Die CSU schlägt vor, dass schon Kinder unter 14 Jahren vor Gericht müssen, wenn sie eine Straftat begangen haben. Damit folgt sie einer Forderung der AfD, will die seit mehr als 100 Jahren geltende, sogenannte Strafmündigkeit nach unten ziehen und damit in Zeiten der deutschen Kaiser um die diversen Wilhelms aus Preußen (Symbolfoto rechts) zurückkehren. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist dem umgehend entgegen getreten. Sie sieht andere in der Pflicht.

Wahlmann kritisierte den CSU-Vorschlag scharf. „Kinder gehören nicht vor Gericht“, brachte die Justizministerin in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung die Dinge auf den Punkt. Verantwortung läge vielmehr bei Eltern, Schulen und Jugendhilfe.

Die Justizministerin bezeichnete den CSU-Vorschlag als populistisch, der zwar kurzfristig Applaus bringe, aber die Ursachen des Problems nicht an der Wurzel packe. Die Gesellschaft müsse sich fragen, warum Jugendliche zu brutalen Verbrechen fähig seien und wie man diesem Trend vorbeugen könne.

Das bekannt gewordene CSU-Papier schlägt ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder vorn. Es soll „eine Alternative“ dazu sein, dass Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht gestellt werden, da sie strafunmündig bleiben.

Ein konservativer Juristen-Arbeitskreis der CSU will in solchen  „Verantwortungsverfahren“ das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht „aufarbeiten“. Das Gericht solle demnach Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können. Solche Konzepte widersprechen jedoch, sagen alle Fachleute, dem Grundsatz der Kindeswohlorientierung und sie gefährden die Präventions- und Rehabilitationsziele, ohne nachweislich irgendwelche, geschweige denn belastbare Belege für eine Wirksamkeit vorzulegen.
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Quelle: HAZ, dpa,


Foto: Wilhelm II, Originalaufnahme von E. Bieber, Hofphotograph Berlin und Hamburg. Angef v. d. N.P.G. Steglitz. 2021 Verlag von Gust. Liersch & Co. Berlin S.W. /Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 DE

Der Umgang Niedersachsens mit der sogenannten „Clankriminalität“ ist laut einer Studie „systematisch diskriminierend“. Das Bundesland möchte aber die Praxis fortsetzen.

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sahen sich Anfang der Woche als „Vorreiter bei der Bekämpfung von Clankriminalität“ bestätigt. Bei der Vorstellung des fünften gemeinsamen Lagebilds „Clankriminalität“ verwiesen sie auf sinkende Fallzahlen und knapp fünf Millionen Euro an abgeschöpftem Vermögen, das den Erfolg ihrer „Null-Toleranz-Strategie“ verdeutlichen soll.

Seit Jahren steht den Warnungen der Behörden vor Clankriminalität die Kritik gegenüber, dass das Konzept diskriminierend sei und Menschen allein wegen ihrer Herkunft verdächtige. Auf ihre oft wiederholten pauschalen Zurückweisungen wird sich Innenministerin Behrens dabei zukünftig nicht mehr beschränken können. Denn eine vom Innenministerium in Auftrag gegebene und im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie zur Diskriminierung in der Polizeiarbeit gibt den Kri­ti­ke­r*in­nen recht.

„Wir identifizieren die Bekämpfung der sogenannten ‚Clankriminalität‘ als systematisch diskriminierend“, sagt Studienautorin Astrid Jacobsen. Sie und ihr Kollege Jens Bergmann von der Polizeiakademie Niedersachsen kommen in der Studie zu einem grundlegenden Urteil: „Das Konzept der ‚Clankriminalität‘ und der darin enthaltene ‚Clan‘-Begriff des Landes Niedersachsen impliziert bereits qua Definition und Auftrag Diskriminierung.“

Die behauptete spezifische Gefährlichkeit des Phänomens sei nicht nachweisbar, heißt es weiter. „Clankriminalität“ zeige „kaum Unterschiede“ zur Allgemein- oder Jugendkriminalität. Die „pauschalisierende Verdachtsschöpfung“ gegenüber bestimmten Gruppen führe regelmäßig zu stigmatisierenden Kontrollen, stellen die Forschenden fest, obwohl nur zehn Prozent der Mitglieder vermeintlicher „Clans“ von der Polizei als Tatverdächtige geführt werden.

