עין תּחת עין

31. Mai 2012

In Emden ist gestern ein junger Mann zu einem zweiwöchigen Jugendarrest verurteilt worden. Er hatte nach der Festnahme eines unschuldigen, nach Meinung der Ermittlungsbehörden aber dringend des Mordes verdächtigen 17jährigen  auf einer Facebook-Seite geschrieben: „Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lasst uns das Schwein tothauen.“ Für diesen Aufruf zu Straftaten gab es jetzt also Jugendarrest; den haben die Nationalsozialisten durch Verordnung vom 4. Oktober 1940 eingeführt, in Fachkreisen ist er ob seiner zweifelhaften Wirkung umstritten. Dabei hatte eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe in der Gerichtsverhandlung betont, der Angeklagte habe „alles zur Wiedergutmachung getan, was denkbar“ sei.

Ob das Urteil richtig ist, kann ich mangels Kenntnis des Angeklagten und der Akten nicht sagen. Aber ich habe gesehen, dass der 18jährige im Gerichtssaal des Amtsgerichts Emden wie ein Stück Vieh den versammelten Medien präsentiert und geradezu vorgeführt wurde. Hemmungslos wurden Kameras und Fotoapparate auf ihn gerichtet und „die Medien“ knippsten und filmten, was das Zeug hielt. Das erinnerte angesichts des Vorwurfs an alttestamentarische Vergeltungsgrundsätze á la עין תּחת עין aber nicht an einen Strafprozess vor einem bundesdeutschen Jugendgericht. Irgendjemand muss dem Angeklagten einen Aktendeckel in die Hand gedrückt haben, den er sich vors Gesicht hielt. Doch niemand schützte den Schlosserlehrling wirklich vor den Medienleuten, die ihn „umzingelten“ (NDR). Kein Wunder! Der 18-Jährige Angeklagte hatte keinen Verteidiger und verzichtete später auf ein Schlusswort, wie Spiegel-online berichtet.  Er war sichtlich eingeschüchtert, überfordert und nicht imstande, seine prozessualen Rechte zu wahren. Es fehlte ein Verteidiger. Das Gericht hatte keinen bestellt und die Staatsanwaltschaft Aurich hatte dies offenbar auch nicht beantragt, obwohl dessen Anwesenheit greifbar notwendig war.

Ein Strafverteidiger hätte im Vorfeld beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Im Strafprozess gegen einen 18 – 20jährigen  kann dies geschehen, wenn es im Interesse des Heranwachsenden geboten ist. Das betreffende Jugendgericht muss eine Ermessensentscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit treffen. Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu in schlechtem Juristendeutsch, dass den Belangen des Angeklagten besonderes Gewicht zukommt, wenn die „vom Gesetzgeber typisiert festgelegten personenbezogenen Voraussetzungen für den Ausschluss selbst der Saalöffentlichkeit vorliegen“. Das Verfassungsgericht unterstreicht, dass zu den zu wahrenden Schutzinteressen vor allem das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten gehört. Es verweist ausdrücklich auf Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

Eine der vornehmsten Aufgaben jedes Gerichts ist es, einen Angeklagten vor seelischen Verletzungen zu schützen. Kein Angeklagter darf in einem Rechtsstaat bloß gestellt werden. Das gilt für jeden Täter. Auch in Emden. Zurschaustellungen sind inakzeptabel. Doch die gestrige Verhandlung in Emden gegen den Heranwachsenden stellte ihn zur Schau, war damit unfair und nicht rechtsstaatlich.

Noch dies: Bislang habe ich es nicht gesehen, dass der Vorsitzende eines Gerichts die Entscheidung seines Gerichts nach Schluss der Verhandlung vor laufenden Kameras rechtfertigt und begründet. Auch dies fand gestern statt.

Warum hat man in Emden eigentlich immer noch nichts dazu gelernt?

