Klarnamen

27. Dezember 2025

Das Thema Identifikationspflicht im Netz gewinnt wieder an Fahrt. Seit Jahren wird sie  immer wieder diskutiert. Klingt erst einmal für einige charmant und nachvollziehbar, wird aber „so“ schnell nicht kommen.

Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) spricht sich laut der Berliner Tageszeitung Tagesspiegel für eine Einführung einer Klarnamenpflicht in sozialen Medien aus. Er argumentiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Anspruch auf Anonymität beinhaltet. Wer seine Meinung kundtut, müsse analog wie digital dazu stehen. Ziel des Vorstoßes ist es, die Diskurskultur im Internet zu zivilisieren. Was am Stammtisch als kriminell gilt, müsse auch online sanktioniert werden können. Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, soll sich nicht hinter einer digitalen Unsichtbarkeit verstecken können, sondern muss greifbar sein. Ein Wissen um mögliche Konsequenzen könnte öffentliche Debatten spürbar entgiften.

Auch aus Berlin kommen entsprechende Signale. Justizsenatorin Felor Badenberg fordert zwar nicht sofort die Einführung, verlangt aber eine zielgerichtete Debatte über eine solche Pflicht. Die CDU-Politikerin zeigt sich besorgt über die zunehmende Enthemmung bei anonymen Meinungsäußerungen. Beleidigungen und Drohungen seien längst kein Randphänomen mehr und prägten Teile des digitalen Diskurses. Tatsache, merke ich gar leider in unserer Kommentarspalte.

Badenberg betont, dass geltende rechtliche Normen durch die schiere Menge an problematischen Inhalten faktisch immer seltener durchgesetzt werden können. Ermittlungsbehörden müssten in die Lage versetzt werden, Tatverdächtige in definierten Fällen schneller zu identifizieren, wobei auch die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung gezogen werden sollen.

Vorausgegangen waren Aussagen des Verfassungsrechtlers Andreas Voßkuhle. Der Sozialdemokrat Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte dem „Tagesspiegel“ gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das heute erschien. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“

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Quellen: Tagesspiegel; Caschys Blog, Heise
Hinweis: Die ursprüngliche Version wurde später ergänzt