als Rasenfläche

1. August 2018

Eine Gebäudeversicherung leistet Ersatz für das Gebäude in Höhe der vereinbarten Summe (Gebäudeversicherung Leistungen). Damit kann der Versicherte das Objekt neu aufbauen. Außerdem deckt die Versicherung sogenannte sekundäre Kosten ab. Dazu gehören:

  • die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung,
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Löschwasser entstehen,
  • Auslagen für die Unterbringung der Anwohner
  • und für alle Aufräumarbeiten.

Der Versicherte wird also finanziell so entschädigt, dass er das zerstörte Gebäude wieder aufbauen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sie wird für Neubauten üblicherweise für den Neuwert des Objekts abgeschlossen. Bei einem bestehenden Gebäude wählt man den sogenannten Vergleichswert von 1914. Er legt den Wert des Hauses nach heutigen Kosten fest und vermeidet so eine Unterversicherung.

Wenn ein Feuer mutwillig durch Brandstiftung verursacht wird, ist auch das ein Fall für die Feuerversicherung. Der Immobilienbesitzer muss bei Brandstiftung nicht fürchten, vor dem finanziellen Nichts zu stehen, denn der entstandene Schaden wird bis zur festgelegten Versicherungssumme reguliert.

Dass ich dies schreibe, hat einen konkreten Hintergrund. Denn Mitte November 2017 ist in Lingen (Ems) die Pestalozzischule an der Beckstraße abgebrannt. Die Brandursache kenne ich nicht. Eine Flüchtlingsfamilie, die damals in der an das Schulgebäude angrenzenden ehemaligen Hausmeisterwohnung untergebracht war, musste diese verlassen, obwohl die Wohnung vom Brand nicht direkt betroffen war. Die Turnhalle der Schule musste geschlossen werden, obwohl sie noch täglich kräftig genutzt worden war.

Wie gesagt, die Schule war feuerversichert und die Stadtverwaltung hat daraufhin mit der Feuerversicherung verhandelt. In der Ratsvorlage 153/2018 findet sich inzwischen Bemerkenswertes:

„Am 23. Januar 2018 fand im Rathaus ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Schadensregulierung der VGH zur Abwicklung dieses Großschadens statt. Die VGH gab Hinweise zum bestehenden Versicherungsschutz und erläuterte die für leer ste- hende Gebäude geltenden Versicherungsbestimmungen. Es zeigte sich schnell, dass es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Ansichten und Auslegungen gibt, die eine langwierige Abwicklung mit diversen Gutachten möglich machen könnte. Da die VGH sich grundsätzlich in der Verpflichtung zur Schadensabwicklung sieht und eine langwierige und für beide Parteien aufwändige und teure Verfahrensabwicklung ver- hindern möchte, schlug die VGH vor, dass Versicherer und Stadt eine Vereinbarung schließen und die VGH dann auf der Grundlage dieser Vereinbarung selbst den Abriss des Schulgebäudes samt Verwaltungstrakt beauftragt und bezahlt.

Die Verwaltung wird nunmehr mit der VGH eine Vereinbarung zum Abriss der ehemaligen Pestalozzischule schließen. Das Gelände wird nach dem Abriss provisorisch als Rasenfläche eingerichtet.“

Statt geschätzt 3-4 Millionen Euro für eine neue Schule gibt es von der VGH-Feuerversicherung geschätzt 15.000 für Moss‘ Bernd, der abreißt.

Denke an deine Steuern und finde den Fehler. 

(Quelle; Foto: pixabay)

25 Antworten to “als Rasenfläche”

  1. Was wurde dazu am 13. Juni im Planungs- und Bauausschuss der Stadt Lingen erklärt? Nur der Vollständigkeit halber hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Sitzung: „Herr Schreinemacher erläutert die Mitteilungsvorlage. Das Gebäude sei durch den Brand zerstört worden. Die Ursache hierfür konnte nicht ermittelt werden. Mit der VGH als Versicherer habe man sich zusammengesetzt, um dieses Schadensereignis zu regulieren. Er wies darauf hin, dass die bestehende Versicherung nicht mehr zum gleitenden Neuwert erfolge, da das Gebäude nicht mehr genutzt würde.vMit der VGH habe man sich verständigt, dass diese für den Schaden zuständig sei, allerdings aufgrund der Umstände hier wohl ein Abriss der Schule anstelle einer Reparatur zu bevorzugen sei. Dieses werde wohl insgesamt einen siebenstelligen Betrag
    kosten, da neben dem Abriss und den Entsorgungskosten auch Kosten für das dort früher eingelagerte Mobiliar, welches ebenfalls zerstört wurde, als auch für die Nutzer der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu zahlen sei. Sobald das Gebäude abgerissen sei, solle die Fläche zunächst mit Rasen eingesät werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könne man das Grundstück einer anderen Nutzung zuführen. Frau Hüsken erkundigte sich, ob durch die Änderungen der Versicherungen ein Schaden entstanden sei. Herr Schreinemacher wies darauf hin, dass ein nicht mehr genutzes Gebäude nicht mehr zum Neuwert versichert werden könne. Er erläuterte in diesem Zusammenhang auch, dass das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand gewesen
    sei. Man habe nicht umsonst die Nutzung dieses Schulgebäudes eingestellt.