(Foto: Rathaus Emden CC Tim Schreder)

27 Antworten to “עין תּחת עין”

  1. אמת לאמיתה

    wer geht eigentlich davon aus, das sich ein 18jähriger Schlosserlehrling überhaupt in einem Strafverfahren selber verteidigen kann???

    Da dachte man sich wohl, bringen wir das schnell über die Bühne und dann ist das Ding vom Tisch, zu (lebenslangen?) Lasten des Angeklagten….

  2. Frank said

    Wieder eine Geschichte nach dem Motte: „die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“… Wo sind die verantwortlichen Polizisten, die den Unschuldigen vorgeführt haben? Wo sind die Verantwortlichen, die wichtige Hinweise im Vorfeld nicht nachgegangen sind? Wo ist der Staatsanwalt, der sich profilieren wollte? Wo sind die Medien, die die Hetzte mit zu verantworten haben? Hat die jemand gesehen?
    Nein, der 17/18jährige wird nun vorgeführt und die Großen werden nachher im Hinterzimmer verwarnt!!!

  3. Josef Mudde van Duren said

    Ich weiß nicht, ob es nötig ist, die alttestamentliche Stelle in der Bibel zu bemühen, weil sie allgemein falsch mit „Auge um Auge“ übersetzt wird und Blutrache assoziiert. Die Übersetzung von Ex 21,23-25 in der Hebräischen Bibel lautet „gib Augenersatz für Auge, Zahnersatz für Zahn…“ (zitiert nach der Martin Buber Übersetzung) und sagt, „du sollt geben Auge für Auge“, d. h., du sollst den Schaden, den du angerichtet hast, so weit es geht ausgleichen. Gemeint ist also keine Rache, kein Heimzahlen, im Gegenteil, die im Orient verbreitete Blutrache sollte eingedämmt werden.
    Josef Mudde van Duren

    • @Josef Mudde van Duren

      100 Prozent d’accord.

      Das sind Fehlübersetzungen und Fehlinterpretationen die mal gemacht wurden und die sich dann -meistens über Höhrensagen- tradiert haben, was auch daran liegen mag, das Lesen und Schreiben über Jahrhunderte lediglich wenigen Menschen möglich war.

      Bestes Beispiel ist die angebliche koranische Anweisung zum tragen des hijabs (Kopftuch bei Frauen):

      Es gibt absolut keine Sure im Koran, die besagt, das überhaupt jemand ein Kopftuch tragen soll:

      Es ist einmal die Rede von einem Schal (arabisch himar), der den Schmuck bedecken soll um Protzerei zu vermeiden.
      Dann gibts die koranische Anweisung ein Gewand (gilbab) zu tragen, damit Frauen als solche erkannt und nicht belästigt werden.

      Und um von einer bautechnischen Trennwand auf ein Kopftuch zu kommen, bedarf es extrem vieler Interpretationskraft……

      Also: Es gibt keine direkte koranische Anweisung, das Frauen ein Kopftuch zu tragen haben, dennoch wird das Tragen des hijabs bis heute auf den Koran bezogen…..

  4. Michael Sänger said

    Also, mir gibt das Verfahren gegen diesen jungen Mann, der seinen Aggressionen freien Lauf gelassen hat und andere zur Lynchjustiz gegen einen völlig unschuldigen anderen Jugendlichen, durchaus auch zu denken. Aber dein Beitrag – lieber Robert – gibt mir noch mehr zu denken!

    Wenn ich dein Statement zusammenfasse, dann heißt das: Der arme Junge, der andere zum Mord aufgerufen hat – und es finden sich immer Idioten, die da mitmachen – wurde vom Gericht nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen behandelt und dann auch noch – womöglich völlig zu Unrecht – verurteilt.

    Deine ganze Begründung strotzt doch vor juristischen Spitzfindigkeiten, angefangen von Aussagen des Bundesverfassunggerichtes in schlechtem Juristendeutsch bis hin zum Bemühen des alttestamentarischen Talionsprinzipes.

