Litfaßsäule

3. Februar 2026


Ems TV berichtet
über den ersten „FLINTA-Stammtisch in Lingen“, der natürlich in Heidis Litfass und nicht in der „Litfaßsäule“ stattfindet:

Lingen und Nordhorn: Am Freitag, 6. Februar 2026, startet ab 19 Uhr im Litfaßsäule in Lingen erstmals der FLINTA-Stammtisch*.
Eingeladen sind Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen aus Lingen, Nordhorn und Umgebung. Der Stammtisch bietet einen offenen, geschützten Raum zum Austausch, Kennenlernen und Vernetzen. In lockerer Atmosphäre können neue Kontakte entstehen, Erfahrungen geteilt und Gemeinschaft erlebt werden. Egal ob bereits aktiv in der queeren Community oder einfach neugierig – alle Interessierten sind willkommen. Mit diesem Stammtisch soll die Sichtbarkeit von FLINTA-Personen in der Region* gestärkt und ein regelmäßiger Ort der Begegnung geschaffen werden.

FLINTA ist eine Abkürzung für Frauen, Lesben, inter-, nicht-binäre, trans- und agender Personen. Der Begriff wird genutzt, um Menschen zu benennen, die wegen ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität häufiger Diskriminierung erfahren – und um geschützte Räume oder Angebote für sie sichtbar zu machen.

Unter dem oben aus Ausriss aufgeführten Facebook-Posting tummeln sich übrigens neben Menschen, die den Säulen-Fehler bemerkt haben auch allerlei dümmliche Kommentare von Männern, die auch so zeigen, dass ein solcher Stammtisch in unserer Region eine gute und sinnvolle Initiative ist.

Foto: Heidis Litfass in der Clubstraße in Lingen (Archivbild)

stocksauer auf Koop

3. Februar 2026

Heute titelt die „Lingener Tagespost“:

und meint damit die vom Betreiber dieses kleinen Blogs geäußerte Kritik unserer BN-Fraktion an dem durch alle anderen Fraktionen des Rates verabschiedeten Plan, lediglich auf unverbindliche Zusagen eines (mehrerer) Investoren beim Mieterschutze im nördlichen Teil von Reuschberge zu vertrauen. Für eine rechtliche Festschreibung dieser Zusagen sei es nämlich  „noch zu früh“, jetzt würde es für die Mieterinnen und Mieter erst einmal darum gehen, einen verlässlichen Zeitplan zu haben. Doch, was nützt den Mietparteien das Wissen, wann ihre Wohnungen geräumt werden müssen, wenn nicht zugleich verbindlich festgeschrieben ist, dass die Mieten nach der (notwendigen und richtigen) Sanierung noch bezahlbar und somit eine Rückkehr in sanierte Räumlichkeiten möglich ist?

Warum unsere BN-Forderung für Vertreter anderer Fraktion „unterste Schublade“ ist, die gemachten Versprechen nun auch einklagbar festzuhalten, bleibt genauso ein Rätsel, wie das Abstimmverhalten der lokalen Ableger von SPD und Grünen/FWL. Die Bundes-SPD und Bundes-Grünen lassen bekanntermaßen keine Gelegenheit aus, laut und  öffentlichkeitswirksam „Mehr Sicherheit für Mieter:innen“ oder „stärkeren Mieter*innenschutz“ zu fordern. Doch im Lokalen, dort wo solche Forderungen bei den Menschen ankommen, stimmen sie dagegen. Ich habe diesen Widerspruch in der letzten Ratssitzung direkt vor der Abstimmung angesprochen. Trotzdem stimmten die Ratsmitglieder von SPD und Grünen gegen unseren BN-Antrag. Wer soll das verstehen?

