Das Psychisch-Kranken-Gesetz in Niedersachsen wird novelliert. Danach soll die Polizei in Niedersachsen künftig Daten zu vermeintlich gefährlichen Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was gefährlich heißt, soll das Land definieren. Fachleute halten das für „verfassungsrechtlich bedenklich“.

KI-Zusammenfassung: Niedersachsen ändert sein Psychisch-Kranken-Gesetz. Die Polizei soll bald Daten zu allen gefährlichen Personen bekommen, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was gefährlich ist, bestimmt dabei bald die Landesverwaltung per Verordnung. Fachleute finden das „verfassungsrechtlich bedenklich“.

Millionen Menschen in Deutschland sind psychisch krank. 4,3 Millionen Menschen hatten 2023 eine Psychotherapie, meldete das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. 2024 wurden über 850.000 Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken behandelt. Die meisten tun das freiwillig. Künftig müssen sie in Niedersachsen damit rechnen, dass ihr Aufenthalt in der Psychiatrie dauerhaft polizeilich registriert wird und sie vor allem, ohne akut krank zu sein, dauerhaft in psychiatrischen Kliniken bleiben. Das könnte ihr Vertrauen zerstören und sie von medizinischer Hilfe abschrecken. Damit steigt das Risiko für alle, wenn schwere Erkrankungen unbehandelt bleiben.

Niedersachsen plant ein neues PsychKG.  Polizei und Kliniken sollen so leichter Daten austauschen können. Sozialminister Andreas Philippi (SPD) kündigte es nach dem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im Mai 2025 an. Eine Frau verletzte dort mehrere Menschen mit einem Messer, als sie wahllos auf Umstehende einstach. Kurz zuvor war sie aus einer Psychiatrie entlassen worden.  Es gab keinen medizinischen Befund, der eine weitere Zwangsunterbringung rechtfertigte.

Der Angriff und andere Taten mutmaßlich psychisch erkrankter Täter:innen lösten eine bundesweite Debatte aus. Im Dezember beraten die Innenminister:innen erneut über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ berichtet dann über die Verhinderung von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen und den Datenaustausch zwischen Behörden.

Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen werden oft als Sicherheitsrisiko dargestellt.  Sie sind aber nicht gefährlicher als andere, sondern eher Opfer von Straftaten.  Ein höheres Risiko besteht bei gleichzeitigem Substanzmissbrauch oder fehlender Behandlung psychotischer Erkrankungen.  Soziodemografische und sozioökonomische Faktoren beeinflussen das Gewaltpotenzial stärker als psychische Erkrankungen.  Die mediale Berichterstattung über psychische Erkrankungen von Täter:innen verzerrt die Gefahrenwahrnehmung.

Die Forderungen und Aktionen reichen von besserer psychiatrischer und sozialer Versorgung über Register für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen bis zur Einzelüberprüfung bereits polizeilich aufgefallener Menschen.

Niedersachsen will nicht auf die Innenminister:innen warten. Am 4. November einigte sich die Landesregierung auf ein neues niedersächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG). Verbände können derzeit Stellung nehmen, bald wird es im Landtag besprochen.

Die Neufassung des NPsychKG gibt der Polizei eine größere Rolle. Kliniken mit Zwangseinweisungen sollen den sozialpsychiatrischen Dienst und die Polizei informieren, wenn der Betroffene bestimmte Merkmale aufweist, die auf eine Gefährdung Dritter hindeuten.  Bei der Entlassung geht es dann nicht nur um die Genesung, sondern auch darum, ob die Person ein Fall für die Polizei ist.

Das neue NPsychKG sieht vor, dass die Polizei Daten an den sozialpsychiatrischen Dienst und die Klinik übermittelt. Dies gilt insbesondere bei zwangseingewiesenen Personen aufgrund von Fremdgefährdung im Rahmen eines polizeilichen Vorganges.  Stellt eine der drei Stellen ein „erhebliches Fremdgefährdungspotenzial“ fest, müssen diese drei und die Wohnsitzgemeinde eine Fallkonferenz einberufen und die betroffene Person besprechen.