    Warum hatte der Angeklagte keinen Verteidiger? Wer sich keinen RA leisten kann, dem stellt die Justiz einen Pflichtverteidiger. Warum hatte der junge Mann keinen Pflichtverteidiger? Hatte er einen solchen vielleicht abgelehnt? Das müßtest Du doch besser wissen, warum das so ist.

    Und nun zum Urteil: Der Jugendliche ist verurteilt, weil er zur Lynchjustiz aufgerufen hatte und sein Aufruf hätte fast schlimme Folgen gehabt.Es wundert mich (aber eigentlich wundert es mich nicht), dass in deinem Beitrag das Opfer, ein ebenfalls Jugendlicher, mit keinem Wort erwähnt wird. Warum wohl? Dabei sind wir uns doch hoffentlich einig, dass die Zeiten der Lynchjustiz in Deutschland seit 1945 vorbei sein sollten. Ich bin sehr froh, dass der Aufruf zur Lynchjustiz in unserem Land nicht in der „stillen Kammer“ verhandelt wurde, sondern ein großes Medieninteresse fand, damit Nachahmungstäter vielleicht ein wenig „vordenken“, ob das, was sie vorhaben, nicht vielleicht verabscheuungswürdig ist!

    Aber das sind so wieder die Nachtgedanken eines Nichtjuristen, der die Systeme und Gedankengänge dieses Berufsstandes wahrscheinlich nicht versteht. Du wirst mich schon juristisch eines Besseren belehren!

    • Wie muss der Rechtsstaat reagieren?

      Die Antwort will ich noch einmal gern geben: Wir müssen mit einem Menschen, der sich durch einen Aufruf zu Straftaten, zum Lynchen- strafbar gemacht hat, schon im Verfahren völlig anders umgehen als er mit uns, mit unserer Gesellschaft. Das Strafverfahren gegen ihn muss absolut fair sein, rechtsstaatlich – das genaue Gegenteil von dem, was er getan hat. Diesem Anspruch hat das Verfahren in Emden nicht entsprochen. Es war aufgrund der äußeren Verhältnisse „Auge um Auge“.

      Warum hatte der Angeklagte keinen Verteidiger? Wer sich keinen RA leisten kann, dem stellt die Justiz einen Pflichtverteidiger. Warum hatte der junge Mann keinen Pflichtverteidiger? Hatte er einen solchen vielleicht abgelehnt? Das müßtest Du doch besser wissen, warum das so ist.

      Lieber Michael Sänger! Nein, nicht jeder, der sich keinen RA leisten kann, bekommt einen Pflichtverteidiger. Wenn ein Verteidiger „notwendig ist“, dann hat das Gericht ihn zu bestellen. Ein Angeklagter kann ihn dann auch nicht ablehnen. Auch das ist Rechtsstaat, dessen in Jahrhunderten entstandenen Regeln Deine Bemerkung nicht gerecht wird, es seien ja „Spitzfindigkeiten“ und dann auch noch „juristische“. Hier war wegen der öffentlichen Diskussion und des Medieninteresses die Bestellung eines Verteidigers unabweisbar erforderlich.

      Und in der stillen Kammer? Gegen Jugendliche wird grundsätzlich „nicht öffentlich“ verhandelt. Es geht in diesen Verfahren um die erzieherische Aufarbeitung ihrer Defiziten, die in der Straftat zum Ausdruck kommen. Da haben unsere Altvorderen bei Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1923 (und 1953 bei der Novellierung erneut) ohne die inzwischen in Mode geratene öffentliche Aufregung schon gewusst und danach gehandelt, dass man auf dem offenen Markt das nicht leisten kann. Um es akzentuiert auszudrücken: Wo BILD blökt und die staatliche Reaktion bestimmt oder massiv beeinflusst, ist es nichts mit dem Erziehungsgedanken. Allerdings wird das Urteil durch den Vorsitzenden des Gerichts öffentlich verkündet und begründet. Damit ist in einem solchen Fall dem Interesse der Öffentlichkeit entsprochen.

