Niedersachsen: Erlass unbekannt
13. April 2020
Jetzt ist klar: Niedersachsen schickt weiter Coronalisten an die Polizei. Die Landesdatenschutzbeauftragte hält die Übermittlung der Daten für illegal und hat angeordnet, sie umgehend einzustellen. Nun werfen Oppositionspolitiker*innen der Landesregierung vor, das Parlament zu umgehen. Ein Jurist rät derweil Menschen in Quarantäne zur Strafanzeige gegen das Sozialministerium.
Niedersachsens Gesundheitsämter übermitteln weiterhin Daten von Coronavirus-Infizierten an die Polizei. Auch Namen und Adressen von Menschen, die mit ihnen Kontakt hatten, stehen auf den sogenannten Quarantänelisten. Damit setzt sich die Landesregierung über die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel hinweg.
Am Dienstag vergangener Woche hatte das Sozialministerium die Weitergabe der Daten in einem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte veranlasst. Thiel forderte die Behörden am Freitag auf, ihre Anordnung umgehend zurückzunehmen. „Natürlich nehmen wir die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten sehr ernst und werden die aufgeworfenen Fragestellungen nochmals prüfen“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums netzpolitik.org mit. Am selben Tag bekräftigte die Behörde die Maßnahme mit einem weiteren Erlass.
Neuer Erlass unter Verschluss
Einen kurzen Ausschnitt aus dem neuen Erlass veröffentlichte der Hannoversche Blog Freiheitsfoo. Demnach bezieht sich das Innenministerium nun nicht mehr nur auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, sondern argumentiert auch mit dem sogenannten rechtfertigenden Notstand und dem Strafgesetzbuch.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hat dem widersprochen. So seien die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands nicht für sämtliche Personen gegeben, deren Daten pauschal an die Polizei übermittelt werden, wie es in einer Erklärung hieß.
Was genau darüber hinaus noch in dem Erlass steht, ist unbekannt: Selbst die Mitglieder des Innenausschusses haben ihn bislang nicht erhalten. Das Innenministerium wollte ihn dieser Redaktion nicht zur Verfügung stellen. Er regele „interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt“. Das Nieders. Sozialministerium hat eine Anfrage aus der vergangenen Woche überhaupt nicht beantwortet.
Wozu eine Datenschutzbeauftragte?
Die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte kann die Weitergabe der Listen nicht selbst stoppen: Den Landesgesetzen zufolge kann sie zwar Anordnungen erteilen, diese aber nicht vollstrecken. Oppositionspolitiker*innen fordern deshalb, sie mit weitergehenden Rechten auszustatten. „Sonst muss man sich ehrlicherweise irgendwann mal fragen, wozu wir eine Landesdatenschutzbeauftragte haben“, sagte Marco Genthe, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag.
Ähnlich sieht das die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Susanne Menge. Sie fordert, die Weitergabe der Daten auszusetzen, bis eine Lösung gefunden ist, gemeinsam mit Thiel. Der rot-schwarzen Landesregierung wirft sie vor, Entscheidungen wie diese vorbei am Parlament zu treffen. „Auch in einer Krisenzeit kann man nicht plötzlich autokratische Strukturen durchsetzen.“
Menge hat an diesem Mittwoch beim Innen- sowie beim Sozialausschuss eine Unterrichtung über die Rechtsgrundlage der Coronavirus-Listen beantragt – sowohl durch die Landesregierung, als auch durch die Landesdatenschutzbeauftragte.
Auch FDP-Politiker Genthe, der die Übermittlung der Daten für verfassungswidrig hält, fordert die Landesregierung zur Aufklärung auf. In einer Kleinen Anfrage, in der er sich auf die Berichterstattung von netzpolitik.org bezieht, will er etwa wissen, wie viele Einsätze die Polizei bereits bei Menschen in Quarantäne hatte – und welche Schutzmaßnahmen die Beamt*innen dabei ergreifen.
Wozu nutzt die Polizei die Listen?
„Die Polizei benötigt diese Daten ausschließlich zu Zwecken der Eigensicherung“, sagte Uta Schöneberg am Montag bei der Landespressekonferenz. Sie leitet das Rechtsreferat des Landespolizeipräsidiums.
Auf Nachfrage räumte sie aber ein, die niedersächsische Polizei würde auch Strafverfahren einleiten, wenn mithilfe der übermittelten Daten Quarantäneverstöße deutlich würden.
