Vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist Afghanistan im westlichen Diskurs nahezu unsichtbar geworden. Dabei hat sich die Lage für Frauen und Mädchen dramatisch verschlechtert: Sie sind von Schulen und Universitäten ausgeschlossen, dürfen nicht arbeiten, nicht reisen, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen. Über 130 Edikte regeln inzwischen die Auslöschung weiblicher Teilhabe. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem System der Gender-Apartheid (Infos), das Kernbestandteil der Taliban-Herrschaft ist. 

Diese Analyse stützt sich auf einen Beitrag der afghanischen Menschenrechtsverteidigerin Shaharzad Akbar, veröffentlicht im Verfassungsblog unter dem Titel „Der Kampf gegen Gender-Apartheid – Hoffnung durch Rechenschaft“. Darin macht Akbar deutlich: Internationale Rechenschaftsmechanismen sind derzeit die einzige Hoffnung für Afghanistans Frauen.

Deutschland, Australien, Kanada und die Niederlande hatten vor genau einem Jahr angekündigt, die Taliban wegen Verletzungen des gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)  vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen. Afghanische Frauenrechtsgruppen begrüßten diesen Schritt, mahnten jedoch Teilhabe, Transparenz und internationale Rückendeckung an – auch durch Staaten des Globalen Südens. Ein Jahr später ist aber kaum ein Fortschritt erkennbar. Parallel verschärfen die Taliban ihre Repressionen: Mädchen verlieren den Zugang zu Schulen, Frauen dürfen nicht mehr arbeiten oder reisen, selbst der Zutritt zu Parks, Restaurants und medizinischer Ausbildung wird verweigert.

Immerhin setzte der Internationale Strafgerichtshof im Juli 2025 ein Zeichen: Er erließ Haftbefehle gegen zwei Taliban-Führer. Doch ohne politische Rückendeckung droht auch dieser Schritt ins Leere zu laufen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch drängen darauf, Gender-Apartheid im internationalen Recht zu verankern und bestehende Lücken, etwa über den Vertrag zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu schließen.

Auch zivilgesellschaftlich wächst der Druck: Afghanische Aktivistinnen haben das People’s Tribunal for Women of Afghanistan gegründet. Dort berichten Überlebende von Verfolgung, Folter und Entrechtung. Die kommenden Anhörungen in Madrid sollen internationale Solidarität mobilisieren und den Druck auf Regierungen erhöhen.

Besonders widersprüchlich wirkt derzeit die deutsche Politik. Während Berlin öffentlich die CEDAW-Initiative unterstützt, arbeitet die Bundesregierung zugleich mit den Taliban an „technischen Kontakten“, um Abschiebungen nach Afghanistan vorzubereiten. Für viele Beobachter untergräbt dieses Vorgehen die eigene Glaubwürdigkeit – und liefert den Taliban indirekt Legitimität. Die Analyse von Akbar fällt ernüchternd aus: Internationale Schritte existieren, doch sie reichen nicht aus, um die Macht der Taliban zu begrenzen oder die Hoffnung afghanischer Frauen zu stützen. Stattdessen droht eine Normalisierung des Regimes, auch diplomatisch, wie die jüngste Anerkennung durch Russland zeigt.

Wenn Deutschland und seine Partner ernsthaft für Menschenrechte eintreten wollen, müssen sie ihre Haltung überprüfen: Abschiebungen stoppen, internationale Verfahren konsequent unterstützen und die rechtliche Anerkennung von Gender-Apartheid vorantreiben. Andernfalls bleibt Afghanistan ein weiterer Schauplatz, an dem das Völkerrecht nur auf dem Papier gilt.
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Diesem Beitrag liegt dieser Aufsatz von Shaharzad Akbar im Verfassungsblog zugrunde. Shaharzad Akbar ist Geschäftsführerin von Rawadari, einer afghanischen Menschenrechtsorganisation, und ehemalige Vorsitzende der Unabhängigen Menschenrechtskommission Afghanistans.