nicht leicht getan“, unterstrich in seiner mündlichen Urteilsbegründung Dr. Peter Reichenbach eine gerichtliche Selbstverständlichkeit und resumierte „Letztendlich sieht das Gericht den Tatvorwurf der Vergewaltigung jedoch als bewiesen an.“

Das Schöffengericht verdrängte auf diese Weise die ermittelten, sachverständig begründeten Zweifel und die logische Konsequenz dieses Gutachtens – den Freispruch. Es ersetzte, legt man diesen Pressebericht mit seinen Zitaten zugrunde, sorgfältige Richterarbeit durch eine Bauchentscheidung: „Für das Gericht ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Geschädigte den Angeklagten zu Unrecht einer so schwerwiegenden Tat beschuldigt, diese Geschichte konstruiert und sie zudem mit so erheblicher Konsequenz verfolgt hat“. Natürlich durfte in der mündlichen Urteilsverkündung auch „die allgemeine Lebenserfahrung“ nicht fehlen, die wie „forensische Erkenntnisse“ -also u.a. Reichenbachs eigene- „belegen, dass Sexualtaten für eine Frau sehr prägend sind und eine große Belastung für das weitere Leben darstellen“. Gemeint war wohl Sexualstraftaten.

Auf den Verurteilten warten jetzt wegen Vergewaltigung zwei Jahren und neun Monate Haft, wenn das Landgericht Osnabrück als Berufungsinstanz die Entscheidung bestätigt. Allerdings sind auch dort im vergangenen Jahr zwei erfahrene, kluge Strafkammer-Vorsitzende pensioniert worden…

Notabene
An der geschilderten Strafsache habe ich von Berufs wegen keine Anteile; dies sei klar gestellt. Allerdings hat der kritisierte Schöffenvorsitzende in einem anderen Fall, in dem ich verteidige, eine Anklage zugelassen, bei der ein von ihm in Auftrag gegebenes, ausführliches Gutachten der Anzeigeerstatterin die Glaubhaftigkeit abspricht. Sie war inflagranti von ihrem unverhofft heimkehrenden Mann erwischt worden, um dann zu behaupten, sich unbekleidet im Schlafzimmer an der gleichfalls unbekleideten Schulter des besten Freundes der Familie ausgeweint zu haben, weil sie ihr Mann tags zuvor vergewaltigt habe. Nun, zur Verhandlung zugelassen werden darf eine Anklage nur, wenn ein Gericht einen Angeschuldigten für „hinreichend verdächtig“ hält, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Dafür ist bei einem negativen Glaubhaftigkeitsgutachten regelmäßig kein Raum.  Mein Bauchgefühl sagt mir nun, dass in dem Inflagranti-Verfahren vor dem Aufruf der Sache doch noch einmal die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden geprüft werden sollte…

Nachtrag vom 18.04.2011:
Ich weiß zwar nicht, wie eine abwesende Redakteurin einen Bericht über ein Urteil schreiben kann.Mit mir hat sie nicht geswprochen. Das Urteil jedenfalls war ok. Was ich als Verteidiger und Staatsbürger aber jetzt erwarte, ist ein Strafverfahren gegen die Anzeigeerstatterin und ihren damaligen Liebhaber, übrigens einen Polizeikommissar, wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage. Denn nicht immer erlebt man  so lügenhafte Aussagen wie in dieser Sache.

(Fotos: Emsbüren – © Joachim K. Löckener CC; Amtsgericht Lingen (Ems) © pittigliani2005 CC)

15 Antworten to “Nebenkachelmann”

  1. […] hier den Beitrag weiterlesen: Nebenkachelmann « Roberts Blog […]

  2. lingentheo said

    Ganz ehrlich Herr Koop, ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich den heutigen Artikel der LT nicht selbst gelesen hätte.
    Also Männer, aufgepasst für die kommenden tollen Tage. „Nach allgemeiner Lebenserfahrung sind sexuelle Taten (sexuelle Handlungen?“) für Frauen sehr prägend und eine große Belastung für das weitere Leben“.
    Also haltet euch zurück oder vereinbart vorher einen schriftlichen Vertrag, sonst riskiert ihr, noch nach 10 Jahren dafür eingesperrt zu werden,
    nach allgemeiner Lebenserfahrung………

  3. Thorsten said

    Na ja, vielleicht ist der Richter auch nur von seinen Schöffen überstimmt worden.

    Übrigens ist ein solches Urteil ein guter Test für die Staatsanwaltschaft: legt sie Rechtsmittel ein? Gewiss nicht. Obwohl sie es könnte. Ja müsste!

    • irgendwer said

      Absurd! Ein weiterer übler Sextäter wurde verurteilt, da kann der Staat doch nicht einfach etwas gegen unternehmen! Was würde die Blöd-Zeitung da gleich wieder schreiben!