Von Mord bis Falschparken
Zentraler Aspekt des Konzepts sei die Fundierung auf ethnisch-familiäre Zugehörigkeit, nicht eine bestimmte Form der Kriminalität. Den Studien-Autor*innen scheint es daher gerechtfertigt, „im Fall des Phänomens ‚Clankirminalität‘ von einem ‚Mythos‘ zu sprechen“.

Nach Definition der niedersächsischen Behörden ist ein „Clan“ eine Gruppe von Personen, „die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist“.

Kriminelle Clanstrukturen seien…

[weiter in der taz]

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Quelle: Ein Beitrag von Aljoscha Höpfner aus der taz

noch Zeiten

20. Juni 2024

Das waren noch Zeiten Ende der 1970er in Niedersachsen als mit Hans-Dieter Schwind (CDU) ein leibhaftiger Hochschulprofessor Niedersächsischer Justizminister war, der auf dem Gebiet des Strafrechts, des Strafprozessrechts, der Kriminologie und der Strafvollzugskunde arbeitete, und unter seiner politischen Verantwortung engagierte Praktiker den Justizvollzug prägten. Längst sind sie fast ausnahmslos durch gesichtslose Bürokraten ersetzt, denen es in erster Linie um Formulare und vermeintliche Risikominimierung geht. Damals gab es im „Unterausschuss Strafvollzug“ im Hannöverschen Landtag einen fraktionsübergreifenden und vor allem konstruktiven Konsens, dass der sog. offene Strafvollzug das einzige ist, was wirklich präventiv wirkt und sich der Strafvollzug nicht für politische Klimmzüge eignet.
Das ist nun seit Jahren -Bild & Co sei Dank– anders.

Christian Calderone, der justizpolitische Sprecher der CDU im Landtag, machte denn auch gestern im Landtag das, was Populisten gern tun: Er nahm einen nicht sehr wichtigen Einzelfall zum Anlass, gleich alles über Bord zu werfen. Übrigens: Als Hans-Dieter Schwind vor 45 Jahren Justizminister wurde, war Calderone nicht einmal ein Jahr alt. Mit Lebenserfahrung hat er es also weniger und ob er vor seiner Tätigkeit ab 2013 als Landtagsabgeordneter einen Beruf ausgeübt hat, teilt seine Website nicht mit.

Der Anlass für die CDU-Attacke gegen einen besseren Strafvollzug ist ein Video von Anfang dieses Monats aus der Baumschule der JVA Meppen, wo einige wenige Gefangene im „offenen Vollzug“ einsitzen. Es sorgte schon Anfang des Monats für Aufregung – vor allem dank eines entsprechenden Aufmachers der Bild-Zeitung.Das Video zeigt Strafgefangene, die im offenen Vollzug Alkohol trinken, Lieder grölen und feiern. Dabei gilt in allen Gefängnissen ein grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot und doch wird in allen Gefängnissen seit Jahrhunderten dagegen verstoßen.

Der Quakenbrücker CDU-MdL Christian Calderone nannte die Bilder aus Meppen (Landkreis Emsland) in der gestrigen Landtagsdebatte „eine Katastrophe“ und forderte eine härtere Gangart von Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD):In den JVAs müsse mehr Personal für schärfere Kontrollen sorgen. Alternativ müsse man Besuche und Freiheiten für die Insassen eben einschränken.

Bereits im Februar hatte die Ministerin angekündigt, den offenen Vollzug in Niedersachsen wieder stärken zu wollen. Dessen Quoten sind in den vergangenen Jahren – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – dramatisch gesunken: Vor zehn Jahren lag Niedersachsen beim Anteil der Gefangenen im offenen Vollzug noch auf Platz 4, inzwischen ist es nur noch Platz 11 im Ländervergleich. In der JVA Lingen-Damaschke saßen noch vor wenigen Jahren 400 Gefangene im offenen Vollzug, jetzt ist nur noch ein Viertel. In der Baumscbule sind es ganze 21.

