Eichhörnchen

9. Oktober 2019

Cécile Lecomte -in der AKW-Gegner-Szene als „Eichhörnchen“ bekannt – stand gestern Nachmittag vor dem Lingener Strafrichter Andreas Hofmeier. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück warf ihr Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Sie hatte am 19. Januar dieses Jahres in ihrem Rollstuhl an einer Protestaktion teilgenommen, bei der zwei Anti-AKW-Aktivisten auf das Dach des Rathauseingangs geklettert waren – aus Sicht der Polizei eine Straftat – welche auch immer. Mit ihrem Rollstuhl soll die Lüneburgerin anschließend einen Polizeiwagen blockiert haben, mit dem die Vordach-Kletterer abtransportiert werden sollten. Gegen den entsprechenden Strafbefehl hatte Lecomte Einspruch eingelegt.

Am Ende wurde die gestrige Verhandlung ausgesetzt. Da die Osnabrücker Staatsanwaltschaft unbedingt eine Verurteilung erreichen will und ihre Zustimmung zur allemal gebotenen Einstellung verweigert, wird der Prozess irgendwann neu angesetzt, voraussichtlich erst Anfang 2020.

Schon zuvor hatte es Probleme gegeben: Weil die Deutsche Bahn es mit der Barrierefreiheit nicht so wirklich drauf hat, verzögerte sich, schrieb Lecomte in ihrem Blog, ihre Ankunft mit dem Zug in Lingen. Krankheitsbedingt ist die 37jährige auf einen Rollstuhl angewiesen, und die Deutsche Bahn verweigerte ihr die gebotene (und vorgeschriebene) Hilfe beim Ausstieg auf dem Lingener Bahnhof. Daher musste Lecomte in Münster in die Westfalenbahn wechseln, die im Gegensatz zu den IC der Deutschen Bahn barrierefreie Züge vorhält.

Die Aktivistin erreichte Lingen also  erst eine Stunde später, und der Strafprozess begann erst um 14:30 Uhr. Die erschienenen, gut zwei Dutzend Unterstützer/innen blieben während der Wartezeit nicht untätig und stiegen dem Gericht quasi aufs Vordach (Foto, (c) privat ). Lecomte später: „Danke für die Bilder und die solidarische Unterstützung in Form von Bannern und Anwesenheit im Saal. Denn es war für mich wegen der langen stressigen Anreise und der Tatsache sehr anstrengend, dass ich gerade erkältet bin.“

Noch vor dem Verlesen des Strafbefehls beantragte Lecomte, dass alle Polizisten in Zivil den Sitzungssaal verlassen sollten. Als Richter Hofmeier fragte, meldete sich tatsächlich ein Polizist in Uniform im Saal. Gefragt behauptete er, „rein privat“  anwesend zu sein. Kurze Zeit später meldet sich dann noch ein zweiter Polizist, der auch im Saal saß – natürlich auch rein privat.

Das war genau das, was die Angeklagte schon in früheren Strafprozessen selbst erfahren hatte, dass nämlich Informationen aus dem Saal nach außen gelangen. Allemal bemerkenswert, finde ich, wie sehr sich Polizeibeamte in ihrer Freizeit bzw. „privat“ für Gerichtsprozesse interessieren. Richter Hofmeier ließ jedenfalls beide Polizeibeamten im Saal, untersagte ihnen aber jede Kontaktaufnahme mit den Polizei-Zeugen vor dem Saal.

Nach einer längeren Prozesserklärung der Angeklagten führte ein Rechtsgespräch zwischen Christian Woldmann, dem Hamburger Verteidiger der Angeklagten, und Strafrichter Hofmeier zu keiner Lösung. Lecomte anschließend: „Ich verstehe immer noch nicht so wirklich, was mir vorgeworfen wird, außer dass ich dort mit dem Rollstuhl gestanden haben soll, wo es der Polizei nicht lieb war und dieser Ungehorsam bestraft gehört. Die Staatsanwaltschaft will unbedingt eine Verurteilung, also wird der Prozess irgendwann von Neuem starten.“

Geladen hatte der Vorsitzende zum gestrigen Verhandlungstag nur die Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft. Die Verhandlung endete deshalb ohne Vernehmung dieser Zeugen. Denn Fortsetzungstermine konnten nicht gefunden werden. Für die Antiatom-Aktivistin ist „nun klar, dass es ein aufwändiger Prozess sein wird, mit langer Beweisaufnahme, zu einem späteren Zeitpunkt.  Der Richter hat versucht mich zu einer Aussage zu bewegen, er hätte gerne eine verkürzte Beweisaufnahme. Es ist aber mein Recht aus der StPO zum Tathergang zu schweigen, es ist auch mein Recht auf eine ausführliche Beweisaufnahme zu bestehen, wenn ich der Meinung bin, dass ich mich so besser gegen den Vorwurf verteidigen kann.“

„Dies wurde mir aber zum Vorwurf gemacht, als ich die die gesundheitliche Belastung durch die stressige nicht barrierefreie Anreise ansprach und erklärte, nicht jede Woche nach Lingen fahren zu können, wenn der Prozess wieder aufgenommen werde; Fortsetzungstermine müssen nicht innerhalb einer Woche festgelegt werden, sondern innerhalb von 21 Tagen. Dass es belastend sei, sei meinem Prozessverhalten geschuldet.“

Cécile Lecomte: „Dürfen nur gesunde Menschen ihre Rechte aus der StPO wahrnehmen?“

(Quelle)

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update: hier via twitter ein weiterer Prozessbericht

2 Antworten to “Eichhörnchen”

  1. Matthis said

    ……so ist’s richtig (Ironie an)…Ein starker Staat der gegen Fremde, Behinderte, sozial Benachteiligte und Umweltschützer knallhart durchgreift. Weiter so. Immer dran bleiben! Egal wie absurd es wird(Ironie aus).
    Würde nur aufpassen, wenn da ein Konzern Anwalt sitzt (der im Monat das verdient, was der Staatsschützer im Jahr bekommt). Da lässt gern mal die Beisskraft des Staates nach…..komisch

  2. […] Hallo, die PM zu meinem Rollstuhlprozess ist in LINGEN unten zu lesen.  Mein eigener Kurzbericht und meine Prozesserklärung sind hier zu finden: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Prozesserklaerung-zum-Rollstuhlprozess-in-Lingen ein weiterer Bericht: https://robertkoop.wordpress.com/2019/10/09/eichhoernchen/ […]

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