Wer erinnert sich noch an das Gefühl, wenn man früher über die deutsch-niederländische Grenze fuhr? Ausweis bereithalten, nervöser Blick zum Zollbeamten, das Herzklopfen, ob die drei Pakete Kaffee zu viel auffallen. In unserer Region – zwischen dem Emsland und der Provinz Drenthe – haben wir das längst hinter uns gelassen. Zum Glück. Die Grenze ist heute kaum mehr als eine Linie auf dem Papier. Wir sind zusammengewachsen. Störend sind die politischen Aktionen, den Grenzverkehr zu kontrollieren.

Im Juni 2025 gab es allerdings einen Rückfall in eine Zeit, die wir eigentlich überwunden glaubten. Und dieses Ereignis hat nun ein juristisches Nachspiel.

Am 23. Februar 2026 muss sich deswegen der rechtsgerichtete niederländische Populist Jan Huzen aus Nieuw-Weerdingen (Drenthe) vor dem Strafrichter in Assen verantworten. Aufwiegelung („Opruiing“) heißt der Vorwurf der Staatsanwälte. Huzen hatte seine Landsleute dazu aufgerufen, am Grenzübergang Ter Apel-Rütenbrock eigenmächtig Kontrollen durchzuführen (Foto (c) NDR)

Das Ziel? Angeblich wollte er verhindern, dass Deutschland „heimlich“ Asylsuchende über die Grenze in die Niederlande bringt. So weit, so verrückt. Wir erlebten die klassische Mechanik des Populismus: Man nimmt eine unbelegte Behauptung, mischt eine Prise Angst darunter und ruft dann zum Selbstschutz auf.

Das Nein der Lingener CDU

Doch während wir uns über populistische Alleingänge auf niederländischer Seite wundern, lohnt ein Blick in unser eigenes Rathaus. Denn die Geschichte hat eine lokale Vorgeschichte, die ebenso tief blicken lässt wie der halbe Radweg an der Ulanenstraße.

Im vergangenen Spätsommer hatten die BürgerNahen eine klare Entschließung in den Stadtrat eingebracht: Ein deutliches Signal gegen die staatlichen Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze. Ein Bekenntnis zum Schengener Abkommen, zum freien Waren- und Reiseverkehr und zur europäischen Nachbarschaft.

Und was passierte? Die Lingener Rathaus-CDU kündigte an, die Entschließung abzulehnen. Sie wollte sich nicht klar gegen Grenzkontrollen positionieren. Um den Schaden für das Ansehen unserer Stadt nicht gewaltig werden zu lassen, zogen die BürgerNahen den Antrag schließlich zurück. Ein trauriger Moment für Lingen: Eine Stadt, die sich gerne als modern und weltoffen präsentiert, deren stärkste Fraktion aber nicht den Mut aufbringt, sich für offene Grenzen und europäische Freizügigkeit zu unseren direkten Nachbarn stark zu machen.

Auch hier zeigt sich wieder das Muster des „Weglassens“, da ich in den letzten tagen mehrfach kritisiert habe:

  • Jetzt präsentiert uns die CDU einen OB-Kandidaten, der als „Wirtschaftsexperte“ weit über Niedersachsen hinaus anerkannt ist
  • Aber die CDU lässt weg, dass die Wirtschaft in unserer Grenzregion von nichts so sehr profitiert wie von offenen Grenzen und dem reibungslosen Austausch mit den Niederlanden und der Reisefreiheit von und nach Deutschland.

Wie passt das zusammen? Wie kann man wirtschaftliche Kompetenz plakatieren, aber politisch den Schutz der wichtigsten Ader unserer regionalen Wirtschaft – die offene Grenze – verweigern?

Der Prozess gegen Jan Huzen in Assen ist wichtig, um klarzustellen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht bei selbsternannten Grenzwächtern. Aber ebenso wichtig ist die politische Haltung hier vor Ort.

Wenn wir in unserer Stadt darüber diskutieren, wie wir ein „buntes“, ein freiheitliches und modernes Lingen zeigen können, dann gehört dazu auch die klare Kante gegen solche nationalistischen Trends. Unsere Stadt braucht keine Fraktionen, die bei Grundsatzfragen des europäischen Zusammenlebens wegducken. Wir brauchen einen Stadtrat, der Brücken baut und nicht zulässt, dass an den Schlagbäumen im Kopf wieder gearbeitet wird.

Was meint die Leserschaft dieses kleinen Blogs? Warum bloß tut sich die Lingener CDU so schwer mit einem Bekenntnis zu Freiheit und zu offenen Grenzen? 

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Was bedeutet „Aufwiegelung“, die im niederländischen Strafrecht „Opruiing“ heißt und in Artikel 131 Wetboek van Strafrecht (WvS) geregelt ist? Der Paragraph beschreibt das öffentliche Aufstacheln (mündlich, schriftlich oder per Bild) zu einer Straftat oder zu Gewalt gegen die öffentliche Gewalt, also den Staat oder die Polizei.

  • Im Niederländischen heißt es:
    Artikel 131
    Hij die in het openbaar, mondeling of bij geschrift of afbeelding, tot enig strafbaar feit of tot gewelddadig optreden tegen het openbaar gezag opruit, wordt gestraft met gevangenisstraf van ten hoogste vijf jaren of geldboete van de vierde categorie.
  • Auf deutsch: Artikel 131
    Wer öffentlich, mündlich oder schriftlich oder durch Bilder zu einer Straftat oder zu gewalttätigen Handlungen gegen die öffentliche Gewalt aufruft, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
  • Der Kern: ein Täter muss also nicht selbst die Gewalt ausüben. Es reicht aus, andere öffentlich dazu zu bewegen, Gesetze zu brechen oder die staatliche Ordnung zu stören.
  • Im Fall Huzen: Die Staatsanwaltschaft sieht in seinem Aufruf, die Grenze eigenmächtig zu kontrollieren, genau diese „Opruiing“. Er hat Bürger dazu animiert, Aufgaben zu übernehmen, die allein dem Staat zustehen, und dabei geltendes Recht (den Vertrag von Schengen, Verkehrsregeln und das staatliche Gewaltmonopol) zu ignorieren.