      Für Heranwachsende gilt im Grundsatz dasselbe. Gegen sie wird allerdings öffentlich verhandelt. Es sei denn, etwas anderes ist im Interesse des angeklagten Heranwachsenden geboten. So wie in Emden. Wo nach den Feststellungen des gerichts, der junge Mann einem Jugendlichen gleichzustellen war. Aber das Gericht hat zugelassen, den Lehrling den Medienleuten würdelos zu präsentieren.

      Es ist ein Fall, der mit einer Revision dem Oberlandesgericht vorgelegt werden sollte. Ich nehme aber an, dass der Angeklagte nur noch seine Ruhe haben will und nur noch große Angst davor hat, jemals wieder so vorgeführt zu werden. Es wird Menschen geben, die selbst das, den Verzicht auf rechtsstaatliche Garantien aus Angst, gut finden. Ich finde es schrecklich, eben עין תּחת עין.

      • Michael Sänger said

        Wenn gegen Jugendliche „grundsätzlich nicht öffentlicht verhandelt wird“, warum hat das Gericht das in diesem Falle zugelassen? War das rechtsstaatlich? Wenn nicht, dann hätte die Verhandlung ja gar nicht stattfinden dürfen.

        „Juristische Spitzfindigkeiten“ ist ein Zitat von Robert Koop und keine Aussage von mir.

        In der Antwort hier vermisse ich wieder einen Gedanken über das Opfer. Ist es wirklich in unserer Gesellschaft so, dass die Täter geschont und die Opfer allein gelassen werden? Sollte das ein rechtsstaatliches Prinzip sein? Aber Juristen sagen dann: Das ist ein anderer Fall und damit ist das Nachdenken über die Tat und ihre gesellschaftliche Bedeutung beendet.

        Es zeigt eben die Begrenztheit von Berufsständen über ihren eigenen Denkhorizont hinweg zu denken. Es ist das bei den Juristen so wie bei den Pfarrern oder den Finanzbeamten. Das ist eben ein allgemeines Phänomen und daran haben über die Jahrtausende hinweg die Menschen sich mißverstanden. Ich möchte mich in diesem Fall nicht allein mit der juristischen Argumentation beschäftigen, sondern möchte wissen was Robert Koop zum Leiden des Opfers sagt! Aber ethische Antworten zu geben ist verflixt schwerer als juristische!

        • Robert Hillier said

          Ich kann mich Ihren Kommentar nicht anschließen. In keinem Fall – Nie und nimmer.
          Ich kann Ihnen gar nicht mit normalen Worten mitteilen wie mich Ihre Aussage aufregt, nervt, auf die Palme bringt.

          Hier geht es nicht um das Opfer. Es geht um den Täter. Und der Täter ist 18. Also noch Jugendlicher. Er muss rechtsstaatlich behandelt werden. Der Staat -Richter, Staatsanwalt- haben darüber aufzupassen wie sie diesen Jungen bestrafen oder erziehen.

          In keinem Fall darf man bei einem Jugendlichen nur den Gedanken haben. „Dem drück ich’s rein, er war böse“.

          Und wenn ich dann fertig bin, geht der Richter noch vor die Presse! Geht’s noch? Soll dieser Junge auswandern?

          Wir leben in einem Rechtsstaat! Ich bin in einem Land geboren, wo Rechtsstaat etwas Unbekanntes war. Willkür war normal.

          Und in Deutschland sollen sich Richter an Vorgaben halten, und nicht an Willkür. Ganz besonders wenn es um Jugendliche geht und die Presse Interesse daran hat. Was ist, wenn sich in einem 1/2 Jahr, herausstellt, dass er unschuldig ist? Unmöglich? Wirklich? Wegen was wurde er verurteilt? Wegen einem, der unschuldig verdächtigt wurde.