  2. Noch einmal: die Schule stand nicht leer, sie wurde weiter genutzt. Das gilt jedenfalls für wesentliche Teile der Gebäude wie die Hausmeisterwohnung und die Turnhalle. Ansonsten gilt:

    „Wer eine Gebäudeversicherung abschließt, muss dem Versicherer u.a. darüber informieren, wie die Immobilie genutzt wird. Der Kunde hat eine umfassende Anzeigepflicht, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) genau geregelt ist. Aus der Nutzung eines Gebäudes lassen sich bestimmte Risiken, etwa die Brandgefährdung ableiten. Der Versicherer kann ein Gebäude und den notwendigen Versicherungsbeitrag erst dann richtig kalkulieren, wenn ihm alle dazu notwendigen Informationen vorliegen.

    Wenn sich das Risiko verändert: Die Gefahrerhöhung
    Die Einschätzung der Gefahr für einen möglichen Schaden ist die Grundlage für den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Verändert sich das Risiko, verändert sich auch die Grundlage, auf deren Basis der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. Laut VVG müssen Gefahrenerhöhungen dem Versicherer mitgeteilt werden. Eine solche Gefahrenerhöhung kann vorliegen, wenn das Gebäude zu einem anderen Zweck genutzt wird als bisher vorgesehen.

    Wird ein Gebäude, etwa eine Schule oder eine Turnhalle, zweckentfremdet und zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern genutzt, kann sich dadurch das zu versichernde Risiko verändern.

    Verändert sich das Risiko muss der Versicherer reagieren
    Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten sowohl für den Versicherungskunden als auch für den Versicherer. Insbesondere die §§ 24 und 25 regeln, dass der Versicherer innerhalb eines Monats auf eine Gefahrenerhöhung reagieren muss. So kann der Versicherer binnen dieser Frist beispielsweise den Vertrag kündigen, oder einen der Gefahr entsprechenden Versicherungsbeitrag verlangen oder die Versicherung der höheren Gefahr ausschließen.“

    Könnte es sein, dass die Lingener Stadtverwaltung „vergessen“ hat, der VGH die geänderte Nutzung mitzuteilen, so dass die VGH deshalb Probleme macht? Das wird die Lingener Tagespost sicherlich mit einem Anruf bei der VGH herausfinden…

  3. Kib said

    Robert, warum hast DU nicht zuvor mit der VGH gesprochen? Du stellst Thesen auf ( klärst im allgemeinem Versicherungsrecht auf) und spielst den Ball dann Richtung Verwaltung bzw jetzt der LT. Bequemer Job, aber nicht überzeugend. Allemal, weil Du zugibst, nicht konkret im Thema zu sein. Mich überzeugt das wahrlich nicht.

  4. Kib said

    Ja, das merkt man…… 😂. Ist aber kein Allheilmittel, mein Guter. Im Tennis wärst Du vermutlich auch ein Grosser geworden- zumindest als Trainer🤗

  5. Kib said

    Die gibt es im Zweifel nur in Deiner Wahrnehmung…. Obwohl Du mal Jura gemacht hast.🤗Wenn gar nichts mehr hilft, frag nochmals in der Verwaltung (nicht, dass es dort wohlmöglich in der KaffeeKasse unnachvollziebare Haben-Buchungen gibt). Robert, entspann Dich….

  6. Kib said

    Spass beiseite: Du weisst nichts, vermutest aber sehr viel. Beleg das und gut ist.

