auch Rechte
29. Januar 2019
Am vergangenen Samstag veröffentlichte die „Süddeutsche Zeitung“ unter der Überschrift „Auch abgelehnte haben Rechte“ einen – lesenswerten – Artikel über die rechtsstaatswidrige Praxis bei der Inhaftierung von Ausländer*innen in Abschiebungshaft. Während die Bundesregierung weiterhin „keinen Zweifel daran“ hat, dass auch in Sachen Abschiebungshaft „ein umfassender Schutz von Grund- und Menschenrechten gewährleistet ist“, kommen sowohl der Bundesgerichtshof als auch Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover zu gänzlich anderen Ergebnissen.
Rechtsanwalt Fahlbusch hat seit dem Jahr 2001 bundesweit insgesamt 1.713 Mandant*innen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. 842 dieser Mandant*innen, d.h. knapp 50 %, wurden gemäß rechtskräftiger Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen seine 842 Mandant*innen auf 22.077 rechtswidrige Hafttage, was gut 60 Jahren rechtswidriger Inhaftierungen entspricht. Im Durchschnitt befand sich jede Mandantin und jeder Mandant des Hannoveraner Rechtsanwalts knapp 4 Wochen (26,2 Tage) zu Unrecht in Haft. Bereits im Jahr 2014 konstatierte die Richterin am Bundesgerichtshof Johanna Schmidt-Räntsch, dass sich „geschätzt 85 bis 90 Prozent“ aller Abschiebungshaftanordnungen „als rechtswidrig“ erweisen. Seit 2015 habe der Bundesgerichtshof bislang in 99 von ca. 300, d.h. in ca. 30 %, der Fälle entschieden, dass die Haftanordnung zu Unrecht erfolgte.
Doch die Bundesregierung zieht es weiterhin vor, Realitäten zu leugnen und Gesetze nochmals zu verschärfen, anstatt das System der Abschiebungshaft – endlich – auf den Prüfstand zu stellen. So möchte zwar auch die Bundesregierung die Vorschriften zur Abschiebungshaft reformiert sehen, allerdings nicht, um die Rechte der Betroffenen zu stärken bzw. zu schützen, sondern schlicht um die „Hürden für die Anordnung der Abschiebungshaft zu senken“. Hierdurch soll die „nationale Kraftanstrengung“ bei der Erhöhung der Abschiebungszahlen erleichtert und zugleich die hohe Quote rechtswidriger Inhaftierungen verringert werden – wobei für die Bundesregierung jedes Mittel den Zweck zu heiligen scheint, wen auch immer, was auch immer es kostet.
(Quelle)
Kamala
29. Januar 2019
Die Präsidentschaftswahlen in den USA werfen ihren Schatten voraus. Sie sind in 21 Monaten, Anfang November 2020. Jetzt hat die US-Senatorin Kamala Harris ihre Kandidatur angemeldet. Sie erinnert in gewisser weise an Bernie Sanders. Klare Position, konsequentes Auftreten, doch ich fürchte (!) ohne wirkliche Chance gegenüber dem Mann, der seit zwei Jahren mit Fakenews und ausgesprochener Dummheit die US-Politik bestimmt (Sein Name ist mir gerade entfallen).
Vorgestern also hat die kalifornische Senatorin in Oakland (Ca) ihre Kandidatur als US-Präsidentin bekannt gegeben.
Denn sie redet ein bisschen so wie Barack Obama – oder? Also:
Harris formally announced her run for president on January 27, 2019 at campaign rally in Oakland.
Nun, es wird spannend jenseits des Große Wassers. Und das ist gut so.