          Lieber Schreiber. Schütze den Rechtsstaat, in dem du lebst; denn die Alternativen sind grausam.

          Gruß

          • Michael Sänger said

            Ich bin auch in einem Staat geboren und aufgewachsen, der kein Rechtsstaat war (DDR) und kann diesen Unterschied sehr wohl einschätzen. Aber sowohl Sie als auch Atsche (Bauer aus Büttenwarder) sind offenbar nicht bereit über die ethische Seite einer Sache nachzudenken, wahrscheinlich können Sie das gar nicht. Ich ärgere mich, dass ich hier schon wieder was geschrieben habe. Aber die Art und Weise, wie Sie argumentieren bringt mich ebenfalls auf die Palme, weil man hier nur sehr selten Beiträgen begegnet, die nicht ideologiebelastet sind, wie z. Bsp. ihrer. Das war nun unwiederruflich mein letzter Beitrag hier! Möge dieser „kleine Blog“ die Probleme dieser Welt lösen, auf mich kann er gut verzichten!

          • Robert Hillier said

            Das ist Demokratie. Sie können sich sogar aus einer Diskussion heraushalten oder diese Beenden und eine Blog folgen oder nicht folgen.
            Ich meine zu Verstehen das Ihnen das Opfer so wichtig ist das der 18 jährige dafür alle Rechte verliert und wie in einer Diktatur zu behandeln ist. Ist das nicht der falsche Weg.
            Er hat Fehler begangen. Es ist zu verurteilen. Es ist falsch.
            Ja, alles richtig.
            Aber der Rechtsstaat darf nicht seine Regeln brechen um einen „Verachtenswerten“ Jugendlichen/Heranwachsenden Jungen Mann sein Leben zu zerstören. Der Rechtsstaat soll sich an seine eigene Regeln halten.

            Ihren Wunsch das die mediale Bestrafung durch Medien, Richter und Staatsanwalt ist vielleicht sogar nachvollziehbar. Zumindest wenn man betroffen ist und Hassgefühle einen treiben.
            Das darf aber nicht die Motivation vom Rechtsstaat vertreten durch Richter und Staatsanwälte sein.

            In dieser Demokratie müssen wir aufpassen. Viele Flasche Dinge wurden mit guten Vorsatz begonnen und endeten in Katastrophen oder Diktaturen.

  5. anne coßmann-wübbel said

    ich kann mich Herrn Sänger nur anschliessen!!

    • Job said

      @MichaelSänger
      Beide Kommentare (31.Mai und 01.Juni) für mich Kommentare der Woche.
      Nicht Auge um Auge sondern wehret den Anfängen

  6. Aatsche said

    @Michael Sänger
    Der deutsche Strafprozess betrifft den Täter. Seine Tat wird festgestellt und sanktioniert. Der Staat bestraft, nicht der Geschädigte. Seine Belange finden dabei nach meiner Meinung ausreichend Berücksichtigung, z.B. durch die Beteiligung als so genannter Nebenkläger oder durch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.

    Doch wer ist das Opfer in Emden? Meines Erachtens ist es nicht der damals verhaftete 17-jährige, der von dem Facebook-Aufruf nichts mitbekommen hat. Opfer des Aufrufs zu Straftaten war die Zivilgesellschaft. Sie muss auf derartige Übergriffe rechtsstaatlich reagieren. Sonst verlässt sie eine wesentliche Grundlage, auf die sie gebaut ist. Auch Robert Koop hat dasselbe am 30. März geschrieben:

    Herausgabe

    Ich teile Koops Auffassung, dass das Verfahren in dieser Woche in Emden nicht rechtsstaatlich war.

