Trickreich
9. Januar 2026
Für viele Geflüchtete ist die Härtefallkommission des Landes die letzte Hoffnung. Doch jetzt will Niedersachsen die Zahl der Anträge reduzieren. So geht es mit Härte trickreich gegen Härtefälle. Ein unwürdig-populistisches Schauspiel und das gebenteil vin humanitär.
Am Mittwoch dieser Woche ist der Nigerianer Onyemaechi M. abgeschoben worden. Seit dem 18. Dezember hatte er in der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen gesessen. Seine Unterstützer halten das für einen Skandal.
Denn Onyemaechi M. hatte mit ihrer Hilfe eine Eingabe bei der niedersächsischen Härtefallkommission eingereicht. Und eigentlich sollte die Abschiebung ausgesetzt werden – zumindest, bis die Kommission sich mit dieser Eingabe befasst hat.
Doch die Vorsitzende der Härtefallkommission hat seine Eingabe aussortiert – mit einer vorgeschobenen und falschen Begründung, glaubt der Flüchtlingsrat. Die habe die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer überhaupt erst herbeigetrickst.
Am 1. Dezember wollen die Sozialarbeiter des Landkreises tagsüber die abgelegene Flüchtlingsunterkunft in Westoverledingen aufgesucht haben. Da war „Onye“, wie ihn seine Freunde nennen, gerade nicht da. Und der Verwalter der Unterkunft konnte sich nicht erinnern, wann er ihn das letzte Mal gesehen hatte.
Gegenbeweise will die Behörde gar nicht sehen
Eine Sachbearbeiterin glaubt sich aber zu erinnern, dass das bei ihm ja früher schon mal vorgekommen ist – dass er nicht auffindbar war. Das reichte dann schon, um ihn von Amts wegen abzumelden. So steht es in einer Aktennotiz, die seine Anwältin einsehen konnte.
Schon zwei Tage später erhält einer von M.s Unterstützern, der ihm geholfen hat, den Härtefallantrag zu formulieren, Post von der Kommission. Der Antrag werde abgelehnt, weil er ja unbekannt verzogen sei, heißt es darin.
M. und seine Unterstützer fallen aus allen Wolken. Immerhin hatten sie große Hoffnung in das Verfahren gesetzt, ihm eine neue Arbeitsstelle besorgt; seit Monaten warteten sie auf die Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.
Zunächst glauben sie noch an einen Irrtum. Sie schicken Fotos aus der Unterkunft und Kassenzettel vom Supermarkt, markieren das Bett und die Schränke mit M.s Kram, um zu belegen, dass er keinesfalls untergetaucht ist. Später reichen sie noch ein mithilfe seiner Handydaten erstelltes Bewegungsprofil nach, das ebenfalls belegt, dass er sich nicht weit entfernt hat.
Kein leichter Fall
M. ist allerdings kein ganz leichter Fall, räumen auch seine Unterstützer ein. Er hat sich früher einige Mal nicht an Wohnsitzauflagen gehalten – oft weil er gar nicht so recht verstanden hat, was die Behörden von ihm wollten.
Immerhin hat er es aber irgendwie geschafft sich durchzuschlagen, einen Freundeskreis aufzubauen, immer wieder Jobs an Land zu ziehen. In den letzten drei Jahren hat er zum Beispiel in der Fleischindustrie gejobbt, als Zeitarbeiter, später nachts in Oldenburg Züge geputzt.
Auch deshalb finden die Flüchtlingshelfer, die ihn betreuen, den Vorwurf, er habe mehrfach gegen Wohnsitzauflagen verstoßen, unfair. Es war eben oft schwierig, nach der Schichtarbeit in die abgelegene Unterkunft zurückzukommen. Und…
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-> Onyemaechi M. – Der Hintergrund:
Nach der Niedersächsischen Härtefallverordnung wird ein Härtefallersuchen nicht zur Beratung angenommen, wenn „… sich die Ausländerin oder der Ausländer nicht im Bundesgebiet aufhält oder der Aufenthaltsort nicht bekannt ist“. Darauf stützt sich das niedersächsische Innenministerium in seiner Ablehnung, obwohl der Betroffene selbst dem Innenministerium schriftlich mitgeteilt hat: „Seit dem Tag meiner Anmeldung im September 2025 wohne ich aber in der Einrichtung und habe den Wohnsitz nicht aufgegeben und bin nicht verzogen.“ Begründet wird der angeblich „nicht bekannte Aufenthaltsort“ mit einem einzigen Kontrollbesuch am 01.12.2025, an dem Onyemaechi M. nicht angetroffen wurde. Der Betroffene habe sich schließlich auch in früheren Jahren nicht an behördliche Auflagen gehalten. Will das niedersächsische Innenministerium die Prüfung im Härtefallverfahren auf diese Weise umgehen? Der Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf die Pläne des niedersächsischen Innenministeriums, das Härtefallverfahren durch formale Ausschlussgründe weiter zu verschärfen.
Im Falle von Herrn M. ist noch ein Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg anhängig.
Die Darstellung der Ausländerbehörde Leer, Onyemaechi M. sei in der Vergangenheit immer wieder „untergetaucht“, ist im Übrigen zu relativieren: Onyemaechi M. war seit Mitte 2021 bis Ende 2024 nahezu ununterbrochen beschäftigt. Der Landkreis Leer hat Onyemaechi mehrfach Arbeitserlaubnisse bei Firmen erteilt, die es dem Nigerianer unmöglich machten, in der ihm zugewiesenen Unterkunft zu schlafen: Onyemaechi konnte nicht nachts Züge putzen und zugleich in einer abgelegenen Unterkunft im Landkreis Leer wohnen. Der Ausländerbehörde war dies auch bekannt. Offenbar hat sie dem Innenministerium diese Information vorenthalten. Hier eine Übersicht.
Derweil haben mehr als 50 UnterstützerInnen in der Woche vor der in den Fokus geratenen Ausländerbehörde beim Landkreis Leer (verantwortlich: Landrat Matthias Groote, SPD) gegen die Praxis dieser Ausländerbehörde protestiert. Es war nicht die erste Demonstration dieser Art: Denn der Landkreis Leer fiel schon in der Vergangenheit mit rechtswidriger Praxis und unmenschlichen Abschiebungen auf, der Flüchtlingsrat Niedersachsen vermutete strukturellen Rassismus und Behördenwillkür. Umso wichtiger ist das beeindruckende Engagement vor Ort, u.a. des Vereins Afrikanische Diaspora Ostfriesland, des Offenen Antifaschistischen Treffens Nordwest und der Omas gegen Rechts Leer.
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Quellen: taz; Nieders. Flüchtlingsrat, Afrikanische Diaspora Ostfrielsand