ohne Lebendbeschau

16. November 2025

Der Ex-Chef des stillgelegten Bad Iburger Schlachthofs Temme soll ohne Lebendbeschau geschlachtet haben. Deshalb wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Organisation „Soko Tierschutz“ beklagt mangelnde Härte.

Als Angeklagter vor Gericht zu stehen, im Verfahrenskomplex zum 2018 veterinäramtlich stillgelegten Horror-Rinderschlachthof Temme im niedersächsischen Bad Iburg, ist Heinrich Wilhelm B., dessen Ex-Geschäftsführer, mittlerweile gewohnt.

Ebenso, dass Friedrich Mülln dabei unter den Zuschauenden sitzt, der Leiter der Münchner Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz, die die Missstände bei Temme vor sieben Jahren durch schockierendes Undercover-Videomaterial aufgedeckt hat.

Als B. im Herbst 2022 vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 58 Fällen zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird, auf Bewährung, stürmt Mülln türenknallend aus dem Saal. Sein Urteil damals über das in seinen Augen viel zu milde Urteil: „Lächerlich!“

Letzten Freitag, als B. in Bad Iburg erneut in Sachen Temme vor Gericht steht und eine zweite Gesamt-Freiheitsstrafe kassiert, diesmal wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 37 Fällen, ein Jahr und zehn Monate, plus 7.200 Euro Geldstrafe, winkt Mülln nur noch ab.

Dubiose Sondergenehmigung

„Fürs Türenknallen habe ich keine Energie mehr“, sagt er der taz. „Erneut haben wir hier Staatsanwalt Lustlos und Richter Mutlos erlebt. Das Urteil ist eine Katastrophe!“ Schon die Tierschutzvergehen habe der Staat nicht angemessen bestraft. Jetzt habe er auch noch darin versagt, die wirtschaftskriminellen Aspekte effektiv zu ahnden. „Die Menschen, die hier Illegales getan haben, wissen jetzt: Wir haben Narrenfreiheit“, schimpft Mülln.

Kern des finalen Prozesstages ist eine dubiose Sondergenehmigung. Das Veterinäramt habe dem Schlachthof erlaubt, bis zu zehn Tiere am Tag auch ohne eine amtstierärztliche Lebendtierbeschau zu schlachten, hatte B.`s Vorgänger…“

[weiter in der taz Nord]

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Quellen: taz, NDR, NOZ, PM

[Foto: Amtsgericht Bad Iburg, CC in diesem Blog am 17.10.2024]

„§ 265a StGB abschaffen“

16. November 2025

§ 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft die sogenannte Beförderungserschleichung. Kurz gesagt bestraft er Menschen, die ohne Fahrkarte (neudeutsch: Ticket) mit Bus oder Bahn fahren. Die Linke will ihn abschaffen und wird dazu in der kommenden wird einen Antrag in den Bundestag einbringen. Franziska Schindler beschreibt in der wochentaz, was die Norm für Folgen hat:

„Kamila W. saß im Knast, weil sie kein Ticket hatte. Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß hat sie freigekauft. Ein Gesetzentwurf dazu kommt am Donnerstag.

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Lichtenberg befindet sich am Ende eines Gangs mit Linoleumboden und tafelgrünen Bänken. Drinnen sortiert Luke Hoß, Abgeordneter der Linken im Bundestag, 50-Euro-Scheine auf der Theke. „Das müssten 1.200 Euro sein“, sagt Hoß zur Sachbearbeiterin. „Sind es.“ Die Sachbearbeiterin lächelt und gibt ihm Rückgeld. Telefoniert. Händigt Hoß eine gelbe Quittung aus.

Zwischen Kunstblumen, Safe und dem Plakat einer Ausstellung über Kreuzfahrten hat Hoß gerade dafür bezahlt, dass Kamila W. das Frauengefängnis in Berlin-Lichtenberg verlassen darf. 1.170 Euro – eine Summe, die W. selbst nicht aufbringen kann. Die Polizei hatte die 47-Jährige in einem Wohnheim für Wohnungslose festgenommen, weil sie beim Fahren ohne Ticket erwischt wurde und das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt hatte. Eine Strafanzeige folgte, und dann eine Wahl, die für Kamila W. keine war: Zahlen oder in den Knast.

Der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, eingeführt von den Nazis im Jahr 1935, erlaubt sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr für Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Ticket. Die Linke fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen. Am Donnerstag will die Partei ihren Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von ticketlosem Fahren in den Bundestag einbringen.

Hoß hat den Entwurf geschrieben, es ist sein erster. „Die Ungerechtigkeit in diesem Paragrafen beschäftigt mich schon lange“, sagt der 24-Jährige. „Menschen…

[weiter in der wochentaz]
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„ § 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.“

Am Donnerstag, 20. November 2025, gibt es im RockHeart einen Konzertabend.
Zu Gast: Syd Berliner, alias Marc Nieberding (geb. Hofschröer), Frontmann der Band „Big Tennis„, mit der er unlängst im Tritonus Tonstudio mit Erfolgsproduzent Tim Tautorat (u.A. AnnenMayKantereit, Provinz) ein Album produzieren durfte. Dieses Mal spielt Syd Berliner aber solo, akustisch und mit Songs aus seinem aktuellen Album „Goodbye Trouble“.

Syd Berliners Songs erzählen vom Leben, von Enttäuschung, Zuversicht, Vertrauen, Liebe und vom unbändigen Willen weiterzumachen. Dabei schwingt immer eine leise Melancholie mit, nicht schwermütig, sondern als ruhige, tiefe Zufriedenheit. Musikalisch bewegt sich Syd Berliner zwischen Rock und Pop, mal rau, mal zart, immer ehrlich, mit einer klaren und erfrischenden Linie, die Elemente verschiedener Genres verbindet.

Wann und wo:
Donnerstag, 20.11.2025
RockHeart Lingen
, Rheiner Straße 106
Einlass: 19.30 Uhr, Beginn: 20.00 Uhr
Abendkasse: 6 €

Reservierungen sind direkt im RockHeart oder per Mail an info(at)rockheart-lingen.de möglich.