    Die Fragen sind bereits beantwortet: Gegen Jugendliche wird nicht öffentlich verhandelt, u.a. um sie in der Öffentlichkeit zu schützen. Hier war ein 18jähriger angeklagt. Das ist kein Jugendlicher, sondern ein Heranwachsender. Wie Koop schreibt, wird gegen Heranwachsende öffentlich verhandelt, es sei denn, dass ist nicht im Interesse des angeklagten Heranwachsenden. In Emden war die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen und das Ergebnis kann man auf den Videos sehen.

  7. Michael Sänger said

    Wer ist Atsche? Ein Jurist?

  8. Aatsche said

    Aatsche -auch Adsche genannt- ist Bauer in Büttenwarder und kommentiert hier ab und zu … 😉

  9. Michael Sänger said

    Ja, die Fernsehsendung kenne ich auch aus NDR III!

  10. kib said

    Herr Sänger wird vermutlich nicht einmal mehr lesen, dass ich sein Ausscheiden aus diesen Blog sehr bedauere. Seine Beiträge werden fehlen; regen sie doch –manch einen (zum letzten Thema leider kaum jemanden) dazu an, den persönlichen Blickwinkel zu erweitern.
    Ich hau jetzt auch mal auf die Rechtsstaats – Pauke*, denn dahin ist das ursprüngliche Thema immerhin am heftigsten abgedriftet (den Koran und das AT lass ich außen vor und hoffe niemanden religiös zu kränken)
    Es ist natürlich (!) in einem Rechtsstaat jedem gestattet sich die Gradzahl seines persönlichen Betrachtungssektors nicht vorschreiben zu lassen. Es ist mE allerdings mindestens** unfair jemanden, der argumentativ versucht diesen um einige Gradzahlen zu erweitern auch nur annähernd den Verdacht auszusetzen, er sei nicht Befürworter (gar Gegner?) unseres Rechtsstaates.
    Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie eine derartige „Hysterie“ zustande kommt.
    Fairer (Zitat: „Es zeigt eben die Begrenztheit von Berufsständen über ihren eigenen Denkhorizont hinweg zu denken. Es ist das bei den Juristen so wie bei den Pfarrern oder den Finanzbeamten…“) als Michael Sänger kann man an dieses Thema nicht herangehen.
    Hinweis: MS war u.a. als Pfarrer tätig und dies ist dem Blogbetreiber wohl bekannt.

    Robert steig von Deinem juristischen Schimmel ab (in Deinem Job bist Du vermutlich super, aber als menschliches Shetlandpony*** möchtest Du auch nicht wahrgenommen werden, oder?)
    Auf diesem Blog hatte ich eine ähnliche Diskussion mit Dir (im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Deichkoenigin).
    Meine (emotionale) Aussage: Nicht alles was juristisch eindeutig ist, hält emotionale/ethische Fragen stand …Deine Antwort (kalt/arrogant ABER vermutlich juristisch sauber) „Kib, mal wieder nicht besonders gut verstanden… “

    Wesentlich kontroverser und ehrlicher war hingegen der direkte Austausch mit der Deichkoenigin: Es brauchte kaum drei E-Mails bis wir uns einig waren, dass es unterschiedliche Ebenen gibt, auf denen wir diskutieren/betrachten & beurteilen: Sie in Ihrem Fall als Journalistin, Du als Jurist, ich als Mensch, der versucht empathisch zu handeln..

    * Könnte die „braunen Stiefel“, die hier gern herhalten müssen, auf Platz zwei der „Blog-Charts“ verbannen
    ** unverschämt, schlecht verstanden (ob bewusst oder mangels Fähigkeit), schlechter Stil, gewollt (suchen Sie sich etwas aus)…
    ***Aber ethische Antworten zu geben ist verflixt schwerer als juristische! (Zitat von M. Sänger)