Wohin dieses blindes Vertrauen auf mündliche Zusagen von Investoren führt, wissen die ehemaligen Mieterinnen und Mieter der Sternstraße in Lingen nur zu genau und ist für „alle zwischen 18 Und 65 Jahren“ aus „Niedersachsen, Minden und Bielefeld“ in diesem von der „Pro Urban AG“ als Werbeanzeige verbreiteten Instagram-Video aktuell schmerzlich sichtbar. Da wo also einst bezahlbarer echter Wohnraum war, wurden erst Pflegeheim und neue echte Wohnungen versprochen. Jetzt gibt es teure hotelähnliche Miniappartements und vor allem eines: Rendite. Das ist unterste Schublade.

Heute Abend 19 Uhr sind die Anwohnenden der Mühlenbachstraße zu einer städtischen Informationsversammlung in das Haus der Vereine in Reuschberge geladen. Mir scheint, dass die Räumlichkeiten für eine Information der Betroffenen nicht ausreichen können. Auch eine Botschaft von Krone & Co., wie sie die Menschen dort behandeln.

Spoiler:
Direkt nach dem Erscheinen des Artikels gestern Nachmittag habe ich in einem Kommentar auf der LT-Seite das flotte Foto von mir gelobt, das LT-Fotograf Lars Schröer geschossen hat und ihn darum gebeten, mir das Bildnis digital zuzusenden. Hinzu gesetzt habe ich noch, dass das Foto deutlich besser ist als der dazu gehörende Artikel.
Erschienen ist mein Kommentar trotzdem nicht…

Kaum ein Bauwerk prägt die Region an Ems und Vechte so nachhaltig wie die Burg Bentheim .  Sie ist ein majestätisches, geschichtsträchtiges Bauwerk und ein bedeutendes Ziel für den Tourismus; 150.000 Besucher jährlich künden davon. Seit Wochen herrscht jedoch Stille hinter ihren Mauern. Aufgrund akuter Einsturzgefahr sind die Tore geschlossen. Schon zu Ostern 2025 war eine Burgmauer eingestürzt. Der zu Rate gezogene Monumentendienst in Oldenburg hat jetzt sein Gutachten vorgelegt. Die vorgelegte Untersuchung brachte nach Angaben der Stiftung erhebliche Mängel an den Tag. Sowohl Teile der Burgmauer als auch Teile der Gebäude und das Dach weisen demnach erhebliche Schäden auf, die auf akute Einsturzgefahr hinweisen, sagt das Gutachten den Angaben zufolge aus.

Also: Die Burg muss umfasst instand gesetzt werden, und das wird viel, viel länger dauern als einige Wochen oder Monate. Die „Stiftung Fürst zu Bentheim und Steinfurt“ ist Eigentümerin der historischen Anlage. Nach einer Sitzung ihres Kuratoriums am Donnerstag letzter Woche gab sie bekannt, dass ihr Ziel sei, ab Sommer 2027 zumindest einen eingeschränkten Besichtigungsbetrieb anbieten zu können. Angesichts der üblichen Durchführung derartiger Baumaßnahmen in Deutschland wird das nicht klappen. Nicht ansatzweise.

Klar ist: Die Sanierungskosten betragen bis zu 40 Millionen Euro – ein beträchtlicher Betrag, und es wird schon heftig debattiert, wer sie zahlen soll. Die Summe stellt eine erhebliche Verantwortung dar, die nicht einfach auf den Steuerzahler übertragen werden darf. Denn die Burg Bentheim ist kein staatliches Museum, sondern Privateigentum besagter Stiftung derer zu Bentheim und Steinfurt. Laut eigenen Angaben hat die  fürstliche Familie in den vergangenen zehn Jahren rund vier Millionen Euro in die Instandhaltung investiert. Dies stellt eine beträchtliche Summe dar., hat aber nicht ansatzweise gereicht  Wenn jedoch der „finanzielle Spielraum erschöpft“ ist und die Stiftung für die Rettung der Mauern auf Unterstützung durch Landkreis, Land und Bund angewiesen ist, stellt sich die grundsätzliche Frage, warum privates, denkmalgeschütztes Eigentum immer erst dann zur Gemeinschaftsaufgabe wird, wenn die finanziellen Belastungen erheblich werden.

