Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites so treiben. Jetzt hat der 4. Senat des Oberlandesgericht Dresden vier Betroffenen jeweils 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen und den Konzern auch verurteilt, die Weiterverarbeitung der gewonnenen personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks „Instagram“ zu unterlassen. Der entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.
Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.
Das ist illegal. Vier Betroffenen sprach der 4. Zivilsenat deswegen in einem Urteil vom 3. Februar 2026 jeweils 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.
Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.
Ein Urteil mit Strahlkraft
Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit also rechtskräftig (Urteile vom 3. Febr. 2026, Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 sowie 4 U 296/25) Möglich ist allerdings, dass Meta gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde beim BGH einreicht. Wegen des (zu) geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl aussichtslos.
Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.
Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht (Urteile vom 18.12.2025 , Az. 14 U 881/25 e, 14 U 1068/25 e, 14 U 1314/25 e sowie 14 U 2300/25 e (alle nicht rechtskräftig)
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Mehr auf der Website der Stiftung Warentest, Quelle: netzpolitik.org
𝐌𝐈𝐓 𝐀𝐍𝐃𝐄𝐑𝐄𝐍 𝐓𝐄𝐈𝐋𝐄𝐍
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