Geflüchtete: Wie der Rechtsstaat sich verabschiedet.
6. Dezember 2025

Künftig ist die Bundesregierung befugt, Länder zu bestimmen, in die Abschiebungen erleichtert werden können. Darüber hinaus wird die Pflicht zur Benennung eines Pflichtanwalts bei Abschiebehaft aufgehoben. Das hat gestern der Bundestag mit den Stimmen von CDUCSU und SPD beschlossen. Auf diese Weise verabschiedet sich der Rechtsstaat aus Schutzregeln für Geflüchtete.
Bisher hatte der Bundestag neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zehn weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten anerkannt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Der Abgeordnete und Staatssekretär Alexander Throm (CDU/CSU-Fraktion) kündigte an, dass in Kürze in diese Liste Algerien, Marokko, Tunesien und Indien aufgenommen werden sollen. Der Politiker erläuterte, dass die Anerkennungsquote für Antragsteller aus diesen Staaten lediglich zwischen 0,3 und 2,2 Prozent liege.
Angesichts dieser Ausführungen fragte die ehemalige Bundesministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), wie Tunesien angesichts der dortigen „Repressionswelle gegen die demokratische Opposition“ als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden könne. Staatssekretär Throm verwies darauf, dass die Anerkennungsquote bei tunesischen Asylbewerbern bisher lediglich bei zwei Prozent gelegen habe. Er betonte zudem, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat lediglich eine „Vermutung“ darstelle, die im Einzelfall auch widerlegt werden könne. Clara Bünger (Die Linke) äußerte jedoch die Befürchtung, dass die Ablehnung von Asylanträgen aus diesen Ländern in Zukunft zur „Formsache“ werden könnte.
Staatssekretär Throm nannte vorrangig drei Vorteile einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat: „Die Verfahren werden beschleunigt, es wird ein Arbeitsverbot für alle Antragsteller aus diesen Staaten erlassen und es wird ein Signal in diese Länder gesendet, dass eine Asylantragstellung in Deutschland nicht zielführend ist.“
Die Osnabrücker Abgeordnete Feliz Polat (Bündnis’90/Die Grünen) bezeichnete das neue Gesetz als verfassungswidrig. Sie argumentierte, dass die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten eine wesentliche Entscheidung darstelle, die der Bundestag nicht der Exekutive überlassen dürfe. Darüber hinaus sei die Beteiligung des Bundesrates gemäß Artikel 16a Grundgesetz zwingend erforderlich. Dem widersprach der Abgeordnete Detlef Seif (CDUCSU) mit einer mutigen Lüge: Der Grundgesetzartikel sei nicht auf die heute übliche Asylgewährung nach EU-Recht anwendbar sei.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Gesetzesänderung betrifft die Abschiebehaft. Auf Initiative der Grünen hatte die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr die gesetzliche Verpflichtung eingeführt, dass ausreisepflichtige Migrant:innen bei der richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebehaft zwingend anwaltlich vertreten sein müssen.
Die Koalition hebt diese Anwaltspflicht nun wieder auf; denn die rechtsstaatliche Regel verlängere die Dauer der Abschiebeverfahren. „Die Zuordnung eines Anwalts vor der Entscheidung über die Abschiebehaft fungierte als Frühwarnsystem, welches den Betroffenen die Möglichkeit bot, sich rechtzeitig der Abschiebung zu entziehen“, so der CDU-Politiker Detlef Seif.
Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher von Bündnis’90/Die Grünen, verteidigte die Anwaltspflicht: „Vor ihrer Einführung waren 50 bis 60 Prozent der Abschiebehaft-Entscheidungen rechtswidrig.“ Das wies Seif jedoch zurück und erklärte, darüber gäbe es keine wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern lediglich Aussagen von Anwälten und Pro Asyl. MdB Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD, betonte, dass die Gerichte auch weiterhin einen Anwalt zuordnen können, wenn die Sach- und Rechtslage als schwierig eingestuft wird.
Erst Mittwoch wurde in den Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Änderung aufgenommen: Personen, die im Einbürgerungsverfahren Bestechungsgelder anbieten, bedrohen oder falsche und unvollständige Angaben machen, sollen mit einer zehnjährigen Einbürgerungssperre belegt werden. Der CDU-MdB Throm verwies auf zahlreiche Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und sprach von organisierter Kriminalität.
SPD-Mann Fiedler erklärte: „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss sich redlich verhalten.“ Die Grünen-Abgeordnete Polat warnte jedoch: „Wenn bereits unvollständige Angaben für eine Sperre ausreichen, kann dies auch ehrliche Familienangehörige betreffen.“
Quellen: taz, PM Bündnis’90/Die Grünen, SZ, PM ProAsyl,
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