„§ 265a StGB abschaffen“

16. November 2025

§ 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft die sogenannte Beförderungserschleichung. Kurz gesagt bestraft er Menschen, die ohne Fahrkarte (neudeutsch: Ticket) mit Bus oder Bahn fahren. Die Linke will ihn abschaffen und wird dazu in der kommenden wird einen Antrag in den Bundestag einbringen. Franziska Schindler beschreibt in der wochentaz, was die Norm für Folgen hat:

„Kamila W. saß im Knast, weil sie kein Ticket hatte. Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß hat sie freigekauft. Ein Gesetzentwurf dazu kommt am Donnerstag.

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Lichtenberg befindet sich am Ende eines Gangs mit Linoleumboden und tafelgrünen Bänken. Drinnen sortiert Luke Hoß, Abgeordneter der Linken im Bundestag, 50-Euro-Scheine auf der Theke. „Das müssten 1.200 Euro sein“, sagt Hoß zur Sachbearbeiterin. „Sind es.“ Die Sachbearbeiterin lächelt und gibt ihm Rückgeld. Telefoniert. Händigt Hoß eine gelbe Quittung aus.

Zwischen Kunstblumen, Safe und dem Plakat einer Ausstellung über Kreuzfahrten hat Hoß gerade dafür bezahlt, dass Kamila W. das Frauengefängnis in Berlin-Lichtenberg verlassen darf. 1.170 Euro – eine Summe, die W. selbst nicht aufbringen kann. Die Polizei hatte die 47-Jährige in einem Wohnheim für Wohnungslose festgenommen, weil sie beim Fahren ohne Ticket erwischt wurde und das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt hatte. Eine Strafanzeige folgte, und dann eine Wahl, die für Kamila W. keine war: Zahlen oder in den Knast.

Der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, eingeführt von den Nazis im Jahr 1935, erlaubt sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr für Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Ticket. Die Linke fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen. Am Donnerstag will die Partei ihren Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von ticketlosem Fahren in den Bundestag einbringen.

Hoß hat den Entwurf geschrieben, es ist sein erster. „Die Ungerechtigkeit in diesem Paragrafen beschäftigt mich schon lange“, sagt der 24-Jährige. „Menschen…

[weiter in der wochentaz]
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„ § 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.“

letzte Zuckungen

13. Oktober 2021

Die Warnungen vor einer Legalisierung von Cannabis sind haltlos. Die Freigabe ist überfällig. Die taz sieht letzte Zuckungen eines absterbenden Verbotssystems Die Pläne, Cannabis zu entkriminalisieren, kommentiert sie so:

„Ganz sicher ist eine grundlegend veränderte Cannabispolitik nicht das wichtigste Thema im Nachgang der letzten Bundestagswahl. Aber in keinem anderen Bereich ist die Chance so groß, nach vielen Jahrzehnten einer vollkommen verfehlten Prohibitionspolitik mit all dem Leid, das sie nach sich zog, einen grundlegenden Wandel einzuleiten. Darüber, dass der dringend nötig ist, sind sich die drei potenziellen Koalitionsparteien SPD, FDP und Grüne erfreulich einig.

Über die Ausgestaltung im Detail noch nicht, aber das sollte sich finden lassen. Und schon kommen die Vorsitzenden der beiden deutschen Polizeigewerkschaften daher und verbreiten die uralte Angstmache aus der prohibitorischen Mottenkiste. Einstiegsdroge! Verkehrstote! Gefahr für Jugendliche! Was sie verbreiten, ist eine doppelte Nebelkerze: Einerseits behaupten sie zu Unrecht, wer für legale Regulierung des Drogenmarktes sei, verharmlose Gefahren und Probleme.

Und sie behaupten …“

[weiter hier bei der taz]

Woanders

19. März 2021

Die  Juristenseite LTO hat jüngst den aus Meppen stammenden und beim Amtsgericht (AG) in Bernau nahe Berlin tätigen Jugendrichter Andreas Müller interviewt. Seit Jahren setzt sich Amtsrichter Müller für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein. Er ist zuversichtlich, dass demnächst das BVerfG und die Politik der Legalisierung von Marihuana und Haschisch den Weg ebnen:

LTO: Herr Müller, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Cannabis-Verbot in Deutschland noch viele Jahre Bestand haben wird. Hat sie Recht?

RiAG Andreas Müller: Ich hoffe nicht und gehe auch nicht davon aus. Aus meiner Sicht spricht einiges dafür, dass die repressive Cannabis-Politik, die zur Strafverfolgung breiter Bevölkerungsgruppen führt, bald der Vergangenheit angehört.

Sie haben als Richter am Amtsgericht Bernau im April 2020 einen 140seitigen Antrag auf konkrete Normenkontrolle beim BVerfG zum Cannabisverbot eingereicht. Im Jahr 2002 sind Sie mit einer solchen Vorlage in Karlsruhe gescheitert. Warum könnte es diesmal besser für Sie laufen?