  11. Josef Mudde van Duren said

    Ich versuche es noch einmal: Du sollst „geben“ Auge „für“ Auge ist Teil eines Rechtssatze aus der Tora (wichtigstes Buch der Hebräischen Bibel) und wird allgemein falsch –mit nicht selten schlimmen Folgen- übersetzt. Das Talionsprinzip (Begriff von Michael Sänger) verlangt nach rabbinischer (Martin Buber) und christlicher (historisch-kritische Methode) Auffassung einen angemessenen Schadenersatz und wendet sich gegen jeglichen Rachegedanken. Wenn man (falsch)„Auge um Auge“ verwendet, besteht die Gefahr, dass man eine angebliche „Jüdische Mentalität“ tradiert. Juden befürchten, dass durch Verwendung des antisemitisch angehauchten Begriffs, heute wieder (auch unbeabsichtigt) emotional Vorurteile geweckt werden. Am 10. Juni kommt der Ehrenbürger Bernard Grünberg wieder für eine Woche in seine Heimatstadt Lingen, und am Mittwoch, den 13., werden „Stolpesteine“ für seine Eltern und seine Schwester Gerda, die ermordet wurden, verlegt. Wer möchte, kann von Bernard Grünberg dann erfragen, was bei ihm alles so übel mitschwingt, wenn er vermutet, dass Worte aus der Tora, Stellen aus seiner Heiligen Schrift, der Hebräischen Bibel, die Christen Altes Testament nennen, vergewaltigt werden. Kritik an vermeintliche Rache kann auch ohne belastete Bibelverse –ohne die Gefahr von Nebenwirkungen- mit gebräuchlichen Begriffen der deutschen Sprache geäußert werden.
    Josef Mudde van Duren

    • kib said

      Herr Mudde van Duren,

      inhaltlich wollte ich Ihre Äußerungen nicht in Frage stellen bzw. könnte ich das -mangels Kenntnis- auch gar nicht.
      Meines Erachtens haben sie allerdings mit dem „eigentlichen“ Thema wenig zu tun.

      Allerdings gestehe ich ein, dass diese Einschätzung auch meinem eingeschränkten Blickwinkel geschuldet sein kann…. womit die diesbezügliche Aussage des Herrn Sängers bestätigt ist.

      Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

  12. Susi said

    Ich bin vom lawblog auf diesesn Blog gekommen. Im konkreten Fall muss ich sagen, dass in Emden offensichtlich Polizei und Justiz Mediengeilheit mit Öffentlichkeit verwechseln.
    Ich finde, dass dieser Prozess gegen den Heranwachsenden eher bestätigt hat, was man eigentlich veruteilen sollte.
    Konkret meine ich, dass es offenbar modern geworden ist, seine Rachegedanken/-taten mit „dem Leid des Opfers“ zu begründen. Der Lynchaufruf geht ja auch davon aus, dass die Justiz nicht die angemessene Strafe für die Tat finden wird. Jetzt damit zu argumentieren, dass der Täter doch wohl gleiches mit gleichem vergolten bekommen soll, geht genau in die gleiche Richtung.
    Offensichtlich wäre der Lynchaufruf in den Augen vieler „gerecht“ gewesen, wenn es tatsächlich der Täter gewesen wäre bzw. wenn es sich nicht/ nicht so schnell herausgestellt hätte, das er nicht der Täter sein kann. Ich denke, dass der unschuldige Verdächtige mehr Verständnis für die Situtation des jetzt verurteilen hat, als jeder der glaubt das, dass passiert ist, gerecht ist.
    Wenn wir keine Zurschaustellung wollen, dann müssen wir auch immer so handeln. Es ist beschämend, dass Polizei und Justiz den Mob eher befördern als ihn zu unterbinden und nichts anders ist eben auch in diesem Prozess geschehen, auch wenn es um genau das Gegenteil ging.

  13. küster said

    Rechtsstaatlichkeit, ganz wichtig. Jawohl ganz, ganz wichtig. Aber es gibt ein Opfer: Lena! Schon vergessen!