    • Liebe Kib, der Robert darf in seinem Blog soviel vermuten, wie er will. Das steht ihm völlig frei. Wer wissen will, was wirklich Sache ist, liest dann neben Roberts Blog einfach noch die LT und ist dann nach journalistischen Grundsätzen gut informiert. Wir sind an der Sache dran und werden berichten …

    • Mathis said

      Ja wenn an den „Behauptungen“ nichts dran ist, werden die entsprechenden Stellen ja Stellung dazu nehmen können.
      Ich frag mich nur, warum die anderen 42 Ratsmitglieder solche Vorgänge nicht kommentieren/bewerten/beurteilen oder zumindest publik machen.
      Viel kritischer empfinde ich das reflexartige „Leugnen“ oder „Bagatellisieren“ mancher.
      (Ist vielleicht der multimediale Zeitgeist…aber dann muss man sich auch nicht wundern, wieso z.B. sexuelle Übergriffe nicht offen angesprochen werden #metoo, aber ich schweife ab…)
      Man sollte diese Angelegenheit doch rational und nüchtern nachgehen. Das Thema ist imho von öffentlichem Interesse.

  7. Kib said

    Mathis, Ihren ersten Absatz kann ich nachvollziehen. Danach wird es schwieriger. Ggf klären Sie auf?

  8. Hermann said

    Liebe Kib,
    bei ihren Aussagen könnte man annehmen, Sie wissen mehr.
    Verfolgt man diese Sache auch nur ein wenig, gibt es eigentlich
    bei dem Ergebnis zwischen Stadt und VGH nur eine Schlußfolgerung. Hier hat Jemand vergessen, rechtzeitig die
    Nutzungsänderung der Versicherung mitzuteilen.Warten wir mal ab, was der Herr Roggendorf von der LT herausfindet und berichtet. Obwohl die LT auch nicht zu den objektivsten Blättern zählt.Ich bin auch gespannt, wie eine Schadensregulierung erfolgt,
    es handelt sich schließlich um Steuergelder.

    • Lieber Hermann, Auf der einen Seite wollen Sie gerne wissen, was ich herausfinde und berichte. Auf der anderen Seite stellen Sie dieses Ergebnis mit der Aussage „Obwohl die LT auch nicht zu den objektivsten Blättern zählt“ von vorneherein infrage – egal, was ich herausfinden werde. Ich habe da einmal drei Fragen an Sie: 1. Wem glauben Sie mehr? Dem „besser laut behauptet als nicht bewiesen“-Blogbeitrag oder der Recherche eines Journalisten? 2. Wenn die LT in Ihren Augen nicht zu den „objektivsten Blättern“ zählt – können Sie mir ein paar aus Ihrer Sicht objektivere nennen, damit wir uns dann daran ggf. ein Beispiel nehmen könnten? 3. Wieso sind wir in ihren Augen eigentlich nicht objektiv? Herzliche Grüße, Wilfried Roggendorf P.S: Gut Ding braucht Weil – das Ergebnis der Recherche wird erst in einigen Tagen feststehen. Ist aber kein Beinbruch, weil Robert Koop ja „topaktuell“ über etwas schreibt, was schon Mitte Juni bekannt war.

    • Kib said

      Hermann, tatsächlich weiss ich mittlerweile mehr. Ich denke aber, die LT weiss noch sehr viel mehr. Wie Herr Roggendorf bereits erläuterte: gute Recherche braucht Zeit, die weder ich noch Robert Koop haben. Die von der LT machen das beruflich….. zeitlich ein enormer Vorteil 😂

  9. Hermann said

    Sehr geehrter Herr Roggendorf,
    ich habe Sie nicht persönlich gemeint.
    Ich glaube selten einer einzelnen Aussage , sondern bilde mir über
    viele Informationen meine eigene Meinung.
    Die LT kann nicht objektiv sein,da sie viel zu sehr von der CDU und
    dem Verwaltungschef Krone beeinflusst wird.

    Was Sie herausfinden wird eine Seite sein, was Sie veröffentlichen dürfen, die andere Seite.

    • Lieber Hermann, seien Sie zweier Dinge versichert: die LT wird weder von der CDU noch von OB Krone beeinflusst – wir berichten objektiv und haben in unseren Kommentaren öfters eine Sicht auf die Dinge, die weder der CDU noch dem OB gefallen. Und irgend ein Verbot, die Ergebnisse unserer Recherchen zu veröffentlichen, gibt es (Von wem dem eigentlich sollte es auch kommen?) für uns objektive und unabhängige Journalisten von niemanden. Wenn es ein solches Verbot auch nur ansatzweise geben würde, hätte ich meinen Job schon längst an den Nagel gehangen.