Niedersachsen ist nicht allein mit der Verschiebung von medizinischer Hilfe hin zu polizeilicher Einbindung.  Der hessische Landtag diskutiert eine ähnliche Gesetzesänderung.  In Niedersachsen soll das Gewaltrisiko anhand von Merkmalen ermittelt werden, die das Ministerium in einer Verwaltungsvorschrift festlegt. Hessen setzt hingegen auf eine medizinische Einschätzung bei der Entlassung.

Verbände wie die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie kritisieren die geplante Datenweitergabe in Hessen. Sie sehen darin eine Stigmatisierung und einen erschwerenden Faktor für die sozialpsychiatrische Arbeit. Der hessische Städtetag lehnt die Änderung ebenfalls ab. Er argumentiert, dass die Entlassung von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko werde, das staatlicher Überwachung bedürfe.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) kritisiert den niedersächsischen Entwurf zur Datenübermittlung an die Polizei. Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank warnt vor einem „Melderegister für psychische Erkrankungen durch die Hintertür“.  Sie sieht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.  Die festgelegten Merkmale, der Zweck der Datenweitergabe und die Berechtigten zur Anfrage seien unklar, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fraglich mache.  Die DGPPN fordert mehr öffentliche Kontrolle.

Die DGPPN kritisiert, dass die Merkmale für vermeintliche Gefährlichkeit in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt sind.  „So entzieht sich der Vorgang der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt die Verbandspräsidentin.

Die Gesetzgebung erweckt den Eindruck, psychisch erkrankte Menschen würden zunehmend als Sicherheitsrisiko und nicht als unterstützungsbedürftige Personen gesehen.  Das zeigt sich in einer Änderung des NPsychKG, die die Voraussetzungen für unfreiwillige Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken festlegt. Bisher können Menschen gegen ihren Willen eingewiesen werden, wenn sie eine akute Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.

Niedersachsen will Menschen jedoch auch bei einer sogenannten Dauergefahr für Dritte unterbringen können.  Das bedeutet, dass eine schädigende Handlung zwar unvorhersehbar, aber aufgrund besonderer Umstände jederzeit zu erwarten ist.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen lehnt die Aufweichung des Gefahrbegriffs ab. Sie fordert eine wissenschaftlich fundierte Diskussion über Gewalt im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen. Diese zeigt: Psychisch erkrankte Menschen sind nicht generell gewalttätiger.

Selbst wenn eine psychische Erkrankung und Gewalt zusammenhängen, ist die Polizei nicht die Lösung.  Ein Datenaustausch zwischen Behandelnden und Behörden könnte das Vertrauen von Hilfesuchenden zerstören und sie von der Hilfe abschrecken.  Das erhöht das Risiko für alle, wenn schwere Erkrankungen unbehandelt bleiben.

Die DGPPN schreibt in einem Positionspapier vom Juni 2025:  „Die beste Gewaltprävention ist die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen.“  Sie fordert daher mehr niedrigschwellige Behandlungsangebote, mehr soziale Integration und Teilhabe sowie den Ausbau sozialpsychiatrischer Dienste.

Das geplante Gesetz erlaubt Zwangseinweisungen nur, wenn andere Hilfen nicht helfen. In Niedersachsen sollen die sozialpsychiatrischen Dienste rund um die Uhr erreichbar sein, auch außerhalb der Öffnungszeiten. Nach einem stationären Aufenthalt bieten sie ambulante Hilfe an, um Betroffene weiter zu unterstützen.

Jedes Jahr sind Millionen Menschen in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen. Allein 4,3 Millionen antragspflichtige Einzel-Psychotherapien meldete das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurden mehr als 850.000 Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken behandelt. Der Großteil der Betroffenen tut das freiwillig.

Eine bundesweite Übersicht, wie viele Menschen hingegen gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen werden, gibt es nicht. Eine Zwangseinweisung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Es muss beispielsweise die akute Gefahr bestehen, dass eine Person sonst sich selbst oder andere gefährden würde. Den Rahmen für sogenannte öffentlich-rechtliche Unterbringungen geben die Länder in ihren Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) vor. Die regeln, wann eine unfreiwillige Unterbringung möglich ist, wie sie dokumentiert wird und ob Zahlen dazu öffentlich verfügbar sein sollen.