Der Erhalt der Burg Bentheim ist von großer Bedeutung für die regionale Identität.  Sollte der Adel jedoch seine Besitztümer als privates Vergnügen betrachten, das nur bei günstigen Wetterbedingungen genutzt wird, und bei ungünstigen Bedingungen die Unterstützung des Staates in Anspruch nehmen, ist dies nicht akzeptabel.

Weil derzeit die Mauern der Burg wackeln, haben sich die Verantwortlichen reflexhaft an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Ministerpräsident Olaf Lies gewendet und bitten um finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern, wie die Grafschafter Nachrichten meldeten.

Sollte aber die Allgemeinheit finanzielle Mittel in der notwendigen Höhe für den Erhalt des kulturellen Erbes bereitstellen, ist die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümer unabdingbar. Vor der Inanspruchnahme öffentlicher Gelder muss nämlich sichergestellt sein, dass sämtliche privaten Reserven ausgeschöpft wurden.  Die beträchtliche Millionen-Investition sollte nicht nur mit der Erwartung einer umfassenden Sanierung sondern zugleich einer neuen Form der öffentlichen Zugänglichkeit und Mitbestimmung einhergehen.  Der Finanzierungsgeber muss folglich auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung erhalten.

Im politischen Diskurs hat sich längst die Praxis etabliert, Denkmalschutzmaßnahmen an prominenten Standorten als nationale Verpflichtung zu priorisieren, während kleinere Projekte oder soziale Initiativen häufig unberücksichtigt bleiben. Vor der Genehmigung von 40 Millionen Euro Steuergeldern ist daher ein Runder Tisch unerlässlich für einen umfassenden Plan, der den öffentlichen Beitrag an eindeutige Gegenleistungen knüpft.  Sollte die Last des Erbes für die private Stiftung zu groß geworden sein, ist es angebracht, die Burg Bentheim in öffentliche Trägerschaft zu übernehmen.


-> Gemälde: Burg Bentheim, Jacob van Ruisdael (ca. 1655)

Jacob Isaackszoon van Ruisdael wurde 1628 im niederländischen Haarlem geboren und starb 1682 in Amsterdam. Er war ein erfolgreicher niederländischer Landschaftsmaler und weit gereister Künstler. Um 1650 hat er auch die Grafschaft Bentheim bereist. In den folgenden Jahren malte er in seinem heimischen Atelier mehrere Ansichten von Burg Bentheim: detailgetreu und doch mit Elementen aus Skizzen von anderen Reisen verfremdet. So gleicht keines seiner Gemälde dem anderen, selbst wenn es dasselbe Motiv darstellt.

Das von etwa 1655 stammende Burg-Gemälde Ruisdaels, das in Burg Bentheim zu sehen ist, wurde erst 1988 wiederentdeckt. Bis dahin galt es als verschollen. Der Landkreis ersteigerte es während einer Auktion und stellte es 23 Jahre lang im Kloster Frenswegen in Nordhorn aus. Erst 2012 kam es im Rahmen der Kunstaktion „raumsichten“ an den Ort, den es zum Motiv hat: Burg Bentheim. Das Bild ist Eigentum der Niedersächsischen Sparkassenstiftung.

Weitere Gemälde van Ruisdaels von Burg Bentheim sind unter anderem im Rijksmuseum Amsterdam und in der Nationalgalerie Dublin ausgestellt.

Wer erinnert sich noch an das Gefühl, wenn man früher über die deutsch-niederländische Grenze fuhr? Ausweis bereithalten, nervöser Blick zum Zollbeamten, das Herzklopfen, ob die drei Pakete Kaffee zu viel auffallen. In unserer Region – zwischen dem Emsland und der Provinz Drenthe – haben wir das längst hinter uns gelassen. Zum Glück. Die Grenze ist heute kaum mehr als eine Linie auf dem Papier. Wir sind zusammengewachsen. Störend sind die politischen Aktionen, den Grenzverkehr zu kontrollieren.

Im Juni 2025 gab es allerdings einen Rückfall in eine Zeit, die wir eigentlich überwunden glaubten. Und dieses Ereignis hat nun ein juristisches Nachspiel.

