Drohnen

26. März 2013

DiehldrohneDrohnen gibt es längst nicht nur in Afghanistan. Auch bei uns und nebenan in den ehemals liberalen Niederlanden sind sie längst behördlicherseits am Himmel. Mindestens in 132 Fällen hat die niederländische Polizei in den letzten vier Jahren Drohnen eingesetzt, um Straftaten zu klären oder Lagebilder zu erstellen. Drohneneinsätze gab es u.a. in Arnheim, Amsterdam, Almere und Rotterdam. Wegen fortlaufender technischer Probleme soll die Amsterdamer Polizei ihre Drohnen inzwischen außer Dienst gestellt haben.

Der Schwerpunkt der Einsätze: Die Verfolgung von Fluchtautos und das Aufspüren von Cannabis-Plantagen mit Wärmekameras. Dies geht aus Angaben des niederländischen Infrastruktur- und Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Gerard Schouw (D’66) hervor. Details zu den Drohnen-Einsätzen erfuhr der Abgeordnete allerdings nicht, das zuständige Ministerium weigerte sich. Das ist, so Gerard Schouw, untragbar: Jeglicher Drohneneinsatz müsse öffentlich kontrollierbar sein und überhaupt erst einmal eine rechtliche Grundlage haben.

Gegenüber dem niederländischen RTL sagte Gerard Schouw, dass ohne genaue Auskünfte und Kontrollmöglichkeiten der Einsatz von Drohnen in einer Grauzone stattfinde. „Aus welcher Entfernung werden da unschuldige Bürger gefilmt? Niemand hat eine Ahnung, was da passiert.“

Schouw bekommt Unterstützung von der niederländischen Datenschutzorganisation Privacy First. Für sie erklärte Rechtsanwalt Vincent Böhre, dass die Kameraüberwachung mit Drohnen eine Überwachungstechnik ist, die nach niederländischem Recht nicht erlaubt sei.

Ähnlich äußerte sich Juraprofessor Leon Wecke (Radboud Universiteit Nijmegen). „Wir werden überall von Kameras verfolgt. Nun sind es auch noch Drohnen, denen wir uns nicht bewusst sind.“ Dies sei eine Verletzung der Privatsphäre, erklärte der Rechtswissenschaftler gegenüber der Internet-Nachrichtenplattform Nu.nl. „Drohnen bedürfen daher einer eigenständigen gesetzlichen Regelung“, so Wecke.

In Deutschland ist der polizeiliche Einsatz von Drohnen nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2009 (1 BvR 2492/08) umstritten. Mitte des Monats diskutierte Bündnis’90/Die Grünen auf einer Fachtagung den Einsatz von Drohnen – sowohl der Polizei ebenso wie über militärische Drohnen (mehr…)

Zur Erinnerung: Drohnen sind ursprünglich Kriegswaffen (oFto oben). Immerhin sind die von der Polizei eingesetzten Geräte unbewaffnet und machen Aufnahmen und Wärmebilder. Anfang des Monats fand auch der deutsche Zoll in einem ehemaligen Zollhaus in Neudersum eine kleinere Hanfplantage. Gelungen sei dies, war zu lesen, durch den „Einsatz einer Wärmebildkamera“. Ob die zuvor  drohnenmäßig über die Köpfe der unschuldigen Anwohner hinwegflog oder gar eine niederländische Drohne war, die sich über die Grenze verirrte, wurde nicht mitgeteilt. Drohne können auch von Privatleuten eingesetzt werden und, weiß allerdings die ZEIT, so alltäglich werden wie Handys

 

(Quellen 1 und 2; Foto Drohne der Firma Diehl CC )