An einem neuen PsychKG arbeitet derzeit das Land Niedersachsen. Es soll dazu führen, dass unter anderem Polizei und Kliniken leichter Daten austauschen können. Der dortige Sozialminister Andreas Philippi (SPD) kündigte es als Reaktion auf einen Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im Mai 2025 an. Damals verletzte eine Frau mehrere Menschen mit einem Messer, als sie anscheinend wahllos auf Umstehende einstach. Kurz vor der Tat war die Frau aus einer Psychiatrie entlassen worden. Dort habe es zum Zeitpunkt der Entlassung keinen medizinischen Befund gegeben, der eine weitere zwangsweise Unterbringung gerechtfertigt hätte.

Bundesweite Diskussion über psychisch erkrankte Personen

Diese und andere Taten mutmaßlich psychisch erkrankter Täter:innen führten zu einer bundesweiten Diskussion. Im Dezember wollen die Innenminister:innen erneut über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Dann soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ erneut berichten. Es geht dabei darum, wie mögliche Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen verhindert werden können und wie Behörden dazu Daten austauschen können.

Im Rahmen dieser Diskussion erschienen Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen politisch und medial immer wieder als Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich geht jedoch von psychisch Erkrankten kein höheres Gewaltrisiko aus, vielmehr sind sie selbst überdurchnittlich häufig Opfer von Straftaten. Statistisch erhöhte Werte gibt es bei bestimmten Konstellationen, etwa bei gleichzeitigem Substanzmissbrauch oder bei nicht angemessener Behandlung psychotischer Erkrankungen. Gewichtige Einflüsse auf Gewaltpotenziale von Menschen liegen in soziodemografischen und sozioökonomischen Faktoren, unabhängig von einer möglichen Erkrankung. Doch gerade oftmals intensive mediale Berichterstattung mit Mutmaßungen zu psychischen Erkrankungen von Täter:innen trägt zu einer verzerrten Gefahrenwahrnehmung bei.

Und sie führt zu zahlreichen politischen Forderungen und Aktionen – von besserer psychiatrischer und sozialer Versorgung über Register für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen bis zur Einzelüberprüfung bereits polizeilich aufgefallener Menschen.

Ein Fall für die Polizei

Auch Niedersachsen, das Nachbarbundesland Hamburgs, wollte offenbar nicht auf die nächste Runde der Innenminister:innen warten. Am 4. November einigte sich die Landesregierung auf ein neues niedersächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG), zu dem derzeit Verbände Stellung nehmen können und der bald im Landtag besprochen werden soll.

Was auffällt: In der vorgelegten, vollständigen Neufassung des NPsychKG spielt die Polizei eine wesentlich größere Rolle als bisher. Denn Kliniken, in denen sich Menschen mit einer Zwangseinweisung befinden, sollen künftig den zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und örtliche Polizeibehörden informieren, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“. Damit dürfte spätestens bei einer Entlassung nicht mehr nur die Frage im Vordergrund stehen, wie die weitere Genesung einer Person unterstützt werden kann, sondern immer auch, ob sie ein Fall für die Polizei werden könnte.

Doch auch andersherum sieht der Entwurf für ein neues NPsychKG eine mögliche Datenübermittlung vor, nämlich von der Polizei an den sozialpsychiatrischen Dienst und die entsprechende Klinik. Das soll insbesondere dann passieren, wenn eine Person aufgrund einer Fremdgefährdung und im Rahmen eines polizeilichen Vorganges zwangseingewiesen wird. Stellt eine der drei involvierten Stellen dann ein „erhebliches Fremdgefährdungspotenzial“ fest, müssten sich nach dem Entwurf diese drei und „die Wohnsitzgemeinde“ zu einer Fallkonferenz treffen und über die betroffene Person diskutieren.

Droht ein Melderegister für psychische Erkrankungen?

