noch Zeiten

20. Juni 2024

Das waren noch Zeiten Ende der 1970er in Niedersachsen als mit Hans-Dieter Schwind (CDU) ein leibhaftiger Hochschulprofessor Niedersächsischer Justizminister war, der auf dem Gebiet des Strafrechts, des Strafprozessrechts, der Kriminologie und der Strafvollzugskunde arbeitete, und unter seiner politischen Verantwortung engagierte Praktiker den Justizvollzug prägten. Längst sind sie fast ausnahmslos durch gesichtslose Bürokraten ersetzt, denen es in erster Linie um Formulare und vermeintliche Risikominimierung geht. Damals gab es im „Unterausschuss Strafvollzug“ im Hannöverschen Landtag einen fraktionsübergreifenden und vor allem konstruktiven Konsens, dass der sog. offene Strafvollzug das einzige ist, was wirklich präventiv wirkt und sich der Strafvollzug nicht für politische Klimmzüge eignet.
Das ist nun seit Jahren -Bild & Co sei Dank– anders.

Christian Calderone, der justizpolitische Sprecher der CDU im Landtag, machte denn auch gestern im Landtag das, was Populisten gern tun: Er nahm einen nicht sehr wichtigen Einzelfall zum Anlass, gleich alles über Bord zu werfen. Übrigens: Als Hans-Dieter Schwind vor 45 Jahren Justizminister wurde, war Calderone nicht einmal ein Jahr alt. Mit Lebenserfahrung hat er es also weniger und ob er vor seiner Tätigkeit ab 2013 als Landtagsabgeordneter einen Beruf ausgeübt hat, teilt seine Website nicht mit.

Der Anlass für die CDU-Attacke gegen einen besseren Strafvollzug ist ein Video von Anfang dieses Monats aus der Baumschule der JVA Meppen, wo einige wenige Gefangene im „offenen Vollzug“ einsitzen. Es sorgte schon Anfang des Monats für Aufregung – vor allem dank eines entsprechenden Aufmachers der Bild-Zeitung.Das Video zeigt Strafgefangene, die im offenen Vollzug Alkohol trinken, Lieder grölen und feiern. Dabei gilt in allen Gefängnissen ein grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot und doch wird in allen Gefängnissen seit Jahrhunderten dagegen verstoßen.

Der Quakenbrücker CDU-MdL Christian Calderone nannte die Bilder aus Meppen (Landkreis Emsland) in der gestrigen Landtagsdebatte „eine Katastrophe“ und forderte eine härtere Gangart von Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD):In den JVAs müsse mehr Personal für schärfere Kontrollen sorgen. Alternativ müsse man Besuche und Freiheiten für die Insassen eben einschränken.

Bereits im Februar hatte die Ministerin angekündigt, den offenen Vollzug in Niedersachsen wieder stärken zu wollen. Dessen Quoten sind in den vergangenen Jahren – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – dramatisch gesunken: Vor zehn Jahren lag Niedersachsen beim Anteil der Gefangenen im offenen Vollzug noch auf Platz 4, inzwischen ist es nur noch Platz 11 im Ländervergleich. In der JVA Lingen-Damaschke saßen noch vor wenigen Jahren 400 Gefangene im offenen Vollzug, jetzt ist nur noch ein Viertel. In der Baumscbule sind es ganze 21.

Dabei sei der offene Vollzug ein wirksames Instrument, Resozialisierung zu fördern und Rückfallquoten zu mindern, sagt die Ministerin im Rahmen ihrer Gegenrede gegen Populist Calderone. Eine „Kultur des reinen Wegsperrens“, wie sie die CDU propagiere, sei dagegen fahrlässig und fachlich unhaltbar. Bei Gefangenen, die aus dem geschlossenen Vollzug im schlimmsten Fall völlig unvorbereitet in die Welt entlassen würden, seien hohe Rückfallquoten praktisch vorprogrammiert, so Wahlmann.

Sie kann sich dabei unter anderem auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem vergangenen Jahr berufen, und da schließt sich der Kreis: Das KFN hatte Professor Schwind in seiner Amtszeit gegründet, die 1982 endete.