  4. SwENSkE said

    Experten gehen mittlerweile von etwa 50% Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigungen aus.

    http://arnehoffmann.blogspot.com/2011/02/jede-zweite-vergewaltigungsgeschichte.html

    Jahrelang wurde diese Tatsache abgestritten und auf „höchstens 5 bis 10% beziffert“, obwohl Erfahrungen der Polizei und Dunkelfeld-Untersuchungen eine andere Sprache gesprochen haben.

    Langsam aber sicher kommt hier die traurige Wahrheit ans Licht.

    Diese Falschbeschuldigungen sowie die darauf häufig folgenden Falschverurteilungen sind direkte Folge eines radikalen und männerverachtenden Feminismus, der nicht auf Gleichberechitgung abzielte sondern auf einseitige Frauenbevorzugung. Der Mann als Täter, die Frau als Opfer – etwas anderes hat in dieser menschenverachtenden Ideologie à la Alice Schwarzer keinen Raum.

    Gott sei Dank wachen die Menschen langsam auf. Männerrechtler weisen auf dieses Problem (neben vielen anderen eindeutigen Benachteiligungen von Männern) schon seit mehr als 10 Jahren hin. Lange Zeit hat man sie dafür belächelt oder gar beschimpft!

  5. qed said

    der Gutachter lag zwar richtig, mir scheint aber, daß er nicht viel Ahnung hat. Hier findet sich ein reichhaltiger Fundus http://www.induzierte-erinnerungen.com/
    an.

    Als SV ist meine Erfahrung, daß es bei Krankheitsbildern wie Borderline oder PTB kaum einen Fall gibt, bei dem von fast immer weiblichen Betroffenen nicht eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geäußert wird und immer von den Therapeuten geglaubt wird, die objektive Wahrheit spielt für sie keine Rolle. Daß da was nicht stimmen kann, stört die Kaffeesatzleser aus dem Psychogewerbe nicht:
    die Zahl der Borderline- und PTB- Diagnosen mit stattgehabter Vergewaltigung explodiert geradezu, während die Zahl nachgewiesener Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sinkt und von vorneherein um Zehnerpotenzen niedriger ist.
    Dies ist Folge der Dominanz feministischer Ideologismen im Mainstream seit langem.
    Siehe auch hier:
    http://www.richterdatenbank.net/gutachterdatenbank/GutachterReportagen/171.html
    Der Fall war spektakulär und paßt offensichtlich zur Gegend.
    Es ist darauf hinzuweisen, daß bei Anzeigeerstattung 10 Jahre (!) nach der ‚Tat‘ offensichtlich eine Ausweitung des vermutlich induzierten Erinnerns stattgefunden hat wie im verlinkten Fall.
    Eine isolierte PTB ist nach der langen Zeit längst effektiv therapiert und meist verschwunden.
    Das Ganze riecht nach Borderlinerin, wie sie im Lehrbuch steht.

    Die Tatsache, daß der Vorsitzende Reichenbach derart hahnebüchenen Mist wie von Ihnen geschildert zur Anklage zuläßt,spricht dafür, daß er ein feministischer Ideologe ist, linksgrüne Gesinnung ergäbe zusätzliche Anhaltspunkte.
    Da heißt es aufpassen, damit der Kerl nicht noch mehr Unheil anrichtet.

  6. Jenny said

    Ich kenne die Problematik, dass von angeblichen Erinnerungslücken ungeprüft und unhinterfragt auf eine Posttraumatische Belastungsstörung (und eine Multiple Persönlichkeitsstörung) geschlossen wird, aus eigener Erfahrung.
    Bei mir waren es Psychotherapeuten, die die Behauptung in die Welt setzten, meine Symptome würden auf einen vergessenen Missbrauch hindeuten. Die Tatsache, dass ich mich nicht an den von ihnen postulierten Missbrauch erinnern konnte, wurde als Beweis dafür interpretiert, dass sich dieser Missbrauch zugetragen haben muss, denn schließlich kann ich mich nicht an diesen erinnern, also erfüllte ich in deren Augen das Erinnerungslücken-Kriterium der PTBS.

    Ich wurde viele Jahre einer Traumatherapie unterzogen, in der es erst darum ging, dass ich mich wiedererinnern müsse. Mittels Suggestionsfragen und anderen manipulativen Techniken wurden mir falsche sexuelle und rituelle (im Satanskult) Erinnerungen induziert. Im zweiten Schritt sollte ich dann das, was sie selber mir suggeriert haben, was sie aber für ein reales Trauma hileten, verarbeiten. Die Traumatherapie hatte zur Folge, dass sich meine falschen Erinnerungen mehr und mehr verfestigen konnten.
    Für Therapeuten war das der Beweis, dass ich meine Missbrauchserinnerungen vergessen hätte, denn Dank ihrer Erinnerungstherapie könne ich mich ja jetzt wiedererinnern, so das Fazit. Meine von ihnen induzierten falschen Missbrauchserinnerungen waren für sie der Beweis, dass ihre Diagnose (Vergessener Missbauch) richtig sei.