    • Aber Sie haben schon bemerkt, dass es nicht um das Strafverfahren in Sachen Lena ging, sondern um die Festnahme eines an dem Verbrechen unschuldigen 17jährigen und die Facebookreaktion durch den verurteilten 18jährigen auf diese Festnahme?

  14. Tom Rohwer said

    Was den Angeklagten dazu gebracht hat, auf einen Verteidiger zu verzichten, kann nur er selbst sagen. Niemand hätte ihn daran gehindert, sich einen Rechtsbeistand zu holen.

    Mein Mitleid mit dem Angeklagten hält sich – unbeschadet seines Alters – stark in Grenzen.

    Der junge Mann hat zu einem Lynchmord aufgerufen. Als Strafe dafür finde ich 14 Tage Jugendarrest extrem niedrig. Und ein 18jähriger kann sich auch nicht darauf berufen, daß er nicht wisse, daß man das nicht tun dürfe.

    In diesem Fall käme nämlich zum Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ noch der Gedanke, daß bestimmte Unwissenheit selbst schon kriminell ist.

  15. Peter said

    Es stand dem jungen Mann frei, sich um einen Anwalt zu bemühen.
    Seine Entscheidung….

    Vielleicht wertet der Richter hier auch das Öffentliche Interesse höher ein, als den Schutz des Angeklagten ? Nach der Vorgeschichte denkbar.

    Zwei Wochen Freiheitsentzug sind den Umständen entsprechend angemesseb.
    Dazu dieser aus seiner Sicht unglückliche Prozeßverlauf…. das dürfte einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben.

    • Ihr Beitrag (und derjenige von @Tom Rohwer) verkennen das geltende Recht. Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass der 18-jährige Lehrling kein Geld für einen Rechtsanwalt hatte und deshalb verzichtete bzw sich nicht darum bemühte. Das ist aber spekulativ; denn woran es lag, weiß ich nicht.

      Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, ist durch das Gericht ein Rechtsanwalt zu bestellen und dem Angeklagten an die Seite zu stellen. Dann geht es nicht ohne, auch wenn ein Angeklagter verzichtet oder sich nicht bemüht.

      Ich habe die greifbaren Gründe dargelegt, weshalb es im Emder Lynchaufruf-FB-Verfahren ohne Verteidiger nicht ging. Dem 18jährigen hätte ein Rechtsanwalt als Verteidiger beigeordnet werden müssen. Den muss ein Angeklagter dann übrigens grundsätzlich über die anschließende Gerichtskostenrechnung bezahlen, wovon allerdings abgesehen werden kann (§ 74 Jugendgerichtsgesetz)

      Der Angeklagte hat sich mit seinem Aufruf strafbar gemacht und inhaltlich rechtsstaatswidrig verhalten. Aber genau dies verpflichtet unsere Justiz, das Strafverfahren gegen den Heranwachsenden streng rechtsstaatlich und fair durchzuführen. Die Justiz darf es dem Angeklagten also nicht gleich tun. Dann nämlich würde sie sich mit dem Angeklagten auf eine Stufe stellen.

      Hier hat das Gericht zugelassen, im Gerichtssaal den 18jährigen über die Medien an den Pranger zu stellen. Das war rechtsstaatswidrig, unfair und verletzte die Würde des Angeklagten. Die nämlich hat auch ein Straftäter. Ich finde es bemerkenswert, offenbar hierauf hinweisen zu müssen.

      Ob der Jugendarrest als Ergebnis der Emder Verhandlung sachgerecht war oder nicht, hat mit der Kritik an der Verfahrensweise nichts zu tun. Das ist eine andere Sache. Verfahren und Resultat darf man nicht miteinander vermengen. Sonst nämlich praktiziert man im Zweifel doch bloß, dass der Zweck die Mittel heiligt.

  16. Bolle said

    Robert, danke für diese sachliche Darstellung! Dem Heranwachsenden musste ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden.

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