kalt

27. Oktober 2009

422680_R_K_B_by_Gabriele-genannt-Gabi-Schoenemann_pixelio.deIch nehme an, dass Sie noch nicht in Haft waren. Aber stellen Sie sich einmal vor, sie wären unschuldig in (Untersuchungs-)Haft genommen worden. Das geht gegenwärtig übrigens besonders schnell, wenn sie irgendwo in Europa einen strafbaren Fehler gemacht haben und dort gegen Sie ein Haftbefehl ergeht, bloß weil sie hierzulande und nicht dazulande wohnen; der wird dann im Zweifel hier erst einmal gegen Sie ruckzuck vollstreckt, und sie können sich freuen, wenn Sie nicht in kurzer Zeit in einem Dreckloch in Ungarn, Polen oder sonstwo wach werden.
Die Grundentschädigung, die Sie, wenn sich Ihre Unschuld herausgestellt hat, irgendwann erhalten würden, liegt in Deutschland  unter den Sätzen der meisten Nachbarländer. Z.B. gibt es in Österreich 100 Euro/Tag, in den Niederlanden ähnlich viel, in Spanien meist mehr.  Bis zum Sommer waren es in Deutschland 22 Jahre unverändert ganze (20 DM=) 11 (!) Euro/Tag, jetzt sind es 25 Euro/Tag. Ein jämmerlicher Betrag!

Der Dörpener Schafzüchter (3088 Euro-EU-gefördert = 280 bzw. 123 Tage Haftentschädigung), CDU-Landtagsabgeordnete und gegenwärtige Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann, der gern mal über Probesitzen palavert, hat sich jetzt in einer Pressemitteilung „seines“ Nds. Justizministerium ”befremdet über SPD-Vorstoß zur Anhebung der Haftentschädigung” gezeigt. In dem Pamphlet heißt es:

“Nach ausführlichen Beratungen der Justizministerkonferenz hat sich diese mit Ausnahme des Landes Berlin und im Einvernehmen mit der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) auf den neuen Entschädigungssatz von 25 Euro pro Tag geeinigt. Dies ist auch in der Bundesratssitzung am 10. Juli 2009 einstimmig beschlossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet worden. Somit ist nicht verständlich, dass die SPD die von ihr mitbeschlossene Änderung des Strafrechtsentschädigungsgesetzes nun ändern will”, so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann.
Als falsch wies Busemann den Vorhalt zurück, er habe die Haftentschädigung mit “Lizenz zum Geldabholen” kommentiert. Richtig ist, dass zur Haftentschädigung auch der Ersatz des materiellen Schadens vom Verdienstausfall bis hin zu Rentenversicherungsbeiträgen gehört und dieser zu 100 Prozent zu ersetzen ist.
Angesichts einer Fragestellung in der ARD-Fernsehsendung Ratgeber Recht wies Busemann allerdings darauf hin, dass der materielle Schaden natürlich substantiiert dargelegt und bewiesen werden müsse, bevor er bezahlt werde. Dies sei geltendes und nicht nur deutsches Recht. In diesem Zusammenhang fiel die Bemerkung: “Es darf keine Lizenz zum Geldabholen geben.” Andererseits werde jedoch der immaterielle Schaden pauschal pro Hafttag ohne weiteren Nachweis ausgezahlt.”

Na ja, der Ausdruck “Lizenz zum Geldabholen” ist dann ja doch gefallen. Bei 25 €/Tag zu Unrecht erlittener U-Haft…….“kommentiert Detlef Burhoff, Oberlandesrichter aD und Autor diverser strafrechtlicher Standardwerke. Blogger „Volker Ballmann“, Im Zivilberuf Richter, verleiht dem niedersächsischen Minister den Titel „Tor des Tages„.
Zur Erinnerung:
Tatsächlich wird Haftentschädigung nur gezahlt, wenn jemand zu Unrecht Haft erlitten und verbüßt hat. Die immateriellen Schäden wie Schmerzensgeld, psychische Belastungen usw. werden dabei mit 25 Euro/Tag abgegolten. Wer sich angesichts der Demütigung eines zu Unrecht in Haft genommenen Menschen so ausdrückt und verhält wie Herr Busemann, hat also eine kalte Seele. Denn er offenbart, dass ihm Menschen eher suspekt und allemal gleichgültig sind, die zu Unrecht eingesperrt wurden.
Betroffene werden auch für ihre materiellen Nachteile und Verluste entschädigt. Wie auch anders?  Da allerdings wäre für Herrn Busemann viel zu tun. Es wird nämlich um jeden Cent durch die Generalstaatsanwaltschaften geradezu erbärmlich gefeilscht; z.B. müssen sich zu Unrecht Inhaftierte die „genossenen Vorteile“ anrechnen lassen wie etwa die regelmäßig nicht sonderlich gute Verpflegung innerhalb der Haft als „ersparte eigene Aufwendungen“. Und  Entschädigungsverfahren dauern lange, bisweilen Jahre.  Das könnte man ändern, mit mehr Sachbearbeitern und einem besseren Gesetz – ein gutes Betätigungsfeld für ministerielle Dampfplauderer á la Busemann, könnten sie hier doch zeigen, was sie außer zynischen Sprüchen und Stammtisch zulasten Unschuldiger wirklich drauf haben.

(Foto © Gabi Schönemann, pixelio)

4 Antworten to “kalt”

  1. Alfrett said

    Manachmal kann man gar nicht soviel essen wie man kotzen wollte. Also vor allem der Vergleich mit den Nachbarländern haut ja rein.

  2. Lutz said

    Da wir in diesem unseren Staate sowieso alle schuldig sind (siehe Vorratsdatenspeicherung, sSchäubles Ermächtigungsgesetze etc.pp.), bislang nur noch nicht überführt wurden, kann (Buse)man(n) die Entschädigung auch gleich komplett streichen.
    jm2c,
    Lutz

  3. Frank said

    Für mich ist unser Justizminister nicht kalt, sondern „eiskalt“!!!

    Er fällt immer wieder durch Wortbrüche und markante Worte auf! Er redet ohne Rücksicht auf andere und bezeichnet „normale“ Bürger, die sich gegen Politiker und deren „Machenschaften“ wehren als Opportunisten…

    Und ohne schlechts Gewissen läßt er sich als Minister (m.E. immer noch ungerechtfertigt) Subventionen zahlen!

    Aber sich beim Papst ablichten lassen 😦

  4. robson said

    BUUUUUUUUUHHHHHHsemann!!!

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