  10. Diesen Link, in dem die VGH die Aussage der Stadt bestätigt, das es nicht nur 15.000 Euro für Moss Bernd, sondern einen siebenstelligen, sprich Millionenbetrag, von der VGH gibt, möchte ich den Lesern dieses Blogs nicht vorenthalten. Da kann man den Fehler, zu dessen Suche Robert ja auffordert, finden – und auch, wer da wohl einen macht: https://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/1442324/koop-kritisiert-verwaltung-nach-brand-der-lingener-pestalozzischule

    • Konkrete Frage: Wann wird wie viel gezahlt?

      In der Ratsvorlage 153/2018 ist von einem 7stelligen Betrag nicht die Rede. Man liest dann im Protokoll dies:
      TOP 11 Vereinbarung mit der VGH zum Abriss des Schulgebäudes der früheren Pestalozzischule, Beckstraße 17
      Herr Schreinemacher erläutert die Mitteilungsvorlage. Das Gebäude sei durch den Brand zerstört worden. Die Ursache hierfür konnte nicht ermittelt werden. Mit der VGH als Versicherer habe man sich zusammengesetzt, um dieses Schadensereignis zu regulieren. Er wies darauf hin, dass die bestehende Versicherung nicht mehr zum gleitenden Neuwert erfolge, da das Gebäude nicht mehr genutzt würde.
      Mit der VGH habe man sich verständigt, dass diese für den Schaden zuständig sei, allerdings aufgrund der Umstände hier wohl ein Abriss der Schule anstelle einer Repa- ratur zu bevorzugen sei. Dieses werde wohl insgesamt einen siebenstelligen Betrag kosten, da neben dem Abriss und den Entsorgungskosten auch Kosten für das dort früher eingelagerte Mobiliar, welches ebenfalls zerstört wurde, als auch für die Nutzer der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu zahlen sei. Sobald das Gebäude abgerissen sei, solle die Fläche zunächst mit Rasen eingesät werden. Zu einem späteren Zeit- punkt könne man das Grundstück einer anderen Nutzung zuführen.
      Frau Hüsken erkundigte sich, ob durch die Änderungen der Versicherungen ein Schaden entstanden sei. Herr Schreinemacher wies darauf hin, dass ein nicht mehr genutztes Gebäude nicht mehr zum Neuwert versichert werden könne. Er erläuterte in diesem Zusammenhang auch, dass das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand gewesen sei. Man habe nicht umsonst die Nutzung dieses Schulgebäudes eingestellt.

      Der Abriss soll mehr als 1 Mio Euro (=siebenstellig) kosten? Das soll man glauben?! Es scheint mir genauso pausibel wie die Angabe. das Gebäude sei „nicht mehr genutzt“ worden.

      • Kib said

        Ja, aber warum bzw woher stammt der Betrag 15.000 Euro für Moss? Dafür hätte ich bitte einen Beleg. Diese Summe ist illisionatorisch, Robert.

      • Lieber Robert, da hast Du jetzt genau das in Deinem Blog als Kommentar kopiert, was ich da schon am 1. August kommentiert hatte. Und Du schreibst, das von einem siebenstelligen Betrag nicht die Rede sei – genau der wird aber jetzt erneut in Deinem eigenen Kommentar erwähnt. („Dieses werde wohl insgesamt einen siebenstelligen Betrag kosten, da neben dem Abriss und den Entsorgungskosten auch Kosten für das dort früher eingelagerte Mobiliar, welches ebenfalls zerstört wurde, als auch für die Nutzer der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu zahlen sei.“) Da widersprichst Du Dir selber – aber naja … Du hast ja eine berechtigte Frage gestellt: Wann wird wie viel gezahlt? Warten wir es ab …

  11. Kib said

    Last but not least, war im Ursprungskommentar, der erste Fehler, den ich registrierte: ein derartiger Komplex wird nicht für 15.000 Euro abgerissen. Allemal nicht inklusive Entsorgung. Robert, falls Du als Vertreter im Rat aber (bitte nicht schon wieder an die LT „delegieren“) am Ball bleiben möchtest, prüf, ob nicht ggf doch noch Asbest im Gebäude verbaut ist. Persönlicher Kommentar: Du reibst Dich zu sehr am OB auf und kritisierst die LT. Ich vermiss, dass Du Dich als langjähriges, intelligentes und kritisches Ratsmitglied einbringst. Dass Du noch nie eine „Hiphip-Hurra-Attitüde“ hattest, weiss so ziemlich jeder der eine Armanduhr hat……wobei, der Vergleich ist auch schon wieder veraltet😂. Im Wahlkampf ( das persönliche “ Wacken aller Politiker“) erwähntest Du, altersmilde zu sein….. noch so ein Fehler, den ich gefunden habe: Ich würde dies Dir und dem Rat, der Verwaltung uvm mehr wünschen: werde es, bring Dich ein, gib Deine Erfahrung weiter. Frommer Wunsch, aber es ist ja Sonntag! Besten Gruß Kib