Die Referatsleiterin betonte zudem, die Daten würden ausschließlich durch die Leitstellen der Polizei aufbewahrt und nicht in die polizeilichen Systeme eingepflegt. Geregelt ist dies jedoch erst seit dem Erlass vom Freitag. Angeordnet worden war die Übermittlung der Listen aber bereits drei Tage zuvor, am 31. März. Namen und Adressen Tausender Menschen in Niedersachsen dürften in diesem Zeitraum bereits weitergegeben worden sein.
Die Ereignisse hätten sich „ein bisschen überschlagen“, sagte Schöneberg. „Für die Polizeidirektionen war aber klar – wir hatten schon die ganze Woche vorher das Thema – dass die Daten nicht in die Systeme eingepflegt werden dürfen.“
Auch netzpolitik.org hatte schon in der vorherigen Woche versucht, in Erfahrung zu bringen, wie Daten von Corona-Infizierten abgespeichert werden. Am 30. März hatte sich das Innenministerium hierzu nicht äußern wollen. Ein Teil seiner Begründung war damals: Das Landespolizeipräsidium, für das Schöneberg spricht, habe gar keine Kenntnisse gehabt, ob nachgeordnete Dienststellen Daten erhalten.
Jurist rät zu Strafanzeigen gegen das Sozialministerium
Den Zahlen des Robert Koch-Instituts zufolge sind oder waren in Niedersachsen insgesamt 6.385 Menschen an Covid-19 erkrankt. Die Namen vieler von ihnen sowie von deren Angehörigen dürften inzwischen bei der Polizei gelandet sein.
„Dass wir hier hochsensible Gesundheitsdaten weitergeben, das bestreite ich“, sagte bei der Landespressekonferenz indes der Leiter des Corona-Krisenstabs Heiger Scholz (SPD). Dem Staatssekretär im Sozialministerium zufolge lassen die Quarantänelisten nicht darauf schließen, wer tatsächlich krank ist und wer nicht.
Die Landesdatenschutzbeauftragte ist anderer Auffassung. „Selbstverständlich handelt es sich bei den übermittelten Daten um sensitive Gesundheitsdaten“, so Thiel. „Offenbar hat auch das Ministerium selbst erkannt, dass es sich unbestreitbar um Gesundheitsdaten handelt. Immerhin ist in dem neuen Erlass die Rede von ‚Patienten‘.“
Jurist Thilo Weichert (Foto lks), der auch der auch Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz ist, bezeichnet Scholz’ Argumentation als „absoluten Schwachsinn“. Er rät allen Menschen, die in Niedersachsen derzeit unter Quarantäne stehen, möglichst bald Strafanzeige gegen das Sozialministerium zu stellen. Seiner Einschätzung nach verstößt die Weitergabe der Daten gegen die ärztliche Schweigepflicht. Zuvor hatte bereits die Landesdatenschutzbeauftragte diese Befürchtung geäußert.
Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. In Niedersachsen könnten sie tausendfach begangen worden sein.
Ein Beitrag von Daniel Laufer auf netzpolitik.org, Creative Commons BY-NC-SA 4.0.; Foto Thilo Weichert von http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Mho_-91.jpg; CCommons Attribution 3.0 Unported
bitte nachhaltig
21. September 2015
Merke: Auch wenn der Brümseler Bauer Bernhard „Buggy“ Barkmann ein sympathischer, eigentlich kluger Mann ist und sich in neuen Medien um seinen Berufsstand und mehr kümmert, setzt er da gerade auf das falsche Pferd. Am letzten Freitag war er in Hannover dabei als rund 3000 Landwirte dem Aufruf des „Landvolk“ folgten. Im Mittelpunkt der Demo des Berufsverbandes stand der grüne Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Foto), gegen den die bäuerlichen Aktionisten agitierten.
Meta Janssen-Kucz, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen kritisierte das als einäugig: „“Die Ehrlichkeit gebietet es, Forderungen und Anschuldigungen an die richtigen Adressaten zu richten. Dazu gehört neben dem CSU-Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt auch die europäische Agrarpolitik. Beide sind mit ihrer Politik nach dem Motto ‚Masse statt Klasse‘ sowie dem Preis- und Lohndumping gescheitert und bedrohen die Existenz der Landwirtinnen und Landwirte nicht nur in Niedersachsen.““
Doch das Landvolk hatte als Feinbild nur den konsequenten, für sie daher unbequemen grünen Agrarminister: „Die verleumderischen Aussagen über den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Christian Meyer und die niedersächsische Landesregierung sowie die fachlich und rechtlich falschen Äußerungen zeugen davon, dass das Landvolk Niedersachsen die veränderten Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wahrhaben will. Damit schadet der Verband den Bauern, die er vertritt, am meisten“, sagte Meta Janssen-Kucz.