Am 23. Februar 2026 muss sich deswegen der rechtsgerichtete niederländische Populist Jan Huzen aus Nieuw-Weerdingen (Drenthe) vor dem Strafrichter in Assen verantworten. Aufwiegelung („Opruiing“) heißt der Vorwurf der Staatsanwälte. Huzen hatte seine Landsleute dazu aufgerufen, am Grenzübergang Ter Apel-Rütenbrock eigenmächtig Kontrollen durchzuführen (Foto (c) NDR)

Das Ziel? Angeblich wollte er verhindern, dass Deutschland „heimlich“ Asylsuchende über die Grenze in die Niederlande bringt. So weit, so verrückt. Wir erlebten die klassische Mechanik des Populismus: Man nimmt eine unbelegte Behauptung, mischt eine Prise Angst darunter und ruft dann zum Selbstschutz auf.

Das Nein der Lingener CDU

Doch während wir uns über populistische Alleingänge auf niederländischer Seite wundern, lohnt ein Blick in unser eigenes Rathaus. Denn die Geschichte hat eine lokale Vorgeschichte, die ebenso tief blicken lässt wie der halbe Radweg an der Ulanenstraße.

Im vergangenen Spätsommer hatten die BürgerNahen eine klare Entschließung in den Stadtrat eingebracht: Ein deutliches Signal gegen die staatlichen Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze. Ein Bekenntnis zum Schengener Abkommen, zum freien Waren- und Reiseverkehr und zur europäischen Nachbarschaft.

Und was passierte? Die Lingener Rathaus-CDU kündigte an, die Entschließung abzulehnen. Sie wollte sich nicht klar gegen Grenzkontrollen positionieren. Um den Schaden für das Ansehen unserer Stadt nicht gewaltig werden zu lassen, zogen die BürgerNahen den Antrag schließlich zurück. Ein trauriger Moment für Lingen: Eine Stadt, die sich gerne als modern und weltoffen präsentiert, deren stärkste Fraktion aber nicht den Mut aufbringt, sich für offene Grenzen und europäische Freizügigkeit zu unseren direkten Nachbarn stark zu machen.

Auch hier zeigt sich wieder das Muster des „Weglassens“, da ich in den letzten tagen mehrfach kritisiert habe:

  • Jetzt präsentiert uns die CDU einen OB-Kandidaten, der als „Wirtschaftsexperte“ weit über Niedersachsen hinaus anerkannt ist
  • Aber die CDU lässt weg, dass die Wirtschaft in unserer Grenzregion von nichts so sehr profitiert wie von offenen Grenzen und dem reibungslosen Austausch mit den Niederlanden und der Reisefreiheit von und nach Deutschland.

Wie passt das zusammen? Wie kann man wirtschaftliche Kompetenz plakatieren, aber politisch den Schutz der wichtigsten Ader unserer regionalen Wirtschaft – die offene Grenze – verweigern?

Der Prozess gegen Jan Huzen in Assen ist wichtig, um klarzustellen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht bei selbsternannten Grenzwächtern. Aber ebenso wichtig ist die politische Haltung hier vor Ort.

Wenn wir in unserer Stadt darüber diskutieren, wie wir ein „buntes“, ein freiheitliches und modernes Lingen zeigen können, dann gehört dazu auch die klare Kante gegen solche nationalistischen Trends. Unsere Stadt braucht keine Fraktionen, die bei Grundsatzfragen des europäischen Zusammenlebens wegducken. Wir brauchen einen Stadtrat, der Brücken baut und nicht zulässt, dass an den Schlagbäumen im Kopf wieder gearbeitet wird.

Was meint die Leserschaft dieses kleinen Blogs? Warum bloß tut sich die Lingener CDU so schwer mit einem Bekenntnis zu Freiheit und zu offenen Grenzen? 