Es hat sich seit 2002 einiges getan: Cannabis hat sich nicht nur als Medizin durchgesetzt. Auch ansonsten hat sich das gesellschaftliche und politische Klima bei dem Thema fundamental geändert. Inzwischen hält es die ganz normale Bevölkerung für nicht mehr zeitgemäß, wenn erwachsene Konsument:innen wegen weniger Gramm Gras oder Haschisch strafrechtlich verfolgt werden.

Beharrlich verweisen auch diverse Organisationen und Jurist:innen immer wieder auf die Verletzung von Grundrechten, die mit der staatlichen Repression einhergeht. Ich habe das in meinem Antrag an das BVerfG, der auf der Seite des Amtsgerichts Bernau bei Berlin abrufbar ist, detailliert beschrieben. Im Übrigen haben auch 123 deutsche Strafrechtsprofessorinnen und -professoren eine Resolution verabschiedet, in der sie die strafrechtliche Drogenprohibition für gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch erachten.

Woanders ist…“

[weiter bei LTO]

Müller

8. Dezember 2020

Vor allem, aber nicht nur in Fachkreisen ist der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau wegen seiner kritischen Einstellung zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums bekannt. Der Emsländer ist in Meppen aufgewachsen, erarbeitete sich dann den Titel „härtester Jugendrichter Deutschlands“ und vertritt inzwischen die Meinung, dass die Entkriminalisierung von Cannabis (Foto: s. Archiv v. 11.06.2013) richtig und klug ist.

Müller ist schon häufig in der Öffentlichkeit aufgetreten und hat – außerhalb des Gerichtssaals – die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums gefordert. Außerdem hat er schon mehrmals Normkontrollanträge an das Bundesverfassungsgericht gerichtet, weil in dem konkreten Fall, den er zu entscheiden hatte, das strafrechtliche Cannabisverbot verfassungswidrig sei.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat nun in einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Besitzes von 28,4 Gramm Cannabis einen Befangenheitsantrag gegen Andreas Müller als zuständigen Richter des Amtsgerichts Bernau gestellt. Hintergrund ist, dass Müller das Verfahren bis zu einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabisverbot ausgesetzt hat. Aufgrund einer Gesamtschau der Tätigkeiten des Richters, so die Staatsanwaltschaft, bestehe die Besorgnis der Befangenheit.

Erklärtes (Fern-)Ziel des Befangenheitsgesuches ist es, dass Müller gar keine Drogendelikte mehr aburteilen darf.

Einzelheiten zu dem Fall finden sich in der Legal Tribune Online.

(Quelle: Lawblog, Udo Vetter)

Hotel California

1. Januar 2018

Aus gegebenem Legalize-Anlass heute dieses Video. Warum auch soll der Besitz einer Pflanze und ihrer Colitas strafbar sein, die auf Gottes weiter Erde wächst?

ausgesprochen

22. Februar 2016

Ronny vom Kraftfuttermischwerk hat diese aktuellen Statements der SPD in Sachen Drogenpolitik veröffentlicht. Es stammt wohl aus dem Wahl-o-maten für die anstehende Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die SPD entlarvt darin ihre Drogenpolitik einmal mehr als ausgesprochen schizophren

Das erinnert mich an einen denkwürdigen Ausflug einer Parlamentariergruppe der Niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion vor etwa 30 Jahren, über den ich hier schon einmal berichtet habe. Damals wollte man ganz fortschrittlich erscheinen und fuhr nach Enschede, um sich im Rathaus über die niederländische Drogenpolitik zu informieren. Keine Frage, dass die Hannöverschen Sozis das ungläubig aufnahmen, was sie da hörten. Doch dann ging’s ab, als ein „als Experte“ hinzu gebetener westniedersächsischer Landadvokat, der inzwischen in Lingen ein kleines Blog betreibt, einwarf, der niederländische Umgang mit Weichdrogen sei doch vielleicht der bessere Weg, anstatt wie „bei uns“  lieber ganze Berufsschulklassen wegen Cannabis zu kriminalisieren. Das sei eine „nicht repräsentative Einzelmeinung, mit der die SPD-Landtagsfraktion nicht konform gehe und dass man mich nicht aus dem Ratssaal werfen ließ, war angesichts der sozialdemokratischen Empörung eigentlich ein Wunder.

Inzwischen ist die bundesdeutsche Prohibition in Sachen Cannabis gescheitert, auch der große Bruder jenseits des großen Wassers hat die Vorteile der Entkriminalisierung entdeckt und heute habe ich gar gelesen, dass nun offenbar Australien als nächster Staat Cannabis entkriminalisieren wird. Aber hier der montägliche Start mit der wundersamen  Sozialdemokratie:

Wahlomat2