Niedersachsen ist mit dieser Verschiebung von medizinischer Hilfe hin zu polizeilicher Einbindung nicht allein. Eine ähnliche Gesetzesänderung diskutiert derzeit auch der hessische Landtag. Ein Unterschied: In Niedersachsen soll die Einschätzung des mutmaßlichen Gewaltrisikos anhand von Merkmalen ermittelt werden, die das zuständige Ministerium in einer öffentlichen Verwaltungsvorschrift festlegt. Hessen verweist hingegen auf eine medizinische Einschätzung bei der Entlassung.

Verbände wie die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie kritisierten die geplante Datenweitergabe in Hessen als Stigmatisierung und einen „für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerenden Faktor“. Der hessische Städtetag lehnt die vorgesehene Änderung ebenfalls ab, da er die Entlassung „von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko“ mache, „das staatlicher Überwachung bedarf“.

Zum vorliegenden Entwurf in Niedersachsen äußert sich gegenüber netzpolitik.org die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, schreibt auf Anfrage zur Datenübermittlung an die Polizei: „Wir sehen hier die Gefahr, dass Niedersachsen durch die Hintertür ein Melderegister für psychische Erkrankungen einführt.“ Ein solches hatte unter anderem CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen gefordert.

Die Regelung verletze „sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Es ist unklar, was diese bestimmten, festgelegten Merkmale sind. Zudem bleibt im aktuellen Entwurf offen, zu welchem Zweck die Daten weitergegeben werden sollen oder wer sie erfragen darf. Demnach ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen zumindest fraglich.“

Der öffentlichen Kontrolle entzogen“

Dass die entsprechenden Merkmale für eine vermeintliche Gefährlichkeit in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt sein sollen, kritisiert die DGPPN auch. „So ist der Vorgang der parlamentarischen und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen. Wir halten das für verfassungsrechtlich bedenklich“, so die Präsidentin des Verbands.

Bedenklich ist auch der Eindruck, der durch eine solche Gesetzgebung entsteht. Dem Titel des Gesetzes nach geht es um die „Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen“. Durch die Änderungen drängt sich jedoch der Eindruck auf, psychisch erkrankte Menschen würden zunehmend vor allem als Sicherheitsrisiko und nicht vorrangig als unterstützungsbedürftige Personen gesehen.

Das zeigt auch eine Veränderung in NPsychKG, die Voraussetzungen für eine unfreiwillige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik formuliert. Bislang – so ist es im Großteil der Landesgesetze zu Zwangseinweisungen und -maßnahmen geregelt – können Menschen gegen ihren erklärten Willen in einer Klinik eingewiesen werden, wenn von ihnen eine akute Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht.

Niedersachsen will Menschen jetzt jedoch auch bei einer sogenannten Dauergefahr für Dritte unterbringen können, „bei der der Eintritt des schädigenden Ereignisses zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“.

Kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial

Gegen diese Aufweichung des Gefahrbegriffs hat sich die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen in einer Resolution klar positioniert. Sie setzt sich „für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein“. Und die ergibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.

Doch auch in den sehr seltenen Fällen, in denen eine psychische Erkrankung und ein erhöhtes Gewaltpotenzial kausal zusammenhängen, wäre eine polizeiliche Erfassung betroffener Personen nicht die Lösung. Stattdessen könnte ein möglicher Datenaustausch zwischen Behandelnden und Behörden das Vertrauen von Hilfesuchenden beschädigen und sie dadurch abschrecken, sich Hilfe zu suchen. Die Folge wäre ein erhöhtes Risiko für die gesamte Gesellschaft, wenn schwere Erkrankungen unbehandelt bleiben.

„Das beste Mittel der Gewaltprävention ist die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen.“ Zu diesem Ergebnis kommt ein Positionspapier der DGPPN aus dem Juni 2025. Der Verband fordert daher unter anderem, vor allem niedrigschwellige Behandlungsangebote für erkrankte Personen zu erweitern, soziale Integration und Teilhabe zu fördern sowie sozialpsychiatrische Dienste auszubauen.

