Man könnte fast meinen, es sei Karneval – doch die Witze, die derzeit auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern gerissen werden, sind alles andere als lustig. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin gestern neue „Reformvorschläge“ wie Heilsversprechen verkündete, zeigt uns die Realität vor Ort in Lingen, wie man die schützenden Gesetze mit einem müden Lächeln aushebelt.

Das „Küchen-Wunder“ aus der Nachbarschaft
Schauen wir uns den Irrsinn konkret an: In meiner Nachbarschaft kündigte kürzlich ein Paar seine Wohnung. Miete bis dahin: 490 Euro kalt. Was macht der Vermieter? Er übernimmt die alte Küche für „’n Appel und ’n Ei“, deklariert die Wohnung als „teilmöbliert“ und verlangt prompt 300 Euro mehr und sagt, dass die Miepreisbremse bei möblierten Wohnungen nicht gilt.

Das sind satte 60 % Aufschlag für ein paar, jahrelang gebrauchte Schränke! Die Mietpreisbremse? In diesem Moment nicht mehr als ein schlechter Scherz. Solange das Justizministerium nur von „Transparenz“ faselt, statt diesen Möblierungswucher strikt am Zeitwert zu deckeln und Verstöße drakonisch zu bestrafen, bleibt jedes Gesetz ein Freibrief für Abzocker.

Lingen: Wenn Miniappartements als „Wohnraum“ verkauft werden
Doch man muss gar nicht nach Berlin schauen, um politisches Versagen zu finden. In Lingen beherrscht man die Kunst der optischen Täuschung perfekt. Da feiert sich Oberbürgermeister Krone für viele „neue Wohnungen“, die in Wahrheit hotelartige Miniappartements von gerade einmal 20 Quadratmetern sind.

Das sind keine Wohnungen für Menschen, die hier Wurzeln schlagen wollen. Das sind renditeoptimierte Goldgruben für AirBNB, Boardinghouse-Vermieter und Booking.com. So sollen in der alten Sparkasse am Markt, die zu Wohnungen und etwas Gewerbe umgebaut wurde, aktuell fünf Personen wohnen. Der Rest wird als AirBNB, Boardinghouses und Booking.com vermarktet. Wer da einzieht, lebt nicht – er residiert auf Zeit zu horrenden Preisen. Wenn die BürgerNahen (BN) diesen Neubau-Wahn zu Recht als reine Geldmacherei kritisieren, folgt der ideologische Reflex der CDU-Ratsfraktion: „Schärferer Mieterschutz sei Enteignung.“

Ein kurzer Realitätscheck für die CDU
Das Grundgesetz sagt in Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wer den Schutz von Familien vor Mietwucher als „Enteignung“ bezeichnet, hat den Kompass für die soziale Marktwirtschaft längst im Lingener Sand verloren!

Warum wir trotzdem hoffen dürfen
Ist Hopfen und Malz also verloren? Nein. Die Tatsache, dass der Widerstand wächst, gibt Grund zur Zuversicht. Dass wir diese „Fake-Wohnungen“ beim Namen nennen und die Taschenspielertricks der Vermieter öffentlich machen, erzeugt Druck. Die Politik der Alibis – egal ob von Hubig in Berlin oder Krone in Lingen – funktioniert nur so lange, wie die Betroffenen schweigen.

  • Es braucht echte Reformen: Keine Ausnahmen mehr für „Möblierung“ oder „Kurzzeitmiete“.
  • Es braucht ehrliche Statistik: 20-qm-Hotelzimmer sind keine Wohnungen im Sinne der sozialen Vorsorge!
  • Es braucht Konsequenzen: Wer die Mietpreisbremse vorsätzlich unterläuft, muss das spüren – und zwar im Geldbeutel.

Die Zeit der „Ankündigungsminister“ und der „Schönwetter-Bürgermeister“ muss enden. Unsere Nachbarschaft ist kein Spekulationsobjekt. Man darf sich nicht mit Miniappartements abspeisen lassen, während der echte Wohnraum unbezahlbar wird!


