Veraltete Unterlagen

8. Januar 2026

Der NABU hat im Zuge der Planung der E233 fehlende und veraltete Unterlagen und unzureichende Variantenuntersuchungen bemängelt. Für den vierstreifigen Ausbau der E233/B213-Straßenverbindung  von Haselünne bis zur Landkreiskreisgrenze nach Cloppenburg (Planungsabschnitt 3) hat jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Dabei hat der NABU (Naturschutzbund Deutschland) umfassende Einwendungen erhoben. Bemängelt werden insbesondere fehlende und veraltete Verkehrsprognosen und faunistische Kartierungen, unzureichende schalltechnische Gutachten, nicht nachvollziehbare Variantenvergleiche und fehlende Maßnahmen zum Schutz der Natur.

Rund 90 Seiten umfasste die Einwendung des NABU. „Ein Hauptkritikpunkt ist die veraltete verkehrswirtschaftliche Untersuchung von 2019,“ erklärt Katja Hübner, zuständige Sachbearbeiterin für die E 233 beim NABU Emsland/Grafschaft Bentheim. „Dieses Gutachten prognostiziert die zu erwartende Verkehrsentwicklung nach dem vierstreifigen Ausbau und ist die Grundlage für viele weitere Planungsunterlagen. Aber es ist veraltet, hat viele Mängel und nimmt den viel zu kurzen Prognosehorizont 2030 an. Deshalb ist zu befürchten, dass zum Beispiel die Lärmbelastung für Mensch und Tiere unterschätzt wird. Bemerkenswert ist, dass genau diese Untersuchung bereits beim Planungsabschnitt 1 zugrunde gelegt wurde und der NABU Anfang 2024 im Rahmen des laufenden Klageverfahrens die Mängel detailliert aufgelistet hat. Die Probleme waren den Behörden also bekannt. Trotzdem ist keine Überarbeitung erfolgt, sondern man hat mit dem fehlerhaften Gutachten einfach weitergearbeitet. Dabei gibt es gerade im Hinblick auf den zu kurzen Prognosehorizont Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu anderen Projekten, die unsere Auffassung ausdrücklich bestätigt“, so die Landschaftsarchitektin. Außerdem seien weitere Verkehrsprognosen mit ebenfalls zu kurzem Prognosehorizont, die den Lärmgutachten für bestimmte Bauphasen zugrunde lägen, gar nicht mit ausgelegt worden. „Schon deshalb ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung unumgänglich,“ ist Hübner überzeugt.

Weiter bemängelt der NABU, dass die Methodik des Vergleichs unterschiedlicher Trassenvarianten nicht hinreichend beschrieben und deshalb nicht nachvollziehbar sei. Auch sei im Übergangsbereich von Planungsabschnitt 3 und 4 nur eine sehr überschlägige und fehlerhafte Variantenprüfung erfolgt. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass falsche Varianten für den Ausbau ausgewählt wurden.

Im Hinblick auf die Erholungsnutzung wurden nach Auffassung der Umweltschützer die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht hinreichend erfasst. Und die erforderliche Verlegung des Sportplatzes Eltern und die Betroffenheit des Reit- und Fahrvereins seien im Erläuterungsbericht nur unzureichend thematisiert worden.

Auch der Umgang mit dem Schutzgut „Natur und Landschaft“ sei unzureichend. Zum einen seien die meisten faunistischen Kartierungen veraltet und mangelhaft. Zum anderen sei neben vielen anderen Beeinträchtigungen wie der Rodung von Waldbeständen und Überbauung von Kleingewässern insbesondere zu befürchten, dass es durch die Einleitung von tausalzbelastetem Niederschlagswasser der E 233 in einen Altarm der Hase zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Untere Haseniederung“ komme. Gerade die Auswirkungen auf Fische seien nicht ausreichend untersucht worden. Auch würden Jagdgebiete und zahlreiche Flugrouten von streng geschützten Fledermäusen zerstört, ohne dass ein angemessener Ausgleich erfolge. „Für die Natur ist der geplante Ausbau der E 233 eine Katastrophe,“ fasst Hübner zusammen.


Quelle: PM NABU