Meyers Landwirtschaftspolitik stehe, so die grüne Landesvorsitzende, „für eine bäuerliche Landwirtschaft und damit für mehr Natur-, Tier-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Dafür sind wir Grüne bei der letzten Landtagswahl 2013 gewählt worden, und das setzt der grüne Landwirtschaftsminister konsequent um“, so die Politikerin. „In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat Christian Meyer viele flankierende Maßnahmen und zukunftsfähige Weichenstellungen für die Landwirtschaft auf den Weg gebracht und dafür von den Bürgerinnen und Bürger aber auch von Landwirtinnen und Landwirte.“
Ihren Antrieb bezog die Freitagsdemo vor allem daraus, wusste die taz, dass sich die Landwirte „durch zahlreiche Äußerungen der Landesregierung zu Unrecht in ein schlechtes Bild gerückt“ fühlten. Landvolk-Präsident und Vielfachfunktionär Werner Hilse sprach zu den Demonstranten: „Unsere Bäuerinnen und Bauern vermissen jegliche Wertschätzung.“
Ausgerechnet der bräsige Werner Hilse, der sich unter anderem als Aufsichtsrat des internationalen VION-Fleischkonzerns reichlich undurchsichtig aber dort für 70.000 €/Salär im Jahr betätigt. Dass sich die Erzeugerpreise in freiem Fall befinden und gerade die Milchwirtschaft seit Wegfall der Quote nicht mal mehr die Produktionskosten erwirtschaftet, tut den Bauern weh. Doch eine erneute Milchmengen-Steuerung, wofür der grüne Meyer eintritt, lehnt Hilses Landvolk als „Eingriff in den Markt“ mit allem Nachdruck ab. Dabei ist in erster Linie die Überproduktion der Grund für die bröckelnden Preise.
Die Milchbauern sehen das wie Meyer und völlig anders als Landvolk-Präsident Hilse: „Wenn der Milchpreis fällt, muss die Menge runter“, forderte beispielsweise die Landesvorsitzende des Bunds Deutscher Milchviehhalter, Johanna Böse-Hartje, und hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer dazu ein Positionspapier übergeben.
Meyer (Twittername @GruenMeyer) selbst wollte übrigens am Freitag zur Bauern-Demonstration, durfte aber nicht. Laut Geschäftsordnung des Landtags hat ein Fachminister im Landtag zu sein, wenn „das Plenum sein Feld beackert“ (taz). Zufällig hatte die FDP zur selben Zeit wie die Bauerndemo eine Agrardebatte beantragt. Deren dümmlichen Höhepunkt setzte der pöbelnde CDU-Landtagsabegordnete Frank Oesterhelweg. Er giftete, der grüne Minister gehöre „einer kleinen Truppe an“, die „klammheimliche Freude“ über Brandstiftungen von Mastställen und ähnliche Straftaten empfinde. Noch während der so unterirdisch angegangene, empörte Christian Meyer den CDU-Mann zur Entschuldigung aufforderte, ging dessen Pressemitteilung online. Ihre Überschrift lautet: „Mehr Sachlichkeit in Debatte um moderne Landwirtschaft„. Was Oesterhelweg damit wohl meint?
Vielleicht dasselbe wie NOZ-Mann Hans Brinkmann, der angesichts all der genannten Angriffe ernsthaft und ausgerechnet Minister Christian Meyer eine „konfrontative Art“ zuschrieb…
Nachtrag:
Bauer Buggy Barkmann, der mich, einen Verbraucher, am Wochenende per Tweet launig fragte, was ich denn unter Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verstünde (guckst Du hier, Buggy), findet sich unversehens in der Nähe solcher Pöbelfritzen wie Oesterhelweg oder solcher Multifunktionäre wie Hilse wieder. Ich finde, dass Du da nicht hingehörst, Buggy. Denk mal drüber nach, bitte nachhaltig.