Dazu finden sich Passagen in dem geplanten Gesetz, das besagt, dass Zwangseinweisungen nur dann erfolgen sollen, „wenn Hilfen keinen Erfolg versprechen“. In Niedersachsen sollen die sozialpsychiatrischen Dienste künftig etwa rund um die Uhr erreichbar sein, auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten. Nach einem stationären Aufenthalt sollen sie ambulante Hilfen anbieten, um Betroffenen bei Bedarf weitere Unterstützung zukommen lassen zu können.

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ein Beitrag von Anna Biselli auf netzpolitik.org / Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.Zusammenfassung furch google-KI

Rechtsextreme dominieren den Diskurs und verkaufen sich als demokratische Erneuerung. Dagegen hilft eine positive, selbstbewusste Idee von Demokratie, sagt Robert Misik.

Ein Sonntagstext  aus der wochentaz:

Der völkische Nationalismus und der Geist des Autoritarismus sind im Aufwind, und Parteien wie die AfD gewinnen an Boden. Aber, das sollte man auch stets betonen: Die Mehrheit lehnt den Rechtsextremismus ab. Dennoch dreht sich alles um die rechtsradikale Minderheit. Die Sozialpsychologie spricht von der „Mehrheitsillusion“, wenn Auffassungen von Minderheiten als dominant erscheinen, nur weil sie übermäßig repräsentiert sind.

Aber wie dagegenhalten? Erst einmal, indem man präzise ist. Ich habe sehr genau die 1.100-Seiten des Verfassungsschutz-Gutachtens über die „Alternative für Deutschland“ gelesen, in dem der Ultrarechtspartei eine „rechtsextremistische Bestrebung“ attestiert wird. Dass die AfD eine rechtsextremistische Partei ist, ist kein besonders schwer zu beweisender Sachverhalt. Die Frage ist eher: Reicht das Gesamtbild für ein Verbot?

Die Verfassungsschützer argumentieren damit, dass die AfD gegen das Menschenwürdeprinzip verstoße, weil sie von zwei Klassen an Staatsbürgern ausgeht, den autochthonen und jenen mit Migrationshintergrund. Wenn sie könnte, würde sie diese nach einem Apartheitprinzip sogar rechtlich unterschiedlich behandeln. Unzählige Parteifunktionäre sagen das auch ganz unverhohlen. Außerdem sieht die AfD die einen einfach als die echten Deutschen, die anderen können tun, was sie wollen, sie werden nie ganz echt. Indiz dafür ist der Gebrauch von Begriffen wie „Passdeutsche“ und „Biodeutsche“. Andererseits: Machen das nicht auch andere, nicht nur Rechtsradikale? Sogar Migra-Aktivisten sprechen von „Biodeutschen“, nur eben nicht affirmativ, sondern sarkastisch, von „Kartoffeln“, also den „deutschen Deutschen“, irgendwie doof, ohne hybride Identitäten, und deshalb beschränkt.

Manchmal ist das Denken des Feindes unser eigenes Denken als seitenverkehrte Karikatur. Postulate der Identitätspolitik haben sich so verallgemeinert, dass fast alle in Kategorien von Identitätsmarkern denken.

Erneuerer der Demokratie

Sozial- und Meinungsforscher weisen auch darauf hin, dass die Parole „Demokratie verteidigen“ als Antwort auf den neuen Faschismus nicht so richtig verfängt. Sie ist zu abstrakt. Die Menschen sehen „die Demokratie“ durch den Aufstieg eines neuen, rechten Autoritarismus nicht bedroht. Die So­zio­lo­g:in­nen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey sprechen in ihrem neuen Buch „Zerstörungslust“ sogar vom „demokratischen Faschismus“, womit gemeint ist, dass sich faschistische Fantasien der Härte und der Bestrafung in der Demokratie einnisten.

Nun halte ich es nicht für eine überraschende Neuigkeit, dass der Faschismus in der Demokratie operiert, bis es ihm gelungen ist, diese abzuschaffen. Auffällig ist dagegen schon, dass sich die Autoritären heute selbst nicht als „antidemokratisch“ darstellen, sondern als Erneuerer der Demokratie, sogar als die „echten Demokraten“, die den Wünschen der Mehrheit endlich wieder zum Durchbruch verhelfen, sei es gegen die angeblichen liberalen Eliten, sei es gegen linke Umerziehung. Das ist einerseits Propaganda, andererseits ihr echtes Weltbild. Früher waren die Faschisten stolz darauf, Faschisten zu sein, heute würde sich kaum ein Wähler der Ultrarechten selbst als Faschist sehen.

