Zusammenhang

10. Juni 2021

Vor einer Woche stand Ibrahim Hassan als Angeklagter vor dem Lingener Amtsgericht. Der Vorwurf: Verwendung von l Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der 57jährige ist im irakischen Kurdistan aufgewachsen. Seit 1984 lebt er in Deutschland. Unter Saddam Hussein, dem es gefiel, gegen die Kurden auch Giftgas einzusetzen, wurde Hassan schwer gefoltert. Eingesperrt in einen Blechschrank, kaum Luft zum Atmen und Metallschläge von außen, drei Monate in einer Todeszelle. Längst hat Hassan die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit knapp sieben Jahren für Bündnis’90/Die Grünen Mitglied im Lingener Stadtrat arbeitet er als Justizvollzugsangestellter und neben seiner Tätigkeit im Lingener Rat ist er engagiert auf Facebook aktiv. Hauptthema: Die Gewalt an den Menschen im Nahen Osten. Wer seine Facebookseite liest, darf nicht zartbesaitet sein; denn Ibrahim Hassan schreibt und dokumentiert gleichermaßen polemisch wie schonungslos, was bspw. den Kurden angetan wird – durch Türken, Iraner, IS-Leute und andere, die er als Terroristen bezeichnet, weil sie es sind.

Das hat ihn, den überzeugten Demokraten, jetzt in einen Konflikt mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück gebracht. Die Behörde hat nämlich von Hassans Facebookseite diverse Karikaturen und Bilder als strafbar eingestuft. Weil Ibrahim Hassan zu recht den nicht erklärten Krieg des NATO-Verbündeten Türkei gegen die irakischen Kurden als verbrecherisch einstuft, veröffentlichte er 2019 bspw. eine Karikatur des türkischen Staatspräsidenten Erdogan, bei der das O im Namen als Hakenkreuz ausgebildet ist.

Damit, so die Staatsanwaltschaft Osnabrück, habe Ibrahim Hassan Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. Sie beantragte deshalb einen Strafbefehl und der wurde nach kurzer Prüfung durch den seinerzeit zuständigen Richter am Amtsgericht auch erlassen. Prompt legte Ibrahim Hassan Einspruch ein und fand sich deshalb am vergangenen Donnerstag vor Strafrichterin Franziska Koers wieder, die seit wenigen Tagen beim Amtsgericht Lingen als Richterin tätig ist. Für die Staatsanwaltschaft verlas Referendarin Stefanie Korgs die Vorwürfe. Auf die Frage der Richterin, ob er sich zur Sache äußern wolle, erklärte Hassans Verteidiger Ben Bartholdy (Westerstede): „Zur Zeit nicht.“

Daraufhin wurde der einzige Zeuge in den Gerichtssaal gerufen, Kriminalkommissar Emin Otman. Der Beamte „vom Staatsschutz“ der Polizeiinsoektion Emsland/Grafschaft Bentheim  zeigte sich wenig vorbereitet. Er könne nur etwas zur Erdogan-Karikatur sagen, sagte er. Wegen der anderen Vorwürfe habe er sich nicht vorbereitet; er sei nur für das Erdogan-Bild geladen. Das habe er „auf der Seite von Ibrahim Hassan gesehen“. Zu den anderen Bildern könne er nichts mehr sagen, es seien sehr viele Bilder auf der „Facebookseite des Angeklagten“ gewesen.

Strafverteidiger Bartholdy lenkte daraufhin den Blick auf den Zusammenhang der FB-Veröffentlichung, der in den Vorwürfen der Anklage völlig fehle. Längst habe nämlich der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verwendung und Verbreitung durchgestrichener Hakenkreuze und vergleichbarer „Anti-Nazi-Symbole“ nicht strafbar ist, bei denen sich bereits aus dem Symbol selbst die Ablehnung der nationalsozialistischen Ideologie ergibt. (BGH, Urt. v. 15.03.2007, 3 StR 486/06). Das war offenbar auch der Grund dafür, dass mehrere ähnliche Vermittlungsverfahren gegen Ibrahim Hassan sofort eingestellt worden waren. Anzunehmen, dass das Ratsmitglied der Grünen Nazi-Symbole befürworte, sei absurd. Die entsprechenden Akten solle man bitte beiziehen, beantragte Verteidiger Bartholdy, und so entschied die Vorsitzende dann nach einigem Zögern auch. Durch diese Akten werde nämlich, so Bartholdy, der Zusammenhang der Erdogan-Karikatur deutlich, für den sich bisher kein Staatsanwalt  interessiert hat.

Maik Portmann, JVA-Leiter, der im Zuhörerraum der Verhandlung über seinen Untergebenen folgte, war schon zuvor gegangen. Und Zeuge Emin Otman saß derweil in seinem braunen Pullover, der nur knapp seine am Halfter steckende 9mm-Dienstwaffe bedeckte, stumm daneben.

So blieb dann eine ganz spezielle Eigenart des Verfahren völlig unerwähnt. Ibrahim Hassan war nämlich der „Vorladung als Beschuldigter“ zur Polizei gefolgt. Gegenüber dem „Staatsschutz“ sollte er etwas zu den türkei-, iran- und islamistisch-kritischen Bildern aussagen vor allem zur Erdogan-Hakenkreuz-Karikatur. Ibrahim Hassan betrat also das Vernehmungszimmer und blickte auf eine, man glaubt es nicht, türkische Flagge. Sie hing über einer Weltkarte an der Wand gegenüber.

Ich habe die Pressestelle der Polizei danach gefragt. Sie antwortete, bei der Räumlichkeit handele es sich um einen Büroraum mit zwei Computerarbeitsplätzen. „Über ein Vernehmungszimmer, wie von Ihnen angesprochen, verfügt der polizeiliche Staatsschutz in Lingen nicht. Den Beamtinnen und Beamten ist es freigestellt, ihre Arbeitsbereiche individuell zu gestalten.

Die [türkische] Flagge befindet sich unter den persönlichen Gegenständen eines Kollegen mit türkischen Wurzeln. Sie ist in dezenter Größe, gemeinsam und überlappend mit der deutschen Nationalflagge dargestellt. In diesem Kontext symbolisiert die Kombination beider Fahnen die multikulturellen Aufgabenbereiche unseres polizeilichen Staatsschutzes.“

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Trio Berlinale

10. Juni 2021

Trio Berlinale
Reihe Lingener Frühlingserwachen
Lingen (Ems) – Universitätsplatz
Heute, Do, 10.06. 20 um 16, 18, 20 Uhr
Eintritt frei / Einlass ohne Tickets

Das Trio Berlinale setzt sich aus den Lingener Szenemusikern Eike Kumbrink (Schlagzeuger, Percussionist und Gesang), Kai Liedtke (Saxophon) und Tobias Bako (Klavier und Gesang) zusammen. Zusammen blicken sie auf eine Vielzahl gemeinsamer musikalischer Konzerte zurück.
In Abhängigkeit der jeweiligen Veranstaltung liegt das dargebotene Repertoire grundsätzlich im Soul, Pop- und im Jazzbereich.

Corona-Hinweise:
Die Besucher:innen werden gebeten, rechtzeitig vor Konzertbeginn zu kommen.
Eine negative Testung für Personen ab 14 Jahren entfällt.
Bevor feste Plätze eingenommen werden müssen, wird im Eingangsbereich eine Registrierung zur Kontaktverfolgung (Luca-APP oder manuell) vorgenommen.
Es ist eine Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Sitzplatzes zu tragen.