    • hans Schmidt said

      Also ich verstehe die Fragen schon: Die Pestalozzischule In Lingen war gegen Brand versichert. Als sie abbrannte, wurden ihre Gebäude genutzt als Wohnung, Turnhalle und als Schulmöbellager. Warum wird sie jetzt nicht mit den fälligen Leistungen der bestehenden Brandversicherung wieder aufgebaut? Die Stadt sagt, weil die Pestalozzischule nicht genutzt wurde. Aber die Gebäude der Pestalozzischule wurden doch genutzt!

      Ich habe gerade noch mal gegoogelt: Zusätzlich zum Neubau bezahlt die Brandversicherung eines Gebäudes immer auch die Aufräumkosten und die Abbruchkosten abgebrannter Gebäude. Warum ausgerechnet bei unserr P-Schule aber nur die Abbruchkosten und nichts anderes???

      • Hallo Herr Schmidt, die Versicherung bezahlt auch die Aufräumkosten und alle weiteren. Dies geht aus meinem Bericht ebenso eindeutig hervor, wie aus der Vorlage der Stadt in den entsprechenden Ratsgremien. Warum sie nicht wieder aufgebaut wird – und mit den Versicherungsleistungen auch nicht kann – erklärt Stadtbaurat Lothar Schreinemacher sehr logisch: Nachdem das Schulgebäude als solches nicht mehr (bzw. nur noch als Möbellager) genutzt wurde, ist die Versicherung von einer gleitenden Neuwert- auf eine Zeitwertversicherung umgestellt worden. D.h., dass nicht mehr der Wiederaufbau der Schule versichert war, sondern nur noch der Zeitwert des stark sanierungsbedürftigen Gebäudes. (Das können Sie mit einer Autoversicherung vergleichen: Wenn sie unverschuldet einen Unfall als Totalschaden mit einem 5 Jahre alten und 100.000 Kilometer gefahrenen Fahrzeug haben, kriegen Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch nicht das Geld, um ein nagelneues Fahrzeug des gleichen Typs zu kaufen, sondern nur den Betrag, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt aufbringen müssten, um ein ebenfalls 5 Jahre altes Fahrzeug mit der gleichen Laufleistung zu kaufen.)

        • hans Schmidt said

          Hallo, Herr Rogendorf!

          Kann es sein, dass Sie Ihren Redakteur-Beruf nicht vernünftig machen? Fragen Sie mal, warum jemand eine Gebäudeversicherung zum Neuwert auf eine Versicherung zum Zeitwert umstellt? Welcher Versicherte macht so einen Unsinn, eine bestehende Gebäudeversicherung zu verändern, wenn er das versicherte Gebäude noch weiter nutzt? Außertdem würde mich interessieren, wie hoch denn der Zeitwert ist und ob der jetzt gezahlt wird? Oder ob die VGH stattdessen nur die Abrisskosten übernimmt, die sie sowieso zahlen muss. Wann wird der Zeitwert erstattet? Haben Sie das erfragt? Nein? Dann fragen Sie doch mal bei der VGH nach, die sich albern mit Datenschutz rausredet. Lassen Sie sich einfach vom Stadtbaurat ermächtigen, bei der VGH nachzufragen.

          Bei Ihrem Vergleich mit der Autoversicherung liegen Sie falsch. In der Autoversicherung gibt es keine Neuwertversicherung, bei der Feuerversicherung aber immer. Ausnahme: Man ändert die Bedingungen. Haben Sie also mal gefragt, warum die Versicherungsbedingungen geändert wurden?

          • Kib said

            Guten Morgen, Herr Schmidt.
            Herr wrog hat seinen Beruf vernünftig ausgeübt: ME daran zu erkennen, dass RK sich von seinem ursprünglichen Kommentar INHALTLICH immer mehr gen der Roggendorf‘ schen Recherche bewegt. Und nochmals in eigener Sache: Für 15.000 Euro reist Moss Bernd allenfalls (im Sommerschlussverkauf) eine Doppelgarage ab. Ein derartige Kommentare und die anschliessenden (unnötigen!) Diskussionen sind eine Ölkanne für das Feuer Politikverdrossenheit, Robert, denk mal drüber nach!

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