Unterwandern Rechtsextreme die Gerichte? Wie wir in Deutschland die Justiz vor rechtsextremen Tendenzen und Personen schützen soll, ist derzeit ein wichtiges politisches Thema. Bislang dreht sich die öffentliche Debatte vor allem um das Bundesverfassungsgericht, seine Senate und Richter und Richterinnen; dabei macht die Union übrigens alles andere als einen guten Eindruck. Doch auch die Richter:innen an Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten stehen längst im Fokus, wie sich an den Fällen der ehemaligen #NoAfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und Birgit Malsack-Winkemann zeigte. Aber was ist eigentlich mit den ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen der Strafgerichte? Anfang 2024 hat Deutschlands Justiz auf einen Schlag knapp 40.000 neue Schöffinnen und Schöffen für die nächsten fünf Jahre berufen.

Seit Jahresbeginn werden diese nun sukzessive auf die Verfassung des Landes und des Grundgesetzes vereidigt, wenn sie ihren ersten Einsatz haben.

Wie bereits vor der letzten Schöffenwahl hatten aber im Vorfeld der Wahl rechte Gruppen ihren Anhang zur Bewerbung aufgerufen. Was angesichts ihres zweifelhaften Verhältnisses zum Grundgesetz realistischerweise drohen könnte, haben Dr. Markus Sehl und Helena Schroeter in einer aufwendigen Recherche für die Internetzeitschrift LTO geklärt. Die LTO informiert:

„Kaum im Amt, schon der erste Zwischenfall. Gleich im Februar 2024 musste das Landgericht Braunschweig in einem Strafverfahren eine Schöffin auswechseln, wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Britta T.-D. hatte in sozialen Medien zur Tötung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. „Tötet den Teufel“ soll sie geschrieben haben. Für die Frau war der Prozess in Niedersachsen ihr erster Einsatz als Schöffin. Ein Prozess, der unter besonderer Aufmerksamkeit stattfindet. Steht dort doch ein Mann vor Gericht, gegen den auch wegen des Mordes an der 2007 verschwundenen Madeleine McCann, genannt „Maddie“, ermittelt wird. Und auf der Richterbank eine Frau, die Mordaufrufe postet?

Die Schöffin ist eine von rund 60.000 neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Neben den Berufsrichtern entscheiden sie in Strafverfahren an Amts- oder Landgerichten mit. Ihre Stimme zählt so viel wie die der Berufsrichterinnen und -richter, sie könnten sogar einen Einzelrichter überstimmen. Die derzeit…“

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