mittendrin VII

19. November 2010

Während die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück (Foto lks) noch nicht entschieden hat, ob es den Vergewaltigungsprozess gegen den suspendierten Pfarrer Andreas H.aus Spelle eröffnen soll, treibt der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode die Aufklärung nach kanonischem Recht voran und hat am Dienstag die Akte des Geistlichen in den Vatikan geschickt worden. Die direkt Papst Benedikt XVI. unterstellte Kongregation für die Glaubenslehre soll die Missbrauchsvorwürfe prüfen, die das Osnabrücker Generalvikariat gegen den 50-Jährigen ermittelt und zusammengetragen hat. Bereits Ende März war Andreas H. deshalb suspendiert worden.

Die Kongregation für die Glaubenslehre ist oberste Wächterin der katholischen Lehre und geistlicher Disziplin. „Sie kann das Verfahren an sich ziehen, entscheiden, dass es von uns oder einem anderen deutschen Bistum weitergeführt wird“, so der Sprecher des Osnabrücker Generalvikariats, Hermann Haarmann gegenüber der taz. „Sie kann es aber auch einstellen.“ Die römische Spezialität: Sich persönlich von der Kongregation rechtfertigen, kann Andreas H. nicht.

Überhaupt sind die Wege zur Erkenntnis eher verschlungen. So hatte das Osnabrücker Generalvikariat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Osnabrück gemeldet, die in der Folge ermittelt und Ende August Anklage gegen Andreas H. erhoben hatte. Vergewaltigung wirft ihm die Anklage vor. Doch die Anzeigeerstatterin hatte sich erst im vergangenen Frühjahr an das Bistum Osnabrück gewandt und ihre Anschuldigungen erhoben- mehr als 19 Jahre nach den angeklagten Taten und während der großen öffentlichen Debatte über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche . Die Staatsanwaltschaft meint, „die Übergriffe“ seien „wegen der als charismatisch empfundenen Ausstrahlung des Angeschuldigten und einem spirituellen Abhängigkeitsverhältnis der Geschädigten zu ihm von ihr ertragen worden“ – so ihre Presseerklärung nach Anklageerhebung Ende  August (mehr…).

Diese Ausgangslage hat die mit der Sache befasste III. Große Strafkammer  die Einholung eines wissenschaftlichen Gutachtens zu den Angaben der Anzeigeerstatterin beschließen lassen und ist damit einem Antrag von Verteidiger Theo Krümberg (Nordhorn) gefolgt. Mit det Gutachtenerstellung hat die Kammer  Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber beauftragt. Der Berliner ist einer der renommiertesten deutschen Forsensiker und hat in einer ganzen Reihe spektakulärer Justizfälle bei der Begutachtung der Straftäter mitgewirkt. Daneben war der  Sachverständige auch als Berater des Vatikan zum Thema Pädophilie und im Fall des Österreichers Josef Fritzl tätig. Aus dem Umstand übrigens, dass ein Psychiater mit der Begutachtung betraut worden ist, schließen Prozessbeobachter, dass auch psychische Befindlichkeiten und Besonderheiten der Zeugin der Anklage untersucht werden sollen. Reine Glaubhaftigkeitsfragen wären nämlich erst einmal nicht durch einen psychiatrischen Arzt sondern durch einen Psychologen zu beantworten.

Ex-Pfarrer Andreas H. war schon im vergangenen Frühling von den Ermittlern klar gemacht worden, dass es fundamental zugeht und er auf Rücksicht und Schonung nicht zu hoffen braucht: Obwohl er über seinen Anwalt erreichbar war, wurde er, nachdem er sich aus seiner Speller Pfarrei wegbegeben hatte, von Polizisten bei einem Glaubensbruder in Hoya verhaftet. „Ich hatte ihm dazu geraten, aus Spelle wegzugehen“, sagt dazu Verteidiger Theo Krümberg. Andreas H. musste zur Ruhe kommen und wollte nicht in Spelle mit seinen 8.489 Einwohnern Spießruten laufen.