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Was bedeutet „Aufwiegelung“, die im niederländischen Strafrecht „Opruiing“ heißt und in Artikel 131 Wetboek van Strafrecht (WvS) geregelt ist? Der Paragraph beschreibt das öffentliche Aufstacheln (mündlich, schriftlich oder per Bild) zu einer Straftat oder zu Gewalt gegen die öffentliche Gewalt, also den Staat oder die Polizei.

  • Im Niederländischen heißt es:
    Artikel 131
    Hij die in het openbaar, mondeling of bij geschrift of afbeelding, tot enig strafbaar feit of tot gewelddadig optreden tegen het openbaar gezag opruit, wordt gestraft met gevangenisstraf van ten hoogste vijf jaren of geldboete van de vierde categorie.
  • Auf deutsch: Artikel 131
    Wer öffentlich, mündlich oder schriftlich oder durch Bilder zu einer Straftat oder zu gewalttätigen Handlungen gegen die öffentliche Gewalt aufruft, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
  • Der Kern: ein Täter muss also nicht selbst die Gewalt ausüben. Es reicht aus, andere öffentlich dazu zu bewegen, Gesetze zu brechen oder die staatliche Ordnung zu stören.
  • Im Fall Huzen: Die Staatsanwaltschaft sieht in seinem Aufruf, die Grenze eigenmächtig zu kontrollieren, genau diese „Opruiing“. Er hat Bürger dazu animiert, Aufgaben zu übernehmen, die allein dem Staat zustehen, und dabei geltendes Recht (den Vertrag von Schengen, Verkehrsregeln und das staatliche Gewaltmonopol) zu ignorieren.

Gesellschaftliche Polarisierung durch Soziale Medien?
Zum Strukturwandel öffentlicher Debatten.
Prof. Dr. Johannes Angermuller (Open University, Milton Keynes/UK)

Montag, 9. Februar 2026 –
18.00 -19.30 Uhr

Die Online-Veranstaltung via Zoom findet in deutscher Sprache statt.
Eine Anmeldung ist erforderlich.

Soziale Medien und Künstliche Intelligenz haben die Art und Weise grundlegend verändert, wie politische und gesellschaftliche Diskurse geführt werden. Während die Inhalte traditioneller Medien von professionellen Journalist*innen geprüft werden, ermöglichen Plattformen wie Twitter/X, Facebook und Instagram eine vermeintlich ungefilterte und spontane Kommunikation in ideologischen Blasen. Die Frage ist somit: Verstärken Soziale Medien lediglich bereits vorhandene gesellschaftliche Spaltungen oder schaffen sie neue Formen der Polarisierung, indem sie etwa gezielt Emotionen ansprechen? In der Veranstaltung wird der aktuelle Strukturwandel der öffentlichen Diskussion nachgezeichnet und danach gefragt, ob und in welcher Weise dieser nach neuen Ansätzen demokratischen Widerstands verlangt.

Der Abend ist die zweite Veranstaltung einer neuen digitalen ISM-Veranstaltungsreihe: Progressive Politik in der Multi-Krise. Mitglieder des ISM-Kuratoriums und eingeladene Expert*innen aus Wissenschaft und Politik diskutieren über zentrale Herausforderungen für progressive Akteure angesichts der tiefgreifenden gesellschaftlichen und politischen Umbrüche der Gegenwart.

Die von Andrea Ypsilanti moderierte Veranstaltung der Reihe findet online am kommenden Montagabend, 9. Februar statt. Den Auftakt für die Diskussion über Gesellschaftliche Polarisierung durch Soziale Medien? liefert dabei Prof. Dr. Johannes Angermuller in seinem Vortrag. 


Das im Januar 2010 gegründete Institut Solidarische Moderne (kurz: ISM) ist eine linke politische Denkfabrik („Think Tank“) in Deutschland.

Es versteht sich als parteien- und organisationsübergreifende Plattform, die progressive, solidarische Politikkonzepte entwickelt – vor allem für eine sozial-ökologische Transformation der Gesellschaft. Damit ist das ISM so etwas wie das linke Gegenstück zur Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), im Gegensatz zum neoliberale INSM-Credo  also progressiv, sozial-ökologisch und basisdemokratisch orientiert.