    Das ganze ging von 1992 bis 2005 und jeder Therapeut machte da weiter, wo der Vorgänger aufgehört hat. Jeder Therapeut suchte nach weiteren Erinnerungen. Meine Erinnerungen wurden immer absurder. Doch selbst als begann zu glauben, ich sei im alter von 1 bis 3 Jahren rituell in einem Satanskult missbraucht worden und hätte dort (in dieser Zeit) mein eigenes Kind töten müssen, wurden sie nicht stutzig. Sie waren blind, von Vorne bis hinten blind. Sie wollten nur Missbrauch sehen und sahen auch nur Missbrauch, gleichgültig wie absurd das war, was sie aufzudecken glaubten.

    Interessant ist, dass all jene Therapeuten, die von angeblichen Erinnerungslücken auf eine PTBS schlossen (auch heute noch) betonen, dass die Wahrheitsfindung nicht ihre Aufgabe sei. Obwohl ich stets Zweifel an meinen Erinnerungen und ihren eigenen (!) Diagnosen äußerte, sahen sie es nicht als notwendig an, meine Erinnerungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen, oder anders gesagt, ihre eigenen Diagnosen zu überprüfen.
    Obwohl es mehr als offensichtlich war, dass meine Erinnerungen falsch waren (denn es ist doch recht unwahrscheinlich, dass ich um Alter von 1 bis 3 Jahren geschwängert wurde), machten sie immer und immer weiter mit ihrer Traumatherapie.

    Diese Therapeuten haben mein Leben völlig zerstört. Noch heute bin ich in Therapie, um die Schäden, die man mir zugefügt hat, verarbeiten zu können.

    Bei Interesse kann meine ganze Erfahrung hier nachgelesen werden: http://www.induzierte-erinnerungen.com/viewtopic.php?t=87

  7. qed said

    Mensch Jenny!

    Toll, daß Du unterwegs bist, um unermüdlich vor den Scharlatanen zu warnen!
    Dergleichen sitzt mittlerweile auch im Richteramt!

  8. Ein hoch interessanter Artikel! Falschbeschuldigung ist weiblich. Dieses Phänomen ist trotz zunehmender Aufklärung über seine Verbreitung schwer zu bekämpfen, denn unsere Gynokratie beruht gerade auf dem Mangel an Rechtsstaatlichkeit. Ein wirklicher Rechtsstaat läßt eine Gynokratie nicht zu.

  9. Jenny said

    Die Zahl der Falschanschuldigungen ließe sich ganz leicht und schnell reduzieren, wenn

    1. jene, die eine bewusste Falschanschuldigung erheben, härter bestraft werden würden. Die Realität ist bisweilen so, dass der Mann aufgrund einer Falschanschuldigung schnell für mehrere Jahre hinter Gitter wandert, die Frau jedoch, die die Falschanschuldigung erhoben hat, mit einer Verwarnung davonkommt. Das ist doch nahezu eine Einladung, eine Falschanschuldigung zu erheben. Wenn sie auffliegt, … was solls. Ein Versuch wars wert, viel passieren kann ja nicht.

    2. jene, die andere zu Falschanschuldigungen ermuntern (z.B. Psychotherapeuten, Frauenberatungsstellen usw. usw.) zur Verantwortung gezogen werden würde, so wie auch jeder andere normalsterbliche für eine Falschanschuldigung zur Rechenschaft gezogen wird. Aber diese Angst brauchen Therapeuten nicht zu haben. Nicht einmal eine Klage von Klienten gegen sie hat Erfolg. Therapeuten werden von allen Seiten geschützt und ihre Ermunterungen zur Falschanschuldigung zu vertuschen versucht.

    • A.S. said

      Dann müsste man die TherapeutInnen halt auf andere Art und Weise zur Rechenschaft ziehen.
      Ebenso müsste auch mit (Staats-)AnwältInnen, ÄrztInnen, GleichstellungsbeauftragtInnen etc. verfahren werden.

      Diesem korrupten und demokratiefeindlichen Wahnsinn Einhalt zu gebieten wird i.d.R. mit rechtlichen Mitteln wohl leider nicht mehr möglich sein, da in vielen Bereichen der Rückfall in archaische Muster/Sippenwirtschaft zu beobachten ist.

  10. Ich schließe die Kommentarfunktion zu diesem Thread, nachdem die Kritik in einen sog „antifeministischen“, der rechtlastigen Szene zuzurechnenden Pöbelblog geraten und naturgemäß dort völlig missverstanden worden ist.

  11. Klabund said

    Das Buch hatte ich früher mal im Regal, aber nie gelesen: http://www.limmatverlag.ch/hauser/hausimzw.htm

    Geht allerdings nur über die Schweizer Rechtsprechung.
    Nach alledem, was ich in jüngerer Vergangenheit im Net gelesen hab, kann ich es mir nicht erklären, wie der Autor die Seiten des Buches gefüllt hat. Im Grunde kann in Deutschland doch jede Frau ganz legal das Leben eines beliebigen Mannes zerstören.

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