Per Erlass wollte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Bündnis’90/Grüne) verhindern, dass weiter Rinder aus dem Bundesland nach Marokko transportiert werden. Vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht ist sie damit jetzt zum dritten Mal gescheitert. Die taz berichtet heute:

„Keine Chance für Niedersachsens Landwirtschaftsministerin: Seit ihrem Amtsantritt sucht ihr Ministerium nach Stellschrauben, um die umstrittenen qualvollen Lebendtiertransporte in bestimmte Drittländer zu unterbinden.

Seit Jahren sorgen die Transporte immer wieder für Schlagzeilen: Trächtige Kühe werden von Ostfriesland aus auf eine mehrtägige Reise geschickt, in LKWs zu den Verladehäfen am Mittelmeer gefahren, wo sie auf Frachter getrieben und in nordafrikanische Länder verschifft werden. Dort kommen sie mehr tot als lebendig an. Niedersachsen ist deshalb eine Drehscheibe für solche Transporte, weil die Milchviehhalter dort so ihre überzähligen Jungtiere loswerden. Auch andere Bundesländer wickeln ihre Transporte über Niedersachsen ab.

Im November hatte das Ministerium den Veterinärämtern einen Untersagungserlass zugestellt, mit dem die fragwürdigen Transporte für eine ganze Reihe von Zielländern unterbunden werden sollten. Auf der Liste: Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.

Dagegen hatte ein Exporteur geklagt, der trächtige Rinder nach Marokko verschiffen wollte. Im Eilverfahren hatte er zunächst Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies den Landkreis Emsland an, die Fahrtenbücher abzustempeln. Dagegen legte der Landkreis auf Weisung des Ministeriums Beschwerde ein. Doch auch diese wurde vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zurückgewiesen. Nun musste das Verwaltungsgericht Osnabrück noch einmal entscheiden, ob es ein Hauptsacheverfahren in der Sache zulässt.

Für den Rinderexporteur war die Sache eigentlich längst erledigt, die 105 trächtigen Rinder waren bereits nach Marokko transportiert worden. Das Ministerium wies den Landkreis Emsland jedoch an, auf einer weiteren gerichtlichen Klärung zu bestehen. Man erhoffte sich davon, dass – anders als im Eilverfahren – eine umfassende Beweiswürdigung stattfinden könnte. Doch darauf mochte sich das Verwaltungsgericht Osnabrück  nicht einlassen. Wie schon im Eilverfahren verwies es erneut darauf, dass die Transportgegner eine hinreichend konkrete Gefährdung des Tierwohls nicht nachgewiesen hatten.

Das Ministerium hatte vor allem…“

[weiter in der taz von heute]


Das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Aktz. 2 A 201/23) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe mit der Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden. (mehr…)


Ein Beitrag von Nadine Conti in der taz-Nord