Bürokratie

25. Mai 2019

Einigungen vor Gericht werden durch eine neue Jobcenter-Regel bei Hartz IV-Klagen verhindert.  “Das ist ein Verlust für den Rechtsfrieden”, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, vor einer Tagung der Präsidenten aller Landessozialgerichte in dieser Woche in einem Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur. Die Belastungen der Landessozialgerichte seien zwar in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Allein in Sachsen-Anhalt würden aber zwei Drittel der Klagen an den Sozialgerichten Hartz I-Fälle betreffen. 15.000 bis 18.000 eingehende Klagen verzeichnet das Bundesland.

Aus Sicht der Landessozialgerichte werden nun künftig Einigungen vor Gericht bei Hartz IV-Klagen deutlich erschwert. Schuld daran sind neue Regelungen der Arbeitsverwaltung. Prozessbevollmächtigte der Behörden dürfen nämlich kaum noch eigene Entscheidungen treffen, erläuterte Michael Fock, weil die Mitarbeiter der Arbeitsagentur immer erst Rücksprache mit den Vorgesetzten halten müssen, statt einem ausgehandelten Vergleich noch im Gerichtssaal zuzustimmen. „Viele Vergleiche kommen deshalb überhaupt nicht zustande“. Das erschwere die Arbeit der Gerichte bei Rechtsstreitigkeiten.

Keine Entscheidung ohne Vorgesetzten

Bislang war es üblich, dass Vergleiche im Gerichtssaal geschlossen werden, um den Streit gütlich auf eine Weise zu beenden, die für beide Seiten vertretbar ist. Da aber die Prozessbevollmächtigten der Verwaltung von nun an zunächst Rücksprache halten müssten, wären Vergleichsabschlüsse so nicht möglich, kritisierte Michael Fock und äußerte die Befürchtung, dass immer öfter die Richter durch Urteile entscheiden müssten. Dabei verkürzten Vergleiche die Prozessdauer enorm.

Die neue Regel hingegen spricht nicht nur den eigenen, regelmäßig erfahrenen Prozessvertretern der Behörde die Sachkenntnis ab sondern befördert die Bürokratie innerhalb der Behörde. Das neue Verfahren ist zugleich sowohl für Hartz IV-Beziehende, die auf eine tragfähige Lösung noch länger als ohnehin warten müssen, als auch die Sozialgerichte von Nachteil, die künftig mehr schriftliche Urteile abfassen müssen.


(Quellen: gegen-Hartz.de; Handelsblatt. Das Foto von FreshFree zeigt das Fachgerichtszentrum in der Osnabrücker Hakenstraße, CC 4.0 )