Aufsehen erregen die Ermittlungen auch, weil der als charismatisch beschriebene Andreas H. neben der ehemaligen Nonne Stefanie Bensmann eine der führenden Personen der innerkirchlichen Christusgemeinschaft (CG) ist. Die Angehörigen dieser „sektenartigen Vereinigung“ begeben sich – so die taz– in starke seelische Abhängigkeit von ihren Führungsfiguren und bestrafen Abtrünnige und CG-ferne Verwandte durch Kontaktsperren, also in ähnlicher Form, wie sie bei den Zeugen Jehovas bekannt sind. Seit Mitte der 1990er Jahre beobachtet das Bistum Osnabrück die CG-Gruppe mit wachsender Skepsis – indes ohne Sanktionen zu verhängen. Bis Andreas H. zum Fall wurde, war das Pfarrhaus in Spelle ein wichtiger Treffpunkt der CG. Den gibt es nun nicht mehr: Denn Bischof Bode versetzte H.s Stellvertreter Martin Luttmann, der als gemäßigtes Mitglied der Vereinigung gilt, kurzerhand in das Pastoralteam der St. Marien-Gemeinde nach Bremen-Walle – und den Waller Pastor Daniel Brinker im Gegenzug nach Spelle.

Ob es zu einem Strafprozess kommt, muss also das Landgericht Osnabrück entscheiden. Es hat ein Gutachten über die Aussagetüchtigkeit der Belastungszeugin angefordert. Sie hat den Ermittlern eine mehrjährige „gewaltbetonte sexuelle Beziehung“ geschildert, die der Geistliche mit ihr als Teenagerin unterhalten habe, und sie hat konkrete Angaben zu zwei Nötigungen im Frühling 1990 gemacht – jeweils in der Kaplanei von Haren, wo der junge Geistliche seinerzeit stationiert war. Beim ersten Mal soll er die damals 14-Jährige festgehalten, beim zweiten Mal mit Nachteilen für ihr Seelenheil bedroht haben.

Das bestreitet die Verteidigung. Zuerst hatte Rechtsanwalt Theo Krümberg sogar von einem „klassischen Trittbrettfall“ im Zuge der bundesweiten Missbrauchsdebatte gesprochen. Dann aber räumte sein Mandant „sexuelle Kontakte“ ein. Fürs kirchenrechtliche Verfahren ist Krümberg nicht zuständig, kritisieren will ers auch nicht. „Ich hätte gedacht, dass sie aufs Gutachten warten“, sagt der Nordhorner Anwalt zur taz. „Damit riskieren die ja, sich eine blutige Nase zu holen.“

Es sei nicht notwendig gewesen zu warten, sagt Bistums-Sprecher Hermann Haarmann. „Das ist ja ein unabhängiges Verfahren.“ Kanonisch ist vor allem die – eingeräumte – Verletzung des Zölibats wichtig. Zugleich geht es fürs Bistum um die eigene Glaubwürdigkeit: „Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode betreibt den Kampf gegen Missbrauch durch Kleriker deutlich offensiver als seine Amtsbrüder“, wertet die taz. So hat er die Akten der Personalreferenten des Bistums seit den 1950er-Jahren auf Verdachtsmomente hin durchleuchten lassen, „denn so etwas wurde ja nicht ausdrücklich vermerkt“, so Bistumssprecher Haarmann. Am ersten Adventssonntag, mit dem für Christen ein neues Kirchenjahr beginnt, hält er zudem, offenbar als erster katholischer Bischof Deutschlands, einen Bußgottesdienst wegen der Missbrauchsfälle. Das akute Verfahren nur zögerlich zu erledigen, hätte dazu kaum gepasst.

Bodes Eifer teilt die Glaubenskongregation nur bedingt. Seit ihr vormaliger Chef Papst wurde, leitet William Joseph Levada das Gremium. Der emeritierte Erzbischof von San Francisco hat während seiner langen Kirchenkarriere nur ein einziges Mal Schlagzeilen gemacht: Vor sieben Jahren, als herauskam, dass er in den 1990ern aktiv und in großem Umfang Missbrauchsfälle durch Priester seiner Diözesen vertuscht hatte.

Auch gegen Theo Krümberg wird inzwischen zu Felde gezogen. Nach der von mir in diesem Blog geäußerten Kritik am forschen Vorgehen der Verfolger äußerten die kritisierten Polizeibeamten der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim harsche Kritik an der Kritik. Ihnen hatten meine Vorwürfe nicht gefallen. Die daraufhin eingeschaltete  Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg meint allen Ernstes, Theo Krümberg habe mit mir gesprochen und sich dabei des Geheimnisverrats schuldig gemacht. Sie  hat deshalb ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen den engagierten Juristen eingeleitet, das nun bei der Rechtsanwaltskammer in Oldenburg schwebt.

(Quelle: taz, Foto LG Osnabrück ©  Wikipedia/Stefan Flöper CC; Osnabrücker Dom © Brisbane CC))