außen vor
16. Januar 2019
Gestern gab es eine gute Nachricht für die Erinnerungskultur in unserem Bundesland: Weiterhin hat die rechte AfD keinen Sitz im Stiftungsrat für die niedersächsischen Gedenkstätten. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat nömlich gestern eine entsprechende Organklage der Landtagsfraktion der AfD im Nieders. Landtag zurückgewiesen. Die AfD bleibt außen vor. Die Klage sei unbegründet und teilweise unzulässig, sagte Präsident Herwig van Nieuwland. Die übrigen Landtagsfraktionen und die Gedenkstättenstiftung sowie der Landesverband der jüdischen Gemeinden zeigten sich erleichtert. (Aktenzeichen StGH 1/18 )
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen, Michael Fürst, bezeichnete die Entscheidung als „gute Nachricht für die Überlebenden des Holocaust. Für mich als Mitglied im Stiftungsrat wäre es unerträglich gewesen, neben einer Person sitzen zu müssen, die vielleicht den Holocaust relativiert oder sogar leugnet“, betonte er.
Der Staatsgerichtshof sieht das Recht der AfD auf Chancengleichheit nach dem Niedersächsischen Verfassungsgesetz nicht als verletzt an. Die Partei habe Gelegenheit gehabt, ihre Ablehnung des Gesetzes im Parlament vorzubringen und diese auch genutzt, sagte van Nieuwland. „Die Abstimmungen sind nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt und korrekt verlaufen.“ Zudem müsse der Stiftungsrat als außerparlamentarisches Gremium nicht „spiegelbildlich“ alle im Landtag vertretenen Fraktionen abbilden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, besonders den Opferverbänden sei die Zusammenarbeit mit einer Partei, die die Verharmlosung oder gar Leugnung der NS-Verbrechen mindestens duldet, nicht zumutbar. „Die Mitarbeit der Opferverbände im Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten ist ein bedeutender und unverzichtbarer Grundstein für die Gedenkstätten-Arbeit in Niedersachsen.“ Auch Vertreter der anderen Parteien im Landtag begrüßten die Entscheidung.
Der grüne Landtagsabgeordnete Helge Limburg meinte: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und das neue Stiftungsgesetz: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch für die AfD auf einen Sitz im Stiftungsrat. Die Vertreter des Landtages wurden durch diesen in einer demokratischen Wahl gewählt – das muss die AfD nach der von ihr angeschobenen rechtlichen Klärung dann auch endlich akzeptieren.
„Die Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten kann sich jetzt wieder vollkommen auf ihre wichtige und hervorragende Arbeit für eine lebendige und vielfältige Erinnerungskultur konzentrieren.“