Dabei sei der offene Vollzug ein wirksames Instrument, Resozialisierung zu fördern und Rückfallquoten zu mindern, sagt die Ministerin im Rahmen ihrer Gegenrede gegen Populist Calderone. Eine „Kultur des reinen Wegsperrens“, wie sie die CDU propagiere, sei dagegen fahrlässig und fachlich unhaltbar. Bei Gefangenen, die aus dem geschlossenen Vollzug im schlimmsten Fall völlig unvorbereitet in die Welt entlassen würden, seien hohe Rückfallquoten praktisch vorprogrammiert, so Wahlmann.

Sie kann sich dabei unter anderem auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem vergangenen Jahr berufen, und da schließt sich der Kreis: Das KFN hatte Professor Schwind in seiner Amtszeit gegründet, die 1982 endete.


Foto: JVA Meppen, Baumschule (c) Matthias Brüning bei waslosin.de

mit Material von Website Calderone, NDR, taz

Eine Schande

17. Februar 2024

Anfang der Woche gab es einen TV-Beitrag über ein historisches (Bau-)Denkmal in der Justizvollzugsanstalt Meppen, vormals das Emslandlager IX Versen, das gegen die Pflichten des Denkmalschutzgesetzes nicht erhalten wird sondern aufgegeben ist und verfällt. Geplant war das Emslandlager in den 30er Jahren für 1500 Gefangene. Später vegetierten dort Tausende, vor allem Kriegsgefangene. 1944 wurde das Emslandlager in Versen zum Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme. Über 2.500 Häftlinge dieses KZ, unter ihnen zahlreiche Dänen, wurden im November 1944 ins Emsland gebracht. Die SS verteilte die Männer aus Neuengamme auf die Lager „Versen“ und „Dalum“ (Emslandlager XII), wo sie sinnlose Schanzarbeiten verrichten mussten

Das  benachbarte Emslandlager XI ist heute die JVA „Groß Hesepe“; dort befinden sich nur noch kleinere historische Bauten. Die Ausnahme ist Vor dem heutigen Haupttor der JVA  eine historische Holzbaracke aus den 1930er Jahren. Auch die verfällt aber längst, weil sich die niedersächsische Justiz nicht um die Baracke kümmert und so ihr Ende vorsätzlich herbeiführt. Genau wie in Versen.

Diesen Umgang der Verantwortlichen mit der eigenen Landesgeschichte, von der SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann bis zum desinteressierten lokalen JVA-Leiter, nenne ich geschichtslos. Es ist eine Schande.

KI im Landgericht

3. Juli 2023

Seit Jahren belasten Massenverfahren die deutschen Gerichte – auch in Niedersachsen. Deshalb hat das Justizministerium in Hannover zu Jahresbeginn die Entwicklung einer KI-gestützten Richterassistenz in Auftrag gegeben, die seit Mai 2023 für erste Tests zur Verfügung steht. Das neue Assistenzprogramm soll helfen, vergleichbare Verfahren effizienter zu bearbeiten. Das Ziel: Mithilfe künstlicher Intelligenz („KI“)  wird es Richterinnen und Richtern ermöglicht, gleich gelagerte Verfahren, insbesondere Massenverfahren, effektiver zu bearbeiten. Der Ansatz ist bisher bundesweit einzigartig.

Begleitet wird das Projekt „Künstliche Intelligenz und richterliche Entscheidungsfindung“ interdisziplinär durch die Georg-August-Universität Göttingen.

Das Konzept für „die Assistenz“ haben niedersächsische Zivilrichterinnen und -richter erarbeitet. Als Trainingsgrundlage der künstlichen Intelligenz werden ausschließlich die von dem nutzenden Richter oder der nutzenden Richterin getroffenen Verfügungen und Entscheidungen herangezogen, erläuterte das Justizministerium. „Die Trainingsdaten dienen dazu, den persönlichen Assistenten zu individualisieren“, hieß es weiter. Die Assistenz könne so für jede Art von Massenverfahren trainiert werden.

Am Landgericht Osnabrück (Foto) und am Landgericht Hildesheim wird die neue KI jetzt getestet. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sprach laut Presseerklärung von einem wichtigen Schritt, schränkte jedoch ein: „Am Ende muss es immer der Mensch sein, der die Entscheidungen fällt.“ Gerade durch europäische Vorgaben, aber auch vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der Justiz, seien – neben den Chancen der KI – auch mögliche Risiken im Blick zu behalten.


Foto: Landgericht (C) s Vermerk v. 15.11.2022