Foto: Miethäuser in der Mühlenbachstraße in Lingen (Ems)

Niedersachsen weitet die Mietpreisbremse aus. Die Preisbremse besagt, dass eine neue Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für bestehende Mietverhältnisse gilt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent erhöht werden darf.

Dazu hat am Dienstag die niedersächsische Landesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht, die in wenigen Monaten in Kraft treten wird. Nach Angaben des Bauministeriums ist  der Wohnungsmarkt inzwischen in insgesamt 57 Orten des Landes angespannt.

Die neue Regelung dürfte im Herbst in Kraft treten, wie ein Sprecher von Bauminister Olaf Lies (SPD) am Dienstag mitteilte. Die Mietpreisbremse ist in der Mieterschutzverordnung des Bundes geregelt, über deren Verlängerung und Reform gerade in der Ampel heftig diskutiert wird. Sie gilt den Angaben nach noch bis Ende des kommenden Jahres, soll aber bis 2029 verlängert werden. Bisher haben unter anderem die Städte Hannover, Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und Göttingen -insgesamt 18 Städte – eine Mietpreisbremse. Sie gilt auch schon auf allen ostfriesischen Inseln.

Die neue Verordnung betrifft auch Lingen. Unserer Stadt attestiert die rot-grüne Landesregierung wie weiteren 38 neuen und den bisherigen 18 Kommunen damit, einen „angespannten Wohnungsmarkt“ zu besitzen.

Als Indikatoren für einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gelten laut dem Ende 2023 vorgestellten Regiokontext-Gutachten unter anderem die Mietendynamik, die Mietbelastung der Haushalte und die Entwicklung von Preisen für Mehrfamilienhaus-Grundstücke. Das Gutachten ist auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums einsehbar. Künftig soll bei uns in Lingen nun auch die Mietpreisbremse greifen. Dasselbe gilt für  Nordhorn und auch Emsbüren.

Leider hat sich aber gezeigt, dass die Mietpreisbremse nicht genug bringt. Die Mieten haben vielmehr in ganz Niedersachsen seit zwanzig Jahren eine regelrechte Ralley hinter sich, von den großen Städten ausgehend bis hin aufs Land, bei der es nur in ganz kurzen Augenblicken so aussah, als würde sie beendet werden können. Doch die Mieten steigen immer weiter. Vor rund einem Jahrzehnt griff die niedersächsische Politik dann wie in mehreren anderen Bundesländern die Idee einer Mietpreisbremse auf, um die Mieten zu deckeln.

Aber hilft die Initiative? Darüber wird gezweifelt. In Hannover gilt sie bereits. Dort aber liegt die Miete mittlerweile bei rund 8,50 Euro pro Quadratmeter und damit acht Prozent höher als noch im Jahr zuvor. Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung ist, muss diese Summe sogar noch für paradiesisch niedrig halten, denn der Mietspiegel blickt immer nur auf die vergangenen Jahre zurück. Die dort ausgewiesenen Mieten sind also immer niedriger als die, die aktuell wirklich auf dem Markt angeboten werden.

Die unzulängliche Performance der Deckelung von Mietpreissteigerungen liegt, kommentiert die taz, an der konkreten Ausgestaltung der Mietpreisbremse. Demnach darf bei der Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; dazu gibt es in Lingen einen qualifizierten Mietspiegel. Erhöhungen sind bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur bis höchstens 15 Prozent zulässig, gedeckelt bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber nicht einmal Tariflöhne sind in der Vergangenheit auch nur in ähnlichem Maß gestiegen.

Also müssen Mieter*innen immer mehr für die Miete zahlen. Die Folge ist eine massive Umverteilung von Einkommen zugunsten der Immobilienbesitzenden. Offen ist, ob das Argument zieht, ohne Mietpreisbremse wäre alles noch viel schlimmer. Auch Bauminister Olaf Lies (SPD) sieht es wohl skeptisch, wenn er sagt, nun könne die Mietentwicklung „mindestens gedämpft werden“.


Quellen: Nds. Landesregierung, NDR, taz