Demokratie wird einfach als Mehrheitsprinzip verstanden – und das, wofür die Mehrheit votiert, soll durchgepeitscht werden. Wenn 51 Prozent den anderen 49 Prozent die Ohren langziehen, wäre das laut diesem beschränkten Demokratiebegriff, der von Minderheitenschutz oder Pluralismus noch nie etwas gehört hat, auch „Demokratie“.

Raus aus der Defensive

Was der neue Autoritarismus angreift, ist die demokratische Lebensweise. Diese „demokratische Lebensweise“ hat freiheitliche und rechtsstaatliche Institutionen und Verfassungsordnungen als Grundlage, geht aber über diese hinaus. Die Meinungs- und Kunstfreiheit gehört dazu, aber auch eine Mentalität, die in zeitgenössischen Gesellschaften tiefe Wurzeln geschlagen hat. Die Maxime „Leben und leben lassen“, also die Achtung vor anderen Lebensstilen und Wertesystemen. Gesellschaften sind divers und heterogen, und das in vielerlei Hinsicht. Progressive, sozialistische und liberale Haltungen sind insofern zu einem allgemeinen Hintergrundrauschen geworden, weshalb die Ultrarechten vom „linken Mainstream“ fantasieren können.

Dass man Andere als Gleiche behandeln soll, dass man jedem Respekt entgegenbringt; dass sogar Verteilungsgerechtigkeit und ein Sozialstaat dazugehören, damit niemand so unter die Räder kommt, dass er oder sie ihre Talente nicht entwickeln kann; dass man nicht kommandiert werden will; dass man Mitbürger mit abweichenden Lebensentwürfen nicht diskriminiert und Menschen mit etwa Behinderung nicht verspottet, dass jeder auf seine eigene Art glücklich werden soll, dass man Kinder nicht schlägt und auch nicht mit seelischer Grausamkeit neurotisiert; dass Erziehung emanzipativ sein soll, nicht autoritär und repressiv – all das ist heute Konsens, sogar weit in rechtskonservative Milieus hinein.

Als Donald Trump 2016 einen Reporter mit Behinderung verspottete, indem er dessen zuckende Armbewegungen in Folge einer angeborenen Gelenkversteifung nachäffte, haben die allermeisten Menschen es als eine ekelhafte Übertretung empfunden. Aber für Trump und seine Hardcore-Anhänger war es ein Akt der „Opposition“ gegen eine gängige Moralverstellung.

Damit sind wir einer Antwort auf die Frage „Wie dagegenhalten?“ vielleicht nähergekommen: Mit der Leidenschaft für die demokratische Lebensweise, dem, was der US-Philosoph Alexandre Lefebvre „Liberalism as a Way of Life“ nennt. Raus aus der Defensive heißt, wir haben nicht nur etwas zu verteidigen, sondern auch etwas zu gewinnen, für das man sich begeistern kann: Mehr Freiheit, mehr Gleichheit, mehr Sicherheit, Humanität und Zärtlichkeit, ein Leben, das nach und nach reicher für alle wird.

Robert Misik ————–

Robert Misik

Geboren 1966, lebt und arbeitet in Wien. Journalist, Sachbuchautor, Ausstellungskurator, Theatermacher, Universaldilettant. taz-Kolumnist am Wochenende („Der rote Faden“), als loser Autor der taz schon irgendwie ein Urgestein. Schreibt seit 1992 immer wieder für das Blatt. Buchveröffentlichungen wie „Genial dagegen“, „Marx für Eilige“ usw. Jüngste Veröffentlichungen: „Liebe in Zeiten des Kapitalismus“ (2018) und zuletzt „Herrschaft der Niedertracht“ (2019). Österreichischer Staatspreis für Kulturpublizistik 2009, Preis der John Maynard Keynes Gesellschaft für Wirtschaftspublizistik 2019.