Foto: JVA Meppen, Baumschule (c) Matthias Brüning bei waslosin.de

mit Material von Website Calderone, NDR, taz

50 Jahre

2. April 2023

Seit mehr als 50 Jahren Straf- und Untersuchungshaft sitzt Klaus Bräunig wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Schließlich wollte er den Strafrest zur Bewährung aussetzen, die Fachgerichte lehnten dies ab. Nun war er mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich und darf noch einmal darauf hoffen, doch früher freizukommen

Der 1944 geborene Bräunig wurde 1972 wegen Doppelmordes an einer Kinderärztin und ihrer Tochter verurteilt. Er soll sie brutal erstochen haben. Der Fall sorgte in der Vergangenheit viel für Schlagzeilen, denn Bräunig bestreitet die Tat noch immer. Ebenso wirft die Beweislage bis heute Fragen auf.

Ab dem Jahr 1991 befand er sich im sogenannten offenen Vollzug. In den folgenden Jahren änderte sich das jedoch mehrfach, weil bei ihm wiederholt pornografisches Material und weitere unerlaubte Gegenstände aufgefunden worden waren. Seit 2017 ist erneut im offenen Vollzug.

„Nach über 50 Jahren kommt, informiert jetzt der LawBlog, ein verurteilter Doppelmörder aus der Haft frei. Der Mann war 1970 für seine Taten verurteilt worden. Er ist mittlerweile fast 80 Jahre alt. Nicht nur die Dauer der Haft ist bemerkenswert. Auch die Umstände seiner Freilassung. Diese ordnete nämlich das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss an.

Der Mann war 1970 mit sexuellen Motiven in eine Wohnung eingestiegen. Dort tötete er eine junge Frau und ihre Mutter. Bereits seit 1991 war der Verurteilte im offenen Vollzug. Er wurde aber einige Male wieder in den geschlossenen Vollzug gebracht, weil bei ihm Pornos, Damenunterwäsche, Klebeband, Kabelbinder und aus Zeitschriften ausgeschnittene Frauenköpfe gefunden wurden. Im Jahre 1997 stellte das Landgericht Koblenz fest, dass die besondere Schwere der Schuld nicht mehr vorliegt. Allerdings lehnte es eine Entlassung ab, weil es den Mann nach wie vor für gefährlich hielt.

2019 und 2021 beantragte der Mann erneut seine Freilassung, blieb aber durch alle Instanzen erfolglos. Seine Verfassungsbeschwerde brachte nun die Wende. Die Verfassungsrichter stellen fest, dass der Mann sich zuletzt im offenen Vollzug bewährt habe. Die Gerichte hätten vor allem das Alter des Verurteilten berücksichtigen müssen, auch weil der Sexualtrieb im Alter normalerweise abnehme. Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, dass der Mann laut Sachverständigen kein impulsiv handelnder Gewalttäter sei. Hier gebiete die Verhältnismäßigkeit zum Beispiel (strenge) Auflagen. Mit diesen Auflagen könne sein Leben in eine kontrollierte Struktur gebracht werden. Eine immer verbleibende Restgefahr könne angesichts der außerordentlich langen Haftdauer der Bewährung nicht mehr entgegenstehen.

Zum Hintergrund sollte man wissen, dass in Deutschland lebenslang nicht lebenslang bedeutet. Laut Bundesverfassungsgericht muss jedem Verurteilten eine Perspektive auf Freiheit verbleiben. Aktuell kommt bei Mord eine Haftentlassung auf Bewährung erstmal ab 15 Jahren in Betracht, bei besonderer Schwere der Schuld einige Jahre später. Insoweit sind die 50 Jahre, die der Mann bislang inhaftiert war, eine sehr lange Zeit.“

Sie dürfte nach meiner beruflichen Erfahrung auch in besonderem Maße damit zu tun haben, dass der Mann die Tat nie zugegeben hat. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht aber jetzt sehr hohe Anforderungen daran gestellt, die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung abzulehnen. Ob Klaus Bräunig tatsächlich frei kommt, muss nun erneut das Landgericht in Koblenz entscheiden.

(Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 24.03.2023, Az  2 BvR 117/20, 2 BvR 962/21 ).


Quellen: LawBlog/Udo Vetter;  LTO